Meinungsfreiheit in Thailand: Die Würde des Königs ist unantastbar

Chiranuch Premchaiporn im Gerichtssaal.
Bild: Heinrich-Böll-Stiftung.

26. Juli 2011
Jost Pachaly und Elaine Haller

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dessen Mitglied Thailand seit 1946 ist, lautet: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." Die Realität in Thailand, einer konstitutionellen Monarchie mit König Bhumipol als Staatsoberhaupt, ist von diesem Ideal zurzeit weit entfernt. Fünf Jahre nach dem letzten der insgesamt 19 Putsche ist das Recht auf freie Meinungsäußerung extrem eingeschränkt. Das gilt vor allem für Aussagen über den mittlerweile 86 Jahre alten König und dessen Familie.

Im Frühjahr 2010 kam es in Thailand zu den schwersten politischen Unruhen seit achtzehn Jahren. Bei Zusammenstößen zwischen oppositionellen den "Red Shirts" (Rothemden) und der Armee im Zentrum von Bangkok starben 91 Menschen, fast zweitausend Personen wurden verletzt. Die Situation ein Jahr danach ist geprägt von einer tiefen Spaltung der thailändischen Gesellschaft in Opposition und Regierungsanhängern.

Die thailändische Regierung verfügt neben der Verfassung über rechtliche Vollmachten, welche die Freiheit der Bevölkerung einschränken können. Diese wendete sie besonders während und nach den Unruhen 2010 intensiv an. Die Gesetze haben Auswirkungen auf die Verbreitung von Informationen, Meinungen und Kritik und werden gerechtgertigt mit der Notwendigkeit, die  nationale Sicherheit aufrechterhalten zu müssen und  öffentliche Ordnung, Harmonie und Moral zu schützen.

Ebenso umstritten ist Artikel 112 des Strafgesetzbuches. Dieser schützt die königliche Familie und deren Angehörige vor Diffamierung und Majestätsbeleidigung, auch "lèse majesté" genannt. Dieser Artikel ist jedoch so vage, dass erviel Spielraum für Interpretation lässt, welche Aussagen tatsächlich unter "lèse majesté" fallen.

Zum anderen wird das Gesetz gegen Computer-Kriminalität eingesetzt, um Informationen und Meinungen im Internet zu unterdrücken. Dem Gesetz zufolge sind Webmaster und Internetanbieter verantwortlich für die Inhalte ihrer Webseiten, besonders für solche, die im Konflikt mit Artikel 112 des Strafgesetzbuches stehen.

Die von diesen Gesetzten betroffene Medienlandschaft, ist vielfältig: Neben 524 kommerziellen Radiostationen gibt es gut 7.000 lokale Radiosender. Fünf öffentliche Fernsehsender sind gemeldet, dazu kommen noch dreißig Satellitensender. Radio und Fernsehprogramme sind für 95 Prozent der Bevölkerung zugänglich. Es existieren achtzig Zeitungen, darunter zwei englisch- und zwei chinesisch-sprachige, die neben lokalen Zeitungen regelmäßig erscheinen. Printmedien sind vom Staat unabhängig, gehören aber zu großen Unternehmen oder stehen Lobbygruppen nahe, die ihre jeweiligen Interessen durchsetzen und kein Sprachrohr für alternative Informationen sind. Gut ein Fünftel der Thailänder nutzt das Internet, dieser Wert ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Besonders beliebt bei Nutzern sind soziale Netzwerke wie Facebook, aber auch kritische Onlinezeitungen und Foren sind Plattformen für Information und Meinungsaustausch geworden.

Der Anstieg der Internetnutzer lässt sich teilweise mit verbesserter Technologie und höherer Verbreitung der entsprechenden Anschlüsse erklären. Doch auch die politischen Ereignisse der letzen Jahre und der zunehmenden Bedarf an Diskussion und Information spielen eine wichtige Rolle. Gerade während Unruhen hat die Regierung die Aufgabe, Rechte und Freiheiten der Bevölkerung zu schützen und Zugang zu Nachrichten, Informationen und Meinungen aller Lager zu ermöglichenIn Thailand geschah jedoch genau das Gegenteil. Im Zuge der Ausrufung des Ausnahmezustands von April bis Dezember 2010 wurde versucht, kritische Stimmen und alternative Informationen zu unterdrücken. Die Behörden schlossen zahlreiche Internetseiten und Lokalradios. Eine von der Heinrich-Böll-Stiftung Südostasien unterstützte Studie vom Dezember 2010 gibt Auskunft über das Ausmaß der Internetzensur in Thailand: Seit 2007 wurden insgesamt 74.686 Internetadressen auf Gerichtsbeschluss hin blockiert, davon 57.330 wegen monarchie-kritischer Inhalte. Allein im Jahr 2010 wurden 38.868 Internetseiten aufgrund von Diffamierungsvorwürfen geschlossen, die meisten davon zwischen März und August 2010. Der Schließung einer Webseite folgte in vielen Fällen auch eine Anklage des verantwortlichen Betreibers.

Die Anklage gegen Chiranuch zeigt, wie die Meinungsfreiheit in Thailand beschränkt wird

Chiranuch Premchaiporn ist eine von vielen, die von der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Internetzensur betroffen ist: Sie ist angeklagt wegen Verstoß gegen Artikel 14 und 15 des Gesetzes gegen Computer-Kriminalität sowie Artikel 112 des Strafgesetzbuches. Ihr Fall zeigt, wie willkürlich die Gesetze in Thailand angewendet werden und wie stark der Staat das Internet überwacht. Chiranuch ist Gründungsmitglied der Internetzeitung "Prachatai" und des "Thai Netizen Network", das Einschränkungen und Verstöße der Internetfreiheiten durch das Gesetz gegen Computer-Kriminalität überwacht. "Prachatai" gilt seit 2004 als kritische und unabhängige Nachrichtenquelle und Diskussionsplattform zu sozialen, politischen und menschenrechtlichen Problemen in Thailand und sieht sich als Sprachrohr für die Bevölkerung. Seit 2009 steht die Internetzeitung unter ständiger Beobachtung des Staates und wurde bereits mehrmals geschlossen. "Prachatai" wird häufig kritisiert, ein Medium der "Red Shirts" zu sein. Nach eigenen Angaben repräsentiert die Onlinezeitung jedoch die Stimme der Menschen, unabhängig von ihrer politischen Gesinnung. Das Onlineforum der Internetseite bietet Platz für Diskussionen und eigene Kommentare der Nutzer, es war als zusätzlicher öffentlicher Raum zu Printmedien und als alternativer Blickwinkel auf thailändische Politik gedacht und wurde besonders nach 2008 stark genutzt. Im August 2010 schloss Chiranuch das Forum, um die Nutzer und sich selbst vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.

Angeklagt ist Chiranuch in zwei unterschiedlichen Fällen. Im ersten Fall wurde sie im März 2009 wegen Verstoß gegen Artikel 14 und 15 des Gesetzes gegen Computer-Kriminalität angeklagt, da sie als Webmaster der Onlinezeitung "Prachatai" der Anklage zufolge zu lange gebraucht habe, um zehn Kommentare aus dem Forum zu entfernen, die angeblich die königliche Familie diffamieren. Dabei handelt es sich um Kommentare, die von "Prachatai"-Nutzern von April bis August 2008 verfasst wurden, Chiranuch selbst hat keine derartigen Kommentare veröffentlicht. Angeklagt ist sie, da sie als Webmaster der Seite für sämtliche Inhalte verantwortlich ist. Chiranuchs Prozess begann am 4. Februar 2011 unter großem nationalem und internationalem Interesse, im Gerichtssaal saßen Prozessbeobachtern von NGOs, Botschafter und Vertreter lokaler und internationaler Medien. Aufgrund intensiver Befragung der Zeugen der Anklage konnte der Prozess nicht wie geplant Mitte März beendet werden, sondern wurde auf September 2011 vertagt. Die Höchststrafe beträgt zwanzig Jahre Haft.

Die zweite Anklage gegen Chiranuch, die im April 2008 eingereicht wurde, bezieht sich ebenfalls auf Kommentare im Onlineforum von "Prachatai". In diesem Fall ist sie wegen "lèse majesté" und Verstoß gegen Artikel 112 angeklagt. Ein Gerichtstermin wurde noch nicht vereinbart.

In einem Interview im Februar 2010 sagte Chiranuch, dass das Internet für Thailand eine neue Plattform sei, die es Menschen möglich mache, sich in die Politik einzumischen und vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Das Konzept des Internets sei Offenheit. Das bedeuten aber nicht würde, dass nichts getan werden müsse , um es zu kontrollieren. Das Internet als neues Medium brauche Zeit, um eigene Normen und Konsens zu finden, so Chiranuch. Sie erwartet von dem Urteil Gerechtigkeit und glaubt immer noch daran, dass es Gerechtigkeit in der thailändischen Gesellschaft gibt.

Der Fall Chiranuch kann als wichtiger Indikator für die Medienfreiheit in Thailand gewertet werden. Sie ist jedoch nicht die einzige Medienaktivistin, deren Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt wurde. Schon zuvor wurden Internetnutzer und Journalisten aus dem In- und Ausland wegen Majestätsbeleidigung angeklagt. Häufig bezog sich die Anklage auf indirekte Aussagen und Kritik über die königliche Familie. Erst kürzlich wurde Thanthawuthi Thaweewarod, Webmaster einer oppositionellen, "roten" Internetseite, wegen Verstoß gegen das "lèse majesté"-Gesetz und gegen Artikel 14 des Gesetzes gegen Computer-Kriminalität zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sein Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie der thailändische Staat versucht, die öffentliche Debatte einzuschränken und zu kontrollieren. Die hohen Haftstrafen haben eine einschüchternde Wirkung auf die Medienlandschaft in Thailand,hemmen den Demokratisierungsprozess und führen zu Selbstzensur, nicht aber zu einem Verschwinden der kritischen Aussagen.

Einschreiten der UN unterstreicht die Schwere der Menschenrechtsverletzung

Im Oktober 2010 sendeten die UN-Sonderberichterstatterin der für Menschenrechte, Margaret Sekkaggya, und Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, Frank La Rue, ein Schreiben bezüglich des Falls Chiranuch an die thailändische Regierung. In ihrem unerwartet schnellen Antwortschreiben argumentierte die Regierung, dass Thailand eine offene Gesellschaft sei, die das Recht auf Meinungsfreiheit in der Verfassung garantiere. Jedoch müssen die nationale Stabilität und soziale Harmonie gewährleistet sein. Geringschätzige Meinungen gegenüber der königlichen Familie oder Meinungen, welche nationale Institutionen gefährden oder gewaltfördernd seien, sind in der thailändischen Gesellschaft unangebracht, so die Antwort. Das Schreiben der Regierung betont, dass Chiranuchs Verhaftung und Anklage im Einklang mit dem thailändischen Gesetz stünden, zudem könne sie einen fairen Prozess erwarten.

Die Aufmerksamkeit der UN wurde von internationalen Menschenrechtsorganisationen begrüßt. Ein Sprecher des Asian Human Rights Council (AHRC) sagte, dass das große internationale Interesse am Fall Chiranuch und der Situation der Internetfreiheit in Thailand zeige, dass Beobachter weltweit beunruhigt seien über die drakonische Anwendung des "lèse majesté"-Gesetzes und des Gesetzes gegen Computer-Kriminalität. Nach Aussagen von Wong Kai Shing, Direktor des AHRC, könne die Anklage in keiner Weise gerechtfertigt werden. Zudem wies Wong den Versuch der Regierung zurück, die Anklage gegen Chiranuch kulturell zu rechtfertigen.

Aufgrund der Freiheitseinschränkungen durch den Staat ist Thailands Meinungs- und Pressefreiheit im internationalen Vergleich drastisch gesunken. Der unabhängige Demokratie- und Menschenrechtsbeobachter "Freedom House" bewertet das Land als nur "teilweise frei" und vergab die Note 4,5, die auch an Länder wie Pakistan und Uganda vergeben wurde. Im World Press Index rutschte Thailands Pressefreiheit 23 Plätze ab und belegt jetzt Platz 153, hinter Aserbaidschan und vor Belarus.


Eine Fassung dieses Artikels ist in Ausgabe 2/2011 des Magazins Südostasien erschienen. Die Böll-Stiftung beobachtet den Prozess gegen Chiranuch Premchaiporn und hat eine Chronologie der Ereignisse erstellt.

...
Jost Pachaly leitet das Büro der Heinrich-Böll-Stiftung in Bangkok.
Elaine Haller ist Regionalwissenschaftlerin mit Schwerpunkt Südostasien.

Dieser Text steht unter einer Creative Commons-Lizenz.