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Wahlen ohne Sieger

Die internationale Gemeinschaft erhoffte sich Neuerungen, die als Vorwand für die Schließung des OHR (Office of the High Representative) hätten dienen können. Die Zivilgesellschaft hingegen befürwortete Veränderungen, allerdings ohne dabei genau zu definieren, was diese Veränderungen im politischen Sinne bedeuten und ohne sich auf eine der politischen (dafür aber parteilichen) Optionen festzulegen. Einige Parteien hatten eine direkte Regierungsübernahme erwartet und diejenigen, die bereits an der Macht waren, wünschten sich neue Partner. Dabei erhofften sich die Wähler/innen beispielsweise Veränderungen in der Regierungsführung, eine Beschleunigung des EU-Integrationsprozesses oder wirtschaftliche Entwicklungen. Natürlich galt dies nicht für alle. Eine große Anzahl der Wähler/innen gab erneut nationalen Interessen und denjenigen Parteien den Vortritt, die sie angeblich vertreten. 

Bedrohung der Staatssouveränität

Sechs Monate nach den Wahlen in BuH deutet sich jedoch keine dieser gewünschten Veränderungen an. Die Wahlergebnisse sind bis heute nicht vollständig implementiert. Regierungen wurden lediglich in einigen Kantonen der Föderation BuH (FBuH), der Republika Srpska (RS) und schließlich auch auf föderaler Ebene (FBuH) gebildet. Auf staatlicher Ebene ist der Ministerrat immer noch in seinem technischen Mandat, denn die politischen Parteien sind zu keiner Einigung über die Bildung einer notwendigen Parlamentsmehrheit und der konkreten Zusammensetzung der neuen Koalition gekommen. Die einzige Veränderung, die diese Wahlen zu „schicksalhaften“ Wahlen machen könnte, ist die dramatische Verschlechterung der politischen Lage, die sich durch die intensivsten Angriffe auf die staatlichen Institutionen seit Unterzeichnung des Daytoner Friedensabkommens ausdrückt. Mitte April 2011 hat die Nationalversammlung der RS auf Vorschlag von Milorad Dodik, dem Präsidenten der RS, einen Beschluss über die Durchführung eines Volksentscheides verabschiedet. Bei diesem sollen sich die Bürger/innen dazu äußern, ob sie die auferlegten Gesetze des Hohen Repräsentanten, sowie das Gericht und die Staatsanwaltschaft BuHs unterstützen. Weniger als eine Woche später fand auch eine Sitzung der Kroatischen Volksversammlung (Hrvatski narodni sabor) statt, bei der die Bildung gemeinsamer Räte zwischen Gemeinden und Kantonen mit kroatischer Mehrheit initiiert wurde. 

Es ist bekannt, dass das Wahlsystem in BuH so konzipiert ist, dass die Überlegenheit der nationalen Interessen und der Schutz von Kollektivrechten ethnischer Gruppen bevorzugt werden. Dies führt dazu, dass Parteien, die ihre Wahlkampagnen genau darauf ausrichten, bessere Wahlergebnisse erzielen. Eine derartige Rhetorik, die auf diese Weise neue nationalistische Ambitionen ausdrückte, gab bereits seit den Wahlen 2006 den Ton an. Daher kann behauptet werden, dass der gesamte Zeitraum von insgesamt vier Jahren und zwischen zwei Wahlzyklen eine lange Wahlkampagne war, die auf einer Rhetorik des politischen Konfliktes basierte. 

Schritte in Richtung Desintegration? 

Trotz der vielen Warnungen in den letzten Jahren, dass solch eine Rhetorik nur zu neuen Teilungen führt, scheint die internationale Gemeinschaft dennoch über die Vielzahl der Angriffe auf den Staat, seine Souveränität, ihre Institutionen, Struktur und letztlich auch gegen die internationale Gemeinschaft selbst überrascht gewesen zu sein. Die Forderungen nach einer Abspaltung der RS oder sogar der Gründung einer dritten Entität sowie die Negierung der Wahlergebnisse unter dem Vorwand der nationalen Legitimität des kroatischen Volkes werden immer intensiver. Am Anfang konnte man diese Angriffe den festgefahrenen Verhandlungen der politischen Parteien und die darin fest eingenommenen Standpunkten zwecks größtmöglichen Nutzens bei den Koalitionsbildungen nach den Wahlen zuschreiben. Nachdem jedoch klar wurde, dass diese Standpunkte zu rigide waren und immer mehr zu Positionen wurden, über die man verhandeln kann, wurde nach und nach offensichtlich, dass diese eher das Produkt konkreter politischer Agenden und klarer Ambitionen zur Schädigung der grundlegenden Daytoner Struktur waren.

Erst sechs Monate nach den Wahlen wird dies auch den Vertreter/innen der internationalen Gemeinschaft klar, die sich jetzt in einer Lage befindet, in der sie geteilter denn je ist. Generell könnte man sagen, dass sich auf der einen Seite jene befinden, die die Angriffe auf die staatlichen Institutionen als sehr gefährlich und als einen weiteren Schritt in Richtung Desintegration einschätzen. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die diese Angriffe relativieren und sie einzig als Ergebnis einer politischen Rhetorik verstehen. Zu Letzteren gehören auch diejenigen, die es als politisch unkorrekt empfinden, sich 15 Jahre nach Unterzeichnung des Daytoner Friedensvertrages weiterhin einzumischen, um innenpolitische Probleme zu lösen. Und dies, obwohl sie damit die Ergebnisse des bisher 15 Jahre andauernden internationalen Engagements zur Förderung des Staatsaufbaus (state building) gefährden. Leider gehört zu dieser Gruppe eine große Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten.  

Die Spaltung innerhalb der internationalen Gemeinschaft kam besonders zum Ausdruck, nachdem der Hohe Repräsentant Valentin Inzko eine Verfügung durchsetzte, die bis auf weiteres den Beschluss der Zentralen Wahlkommission BuHs aufhob. Diese hatte nämlich erklärt, dass die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Föderation BuH nicht im Einklang mit dem in BuH geltenden Wahlgesetz stattgefunden hätte. Zu dieser Entscheidung der Wahlkommission kam es, nachdem die ehemalige Präsidentin der Föderation BuH einen Antrag an das Verfassungsgericht der Föderation BuH und die Zentrale Wahlkommission zur Überprüfung der Legalität und der Verfassungsmäßigkeit der Wahl der benannten Körperschaften gestellt hatte. Die ehemalige Präsidentin der Föderation BuH handelte im Sinne der Positionen ihrer Partei, der HDZ BiH (Kroatische Demokratische Union), die mehrfach versucht hatte, die Wahl der Regierung und des Präsidenten der Föderation BuH anzufechten, nachdem zuvor die Regierung ohne die HDZ gebildet wurde.

Die Regierungsbildung der Föderation BuH wurde von eben den Parteien unterstützt, die eine Koalition ohne die HDZ BuH und die HDZ 1990 gebildet hatten, wobei diese selbst die Koalitionsbildung nach mehrmonatigen Verhandlungen abgelehnt hatten. Auch wenn sie die Teilnahme an der Koalition aufgrund der angeblich zu geringen Anzahl an Ministerposten, die ihnen zugeteilt wurden, abgelehnt hatten, fochten die HDZ BuH und die HDZ 1990 in der Öffentlichkeit die Bildung der föderalen Regierung wegen angeblicher Gefährdung der politischen Rechte der Kroaten, als die kleinste konstitutive Volksgruppe in BuH, an. Auf diese Weise versuchten die beiden Parteien, sich als einzig legitime Vertreter des kroatischen Volkes darzustellen. Die Wählerschaft aus dieser ethnischen Gruppe hingegen hat in etwa genauso viele, wenn nicht sogar  mehr Stimmen auch anderen Parteien gegeben, die sich nicht als ausschließlich kroatisch deklarierten.

Auch wenn sich das Problem der Gleichberechtigung der Kroaten einzig durch Verfassungsreformen, keinesfalls aber durch Anpassung der Wahlergebnisse lösen lässt, so wurde die Teilnahme der beiden HDZs an der Regierung dennoch als einzige Lösung des Problems betrachtet. Somit sind die Forderungen der „kroatischen“ Parteien, dass eine Gleichberechtigung der Kroaten nur durch deren Teilnahme an der Regierung zu lösen ist, als äußerst umstritten zu betrachten. Dadurch würden nicht nur die realen Wahlergebnisse in Frage gestellt (man müsste sich fragen, wozu überhaupt noch Wahlen durchgeführt werden, wenn die Koalitionen aufgrund der proportionalen Repräsentanz der einzelnen Völker bzw. derer, die sich als ihre legitimen Vertreter deklarieren, gebildet werden), man würde damit auch die wirklichen Bedürfnisse des kroatischen Volkes nach Verwirklichung ihrer politischen Rechte, auch außerhalb des Rahmens dieser beiden Parteien, ignorieren.

Verantwortung der internationalen Gemeinschaft?

Die Regierung der Föderation ist nun gebildet und besteht aus Parteien, die sich auf einer Plattform begegnen, die sich bereits während der anfänglichen Koalitionsverhandlungen zwischen der SDP BiH (Sozialdemokratische Partei BuH), der SDA (Partei der Demokratischen Aktion), HSP (Kroatische Partei des Rechts) und Radom za boljitak (durch Arbeit zum Wohlstand) herausgebildet hat. Interessant ist dabei, dass die beiden HDZs den Inhalt der Koalitionsplattform niemals angefochten haben; zum Abbruch der Verhandlungen kam es ausschließlich wegen Differenzen in Bezug auf die Verteilung der Ministerposten. Zudem ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Endphase der Parteiverhandlungen zur Regierungsbildung unter der Schirmherrschaft der internationalen Gemeinschaft, genauer des OHR stattgefunden hat. Dachte man auch noch während der Verhandlungen, dass die Zusammensetzung der Koalition sowohl auf föderaler als auch auf Staatsebene verhandelt und somit die Wahlergebnisse vollständig implementiert werden können, so haben die nicht vorhandenen Möglichkeiten für eine Beteiligung aller Parteien, die an den Regierungsverhandlungen auf Staatsebene teilgenommen haben, die Chancen auf eine Koalitionseinigung für die Regierungsbildung auf Staatsebene erheblich gemindert. Durch die Verabschiedung der Beschlüsse der Nationalversammlung der RS, die die Legitimität des Gerichts und der Staatsanwaltschaft BuH anfechten, entfernen sich die Parteien aus dieser Entität zusätzlich von denjenigen Parteien, die sich für eine Stärkung des Staates aussprechen oder zumindest an seiner Integrität festhalten.

Im Bezug auf die Aufgaben, die einzig auf eine stabile und handlungsfähige Regierungsbildung warten um getan werden zu können, ist insbesondere der EU Integrationsprozess hervorzuheben, der mittlerweile fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Bis zum Zeitpunkt der Wahlen hat BuH in zweierlei Hinsicht das Vorläufige Abkommen über die Handelsbeziehungen mit der EU verletzt – zum einen wurden die notwendigen Verfassungsänderungen immer noch nicht vorgenommen, mit denen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg im Fall der Diskriminierung von Minderheiten im Wahlprozess implementiert worden wäre, zum anderen wegen des noch nicht verabschiedeten Gesetzes zur Staatshilfe. In der Zwischenzeit haben auch die übrigen EU-Mitgliedsstaaten das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und BuH ratifiziert, so dass es längst hätte in Kraft treten können. Doch die Verletzung des Vorläufigen Abkommens, die offensichtlichen stockenden Reformen und nun auch noch die fehlende funktionierende Regierung, führten zu einer Aussetzung der vollständigen Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA). Damit soll vermieden werden, dass BuH das eigentliche Abkommen bzw. die von ihm vorgegebenen Fristen verletzt und deswegen sanktioniert werden müsste. 

Fazit

Auch die EU hat zwischenzeitlich eine erhöhte Präsenz in BuH angeordnet und plant restriktivere Mechanismen, die gegen jene eingesetzt werden könnten, die die Souveränität und Integrität BuH gefährden. Doch auch für die Anwendung dieser Mechanismen ist ein Konsens aller EU-Mitgliedsstaaten notwendig. Angesichts der bereits erwähnten Spaltungen innerhalb der internationalen Gemeinschaft kann man sich jedoch nur schwer vorstellen, wann und wie man diese Maßnahmen würde anwenden wollen. Die erste Hürde auf dem Weg eines einheitlichen Auftretens der EU-Mitgliedsstaaten wird sicherlich die Frage sein, was genau eine Bedrohung der Souveränität und Integrität BuH darstellt. Denn wenn es keine Übereinstimmung bei einem so offensichtlichen Beispiel wie der Anfechtung des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft BuH gibt, dann fällt die Anwendung restriktiver Maßnahmen bereits bei ihrem ersten Test durch.

Aber stellen wir uns doch einmal vor, die politischen Parteien in BuH fänden einen Weg, um sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen und über mögliche Koalitionen zwecks einer Regierungsbildung auf Staatsebene zu sprechen. Jegliche Voraussagen im Bezug auf den Erfolg dieser Verhandlungsgespräche, sowie auch auf den Erfolg der Regierungsmandate nach einer mühseligen Implementierung der Wahlergebnisse, wären reine Spekulation. Ganz gleich wie dieser Prozess weiter geht und wer letzten Endes die Regierung bildet: nachdem sich das Land erneut in gefährliche Nähe zu einer Verfassungskrise und einem Angriff auf die Souveränität des Staates gewagt hat, ist die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und starken Präsenz der internationalen Gemeinschaft in BuH erneut ein Imperativ.

Wenn es 15 Jahre nach Unterzeichnung des Friedensabkommens noch immer zu einer solchen Herausforderung der staatlichen Integrität kommen kann, dann stellt sich die Frage, ob im Falle einer bedeutend geringeren internationalen Beaufsichtigung dessen weitere Implementierung überhaupt möglich ist. Jeder Ruf nach einer wesentlichen oder formellen Reduzierung der internationalen Mission in BuH wäre zugunsten von politischen Kräften in BuH, die eine Desintegration des Landes und einen Kollaps des Friedensprojektes beschwören. Die kontinuierliche Präsenz der internationalen Gemeinschaft ist eine Garantie dafür, dass diese Wahlen letztlich doch nicht auf diese Art „schicksalhaft“ werden.


Autorin: Denisa Sarajlić-Maglić, Foreign Policy Initiative, Sarajevo