Whistleblowing: die Frage ist nicht ob, sondern wie

 v.l.n.r. Constanze Kurz, Konstantin von Notz, Meike Laaff, Daniel Domscheit-Berg.

10. Februar 2011
Linus Neumann
Unter dem Titel „Whistleblowing, Wikileaks und die neue Transparenz“ widmete sich die Heinrich-Böll-Stiftung am Dienstagabend mit einer Diskussions- und Informationsveranstaltung den durch Whistleblowing-Plattformen wie Wikileaks Vorschub geleisteten gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen. Zu Gast waren Konstantin von Notz, innen- und netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs und Daniel Domscheit-Berg, ehemaliger deutscher Sprecher von Wikileaks und Gründer von OpenLeaks. Die Veranstaltung moderierte Meike Laaff von der taz.


Ethische Richtlinien


Domscheit-Berg, der nach seinem Ausstieg bei Wikileaks nun in Kürze eine neue Leaking-Plattform (Openleaks) anbieten wird, stellte zu Beginn den Konsens der Anwesenden fest, dass es auch in der heutigen Gesellschaft den Bedarf und das Recht zur Geheimhaltung gebe. Es müsse aber ebenso das Recht geben, Geheimnisse zu brechen. Die Trennlinie dazwischen zu finden sei die neue Herausforderung der Gesellschaft. Constanze Kurz betonte, dass eine formale Logik nie in der Lage sein werde, diese Unterscheidung zu treffen. Auch die Hacker-Ethik mit Maximen wie „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ biete allenfalls Orientierungspunkte. Eine von Konstantin von Notz zur Überlegung vorgeschlagene rechtliche Regelung würde den Herausforderungen nie gerecht werden können, so Kurz. Jede Veröffentlichung bliebe die Einzelfallentscheidung eines Menschen, der auch die Verantwortung für seine Abwägungen tragen müsse.


Wer trägt die Verantwortung?


Bei Wikileaks war der Verantwortung teilweise sehr nachlässig begegnet worden, zum Beispiel mit der Veröffentlichung eines angeblichen HIV-Tests von Apple-Chef Steve Jobs, der sich bald als Fälschung entpuppte, oder auch dem Verzicht auf eine Redigierung der Afghanistan-Protokolle, wodurch Informanten der US-Armee in Gefahr gebracht wurden. Die Abwägung von öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrechten oder Veröffentlichungsfolgen wurde hier nicht getroffen – ungewollte Nebenwirkungen blieben aber bislang glücklicherweise aus. Domscheit-Berg berichtete von den Lehren, die er aus seiner Zeit bei Wikileaks gezogen habe, und was er in Zukunft bei Openleaks anders machen wolle.

Openleaks wird die bei Wikileaks erst kürzlich eingeführte Veröffentlichungstaktik beibehalten, bestimmten Personen, Organisationen oder Redaktionen Exklusivrechte einzuräumen. Die ökonomischen Zwänge der Presse stünden sonst dem berechtigten Interesse der Whistleblower, maximale Aufmerksamkeit zu erzielen, gegenüber. Eine allen Redaktionen zur Verfügung stehende Quelle biete weniger Anreiz zur eingehenden Recherche, so Domscheit-Berg.


Openleaks will selbst nur Briefkasten sein

Für einige Überraschung sorgte die Ankündigung, dass Openleaks niemals selbst ein Leak veröffentlichen werde. Vielmehr können Whistleblower selbst entscheiden, welcher bei Openleaks angebundenen Redaktion, Organisation oder Person das Material zugespielt werden soll. Die Verantwortlichkeit für das Redigieren und Veröffentlichen liegt dann dort. Erst wenn eine bestimmte Exklusiv-Frist verstreicht, ohne dass eine Veröffentlichung stattgefunden hat, wird das Material allen Openleaks-Partnern zur Verfügung gestellt – auch das jedoch intern, denn Openleaks stellt nur eine sichere Infrastruktur für Redaktionen und Leaking-Plattformen bereit.

Der im Publikum anwesende Netzaktivist Markus Beckedahl kritisierte: „Damit ist Openleaks nicht mehr als ein normaler sicherer Briefkasten, das ist nichts neues. Wir brauchen aber den vor Zensur geschützten sicheren Hafen für Daten. Darüber hinaus gibt erst das Offenlegen der Quellen den Lesern die neue Möglichkeit, die vierte Gewalt zu kontrollieren. All das fehlt in diesem Konzept.“

Auch Constanze Kurz zeigte sich enttäuscht, dass der Mut zur Veröffentlichung und zur Verantwortung nicht aufgebracht, sondern auf andere abgeschoben würde. Domscheit-Berg betonte, es stehe jedem frei, sich bei Openleaks anzubinden und erhaltene Dokumente nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen. Bei Wikileaks habe er genau das jahrelang getan, ohne je zensieren zu müssen. Das Redigieren verlange fundierte Sachkenntnis und hohen Aufwand – das könne eine einzelne Plattform nicht verantwortlich leisten, wie Wikileaks gezeigt habe.

Aber ist es nicht weniger die ethisch-moralische, als vielmehr die juristische Verantwortung, die Whistleblower und Leaking-Plattformen fürchten? Die ethisch-moralische Entscheidung hat der Whistleblower im Falle eines handfesten Missstandes doch getroffen – und es ist wichtig, bei Whistleblowing nicht nur an PR-Coups wie die jüngsten Größenrekorde Wikileaks, sondern an spezifische, lokale Missstände wie die Tötung von Journalisten durch die US-Armee oder interne Dokumente zur Katastrophe der Love Parade in Duisburg zu denken.


Herausforderung Whistleblowerschutz

Die Veröffentlichung von internen Missständen zwecks ihrer Beseitigung ist kein Phänomen, das erst durch Wikileaks ermöglicht wurde. Der US Army Private Bradley Manning, der unter Verdacht steht, die US-Depeschen an Wikileaks weitergegeben zu haben, befindet sich seit sieben Monaten (Stand: Februar 2011) unter militärischen Bedingungen in Einzelhaft. Ihm wird pro Tag eine Stunde Ausgang aus der Zelle gewährt – im Gegensatz zu Bettlaken und Kissen, in deren Verzicht er sich üben muss. Weiterhin wird ihm der Zugang zu Nachrichten und aktuellen Informationen verwehrt. Unter diesen Bedingungen verbrachte der junge Manning im Dezember 2010 seinen 23. Geburtstag. Zwar setzen sich Amnesty International und der UN-Sonderberichterstatter über Folter für ihn ein, aber gegen den Tatvorwurf, auf den eine Höchststrafe von 52 Jahren Gefängnis steht, wird ihn ein Pflichtverteidiger verteidigen.

Das bisher einzige Angebot der USA, Mannings Leben überhaupt wieder eine Perspektive zu verleihen, geht mit der Forderung einher, Julian Assange als Anstifter zu benennen, um so eine juristische Verfolgung und Verurteilung Assanges in den USA zu ermöglichen. Zweifelsohne ist bei dieser kompromisslosen Härte die abschreckende Wirkung auf Nachahmer kein unerwünschter Nebeneffekt. Auf die Depeschen, die Manning angeblich weitergereicht hat, hatten 3 Millionen US-Amerikaner freie Zugriffberechtigung.

Der größere Teil der bekannt gewordenen Whistleblower hat zwar einerseits Heldenstatus für das besondere soziale Engagement erlangt, doch nicht selten auch Angst um die körperliche Unversehrtheit, eine ruinierte Karriere und ein generell erschwertes Leben. Welchen Schutz – neben der nie zu 100% sicheren, weil rein technischen Anonymitätsgarantie einer Leaking-Plattform – kann der Staat bieten?


Auf dem Weg in die transparente Gesellschaft?

Konstantin von Notz betonte, er erkenne ein verstärkte Transparenzbedürfnis der Bürger, dem auch zu begegnen sei: „Die Menschen wollen immer mehr die Bedingungen verstehen, unter denen Politik geschieht.“ Er sprach sich deshalb für einen stärkeren gesetzlichen Whistleblowerschutz aus. Aber auch andere demokratische Werkzeuge der Transparenz sollten ausgebaut werden. Das Informationsfreiheitsgesetz von 2005 sei ein guter Anfang, aber bedürfe einer Reform. Hohe Gebühren, lange Wartezeiten und eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich um die Anfrage zu drücken verhinderten bisher die volle Entfaltung der gewünschten Wirkung – die auch die Notwendigkeit des Whistleblowings mindern könne.

Eine interessante Zukunftsperspektive: Der radikale, revolutionäre Akt des Whistleblowings und die Schärfe, mit der ihm heute begegnet wird – alles nur ein Übergangsphänomen bei der Transition in eine transparente Gesellschaft in der Whistleblowing entweder normal oder nicht mehr notwendig sein wird?

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Der Autor Linus Neumann ist Diplom-Psychologe und schreibt für Netzpolitik.org. Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons Lizenz (CC-BY-SA).

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