Liane Wörner über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
In Deutschland entscheiden sich jedes Jahr etwa 100.000 Schwangere für einen Abbruch. Damit machen sie sich nach §218 StGB strafbar. In der Praxis bleiben die Schwangerschaftsabbrüche zwar straffrei – vorausgesetzt die Schwangeren nehmen eine Pflichtberatung wahr und halten eine dreitägige Wartefrist ein. Warum das trotzdem kein guter Kompromiss ist, und warum es eine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches braucht, erklärt Liane Wörner, Strafrechtlerin an der Uni Konstanz und Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Ein Podcast mit:
• Liane Wörner, Professorin für Strafrecht an der Universität Konstanz und Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
• Imme Scholz, Vorständin der Heinrich-Böll-Stiftung
• Jan Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung
Links:
Kurzbericht der Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
Foto Copyright: Universität Konstanz, Inka Reiter; Bearbeitung Heinrich-Böll-Stiftung
Gemeinsam mit ihrem Gast tauchen Dr. Imme Scholz und Jan Albrecht im Podcast »Über den Tag hinaus« in gesellschaftlich relevante Themen aus den Bereichen Ökologie und Demokratie ein. Sie führen spannende Gespräche sowohl mit bekannten Persönlichkeiten als auch mit weniger bekannten Akteur*innen. Taucht ein in die Welt des gesellschaftlichen Wandels und erfahrt, wie Veränderung in unserer Gesellschaft tatsächlich stattfindet. Willkommen bei »Über den Tag hinaus«.