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Präsidentschaftswahlen in Ägypten: Der versteckte Putsch

Als das Ende der Militärherrschaft in greifbarer Nähe schien: Wählerin beim erste Wahlgang der Präsidentschaftswahl Ende Mai.
Foto: Jonathan Rashad/Flickr, Copyrights: CC BY-NC-SA 2.0

18. Juni 2012
Joachim Paul

Die Präsidentschaftswahlen vom 16. und 17. Juni sollten ursprünglich dazu dienen, das Ende der ägyptischen Übergangsphase einzuläuten. Der Sturz Mubaraks im Februar sollte in den Augen vieler die 60 Jahre dauernde Epoche der direkten Militärherrschaft beenden. Nach dem Transformationsfahrplan des höchsten Militärrats (SCAF), über den Ägypten mit dem ersten freien Referendum seiner Geschichte am 19 März 2011 abgestimmt hat, hätte die Präsidentschaftswahl den Rückzug des Militärs aus der Regierung besiegelt.

Heute sieht die Realität vollkommen anders aus. Mit Bestimmtheit gesagt werden kann nur, dass der Umsturz in Ägypten die quasi-monarchische Vererbung politischer Macht verhindert hat. Hosni Mubarak wurde medienwirksam zu lebenslanger Haft für die Tolerierung (nicht die Anordnung) von Todesschüssen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten verurteilt. Seine beiden Söhne stehen wegen Korruptionsanklagen weiterhin vor Gericht.

Alle anderen Wegmarken eines möglichen Transformationsprozesses wurden nicht erreicht oder rückgängig gemacht.

Der schwerste Rückschlag für die Demokratiebewegung ist mit Sicherheit die Auflösung des Parlaments auf Grundlage des Verfassungsurteils von Donnerstag, den 14. Juni - zwei Tage vor der letzten Wahlrunde. Gefolgt von einer „Verfassungserklärung“ des Obersten Militärrats, die am Tag der Wahl veröffentlicht und erst nach Schließung der Wahllokale bekannt wurde. Das höchste Verfassungsgericht hat die Parlamentswahlen des letzten Winters für nicht verfassungskonform befunden. Die einzige demokratisch gewählte politische Institution des “neuen Ägyptens” - das Parlament mit seinen zwei Kammern - wurde aufgelöst. Offensichtlich verhindern Sicherheitskräfte, dass Abgeordnete Sitzungssäle betreten. Die Begründung des Gerichts ist juristisch, sie richtet sich gegen das ägyptische Verhältniswahlrecht. Die Anzahl der Direktkandidatinnen und -kandidaten zur Verfügung stehenden Sitze wurde durch das Wahlgesetz von 2011 auf ein Drittel reduziert, gegenüber zwei Drittel Listenplätzen. Diese würde unabhängige Kandidatinnen und Kandidaten benachteiligen, so das Gericht. Dabei ist über das äußerst komplizierte Wahlverfahren 2011 lange debattiert worden. Die Wahlen selbst wurden von internationalen Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachtern zwar nicht als unproblematisch, aber als im Großen und Ganzen frei und fair bewertet.

Der Zeitpunkt des Urteils, die sofortige Veröffentlichung in der „official Gazette“, dem Amtsblatt Ägyptens und die Verfassungserklärung des Obersten Militärrats zeigen jedoch deutlich seinen politischen Charakter.

Es fällt schwer, das Gerichtsurteil und seine sofortige Umsetzung nicht als einen versteckten Putsch des Militärs zu verstehen.

Bereits unter Mubarak, 1987 und 1990 hatte das gleiche Gericht gewählte Parlamente für ungültig erklärt. Nur, dass dies in dem gleichgeschalteten System wenig Bedeutung hatte. Der Zeitpunkt der Urteilsverkündung kann Zufall sein. Unabhängig von dem Wahlausgang wird der Oberste Militärrat nun entscheidende exekutive Verfügungsgewalt behalten. Die Gestaltung des weiteren Prozess liegt zu einem großen Teil in seiner Hand. Auch der Wahlsieg Mursis, des Kandidaten der Freiheit & Gerechtigkeitsparty, wird daran wohl wenig ändern können.

Der Militärrat hat derweil angekündigt, nun selbst die Einberufung der verfassungsgebenden Versammlung in die Wege zu leiten. Von Beginn an war die Verfassungsreform die Schwachstelle des ägyptischen Transformationsprozesses. Während für die Debatte und Formulierung des Wahlgesetzes und für die Ausführung der Parlamentswahl selbst Monate anberaumt wurden, sollte die Verfassungsänderung mittels weniger kurzfristig anberaumter Sitzungen eines 100 köpfigen Verfassungskomitees auf den Weg gebracht werden. Das Komitee sollte durch das Parlament gebildet werden.

Der neue Präsident: Das Militär?

Nach dem unerwartet hohen Parlamentswahlsieg der islamistischen, insbesondere der salafistischen Parteien war klar, dass sich die Mehrheitsverhältnisse des Parlaments in dem Verfassungskomitee widerspiegeln würden. Keine der größeren politischen Kräfte hat eine tatsächliche Verfassungsdebatte unter Einbeziehung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen angestrengt, sondern durch Verfahrensfragen versucht, ihre Interessen durchzusetzen. Die für eine politische Transformation dringend notwendige Verfassungsreform wurde kurzfristigen Machtinteressen unterstellt. Die islamistische Parlamentsmehrheit hat im April vergeblich versucht, den Wahlsieg durch eine hastige Auswahl der 100 Mitglieder in langfristig wirkendes politisches Kapital umzusetzen, während das Militär durch den obersten Militärrat erfolgreich jede Neudefinition politischer Legitimation verhindert hat.

Während das Militär bislang auf die Schwächung der politischen Institutionen gesetzt hat, schafft es sie nun völlig ab. Die „konstitutionelle Erklärung“ setzt den obersten Militärrat in vielerlei Hinsicht an Stelle des Präsidenten. Noch ist nicht klar mit welchen Kompetenzen. Offensichtlich wurde das Notstandsrecht und damit die Zuständigkeit von Militärgerichten für Zivilistinnen und Zivilisten wieder eingesetzt - eine Regelung, die seit dem Sturz Mubaraks abgeschwächt und erst kürzlich ganz außer Kraft gesetzt wurde. Deutlich ist auch, dass es keinerlei politische Kontrolle des Militärs geben wird. Der oberste Militärrat ernennt den Verteidigungsminister und der Präsident, in der bisherigen hybriden Militärdiktatur Ägyptens auch immer der Vorsitzende des Militärrats, verliert diese Funktion.

Das Militär hat diesen politischen Putsch zeitgleich mit dem zwei Tage dauernden Wahlgang durchgeführt. Wahrscheinlich hat es Entscheidungen in letzter Minute gefällt, um aus seiner Sicht eine Kontrolle der Muslimbruderschaft über das Militär zu verhindern. Noch sind die Konsequenzen nicht klar. Auch nicht die Rolle der Justiz, die sich in den letzten Monaten immer wieder politisch positioniert hat, wenn auch widersprüchlich und uneinheitlich. Vor dem höchsten Verwaltungsgericht ist ein Verfahren anhängig, das die Legalität der Muslimbruderschaft in Frage stellt. Dieses könnte je nach weiterer Entwicklung politisch eingesetzt werden.

Medien und Öffentlichkeit sind auf den Ausgang der Wahlen fixiert, dessen Ergebnis nun von geringerer politischer Bedeutung sein wird. Die Muslimbruderschaft hat zwar gegen die Parlamentsauflösung protestiert, wägt aber möglicherweise den Gewinn an politischer Macht durch das Präsidentenamt gegenüber der Aushebelung eines demokratisch legitimierten Systems ab. Die Demokratiebewegung scheint indes noch keine Antwort auf das große politische Manöver gefunden zu haben. Der Ausgang der ersten Runde der Präsidentschaftswahl war mit großer Enttäuschung kommentiert worden. Nun ist eine neue politische Realität eingetreten.

Joachim Paul

ist seit 2012 Leiter des Regionalbüros Tunis der Heinrich-Böll-Stiftung. Davor leitete er das Regionalbüro Arabischer Naher Osten in Ramallah und war für UNICEF Spezialist für Humanitäre Programme u. a. in Gaza, Nordwest Pakistan und Nord Sri Lanka.

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