Das gemeinsame Hintergrundpapier von Germanwatch und der Heinrich-Böll-Stiftung (19 Seiten, hier als PDF downloaden) klärt umfassend über mögliche Greenwash-Fallen auf:
Gefahr Nr. 1 für ein Greenwash-Abkommen: Langfristziele ohne Kurzfristziele
Es kann sein, dass in Kopenhagen zwar ein 2-Grad-Limit und unverbindliche Langfristziele mit viel schönen Worten verkündet werden, aber dass die gleichzeitig verbindlich vereinbarten Kurzfristziele für 2020 dann deutlich hinter der in Kopenhagen gesetzten Messlatte zurückbleiben. Verbindliche Kurzfrist-Reduktionsziele sind der einzige realistische Weg für das Erreichen von Langfristzielen.
Gefahr Nr. 2 für ein Greenwash-Abkommen: Die Gefahr von Schlupflöchern
Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand muss mit erheblichen Schlupflöchern gerechnet werden. Danach wären selbst die zu niedrigen Reduktionsziele der Industrieländer
nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.
Gefahr Nr. 3 für ein Greenwash-Abkommen: "Politisch Verbindlich"
Der Begriff "Politisch verbindlich" ist eine Nebelkerze. Ein "politisch verbindliches" Abkommen würde den poltischen Willen sozusagen in ein Sieb gießen, durch das er schnell
herausfließen kann: Spätestens bei einem Regierungswechsel wäre ein Staat nicht mehr daran gebunden. Ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen hingegen würde den Willen in einen Eimer gießen, um ihn auf Dauer transportieren zu können. Wenn am Ende der Klimakonferenz ein politisch verbindliches Abkommen steht, wäre das ein Greenwash, weil es der Öffentlichkeit ein Sieb als Eimer verkaufen wollte.
Gefahr Nr. 4 für ein Greenwash-Abkommen: "Pledge and Review"
Wenn jedes Land einfach seine Vorstellungen für Klima- und Finanzziele auf den Tisch legt und diese akzeptiert werden, finden eigentlich gar keine Klimaverhandlungen mehr
statt. Der Sinn des multilateralen Ansatzes, dass alle mitmachen und sich alle weiter bewegen, als sie dies sonst täten, ginge verloren.
Hintergrundpapier zum Klimagipfel in Kopenhagen:
Hauptforderungen von Germanwatch und der Heinrich-Böll-Stiftung auf einen Blick:
- Verabschiedung des 1,5 bis 2-Grad-Limits und der Langfristziele für 2050 in der gemeinsamenVision
- Rechtlich verbindliche Kurzfristziele (bis 2017 bzw. 2020) für die Industrieländer und verbindliche, ambitionierte Klimaschutzaktionen für die Schwellenländer
- Sanktions- und Anreizmechanismus für Zielerreichung (Emissions- und Finanzziele)
- Reduktion der Industrieländer-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990.
- Gemeinsame Standards für Bericht und Review der Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF).
- Gemeinsame Standards für nationale Treibhausgasregister und den Transfer von Treibhausgaseinheiten in verschiedene Länder.
- Gemeinsame Standards für den globalen Emissionshandel.
- Umfassende Aktionsprogramme für die Einführung von Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungsprogrammen in den Entwicklungsländern; verbindliche relative Reduktionsziele (Steigerung der Energieeffizienz) in Schwellenländern.
- Nutzung international akzeptierter Methodiken beim Bericht der Emissionen und internationale Überprüfung der Umsetzung der versprochenen Ziele.
- Erreichen des globalen Peaks (Scheitelpunkt des globalen Emissionsausstoßes) vor 2017.
- Schlupflöcher durch "Hot Air" vermeiden.
- Umfassender, transparenter und zeitnaher Bericht und Review (Überprüfung) der nationalen Treibhausgasemissionen sowie der zugesagten Ziele und politischen Aktivitäten im Jahr 2015
- Möglichkeit einer Notfall-Überprüfung (Emergency Review)
- Finanzierung in Höhe von 110 Milliarden Euro jährlich für Klimaschutz, Regenwaldschutz sowie Anpassung; dies sollte mit neuen und zusätzlichen öffentlichen Mitteln
erfolgen, also nicht im Rahmen des 0,7-Prozent-Ziels. - Instrumente der internationalen Risikoteilung etablieren, die nach Großkatastrophen einspringen, u.a. Rahmenbedingungen für Mikro-Versicherung gegen Klimaschäden in den ärmsten Entwicklungsländern.
- Anpassungsfonds weiter und unter US-Beteiligung ausbauen.
- Instrumente, welche die Finanzmittel generieren: Versteigerung oder Verkauf der verbleibenden Emissionsrechte an die Industrieländer, Abgaben oder Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandel im internationalen Flug- und Schiffverkehr, Versteigerungserlöse aus den nationalen Emissionshandelssystemen.
- Rechtlich verbindliches, internationales Abkommen – keine bloß "politisch verbindliche" Absprache.
- Zunächst sollte die Substanz der Verpflichtungen für Industrie- und Schwellenländer in den beiden Verhandlungsforen – der Arbeitsgruppe zur zweiten Verpflichtungsperiode zum Kyoto-Protokoll (AWG-KP) und der Arbeitsgruppe innerhalb der Klimarahmenkonvention (AWG-LCA) – getrennt verhandelt werden. Erst wenn die Substanz geklärt ist und sich keiner über den Tisch gezogen fühlt, kann man konstruktiv darüber verhandeln, ob man die Ergebnisse in einem Abkommen zusammenführt
Weitere Informationen zum Klimagipfel:
Hintergrundpapier von Germanwatch und der Heinrich-Böll-Stiftung zum Klimagipfel in Kopenhagen
Mehr Informationen rund ums Klima
- Cancún aktuell in der Rubrik "Klima & Energie"
- Blog: www.klima-der-gerechtigkeit.de
- In Cancún: Kontaktadressen und Veranstaltungen der Stiftung
- Pressemitteilung zu Cancún "Klima-Finanzhilfen ignorieren Menschen- und Umweltrechte"
- Regionale Arbeit zum Thema Klima in der Länderbüros
- Klima-Dossier zu den Verhandlungen in Kopenhagen