„Ohne Gerechtigkeit und ohne Frieden – ein wenig Wahrheit, keine Entschädigung.“ Die Einschätzung der kolumbianischen Bewegung von Opfern von Staatsverbrechen (MOVICE) vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden ist ebenso klar wie niederschmetternd.
Das Gesetz 975 für Gerechtigkeit und Frieden trat im Juli 2005 in Kraft. Es bietet den rechtlichen Rahmen für einen Demobilisierungsprozess der Paramilitärs. Die Regierung Alvaro Uribe Vélez hatte seit 2002 mit den im Dachverband Autodefensas Unidas de Colombia (AUC) zusammengeschlossenen paramilitärischen Gruppen Gespräche geführt. Das Gesetz sollte im Gegenzug zu deren Demobilisierung Vergünstigungen wie Straferlass, Ausbildung und finanzielle Unterstützung während der ersten 18 Monate im zivilen Leben bieten. Gleichzeitig sollten die Rechte der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung garantiert, eine Wiederholung der Verbrechen ausgeschlossen und der Weg zum Frieden ein Stück geebnet werden.
Die wesentlichen Kritikpunkte
Bereits während der Verhandlungen äußerten Menschenrechtsorganisationen Bedenken und wiesen insbesondere auf den der „Monolog-Charakter“ der Gespräche hin: seit Jahren war bekannt, dass staatliche Institutionen paramilitärische Aktivitäten geduldet oder sogar aktiv daran mitgewirkt haben. Schon lange hatten Menschenrechtsorganisationen die Verbindungen dokumentiert. Auch Urteile des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs bestätigen dies in emblematischen Fällen.
Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass im Gesetz 975 die Rechte der Opfer nur ungenügend berücksichtigt werden. Auch das Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte beklagt, dass das Gesetz internationalen Standards nicht genügt. Einige der bereits zu Anfang des Prozesses geäußerten wesentlichen Kritikpunkte sind:
- Der Demobilisierungsprozess der paramilitärischen AUC ist nicht in einen umfassenden Friedensprozess eingebunden. Allerdings soll das Gesetz 975 prinzipiell auch für Guerillagruppen gelten.
- Als Höchststrafe sind acht Jahre vorgesehen, das ist angesichts der Zahl und Schwere der Verbrechen ein zu geringes Strafmaß.
- Verbindungen zwischen staatlichen Akteuren und paramilitärischen Gruppen werden nicht thematisiert.
- Das Gesetz 975 ist nicht geeignet, die Auflösung der paramilitärischen Strukturen (politische, wirtschaftliche, soziale) zu gewährleisten. Auf diese Weise kann einer Nicht-Wiederholung nicht wirksam entgegengewirkt werden.
- Durch das Gesetz 975 wird lediglich die Führungsebene der AUC erfasst.
- Das paramilitärische „Fußvolk“ bzw. alle, gegen die zum Zeitpunkt der Demobilisierung kein Strafverfahren anhängig war, werden nach Dekret 128/2003 behandelt. Konkret heißt dies, dass sie in die Freiheit entlassen werden, ohne zur Wahrheitsfindung beizutragen. Es finden keine umfassenden Verhöre statt und es werden keine Untersuchungen über mögliche Straftaten eingeleitet. Dies betrifft mehr als 19.000 Paramiliärs.
2006 ordnete das kolumbianische Verfassungsgericht einige entscheidende Verbesserungen des Gesetzes 975 an. Das Urteil stärkt potentiell die Bereiche Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung. So ist nun vorgesehen, dass die Strafminderung für die Paramilitärs dann verloren geht, wenn sich herausstellt, dass ihre Aussagen nicht vollständig und wahrheitsgemäß waren. Die ehemaligen paramilitärischen Kommandeure müssen sich außerdem mit ihrem gesamten Besitz an Entschädigungszahlungen beteiligen und nicht nur – wie zunächst vorgesehen – mit dem illegal angeeigneten, bzw. von Vertriebenen geraubten Besitz. Des Weiteren haben die Opfer das Recht, an den Prozessen teilzunehmen. Auch müssen alle betroffenen Angehörigen entschädigt werden. Zusätzlich erhält die Staatsanwaltschaft mehr Zeit für ihre Ermittlungen.
Im Rahmen des Demobilisierungsprozesses haben rund 31.600 paramilitärische Kämpfer/innen ihre Waffen abgegeben. Davon fällt nur ein Bruchteil – 3.854 mittlere und höhere Kommandanten – unter das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden. Von diesen waren drei Jahre später in Kolumbien lediglich 59 inhaftiert. Von diesen 59 wurden im Mai 2008 die wichtigsten 13 an die USA ausgeliefert. Dort sind sie wegen Drogendelikten angeklagt, nicht aber wegen ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dieser Umstand erschwert die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit in Kolumbien erheblich. Das durch das Verfassungsgericht angeordnete Recht der Angehörigen, an den Prozessen teilzunehmen, wird so ad absurdum geführt.
Gemessen an den Zielen des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden ist das Ergebnis nach fünf Jahren mehr als ernüchternd. Die meisten der anfänglichen Sorgen von Menschenrechtsorganisationen haben sich bestätigt.
Zum Beispiel Gerechtigkeit…
Seit dem Inkrafttreten ist kein einziger Paramilitär rechtskräftig nach Gesetz 975 verteilt worden.
Nach mehr als vier Jahren hatte im September 2009 ein Drittel der unter Gesetz 975 angeklagten ehemaligen paramilitärischen Kommandeure noch keine Aussage gemacht. Diese Personen, die ja immerhin schwerster Menschenrechtsverbrechen angeklagt sind, befanden sich nicht einmal in Untersuchungshaft. Die kolumbianische Staatsanwaltschaft kannte ihren Aufenthaltsort nicht und sah sich in einem Aufruf in der Tageszeitung El Tiempo dazu veranlasst, diese ehemaligen Paramilitärs darum zu bitten ihre Kontaktdaten bekannt zu geben.
Der größte Teil der Paramilitärs wurde nach Dekret 128/2003 behandelt und in die Freiheit entlassen, da gegen sie zum Zeitpunkt ihrer Demobilisierung keine Anzeige vorlag oder Verfahren anhängig war. Problematisch wirkt sich hier der Umstand aus, dass die Opfer von Überfällen, Vertreibungen oder Massakern meistens zwar wissen, welche paramilitärische Einheit die Verbrechen begangen hat, oft aber nicht die Namen der Täter kennen. Auch die Angst vor Repressionen verhinderte Anzeigen gegen paramilitärische Täter.
In den vergangenen 20 Jahren wurden ca. 7 Millionen Hektar Land gewaltsam umverteilt. Familien und ganze Gemeinden, die nach den Jahren der Vertreibung auf ihr Land zurückkehren wollen, sehen sich nach wie vor unzähligen Schwierigkeiten gegenüber. Beispielsweise fanden zurückkehrende Bauern an der Pazifikküste im Bundesstaat Chocó riesige, industriell betriebene Palmölplantagen auf ihrem Land vor, die außerdem vom kolumbianischen Militär bewacht wurden. Die Bauern wurden seitdem regelmäßig von paramilitärischen Nachfolgegruppen bedroht, einige ihrer Führungspersönlichkeiten, wie Orlando Valencia, wurden umgebracht.
Die Nationale Kommission für Versöhnung und Wiedergutmachung (CNRR) verfügt über einen Fonds für zurückzugebende geraubte Güter. Bis Ende 2009 waren in diesen Fonds lediglich ca. 45.000 Hektar Land eingegangen. Das entspricht weniger als einem Prozent des geraubten Landes. Die Rückgabe wird dadurch erschwert, dass ein Großteil des gewaltsam angeeigneten Landes heute auf Strohmänner oder Familienangehörige der paramilitärischen Kommandanten eingetragen ist.
Immerhin gab es in der vergangenen Woche im Fall des Chocó eine gute Nachricht: Gegen zwei Dutzend Plantagenbetreiber wurden Untersuchungen wegen Vertreibung und Zusammenarbeit mit paramilitärischen Gruppen eingeleitet. Zurzeit ist völlig unklar, wie sich diese Untersuchungen entwickeln werden. Sicher ist jedoch, dass dies der erste Fall werden könnte, in dem ein ernsthafter Versuch unternommen wird, Unternehmer zur Verantwortung zu ziehen.
Zum Beispiel Wahrheit ….
Zur Wahrheitsfindung haben einige paramilitärische Kommandeure sowohl in Kolumbien als auch in den USA durch ihre Aussagen in begrenztem Umfang beigetragen. So konnten einige der Massengräber gefunden werden, was den Angehörigen ermöglichte, ihre Trauerarbeit zu beginnen. An die 2.500 Leichen wurden exhumiert. Ihre Identifizierung macht jedoch nur langsame Fortschritte. Viele der Massengräber wurden auch durch Aussagen von Angehörigen der Opfer oder von den Bewohner/innen der naheliegenden Dörfer gefunden.
Viele der Gräber der von Menschenrechtsgruppen angenommenen 15.000 Verschwundenen wurden jedoch noch nicht gefunden. Es ist bekannt, dass die Paramilitärs eine Reihe von Krematorien betrieben, um Leichen für immer verschwinden zu lassen. Mit dem gleichen Ziel wurden Leichen zerstückelt in Flüsse geworfen.
Insbesondere einige paramilitärische Kommandeure in den USA haben bedeutende Aussagen gemacht, die Aufschluss über Zusammenarbeit von z.T. hohen Beamten und politischen Funktionsträgern mit paramilitärischen Gruppen geben. Dies hat dazu beigetragen, dass inzwischen mehr als 100 Politiker/innen - unter ihnen Kongressabgeordnete, Provinzgouverneure und Bürgermeister - eine Verwicklung in den sogenannten Para-Politikskandal nachgewiesen wurde. Bis Anfang 2010 wurden 12 Politiker/innen verurteilt.
Laut Regierungsangaben wurden bis April 2010 35.000 Verbrechen benannt. In 17.200 Fällen liegen Geständnisse vor. Viele dieser Verbrechen wurden nach dem 25. Juli 2005 begangen, fallen also nicht unter das Gesetz 975. Es gibt Bestrebungen seitens der Regierung Uribe, den zeitlichen Rahmen auszudehnen. Das ist jedoch umstritten, es würde dem Charakter einer für einer für einen bestimmten Zeitraum angelegten „Übergangsgesetzgebung“ (Transitional Justice), wie dem Gesetz 975, widersprechen.
Zum Beispiel Entschädigung ….
Die Aussichten auf Entschädigung für die Opfer sind schlecht. Bei der nationalen Kommission für Versöhnung und Entschädigung (CNRR) haben rund 250.000 Opfer ihren Anspruch registriert. Bislang sind allerdings in den Entschädigungsfonds kaum Geld, Immobilien oder landwirtschaftliche Güter eingegangen. Derzeit würde das Bargeld für ganze 4,40 EUR pro Opfer reichen. Was die geraubten Ländereien anbelangt, sehen die Zahlen ähnlich ernüchternd aus.
Zur Beschleunigung des Entschädigungsverfahrens wurde die so genannte „administrative Entschädigung“ ins Leben gerufen. Opferorganisationen wie MOVICE kritisieren, dass dabei nur wenige Verbrechen berücksichtigt werden. Außerdem bemängeln sie, dass die administrative Entschädigung aus dem nationalen Haushalt bestritten werde, d.h. die Gesellschaft insgesamt kommt für die Entschädigung auf und nicht die Täter.
Zum Beispiel Nicht-Wiederholung ….
Nach Angaben des kolumbianischen Verteidigungsministeriums haben am 26. Juli 2007 die paramilitärischen Gruppen in Kolumbien aufgehört zu existieren. Sowohl kolumbianische als auch internationale Organisationen sprechen jedoch noch 2010 davon, dass in vielen Regionen Paramilitärs weiterhin aktiv sind. Die offizielle Sprachregelung für diese Gruppen lautet „neu entstandene “ oder „kriminelle Banden“. Human Rights Watch spricht von den „Erben der Paramilitärs“. So sind personelle Kontinuitäten ebenso deutlich wie die Fortsetzung der Aktivitäten, beispielsweise die Bedrohung Andersdenkender. In einigen Fällen hat sich der Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten zum Drogenhandel hin verlagert. Zivilgesellschaftliche Organisationen gehen von 10.000 in diesen Strukturen organisierten Paramilitärs aus. Sie sind nach wie vor für Vertreibungen, Bedrohungen und Ermordungen von Vertreter/innen von sozialen und Menschenrechtsorganisationen verantwortlich.
Fazit:
Es ist in der Tat nicht leicht, positive Elemente und Entwicklungen zu benennen, die eindeutig auf das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden zurückzuführen sind und die der kolumbianischen Gesellschaft insgesamt zugute kommen. Die einzelnen Elemente haben unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Dennoch einige allgemeine Bemerkungen: Es ist positiv und von gesamtgesellschaftlichem Nutzen, dass eine nicht geringe Zahl von meist jungen Männern dem bewaffneten Kampf entzogen wurde, auch wenn diese Zahl wesentlich geringer anzusetzen ist, als dies offizielle Zahlen suggerieren. Es ist auf keinen Fall zu unterschätzen, dass ein Teil dieser Menschen sich ernsthaft bemüht, ein ziviles Leben zu führen.
Die Suche nach tiefgreifender, zukunftsweisender gesellschaftlicher Veränderung gestaltet sich noch schwieriger: In diesem Sinne ist der Beitrag zur Aufdeckung des Para-Politikskandals sicherlich als einer der wichtigsten Erfolge im Zusammenhang mit dem Gesetz 975 zu nennen. Auch wenn die bisher bekannt gewordenen Fälle erst ein Anfang sind und andere Aspekte wesentlich zur Enthüllung mit beigetragen haben, so ist doch entscheidend, dass die paramilitärische, mafiöse Durchdringung der politischen Institutionen und Entscheidungsträger aufgeklärt und die Verantwortlichen bestraft werden. Für den gesamten Bereich der Wirtschaft steht eine solche Aufklärung noch gänzlich aus.
Auf der anderen Seite wird das Scheitern des Demobilisierungsprozesses in einem seiner wesentlichsten Ziele durch die Tatsache belegt, dass nach wie vor paramilitärische Strukturen in weiten Teilen des Landes soziale, wirtschaftliche und politische Kontrolle ausüben. Sie bestimmen bzw. verhindern gesellschaftliche Aktivitäten. Die Rückgabe des geraubten Landes bleibt ein fundamentales Problem. Sie be- bzw. verhindert die soziale und wirtschaftliche Entwicklung von mindestens vier Millionen Menschen. Das entspricht einem Zehntel der kolumbianischen Gesellschaft.
Was ist zu tun, damit Kolumbien sich einem Frieden mit sozialer Gerechtigkeit annähern kann?
- Die Verteilung von landwirtschaftlich nutzbarem Land muss grundsätzlich verändert werden.
- Regierung und Justiz müssen für die nachhaltige Auflösung der paramilitärischen Strukturen sorgen. Die paramilitärische Durchdringung politischer und wirtschaftlicher Institutionen und Aktivitäten muss beendet und die Verantwortlichen müssen bestraft werden.
- Es muss ein umfassender Friedensprozess auf dem Verhandlungsweg mit den Guerillagruppen gesucht werden. Dafür bedarf es der Verhandlungsbereitschaft sowohl seitens der Regierung als auch seitens der Guerilla-Gruppen.
Christiane Schwarz setzt sich bei kolko e.V. für Menschenrechte für Kolumbien ein.