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Öffentliche Verantwortung in der Demokratie

Lesedauer: 1 Minute

20. März 2008

Erfahrungen mit dem neuen Schulgesetz in Berlin, dem „Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule“ sowie ähnliche Bestrebungen in anderen Ländern verdeutlichen immer wieder, wie schwer sich die Verantwortung zwischen Staat, gesellschaftlichen Institutionen und Individuen verteilen lässt. Die bereits Jahrzehnte andauernde Diskussion über die Schul- und die Hochschulautonomie wird von einer verfassungspolitischen und demokratietheoretischen Kontroverse über das Verhältnis von Eigenverantwortung von Schulen und Hochschulen einerseits und staatlicher Verantwortung andererseits begleitet.

Mit dem Workshop „Öffentliche Verantwortung in der Demokratie“ strebte die Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Konrad-Adenauer-Stiftung an, zur Klärung beizutragen.

In drei Diskussionsrunden wurden folgende Themen bearbeitet:

  • Leitbild Gewährleistungsstaat
  • Verhältnis Parlament – Exekutive
  • (Neues) Professionsverständnis für die Akteure der demokratischen Schule/Hochschule.

Der Workshopbericht, der die Diskussionen und die erarbeiteten Reformempfehlungen zusammenfasst, kann hier heruntergeladen werden.