« zu "Feministische Perspektive"
Ein Vorschlag, wie nicht nur Geschlechtergerechtigkeit als Konsequenz des Grundeinkommens befördert, sondern das Grundeinkommen stärker in einer feministischen bzw. Gender-Perspektive verankert werden könnte, stammt von Michael Opielka(2), der in jener Gender-Perspektive eine erklärende Variable zur Ausgestaltung des Grundeinkommens auf der Basis bestimmter Wohlfahrtsstaats-Modelle sieht.
Opielka identifiziert für jeden der drei bekannten Idealtypen von Wohlfahrtsregimen – den liberalen, den sozialdemokratisch-sozialistischen und den konservativen Typus – Kategorien für deren Grundannahmen. Beispielsweise kann man diese Typen anhand der Frage, wie sozialstaatliche Solidarität verstanden wird, voneinander unterscheiden: während das liberale Modell individualistisch orientiert ist, basiert der sozialdemokratische Typ auf der zentralen Lohnarbeit als Basis der Solidarität, und der konservative Typus ist eher kommunitaristisch-etatistisch ausgerichtet. Auch die Frage, wer letztendlich für den Unterhalt zuständig ist, variiert vom Haushalt (liberal) über einen individuellen Anspruch (sozialdemokratisch) bis zu Ehe bzw. Familie (konservativ) als subsidiärer Instanz.
In der Beurteilung, wie gut diese Modelle als „Grundannahmen“ einer Gesellschaft funktionieren, hilft nun die Geschlechterperspektive, zumal diese Beispiele zeigen, dass wohlfahrtsstaatliche Überlegungen immer an die Frage kommen, wie Menschen, wie Männer und Frauen auf den verschiedenen Ebenen der Gesellschaft zusammenleben. Mittels der Genderperspektive lässt sich diese Frage so stellen: wie stehen Geschlechterkultur, also Leitbilder und Wertvorstellungen bezüglich des Geschlechterverhältnisses, und Geschlechterordnung, also die tatsächlichen Strukturen wie Arbeitsteilung, Machtverhältnisse und institutionelle Regelungen, zueinander? Wenn sich Geschlechterkultur und Geschlechterordnung stark ungleichzeitig weiterentwickeln, führt dies zu sozialen Spannungen und mittel- bis langfristig zu sozialem Wandel. Die Frage ist dann, wie weit das jeweilige Wohlfahrtsregime diesem genderbedingten sozialen Wandel noch adäquat begegnen kann.
Die Überlegungen zur Ausgestaltung eines Grundeinkommens sollten deshalb berücksichtigen, welche wohlfahrtsstaatlichen Annahmen dem Grundeinkommen zu Grunde liegen und inwiefern diese der sozialen Realität, die sich auch aus den Spannungen zwischen Geschlechterkultur und Geschlechterordnung ergibt, überhaupt entsprechen. Opielka plädiert an dieser Stelle für das (neue) Modell eines „garantistischen“ Wohlfahrtstaates, der sich auf Teilhabegerechtigkeit, sozialstaatliche Solidarität im Sinne des Bürgerstatus und ein subsidiär-individualistisches Unterhaltsprinzip bezieht. In diesem Modell wären eine freie Lebensplanung und ein individuelles BürgerInnenbild integriert, zugleich verstünde die Gesellschaft sich als Solidargemeinschaft, die aber nicht zwingend auf einem klassischen Familienmodell beruht. Damit bleibt der libertäre Gedanke der Selbstbestimmung bzw. Selbsthilfe erhalten, wird aber mit einem universalistischen Solidaranspruch verbunden. Ein Grundeinkommen kann also zu Geschlechtergerechtigkeit beitragen, wenn dessen konkrete Ausgestaltung entsprechend der innergesellschaftlichen Entwicklung von Geschlechterkultur und Geschlechterordnungen erfolgt und fähig ist, die daraus resultierenden Spannungen mit zu tragen.
(2) Opielka, Michael (2007): Zur Geschlechtergerechtigkeit von Grundeinkommenskonzepten, in: Berghahn, Sabine (Hg.): Unterhalt und Existenzsicherung. Recht und Wirklichkeit in Deutschland, Baden-Baden: Nomos, S. 323-347.