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Erklärung zum Steuerrecht für gemeinnützige Arbeit in Russland

Lesedauer: 3 Minuten

14. September 2004
Die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland hat im Lauf der vergangenen Jahre einen wesentlichen und unübersehbaren Beitrag für die Annäherung und das Verständnis der beiden Länder geleistet.

Vielfältige Formen der Kooperation zwischen russischen und deutschen Stiftungen und NGOs sind entstanden und fördern den Austausch in Kultur, Bildung, sozialen Belangen, Jugendarbeit, Umweltschutz und Menschenrechten.

Für eine weitere positive Entwicklung der zivilgesellschaftlichen Kontakte zwischen beiden Ländern und für eine nachhaltige Förderung der Philanthropie in der Russischen Föderation benötigen deutsche wie russische Stiftungen und NGOs eine wohlwollende und ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechende Gesetzgebung, insbesondere eine Steuergesetzgebung, die es ihnen gestattet die nötigen finanziellen Mittel für ihre Arbeit aus unterschiedlichen, auch unabhängigen, Quellen zu erhalten.

Leider erschwert der seit 2002 geltende neue Steuerkodex in Russland den dortigen gesellschaftlichen Organisationen ihre Arbeit sehr, insbesondere mit der durch ihn aufgehobenen Unterscheidung zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen, im Deutschen würde man wohl sagen gemeinnützigen, Organisationsformen. Der Steuerkodex stellt alle Einnahmen unter Steuervorbehalt, es sei denn ein spezielles Gesetz macht eine Ausnahme. Diese Ausnahme gibt es. Allerdings sind ihre Bestimmungen wirklichkeitsfern, unpraktikabel und zur politischen Kontrolle von NGOs nutzbar.

Ein am 5. August in erster Lesung von der Staatsduma verabschiedeter Gesetzentwurf zu Änderungen des Steuergesetzes der Russischen Föderation sieht nun sogar weitere Verschärfungen dieser Bestimmungen vor. Danach müssen sich internationale und russische Geberorganisationen künftig auf einer vom Finanzministerium der Russischen Föderation geführten Liste registrieren lassen, wollen die von ihnen begünstigten russischen Partnerorganisationen nicht eine Gewinnsteuer von 24% auf Fördermittel bezahlen. Darüber hinaus sollen alle internationalen Projekte und Spenden in einer Kommission für humanitäre und technische Zusammenarbeit registriert und mit den Behörden der begünstigten Regionen abgestimmt werden.

Nach unseren Erfahrungen tragen diese Regelungen zu einem erhöhten und vor allem für kleine Projekte kaum zu realisierenden Verwaltungsaufwand bei. Es wird kaum noch möglich sein, Projekte zeitgerecht zu planen und zu verwirklichen. Das ausgewiesene soziologische Forschungsinstitut INDEM aus Moskau hat in einer Studie bereits darauf hingewiesen, dass diese Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit die Korruption fördern werden.

Wir möchten den Petersburger Dialog bitten, dessen russische und deutsche Teilnehmer sich der Aufgabe verpflichtet haben, die Bedingungen für die internationale zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland zu verbessern, sich mit dieser Problematik zu befassen. Wir bieten unsere Kompetenz und Kooperation an.

Deutsch-Russischer Austausch e.V.
Heinrich-Böll Stiftung e.V.

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