Der Teufel steckt im Detail

Lesedauer: 6 Minuten
Foto: Cayusa. Dieses Foto steht unter einer Creative Commons-Lizenz

26. Januar 2010
Videos und Audiomittschnitte der Podiumsdiskussion "Gottes Werk und Googles Beitrag"

Von Thorsten Arndt

Das Ausgangsproblem ist seit Jahren bekannt: Presseverlage leiden weltweit zunehmend unter dem Rückgang von Auflagen und Werbeerlösen und machen dafür vor allem das kostenlose Informationsangebot im Internet verantwortlich. Von den wachsenden Werbeeinnahmen des Online-Angebots profitieren vor allem Suchmaschinenbetreiber, an erster Stelle Google. Das US-Unternehmen nimmt in Deutschland bei einem Marktanteil von über 90 Prozent bei Suchanfragen eine fast monopolartige Stellung ein. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete Google auf dem deutschen Online-Markt einen Umsatz von 2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die deutschen Zeitungsverlage hatten mit der Internet-Werbung einen gemeinsamen Umsatz von gerade einmal 160 Millionen Euro. Sie halten Googles Position deshalb für einen marktwirtschaftlichen Missstand, der neben einer kartellrechtlichen Beschwerde auch durch ein neues Leistungsschutzrecht korrigiert werden soll.

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, erläuterte, dass das neue Leistungsschutzrecht mehrere Funktionen haben soll. Neben der Sicherung eines angemessenen Anteils an den Erlösen aus der Internet-Werbung geht es den Verlagen Keese zufolge auch um die Etablierung eines funktionierenden Online-Marktplatzes für Journalismus. Nur so ließe sich das Kulturgut "Qualitätsjournalismus" auch künftig finanzieren.

Das neue Gesetz soll den Werkmittlern, in diesem Fall also den Presseverlagen, die Möglichkeit verschaffen, ein Lizenzmodell für die "gewerbliche Nutzung" journalistischer Erzeugnisse zu entwickeln. Betroffen wären davon neben Google auch andere Unternehmen, z.B. Banken, die Wirtschaftsartikel geschäftlich nutzen. Die neue Verwertungsgesellschaft für den Gebühreneinzug wäre gewissermaßen eine "Gema für die Presse", so Keese.

Aus juristischer Sicht wäre das neue Leistungsschutzrecht aus Keeses Sicht unproblematisch, da es sich lediglich um die Schließung einer "Gesetzeslücke" handele, die z.B. in der Film- und Musikbranche seit langem nicht mehr bestehe. Das Urheberrecht der Autoren werde ebenfalls nicht angetastet, da die Leistung der Verlage sehr genau von der Leistung der Autoren getrennt werden könne. Auch das Zitatrecht bleibe unberührt. In der politischen Debatte stellt sich Keeses Einschätzung zufolge deshalb längst nicht mehr die Frage, ob das neue Recht kommt, sondern nur noch, wie es ausgestaltet werden soll.

Zahlreiche Abgrenzungsprobleme drohen

Die gelassene Selbstverständlichkeit, mit der Christoph Keese seine Forderung nach einem Leistungsschutzrecht begründete, ließ die Ursachen für den politischen Erfolg des Verlagskonzepts erahnen. Die Idee wurde immerhin von der neuen Bundesregierung aufgegriffen und sogar im Koalitionsvertrag festgehalten. Die oberflächlich vielleicht noch nachvollziehbaren Argumente Keeses liefen in der folgenden Debatte jedoch häufig ins Leere. Eine bisher fehlende Gesetzesvorlage verhinderte zwar eine Detail-Kritik, der grundlegende Ansatz des anvisierten Leistungsschutzrechts wurde jedoch schon in den einleitenden Bemerkungen von Moderator Matthias Spielkamp, freier Journalist und Projektleiter von irights.info, in Zweifel gezogen. Die während der Diskussion wohl am häufigsten gestellte Frage lautete:

Was soll eigentlich geschützt werden?

Christoph Keese hob die Eigenleistung der Verlage bei der Erstellung journalistischer Inhalte hervor, die auch bei der weiteren Verwertung der Texte geschützt bzw. entlohnt werden müsse. Der grüne Medienpolitiker Malte Spitz wies allerdings darauf hin, dass Kopien von ganzen Texten im Original-Layout im Netz so gut wie keine Rolle spielen. Lizenzabgaben müssten sich deshalb zwangsläufig auf die Inhalte der Texte beziehen. Diese sind jedoch nach Überzeugung von Till Jaeger, Anwalt für Urheber- und Medienrecht, bereits ausreichend vom Urheberrecht der Autoren geschützt. Jaeger betonte immer wieder, dass ein schwammig formuliertes Leistungsschutzrecht in der juristischen Praxis mit immensen Abgrenzungsproblemen zum Urheberrecht zu kämpfen hätte. Bei der Nutzung eines im "Copy/Paste"-Verfahren vervielfältigten Textes wäre völlig offen, ob die Rechte des Autoren oder die Rechte des Verlages berührt seien. Im Unterschied zur Film- und Musikindustrie sei die Leistung der Presseverlage eben nicht mit dem Inhalt des veröffentlichten Textes verknüpft. Aus diesem Grund sei der Verweis auf eine angebliche "Gesetzeslücke" nicht überzeugend, so Jaeger.

Christoph Keese betonte, dass nur die "gewerbliche Nutzung" geschützter Texte lizenzpflichtig werden soll. Sein Beispiel eines Bankmitarbeiters, der sich einen Zeitungsartikel zur Vorbereitung auf ein Kundengespräch ausdruckt, wurde von den anderen Podiumsteilnehmern jedoch umgehend aufgegriffen, um die fließenden Grenzen zwischen "gewerblicher" und "privater" Nutzung zu veranschaulichen. Müssten auch Blogger oder Journalisten künftig für die Verwendung von Texten Lizenzgebühren zahlen? Abgesehen von den komplizierten Rechtsfragen wäre eine Erfassung dieser Nutzungsfälle wohl nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich.

Selbst Suchmaschinenbetreiber wie Google ließen sich nach Ansicht von Till Jaeger nicht so einfach belangen. Die Verlage möchten die kurzen Textauszüge ("Snippets"), mit denen Artikel z.B. bei Google News verlinkt werden, als gewerbliche Nutzung einstufen. Zunächst stellt sich Jaeger zufolge die Frage, ab welcher Länge die Textauszüge lizenzpflichtig werden sollen. Außerdem könne sich Google durchaus selbst als "Werkvermittler" bezeichnen, der mit einer Eigenleistung, in diesem Fall der Verlinkung auf einer populären News-Website, den Verlagen zu zusätzlichen Werbeeinnahmen verhilft.

Eva-Maria Schnurr, freie Journalistin und stellvertretende Vorsitzende von Freischreiber e.V.,  ließ sich nicht davon überzeugen, dass Autoren und Verlage in dieser Angelegenheit im selben Boot sitzen. Sie befürchtete, dass ein neues Leistungsschutzrecht in der Praxis gegen das Urheberrecht der Freien ausgespielt werden könnte. Sollte das angestrebte Gesetz tatsächlich mehr Geld in das bestehende System spülen, würden die Autoren nicht zwangsläufig daran teilhaben. So genannte "Total-Buyout"-Verträge verhinderten bereits heute immer wieder eine Weiterverwertung von Texten durch die Autoren. Mit einem Leistungsschutzrecht hätten es die Verlage möglicherweise noch leichter, so Schnurr.

Alternative Finanzmodelle gesucht

Nach fast zwei Stunden engagierter Debatte gestand Malte Spitz, dass er Inhalt und Zielsetzungen des Leistungsschutzrechtes weniger denn je verstehe. Letztlich gehe es um die künftige Finanzierung journalistisch aufwendiger Inhalte und dieses Problem werde kaum durch ein neues Sondergesetz für Zeitungsverlage, sondern nur durch innovative Geschäftsmodelle gelöst werden können. Dass die Verlage Alternativvorschläge wie die Kulturflatrate nicht ernst nehmen, sei deshalb unverständlich, so Spitz.

Auch Till Jaeger zweifelte daran, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich die richtige Antwort auf die Frage nach der finanziellen Zukunft der Zeitungsverlage sei. Es gebe einige Ansätze, die praktikabler erscheinen. So würden die "New York Times" und der Verleger Rupert Murdoch bald einen neuen Anlauf zur Etablierung von Online-Abonnements starten. In Frankreich sei eine "Google-Steuer" geplant, deren Ertrag u.a. zur Subventionierung der Presseverlage eingesetzt werden soll. Eine Kulturflatrate oder ähnliche pauschale Gebührensysteme könnten möglicherweise ebenfalls zum Ziel führen.

Audios und Videos

Sehen Sie die Videos und die Audiomittschnitte der Diskussion "Gottes Werk und Googles Beitrag - Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie"

Google Books und die Zukunft des Wissens

Google will mit seinem Buchprogramm Millionen von Büchern zugänglich machen. Wissen für alle oder Quasi-Monopol? Dieser Frage ging die Veranstaltung "Enteignung oder Infotopia? " am 2. Oktober in Berlin nach.

» Die häufigsten Fragen zu Google Books stellte Valie Djordjevic zusammen. mehr»
» Einen Überblick über die diskutierten Themen gibt Jeanette Hofmann. mehr» 
» Konferenzvideos zu "Google Books und die Zukunft des Wissens" mehr»
» Mut zur Lücke - der Bericht zur Tagung mehr»