Menschenrechte und die Frage nach dem Subjekt der Rechte

Lesedauer: 1 Minute

11. März 2010

Universalität und Egalität charakterisieren  für Georg Lohmann die  für jeden einzelnen Menschen gültigen Menschenrechte. In seiner Darlegung begründet er, warum ein Menschenrecht im genuinen Sinne ein individuelles Recht ist. Der Anspruch Rechte für Kollektive, wie in den so genannten Menschenrechten der 3. Generation in Völkerrechtsvereinbarungen ausgehandelt werden, sind seiner Meinung nach als  Ergebnis kultureller Differenz zu werten. Zugleich sind die Menschenrechte aus ihrem Entstehungskontext heraus kulturrelativ zu deuten. Wie ist also zu begründen, dass sie in ihrer Geltung nicht auf westlichen Kulturkreis zu beschränken sind? In der damit einhergehenden Gleichwertigkeit kollektiver und individueller Menschenrechte sieht er die Gefahr, dass eine Kollektivmoral egalitär nicht mehr zu bestimmen ist.

» Den vollständigen Beitrag können Sie hier herunterladen (pdf, 12 Seiten, 50 KB)

Dossier:

» Der Mensch - seine Würde - seine Rechte

Zum Warenkorb hinzugefügt: