Maximilian Alter, Albert-Ludwigs-Universität – Freiburg
Parteien- und Vereinsverbote sind klassische Instrumente der streitbaren Demokratie des Grundgesetzes. Sie entstanden vor dem Hintergrund der soeben überwundenen nationalsozialistischen Herrschaft und dienten gerade zu Beginn der bundesrepublikanischen Geschichte der Umsetzung der sog. "Lehren aus Weimar". Heute stellt sich die Frage, ob solche Vorschriften in einer modernen, gefestigten Demokratie nicht zurückhaltendere Anwendung finden müssen. Die Arbeit wird sich dieser Frage auf drei Ebenen annehmen: Zunächst wird eine Auslegung des nationalen Rechts unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips vorgenommen. Auf einer zweiten Ebene werden zudem Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention berücksichtigt. Schließlich wird ein Rechtsvergleich mit dem Verbotsrecht Großbritanniens vorgenommen. Auf allen drei Ebenen werden Antworten auf die für das Forschungsvorhaben zentralen Fragen gesucht:
1. Zum Schutz welcher Rechtsgüter und Interessen können Vereinigungsverbote ergehen?
2. Muss eine Vereinigung für ein Verbot eine konkrete Gefahr für eines der Schutzgüter der Verbotsvorschrift darstellen?
3. Inwiefern bestehen Ermessens- und Beurteilungsspielräume der am Verbotsverfahren beteiligten Institutionen