Zeynep Balazümbül, Freie Universität Berlin

Die völkerrechtliche Zulässigkeit unbemannter Systeme unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des Drohneneinsatzes im "War on Terror" auf das humanitäre Völkerrecht

Mein Forschungsprojekt befasst sich mit der Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit unbemannter Systeme und den speziellen Auswirkungen des Drohneneinsatzes im sog. „War on Terror“ auf das humanitäre Völkerrecht.
Die Besonderheit dieser Untersuchung liegt zum einen darin, dass sich die deutsche Wissenschaft mit der völkerrechtlichen Zulässigkeit unbemannter Systeme in dieser Ausführlichkeit bisher nicht befasst hat. Zudem ist die hier angestrebte Untersuchung der Auswirkungen der US-amerikanischen Drohnenpraxis auf geltendes Kriegsvölkerrecht bisher einzigartig.

Zu Beginn der Dissertation werden begriffliche, technische und historische Fakten skizziert. Danach folgt die völkerrechtliche Zulässigkeitsprüfung anhand des Art. 36 des Ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1977. Diese Norm sieht eine Zulässigkeitsprüfung neuer Waffen, Mittel und Methoden der Kriegführung vor, die durch ihren gewohnheitsrechtlichen Status auch Nichtvertragsstaaten bindet. Da unbemannte Systeme in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, ist ihre Prüfung somit auch für die Zulässigkeitsprüfung der unbemannten Systeme essentiell.

Im zweiten Teil wird zunächst der US-amerikanische „War on Terror“ im Hinblick auf die Bedeutung für die Technologie der unbemannten Systeme kurz erläutert. Darauf aufbauend folgen sieben Thesen, die die Auswirkungen der derzeitigen US-amerikanische Drohnenpraxis auf grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts behandeln, beispielsweise die drohende Entmenschlichung des Krieges durch automatisierte oder autonome Systeme oder die Etablierung des „Targeted Killing“ als gängige Kriegsführungspraxis. Im Schlussteil kommen das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung und die behandelten Thesen zusammen.

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