Art. 102 AEUV und Nachhaltigkeit – Eine juristisch-ökonomische Analyse der Berücksichtigungsfähigkeit von Nachhaltigkeitsbelangen im Rahmen der Missbrauchsaufsicht
Angesichts der Notwendigkeit gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und zur Wahrung der von Rockström et al. aufgezeigten planetaren Grenzen stellt sich die Frage, welchen Beitrag das Kartellrecht hierzu leisten kann. Im Zentrum des Dissertationsprojekts steht die vertiefte Untersuchung der Rolle der Missbrauchsaufsicht nach Art. 102 AEUV in diesem Kontext.
Dabei wird analysiert, ob und wie Nachhaltigkeitsbelange im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Marktmissbrauchsaufsicht berücksichtigt werden können. Art. 102 AEUV bietet verschiedene Ebenen und Anknüpfungspunkte für eine entsprechende Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, die im Detail analysiert werden.
Die Arbeit widmet sich daher zunächst einer ausführlichen Darstellung der UN SDGs sowie der Verankerung von Nachhaltigkeit im europäischen Primär- und Sekundärrecht. Aufbauend darauf erfolgt die systematische Einordnung dieser Aspekte in den Kontext von Art. 102 AEUV im Rahmen eines hierfür entwickelten Nachhaltigkeits-Inklusionsmodells. Dabei werden auch ökonomische Gesichtspunkte untersucht, insbesondere Fragen der Quantifizierbarkeit relevanter Nachhaltigkeitsbelange. So kann im Rahmen eines interdisziplinären Ansatzes die Schnittstelle zwischen Wettbewerbsrecht und Nachhaltigkeitszielen umfassend beleuchtet werden.