Heinrich-Böll-Stiftung stellt Maßstab für Entwicklungsgerechtigkeit im Klimaregime vor

Lesedauer: 3 Minuten

Berlin, 30. November 2007

7. Februar 2008

Heinrich-Böll-Stiftung, Michael Alvarez, Pressesprecher,
Hackesche Höfe, Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin;
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Wie kann Klimaschutz mit dem Recht armer Länder und Gesellschaften auf Entwicklung vereinbart werden? Wie sähe eine weltweite Lastenteilung im Klimaschutz aus, die das Menschenrecht auf Entwicklung systematisch in den Mittelpunkt stellt? Diese Fragen beantwortet die Publikation „The Right to Development in a Climate-Constrained World”, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung, der britischen Entwicklungsorganisation Christian Aid, dem Stockholm Environment Institute und EcoEquity, einer US-Nichtregierungsorganisation, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Das Papier präsentiert konkrete Kriterien für Entwicklungsgerechtigkeit im Klimaregime.

„Fairness ist nicht nur eine moralische Forderung, sondern ein Gebot der Realpolitik“ fasste Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung bei der Vorstellung der Publikation die zentrale Botschaft de Papiers zusammen. Die Schwellen- und Entwicklungsländer würden nicht auf ihr Recht auf Entwicklung verzichten. Gleichzeitig sei aber der verfügbare Umweltraum in der Bio- und Atmosphäre durch die jahrzehntelange Übernutzung massiv geschrumpft.

Kernbestandteil des Ansatzes ist ein Indikator, der die in der Klimarahmenkonvention festgelegten Kriterien „Verantwortlichkeit für den Klimawandel“ und „Fähigkeit zum Klimaschutz“ operationalisiert. Dabei werden nicht nur Durchschnittswerte der kumulierten Treibhausgasemissionen und des Bruttosozialprodukts einbezogen, sondern auch die Tatsache, dass z.B. in Ländern wie China und Indien eine Mittel- und Oberschicht existiert, die nicht nur mitverantwortlich für den Klimawandel, sondern und auch fähig ist, die notwendigen Belastungen durch den Klimaschutz zu schultern.

Der Teil des Klimaschutzes, der sich nicht selbst durch Einsparungen refinanziert, sondern erhebliche Zusatzkosten erfordert, muss nach diesem Ansatz international nach Maßstäben von Verantwortlichkeit und Fähigkeit finanziert werden. Dies kann über einen reformierten Emissionshandel (CDM), aber auch über Technologiekooperation und Waldschutzfonds geschehen.

Deutschland trägt nach diesem Indikator 5,6% der globalen Verantwortlichkeit zum Klimaschutz bei, obwohl nur 1,3% der Weltbevölkerung in Deutschland leben. „Das Klimaschutzziel der Bundesregierung, eine Emissionsminderung von –40% gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 zu erreichen, ist mit einer ambitionierten Politik in Deutschland erreichbar. Doch müssen wir darüber hinaus in erheblichem Umfang mit Entwicklungsländern im Klimaschutz kooperieren, wenn wir unserer Verantwortung für den Klimawandel gerecht werden wollen", so Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung.

„Die weltpolitischen Gewichte haben sich verschoben. Wir werden kein Klimaregime bekommen, das der vor uns stehenden Aufgabe der Verringerung der Emissionen um 50-85% bis 2050 gewachsen ist, wenn wir die legitimen Entwicklungsansprüche des Südens nicht systematisch einbeziehen“, sagt Jörg Haas, Ökologiereferent der Heinrich-Böll-Stiftung.

Das Papier liefert einen Maßstab, an dem die Ergebnisse des Verhandlungsprozesses gemessen werden können.

Der Report „The Right to Development in a Climate-Constrained World” ist hier zum Download verfügbar.

Eine Übersicht über die Eckpunkte des Papiers finden Sie hier.

Darüber hinaus wird er auf einem Side Event bei der Weltklimakonferenz in Bali am 10. Dezember, 10:30 Uhr, Raum „Hydro“ vorgestellt.

Fachkontakt: Jörg Haas Tel. 0160-3657712 haas@boell.de

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