Ein gespaltenes Verhältnis: Afrika und der Internationale Strafgerichtshof

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Perspectives Africa #1/2012

Ein gespaltenes Verhältnis: Afrika und der Internationale Strafgerichtshof

29. August 2012

Mit der Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof (IStGH - englisch: ICC International Criminal Court) am 1. Juli 2002 erhielt die internationale Gemeinschaft ein globales ständiges Tribunal, das die Möglichkeit gewährt, Einzelpersonen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Aufbauend auf die Arbeit der Ad-hoc-Tribunale für Ruanda und dem ehemaligen Jugoslawien, die von den Vereinten Nationen in den 1990er Jahren ins Leben gerufen wurden, entsprang die Errichtung des IStGH dem wachsenden internationalen Wunsch, der Straflosigkeit von Verantwortlichen schwerster Verbrechen ein Ende zu setzen.

Zehn Jahre nach seiner Einführung erließ der Gerichtshof am 14. März 2012 sein erstes Urteil, in dem er Thomas Lubanga Dyilo schuldig sprach, bei den Konflikten im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo (DRC) Kindersoldaten rekrutiert zu haben. Der Schiedsspruch wurde auf der ganzen Welt zu Recht als ein Meilenstein für die internationale Strafgerichtsbarkeit gefeiert und demonstriert die Entschlossenheit des Gerichts, die Verantwortlichen für solch schwere Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Zugleich lieferte das Urteil jedoch denjenigen weiteren Zündstoff, die der Auffassung sind, das Hauptaugenmerk des IStGH richte sich zu Unrecht vor allem auf, in den Worten des ruandischen Präsidenten Paul Kagame, „Afrikaner und arme Länder.“

Obwohl der IStGH mit seinem Mandat auch weiterhin breite Unterstützung bei der Bevölkerung des afrikanischen Kontinents findet, Einzeltäter auf höchster Ebene, die beschuldigt werden internationale Verbrechen verübt zu haben, strafrechtlich zu verfolgen, haben sich unter Teilen der politischen Elite Afrikas zunehmend starke anti-IStGH Ressentiments breit gemacht.

Um jedoch effizient arbeiten und die Spannungen innerhalb des internationalen politischen Systems überstehen zu können, braucht der Gerichtshof die anhaltende Unterstützung durch die Regierungen sowie ihrer Bürger.

Die Afrikanische Union (AU) hat sich zum Hauptspielplatz der politischen Auseinandersetzungen rund um das Gericht entwickelt. Bei einem Treffen Mitte Mai 2012 nahmen die Justizminister einen Protokollentwurf an, der die Umsetzung eines eigenen afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ausgestattet mit internationaler Strafgerichtsbarkeit, einen entscheidenden Schritt näher brachte. Ob dieser afrikanische Gerichtshof die Arbeit des IStGH ergänzen oder mit ihm in Konkurrenz stehen wird, ist noch unklar. Viele Beobachter sind jedoch darüber besorgt, dass diese Initiative weniger darauf abzuzielen scheint, die Reichweite des internationalen Strafrechts voranzutreiben, als vielmehr die Arbeit des IStGH zu behindern und damit möglicherweise dem politischen Establishment Afrikas als Mittel dient, der Rechtsprechung zu entgehen.

Eine Lösung für das Afrika-IStGH-Dilemma zu finden, ist keine leichte Aufgabe. Einige Beobachter fordern, der IStGH solle bei seiner Kommunikation mit dem afrikanischen Kontinent differenzierter vorgehen und sein Verständnis über die politischen Triebkräfte in den unterschiedlichen Umfeldern, in denen er sich bewegt vertiefen – ein Sachverhalt, der in George Kegoros Analyse der Intervention des Gerichtshofs in Kenia genauer beleuchtet wird. Tim Murithi deutet in seinem Beitrag an, dass, um ein gänzliches Scheitern des AU-IStGH-Verhältnisses zu verhindern, das Gericht damit aufhören müsse, sich einzig und allein auf seinen gesetzlichen Auftrag zu berufen und gegebenenfalls auch die politischen Dimensionen, in die es verstrickt ist, zu berücksichtigen. Andere wiederum, wie Nicole Fritz, betonen, dass die aktive Umsetzung des Komplementaritätsprinzip – durch das nationale Rechtsordnungen entsprechend befähigt und in die Lage versetzt werden sollen, Verbrechen zu verurteilen, wie es die Rechtsprechung des Strafgerichts vorsieht – die wirksamste langfristige politische Lösung sei, und die größtmöglichste Funktionsfähigkeit des IStGH und der internationalen Strafjustiz garantiert.

Trotz der umstrittenen politischen Dynamiken rund um den IStGH ist es wichtig, den Hauptzweck des Gerichts nicht aus den Augen zu verlieren: den Interessen der Opfer dienlich zu sein, darunter den Tausenden, die Schwerstverbrechen auf dem afrikanischen Kontinent überlebt haben; jenen Männern, und insbesondere den Frauen und Kindern, die im Zuge des Prozesses fortschreitender Gerechtigkeit, noch zu häufig mit dem Gefühl zurückgelassen werden, vergessen worden zu sein, wie sowohl die Beiträge von Ouattara als auch von Scanlon betonen.

Es ist unsere Hoffnung, dass diese Ausgabe von Perspectives ein besseres Verständnis der vielfältigen laufenden Debatten über den IStGH fördert und die weitere Diskussion über die Möglichkeiten, eine partnerschaftlichere Beziehung zwischen Afrika und dem Strafgericht zu Wege zu bringen, anregen wird.
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Jochen Luckscheiter, Programmleiter 
Ein gespaltenes Verhältnis: Afrika und der Internationale Strafgerichtshof
   
Herausgeber/in Heinrich-Böll-Stiftung, Büro Südafrika
Erscheinungsort Capetown
Erscheinungsdatum 29. 2012
Seiten 26
ISBN -
Bereitstellungs-
pauschale
kostenlos


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Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
29. August 2012
Herausgegeben von
Heinrich-Böll-Stiftung, Büro Südafrika
Seitenzahl
26
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