Rückenwind für Talente: Stipendien für Studium und Promotion

Wir fördern Studierende und Promovierende aus allen Fächern und allen Hochschulen im In- und Ausland. Wir leisten einen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und unterstützen besonders unterrepräsentierte Gruppen.

Rückenwind für Talente 2026 - Heinrich-Böll-Stiftung

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Kontakt

Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstraße 8, 10117 Berlin
T +49 (0) 30 285 34-400
F +49 (0) 30 285 34-409
E studienwerk@boell.de
www.boell.de/studienwerk

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di, Do und Fr, 10.00 – 13.00 Uhr

Gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und vom Auswärtigen Amt (AA).

Info-Flyer: Deutsch und Englisch

Bewerbungszeiträume 2026

Frühjahr 2026: 15.01.2026 bis 01.03.2026 (Bewerbungsportal geöffnet)
Herbst 2026: 15.07.2026 bis 01.09.2026 (Bewerbungsportal geöffnet) 

Wer kann sich bewerben?

Bildungsinländer*innen: 

  • Bewerben können sich Studierende im Erststudium (bis zum 3. Fachsemester) oder ein halbes Jahr vor Beginn des Masterstudiums. 
  • Besonders möchten wir Erstakademiker*innen zur Bewerbung ermuntern.
  • Ein komplettes Studium im (EU-) Ausland und in der Schweiz fördern wir ausschließlich für ein Masterstudium (nicht für ein Bachelorstudium). Auch hierfür bewerben Sie sich ein halbes Jahr vor Studienbeginn. 

Vorrang haben Studierende, die BAföG beziehen bzw. voraussichtlich beziehen werden. Bitte prüfen Sie dies wie folgt: 

  • Beziehen Sie bereits BAföG, dann bestätigen Sie dies im Bewerbungsportal in den Bewerbungsdaten unter 'Ich beziehe BAföG' und kreuzen sie „Ja“ an. 
  • Falls Sie noch nicht BAföG beziehen, prüfen Sie bitte auf der BAföG Digital-Webseite, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um dieses künftig erhalten zu können.
    Die Einreichung eines entsprechenden Nachweises ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erforderlich.
    Beziehen Sie noch kein BAföG, könnten es aber laut Berechnung künftig beziehen, dann bestätigen Sie dies im Bewerbungsportal in den Bewerbungsdaten unter 'Ich bin BAföG-berechtigt:' und kreuzen sie „Ja“ an. Die Höhe des (potentiellen) BAföG-Bezugs ist für die Bewerbung unerheblich. 
  • Ist es Ihnen nicht möglich, eine BAföG-Berechnung vorzunehmen, Sie aber davon ausgehen, dass Sie anspruchsberechtigt sind, so wählen Sie unter 'Ich bin BAföG-berechtigt:' - 'Weiß nicht.' und erläutern Sie dies unter H4 in dem Bewerbungsbogen.

Bildungsausländer*innen:

  • Bewerben können sich internationale Studierende vor Beginn des Masterstudiums in Deutschland. Vorrang haben Bewerber*innen aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Ausland befinden.


Promovierende:

  • Promovierende aus dem Inland (Bildungsinländer*innen) können sich für eine Promotionsförderung im In- und Ausland bewerben.
  • Promovierende aus dem EU-Ausland können sich für eine Promotionsförderung in Deutschland bewerben.
  • Promovierende aus dem Nicht-EU-Ausland können sich für eine Promotionsförderung in Deutschland bewerben. Vorrang haben Bewerber*innen aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Ausland befinden.
Gruppe von etwa 30 Personen steht draußen vor einem Gebäude auf Steinplatten in Gras, frontal zur Kamera blickend.

35 Jahre Studien- und Promotionsförderung der Heinrich-Böll-Stiftung

Wegweiser ☟

"Böll will dich!"

"Böll will dich!" - Heinrich-Böll-Stiftung

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Diversity und Chancengleichheit

Erklärfilm "Diversity und Chancengerechtigkeit" - Heinrich-Böll-Stiftung

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Stipendiat*innen mit Fluchthintergrund

Rückenwind für Talente: Ein Film über Stipendiat/innen mit Fluchthintergrund (Teaser) - Heinrich-Böll-Stiftung

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"Misch Dich ein!"

Rückenwind für Talente - Heinrich-Böll-Stiftung

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