

Wir vergeben Stipendien an Studierende und Promovierende.
Die Mittel dafür werden uns vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Auswärtigen Amt (AA) zur Verfügung gestellt.
Stipendien, die wir vergeben, setzen sich i.d.R. aus einem Grundstipendium und – je nach Mittelgeber, Zielgruppe und individueller Lebenssituation – aus weiteren Bestandteilen wie Auslandsförderung oder Familienzulagen zusammen.
➤ Stipendien für Studierende
➤ Stipendien für Promovierende
Stipendien für Studierende
Deutsche Studierende, Bildungsinländer*innen, EU-Angehörige und Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, die BAföG berechtigt sind, werden über Mittel des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanziert. Sie erhalten…
- ein Grundstipendium, das – analog zu BAföG - elterneinkommensabhängig berechnet (max. 855,-€ / Jahr) wird. Der Vorteil ist, dass das Stipendium – anders als BAföG – NICHT zurückgezahlt werden muss.
- 300,-€ Studienkostenpauschale / Monat. Diese Pauschale erhalten alle BMFTR-geförderten Studierenden – unabhängig vom Einkommen der Eltern
- Krankenversicherungszuschlag (102,-€ bis 185,-€)
- Weitere optionale Bestandteile der finanziellen Förderung, die je nach individueller Situation differieren können, sind:
→ Reisekosten(pauschale) bei Reisen ins Ausland (je Zielland 200,-€ bis 3.000,-€)
→ Auslandspauschale in Höhe von 350,- € und Auslandszuschläge in Höhe von bis zu 365,-€
(je Zielland)
→ Erstattung der Studiengebühren in Höhe von 10.000,-€/ Jahr
→ Teilnahmegebühren für Sprachkurs
→ Kinderbetreuungszuschlag
Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung im Ausland erworben haben und zum Studium nach Deutschland kommen, werden über Mittel des Auswärtigen Amtes (AA) finanziert. Sie erhalten:
- einen festen Satz als Grundstipendium in Höhe von 992,-€ / Monat
- Krankenversicherungszuschlag in Höhe von bis zu 100,-€
- Weitere optionale Bestandteile der finanziellen Förderung, die je nach individueller Situation differieren können, sind:
→Erstattung der Studiengebühren in Höhe von 10.000,-€/ Jahr
→ Teilnahmegebühren für Deutsch-Sprachkurse
→ pauschalierte Nebenleistungen in Höhe von 38,-€/Monat
→ Familienzuschlag und Kinderzulagen (pro Kind)
Eine zusätzliche Auslandsförderung ist hier NICHT vorgesehen.
Stipendien für Promovierende
Deutsche Promovierende, Bildungsinländer*innen, EU-Angehörige werden über Mittel des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanziert. Sie erhalten…
ein Grundstipendium in Höhe von 1.550,- €/Monat (ab 1.10.25: 1.650,-€/Monat)
- 100,- € Forschungskostenpauschale / Monat
- Krankenversicherung: bis zu 100,-€ / Monat
- Weitere optionale Bestandteile der finanziellen Förderung, die je nach individueller Situation differieren können, sind:
→ Reisekosten(pauschale) bei Reisen ins Ausland (je Zielland 200,-€ bis 3.000,-€)
→ Auslandspauschale in Höhe von 350,-€
→ Erstattung der Studiengebühren in Höhe von 10.000,-€/ Jahr
→ Familienzuschlag und Kinderzulagen (pro Kind)
Internationale Promovierende aus Ländern außerhalb der EU, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung im Ausland erworben haben und die zur Promotion nach Deutschland kommen, werden über Mittel des Auswärtigen Amtes (AA) finanziert. Sie erhalten: ein Grundstipendium in Höhe von 1.500,-€ / Monat
- Krankenversicherung: bis zu 200,-€/Monat
- Weitere optionale Bestandteile der finanziellen Förderung, die je nach individueller Situation differieren können, sind:
→ Erstattung der Studiengebühren in Höhe von 10.000,-€/ Jahr
→ Teilnahmegebühren für Deutsch-Sprachkurse
→ pauschalierte Nebenleistungen in Höhe von 38,-€/Monat
→ Familienzuschlag und Kinderzulagen (pro Kind)