Alles was Recht ist: Die Anklage gegen Kenias neuen Präsidenten und die internationalen Beziehungen

Uhuru Kenyatta (rechts) und sein Vorgänger Mwai Kibaki bei der Amtseinführungszeremonie am 9. April in Naorobi
Quelle: GovernmentZA/GCIS, Quelle: Flickr, Lizenz: CC BY-ND 2.0

10. April 2013
Kirsten Maas-Albert

Nun ist der Angeklagte tatsächlich Präsident geworden: Uhuru Kenyatta wird unter Artikel 25 Absatz 3(a) des Römischen Statuts vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagt, indirekter Mittäter der Gewaltexzesse nach den Wahlen 2007/2008 zu sein. Mit knapper, aber gerichtlich bestätigter Mehrheit stellt der neue Präsident Kenias die internationale Gemeinschaft vor eine recht einzigartige Herausforderung: Kooperieren oder Ignorieren?

Die Vereidigungs-Zeremonie war gleichsam Stimmungsbarometer: Rund 60.000 jubelnde Anhänger und afrikanische Spitzenpolitiker als Ehrengäste - darunter die Präsidenten von Tansania, Südafrika, Uganda und dem Südsudan. Zugleich die Abwesenheit hochrangiger Staatsrepräsentanten aus den westlichen Industrieländern und ein fehlender Omar al-Bashir: Der vom IStGH verurteilte Präsident des Nordsudans, der seine Teilnahme vollmundig angekündigt hatte, schien (sicher höflich) aber außenpolitisch sensibel vom kenianischen Gastgeber ausgeladen worden zu sein.

Dafür rührte der ugandische Präsident Yoweri Museveni opportunistisch die Trommel gegen den Strafgerichtshof und betonte in einer Rede, dass er den Hut vor den Kenianern ziehe, die sich über die Erpressung durch den IStGH hinweggesetzt und damit die Souveränität Kenias aufrechterhalten hätten.

Westliche Staaten auf Distanz

Wie die künftigen Beziehungen der internationalen Gemeinschaft zu Kenia unter der Führung Kenyattas und Rutos aussehen werden ist unklar. Wegen eines Einreiseverbots darf Kenyatta bereits heute einige EU-Staaten nicht besuchen. Bis zum Prozessbeginn im Juli dürfte dann auch kaum mit hochrangigen Besuchen aus Europa zu rechnen sein. Doch sollten die europäischen Mitgliedsstaaten jetzt nicht versäumen, die Strafverfolgung durch den IStGH politisch für die Unterstützung des Reformprozesses zu nutzen.

Ein wichtiger Grundstein für den nötigen Neuanfang ist immerhin gelegt: Auf Grundlage von Kenias neuer Verfassung wurden erstmals 47 Provinzregierungen gewählt. Dass mit Kenyatta und Vizepräsident William Ruto nicht gerade die Reformer an die Regierung gekommen seien, dürfte klar sein. Die europäischen Staaten müssen daher ihr Hauptaugenmerk darauf legen, die Möglichkeiten weiter einzugrenzen, dass die politische Führung rigoros eigene Interessen verfolgt.

Auch für Kenyatta gilt bis zu einer Verurteilung das Unschuldsprinzip; die Bereitschaft mit dem IStGH zu kooperieren ist grundsätzlich als positives Zeichen zu werten. Doch schon die Tatsache der Anklage führt bei westlichen Regierungen zu einer reflexartigen Zurückhaltung im Umgang mit den beiden kenianischen Spitzenpolitikern, die den anstehenden Herausforderungen des Landes in keiner Weise gerecht werden.

Wackelnde Anklage

Die Anklage in Den Haag nimmt mit dem Prozess ab Sommer ihren Lauf und wird vermutlich langwierig im „Sande verlaufen“. Das Drohpotenzial ist gewachsen und eine auf unter erhöhten Druck geratene und vom Gerichtshof nur schwächlich geschützte Zeugenschaft basierende Beweislage könnte nach und nach zusammenklappen. Auch kann es sein, dass die Afrikanische Union (AU) bei den Vereinten Nationen einen Aufschub des Verfahrens nach Artikel 16 des Römischen Statuts fordern wird.

Ob all dies ein schlechtes Zeichen für die Gerechtigkeit bedeutet, darüber scheiden sich die Geister fundamental. Gestritten wird vor allem um die Frage, ob die Aufarbeitung der mörderischen Maschinerie, die von einer Vielzahl von Verantwortlichen aus der Politik und den Sicherheitsapparaten Kenias in Gang gebracht worden ist, mit eine Verurteilung der wenigen jetzt noch Angeklagten überhaupt voran kommt.

Dass der Internationale Strafgerichtshof in Afrika immer weniger als Vehikel für Gerechtigkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrgenommen wird, sondern als von westlichen Interessen geleitetes Instrument, das ausschließlich afrikanische Politiker auf die Anklagebank setzt, bringt die Beziehungen auch nicht gerade weiter. Sich mit dieser Einschätzung (kritisch) auseinanderzusetzen ist daher dringend geraten.

Der Druck auf Kenyatta, die internationalen Beziehungen nicht aufs Spiel zu setzen, scheint in Nairobi wahrgenommen zu werden. Mit dem IStGH zu kooperieren und zu hoffen, dass die Beweislage zu seinen Gunsten ausfällt, liegt in Kenyattas Ermessen. Den Druck aufrecht zu erhalten und gleichzeitig auf die in der neuen Verfassung anvisierte Umsetzung einer sozialen und ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit zu drängen, ist jetzt Sache der westlichen Partner Kenias. 

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Kirsten Maas-Albert ist Afrika-Referentin der Heinrich-Böll-Stiftung

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