Fast ein Jahr nach Ausbruch der gewaltsamen Ausschreitungen zwischen buddhistischen Rakhine und muslimischen Rohingya im Rakhine-Staat veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch am 23. April 2013 ihren umfassenden Bericht mit dem Titel: “All You Can Do Is Pray: Crimes Against Humanity and Ethnic Cleansing of Rohingya Muslims in Burma’s Arakan[1] State”, Darin zeichnet Human Rights Watch ein beunruhigendes Bild Myanmars, das der sonst so positiven Berichterstattung zur demokratischen Entwicklung in Myanmar entgegensteht.
Laut Human Rights Watch war die Vergewaltigung und Ermordung einer jungen Rakhine-Frau durch drei Rohingya am 28. Mai 2012 der direkte Auslöser der Gewalt. Eine Woche später wurden zehn unbeteiligte muslimische Pilger von mehreren Rakhine totgeschlagen während die Polizeikräfte daneben standen und zuschauten, so Human Rights Watch. Die Gewalt zwischen den beiden Gruppen eskalierte, erfasste den Norden des Rakhine Staates und schließlich auch Sittwe, die Hauptstadt des Rakhine-Staat. Am 10. Juni 2012 rief Präsident Thein Sein den Notstand aus und schickte das Militär in die Region, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. Die Gewalt brach jedoch im Oktober 2012 erneut aus, so dass mittlerweile mehr als 100.000 Menschen vertrieben wurden und sich in Camps aufhalten. Drei Viertel der Flüchtlinge sind Rohingya. Der offizielle myanmarische Regierungsbericht spricht von 192 Toten, 265 Verletzten und 8,614 zerstörten Wohnhäusern. Human Rights Watch nennt hingegen keine genauen Zahlen, bestätigt jedoch die Existenz von vier Massengräbern und vermutet, dass die Zahl der Todesopfer weitaus höher liegen könnte.
Zu den größten Kritikpunkten im Bericht von Human Rights Watch zählt die Rolle der staatlichen Sicherheitskräfte in diesem Konflikt. Sie sollen aktiv an der Vertreibung und Ermordung der Rohingya im Rakhine-Staat mitgewirkt und die Aufrufe der Rakhine Nationalist Development Party, sowie einiger nationalistischer Mönche und Bürger zur „ethnischen Säuberung“, als auch zur ökonomischen und gesellschaftlichen Isolierung der Rohingya unterstützt haben. Aus den gewaltsamen Zusammenstößen vom Juni wurden im Oktober 2012 koordinierte, systematisch ausgeführte Attacken und Vertreibungen der Rohingya. Dies ist einer der Hauptfaktoren für Human Rights Watch, um von einer „ethnischen Säuberung“ zu sprechen. Obwohl der Begriff, so die Organisation, völkerrechtlich nicht formal definiert ist, so hat doch eine UN-Expertenkommission den Begriff „ethnische Säuberung“ als gewaltsame Vertreibung einer ethnischen, oder religiösen Gruppe aus einem bestimmten Gebiet durch eine andere ethnische, oder religiöse Gruppe, definiert.
Schwere Vorwürfe erheben sie gegen die Untätigkeit der Regierung von Präsident Thein Sein, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, den Vertriebenen Rohingya adäquate Hilfe zukommen zu lassen und zukünftige Gewaltausbrüche zu verhindern. Sie kritisieren ferner, dass die Rohingya in überfüllten Camps eingeschlossen sind und von Sicherheitskräften daran gehindert werden, diese zu verlassen um ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, an ihren Wohnort zurückzukehren, oder um ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Dies sei eine weitere Verletzung der Menschenrechte, so die Organisation, da jeder Vertriebene das Recht besäße an seinen Wohnort zurückzukehren. Der Verdacht wird geäußert, das die Regierung plant, die Rohingya dauerhaft in den Camps zu belassen und sie von der übrigen Bevölkerung zu trennen, so wie es bereits frühere Regierungen u.a. 1978 und 1991 durch Anti-Rohingya Kampagnen versucht haben. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt im Human Rights Watch Bericht ist das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982, welches die Rohingya nicht als eine der 135 offiziellen ethnischen Gruppen anerkennt. Ein Großteil der Bevölkerung in Myanmar lehnt deshalb den Begriff Rohingya ab und bezeichnet die Muslime im Rakhine Staat als „Bengalis“ ebenso wie die Mehrheitsbevölkerung im angrenzenden Bangladesch. Die Aussage von Präsident Thein Sein am 12. Juli 2012, alle illegalen Rohingya an Drittländer verschicken zu wollen, war wenig hilfreich um die ernsthafte Absicht erkennen zu lassen, die Probleme im Rakhine Staat zu lösen, so die Organisation.
Human Rights Watch fordert die Aufklärung der Vorfälle durch eine internationale Untersuchungskommission und die sofortige Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982. Dieses definiert die Staatsbürgerschaft aufgrund ethnischer Herkunft, Rasse und Religion verletze damit die universellen Menschenrechte.[2]
Regierungsbericht ignoriert Kernproblematik
Am 29. April, eine Woche nach der Veröffentlichung des Human Rights Watch Berichtes, erschien der offizielle Bericht der myanmarischen Untersuchungskommission zu den Vorgängen im Rakhine-Staat. Präsident Thein Sein berief die Kommission im August 2012 ein, um systematisch die Gründe für die Gewaltausbrüche im Rakhine Staat aufzudecken. Der Bericht widmet sich jedoch weder den Gründen noch den geschichtlichen Hintergründen, die zu einer Eskalation der Lage im Juni 2012 beigetragen haben könnten. Vielmehr empfiehlt die Kommission der Regierung in ihrem Untersuchungsbericht die personelle Aufstockung der Sicherheitskräfte und die bessere Ausrüstung mit Waffen, um bei zukünftigen Konflikten adäquat reagieren zu können. Die prekäre Situation der Rohingya-Flüchtlinge in den Camps, die auch von der Kommission als „Bengalis“ bezeichnet werden, wird in dem Bericht deutlich dargelegt. Es wird darauf hingewiesen, noch vor der im Mai beginnenden Regenzeit geeignete Unterkünfte, medizinische Versorgung und ausreichend Nahrungsmittel zur Verfügung zu stellen, um dem Ausbruch von Krankheiten vorzubeugen. Die Menschenrechte müssten auch für illegale Immigranten gelten, also auch für „Bengalis“ deren Staatsbürgerschaft ungeklärt sei, so die Kommission. Es ginge um die Implementierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 und um die Überprüfung, welche „Bengalis“ die Staatsbürgerschaft beantragen könnten. Die vollständige Überarbeitung des Gesetzes, so wie von Human Rights Watch gefordert, empfiehlt die Kommission der myanmarischen Regierung hingegen nicht. „Damit vergibt sie eine Chance diskriminierende Bestimmungen zu streichen und sicherzustellen, das dass Gesetz mit den internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmt“, so Phil Robertson, Direktor des Human Rights Watch Büros Asien.
Die Rohingya sind Staatenlose in ihrem Staat, obwohl sie seit mehreren Generationen im Rakhine-Staat leben und einst in den 1950er Jahren als ethnische Gruppe anerkannt worden sind. Im Kommissionsbericht wird die Angst vor Überfremdung in den Mittelpunkt gestellt. Die Rakhine fürchten einen exponentiellen Bevölkerungsanstieg der Rohingya, sollten sie einmal die Staatsbürgerschaft erlangt haben, so der Bericht. Es wird daher empfohlen für diejenigen „Bengalis“, die die Kriterien für eine Staatsbürgerschaft erfüllen, nicht nur Seminare in Staatsbürgerschaftskunde für eine bessere Integration in die Gesellschaft durchzuführen, sondern auch Familienplanungsseminare. Nur die Staatsbürgerschaft bewirke ein friedliches Zusammenleben. Dabei wird ausgeklammert, dass frühere Militärregierungen jahrzehntelang gegen eine gesellschaftliche Integration gearbeitet haben indem sie die Bewegungsfreiheit der Rohingya eingeschränkt und den Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Bildung und Märkten erschwert haben. Die Restriktionen und der Entzug jeglicher Lebensgrundlage, so Human Rights Watch, führte dazu, dass tausende Rohingya unter lebensgefährlichen Bedingungen in klapprigen Booten aus dem Land flohen. Zudem ist die Überprüfung der Staatsbürgerschaft nach derzeitigem Stand nahezu unmöglich, da den Rohingya entweder die Personalausweise und andere wichtige Dokumente während der Vertreibungen in den Jahren 2012, 1991 und 1978 verloren gegangen sind, oder gewaltsam entwendet wurden.
Die konsequente Verwendung des Wortes „Bengali“ anstelle von „Rohingya“ im Bericht der staatlichen Untersuchungskommission, so wie die Leugnung der historischen Wurzeln der Rohingya im Rakhine-Staat, rief bei den Rohingya-Verbänden weltweit Empörung hervor. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Rohingya-Verbände zudem, dass in der Untersuchungskommission kein Vertreter aus der Gruppe der Rohingya präsent war und mit Dr. Aye Maung, dem Vorsitzenden der Rakhine Nationalist Development Party, ein Mann vertreten war, der beschuldigt wird, selbst zu den „ethnischen Säuberungen“ im Herbst 2012 aufgerufen zu haben.
Antimuslimische Ausschreitung weiten sich aus
Die Übergriffe gegen Muslime haben mittlerweile auch andere Landesteile in Myanmar erreicht. In der Stadt Meikhtila und deren Umgebung hinterließen Unruhen im März dieses Jahres 43 Tote und 13.000 Vertriebene, die Mehrzahl davon Muslime. Im April kam es in der Stadt Oakkan nur 100 Kilometer nördlich von Yangon zu Übergriffen auf Muslime, deren Geschäfte und Wohnhäuser zerstört wurden. Mehrere hundert Menschen wurden vertrieben, zehn verletzt und eine Person getötet. Eine unrühmliche Rolle spielte dabei offenbar der Einfluss der „969-Bewegung“, einer buddhistisch, nationalistischen Bewegung, angeführt von dem buddhistischen Mönch Wirathu und seinen Anhängern. Sie schüren gezielt die Angst vor einer Islamisierung Myanmars und verweisen dabei auf die historischen Beispiele von Afghanistan, Bangladesch, Indonesien und Malaysia, vormals buddhistische Länder, die nach Meinung der “969“ Anhänger von Islamisten überrannt wurden.
Während Muslime sowohl im Rakhine-Staat, als auch in Zentral-Myanmar schnell verhaftet, vor Gericht gestellt, sowie zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, sind bisher die Verantwortlichen für die Gewalt auf buddhistischer Seite noch nicht verhaftet, oder nur mit sehr geringen Haftstrafen bedacht worden. Damit senden die staatlichen Institutionen abermals ein falsches Signal aus, entgegen der Behauptung von Präsident Thein Sein, dass alle Bürger die Gleichheit vor dem Gesetz genießen.
Am 6. Mai 2013 rief Präsident Thein Sein in einer öffentlichen Rede zu einem friedlichen Zusammenleben zwischen den „Bürgern“ auf, um die demokratische Entwicklung in Myanmar voranzutreiben. Die Regierung kündigte an den Empfehlungen der Untersuchungskommission zu den Vorgängen im Rakhine-Staat folgen zu wollen und alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um illegale Einwanderung zu verhindern. Ferner will sie dafür sorgen, dass die Menschenrechte für Muslime im Rakhine-Staat garantiert werden. Doch von einer Gewährung der Bürgerrechte für die Rohingya sowie einer gesellschaftlichen Integration ist nicht die Rede.
Fast ein Jahr ist seit dem Beginn der gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Rakhine und Rohingya vergangen und die Zukunft wird zeigen, ob den Worten von Präsident Thein Sein auch Taten folgen werden. Ohne die Anerkennung und Einhaltung der Bürgerrechte für Rohingya wird es wohl kein friedliches Zusammenleben im Rakhine-Staat geben.
Mandy Fox, freie Journalistin, Bangkok
[1] Human Rights Watch benutzt die Bezeichnung „Burma“ und nicht den offiziellen Namen Myanmar. Dies gilt ebenso für den Rakhine Staat, der in der alten Bezeichnung „Arakan“ genannt wird.
[2] Das Gesetz teilt die Bürger in drei Klassen mit jeweils abgestuften Rechten ein. Als Vollbürger gelten beispielsweise die acht Haupt-Ethnien des Landes und diejenigen, die nachweisen können, dass ihre Familien vor 1823, also vor dem ersten Anglo-Burmesischen Krieg, im Land gelebt haben.