100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre Ungleichheit?

Analyse

100 Jahre nach der erstmaligen Teilnahme von Frauen an nationalen Wahlen in Deutschland zeigt sich: Im Wahlverhalten unterscheiden sich Männer und Frauen kaum noch, im Bereich der parteilichen und parlamentarischen Repräsentation sind Frauen aber weiterhin klar unterrepräsentiert.

 Weißer Hintergrund, darauf in lila und grünen Buchstaben der Titelschriftzug, in der Mitte stilisierter Bundesadler in grün, der ein lila Frauenzeichen im Schnabel trägt, in der rechten unteren Ecke Logo der Grünen
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Plakat - Bundestagswahl 1987

Frauen und Männer sollen in Demokratien gleichermaßen politisch teilhaben dürfen – aus heutiger Sicht ist diese Forderung selbstverständlich. Allerdings ist das historisch betrachtet keineswegs so selbstverständlich. Demokratie war lange Zeit Männersache. Das allgemeine Wahlrecht hatte sich spätestens zum Ersten Weltkrieg in Europa zwar weitgehend durchgesetzt, allerdings nur für Männer. Das allgemeine Wahlrecht auch für Frauen kam erst deutlich später. Prägend waren unter anderem die Erfahrungen des ersten Weltkriegs, in dem Frauen in vielfältiger Weise Männerrollen übernommen hatten. Damit hatte sich das zuvor etablierte Modell, dass Männer als Haushaltsvorstand bei der Stimmabgabe für ihre Familie mitentscheiden, überlebt. Die Forderung nach politischen Teilhaberechten auch für Frauen wurde wirkmächtiger. In Deutschland wurde das Frauenwahlrecht dann mit der Weimarer Republik 1918 eingeführt.

Am 19.01.1919 konnten Frauen erstmalig an einer nationalen Wahl teilnehmen – fast 50 Jahre nach den Männern. In einer Reihe von romanischen, vorwiegend katholischen Ländern wurde das allgemeine Frauenwahlrecht sogar erst nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt. In der Schweiz wurde das Frauenwahlrecht sogar erst 1971 eingeführt (auf kantonaler Ebene, in Appenzell Innerrhoden, erst 1990). Das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ist damit ein junges, gleichwohl fundamentales Element der Demokratie in Europa.

Frauen in Parteien in der Minderheit

Allerdings geht die formale Gleichheit nicht mit einer tatsächlichen Gleichheit einher. Es gibt sie noch, die nicht immer ganz kleinen Unterschiede der politischen Beteiligung. Dies verdeutlicht ein kurzer Blick auf drei Ebenen der politischen Teilhabe: das institutionell verfasste politische Engagement, die Teilnahme an Wahlen sowie die parlamentarische Vertretung.

Politische Teilhabe erfolgt in Deutschland, wenn sie institutionell verfasst ist, in politischen Parteien. Parteien verbinden Gesellschaft und Politik, und nur Parteien dürfen Bewerberlisten für Parlamente auf Bundes- und Landesebene aufstellen. Ohne Parteinominierung sind politischen Mandate auf der höheren Ebene faktisch ausgeschlossen, Parteien kommt hier also eine Schlüsselrolle zu. Es ist daher nicht unwichtig, wer in Parteien als Mitglied über die innerparteiliche Kandidatenauswahl mitentscheidet. Der Blick auf die Mitgliederstruktur der Parteien in Deutschland zeigt: Frauen sind in allen Parteien unterrepräsentiert. Während über die Hälfte der Beitrittsberechtigten weiblich ist, liegt der Frauenanteil in den Parteien deutlich darunter. Den geringsten Frauenanteil weisen AfD (17 Prozent) und CSU (20,5 Prozent) auf, den höchsten Linke (36,5 Prozent) und Grüne (39,8 Prozent; alle Angaben Stand 31.12.2017, vgl. Niedermayer 2018). Von einer gleichen formalen Teilhabe kann keine Rede sein. Die Gründe für dieses Ungleichgewicht sind vielfältig. In der Diskussion sind u.a. das geringere Interesse von Frauen an institutionalisierter politischer Teilhabe, die formale und informale Binnenstruktur der Parteien sowie die mediale Berichterstattung über Frauen in der Politik.

Auffällig ist, dass sich dieses Ungleichgewicht durchzieht. Nicht nur in Parteien, sondern auch auf deren Kandidatenlisten und letztlich in den Parlamenten sind Frauen unterrepräsentiert (eine Ausnahme sind Parteien mit fester Frauenquote, insb. Grüne und Linke). Dabei hat sich die parlamentarische Präsenz von Frauen in jüngster Zeit sogar verschlechtert, wie ein Blick in den Deutschen Bundestag zeigt.

 

 

 

Ursächlich für dieses Repräsentationsdefizit sind ganz allgemein gesprochen das Zusammenspiel von parteilichen Kandidatenauswahlprozessen und verändertem Wahlverhalten (vgl. Bukow/Voß 2017 auf www.boell.de). Frauen sind also formal – im Sinne des passiven Wahlrechts – seit nunmehr 100 Jahren in Deutschland gleichberechtigt, faktisch sind sie aber nicht in gleicher Weise in den Repräsentativkörperschaften vertreten. Diese Ungleichheit ist formal, demokratietheoretisch und für die deskriptive Repräsentation problematisch. Ob sich dadurch aber auch substantielle, also inhaltliche, Repräsentationsdefizite ergeben, ist nicht so einfach zu klären. Allerdings weist die Forschung darauf hin, dass alles in allem Repräsentationsanliegen zu wenig vertreten werden, wenn die entsprechende deskriptive Repräsentation defizitär ist.

Frauen wählen häufiger

Während in Parteien und Parlamenten Ungleichgewichte klar erkennbar sind, gibt es 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland aber auch mit Blick auf das aktive Wahlverhalten durchaus positives zu berichten: Das Wahlverhalten, also die Nutzung des aktiven Wahlrechts, hat sich zwischen den Geschlechtern mittlerweile weitgehend angeglichen. Unterschiede, sowohl was die Teilnahme an Wahlen überhaupt als auch was die Entscheidung für oder gegen einzelne Parteien angeht, sind nur noch in wenigen Aspekten erkennbar. Bei der Wahlteilnahme sind die Unterschiede gering, bei der letzten Bundestagwahl lag die Wahlbeteiligung der Frauen bis 59 Jahre sogar leicht über der Wahlbeteiligung der Männer, erst in der Gruppe 70+ sind Männer weitaus stärker wahlbeteiligt als Frauen, wie die amtliche Wahlstatistik zeigt. Allerdings, dies verdeutlicht empirische Wahlforschung, ist Geschlecht nicht das entscheidende Merkmal zur Erklärung der Wahlteilnahme bzw. des Wahlverhaltens, Bildung oder etwa sozialstrukturelle Merkmale sind weitaus wichtiger. Dies gilt auch für die konkrete Wahlentscheidung, also die Frage, wer welche Partei wählt. Hier zeigen sich zwar bei einzelnen Wahlen verschiedene Unterschiede zwischen den Geschlechtern (bspw. verstärkt durch bestimmte Kandidatinnen/Kandidaten-Konstellationen), erklärungskräftiger für das Wahlverhalten sind aber „klassische“ Faktoren wie Bildung, Beruf und Sozialstruktur. Lediglich für die Wahl von Randparteien des politischen Spektrums, insbesondere am rechten Rand des Parteienwettbewerbs, sind Frauen traditionell weniger leicht zu gewinnen: So schnitten schon NPD, DVU und Republikaner bei Frauen meist deutlich schlechter ab als bei Männern, und auch die AfD wird von Männern deutlich häufiger gewählt als von Frauen.

 

Als – sehr zugespitzte – Bilanz von 100 Jahren Frauenwahlrecht in Deutschland lässt sich damit festhalten: Im Wahlverhalten zeigen sich nur noch geringe Unterschiede zwischen den Geschlechtern, im Bereich der parteilichen und parlamentarischen Repräsentation hingegen sind Frauen weiterhin und zu Teilen wieder verstärkt unterrepräsentiert.