Werkstattgespräch „Wege aus der Bildungsarmut – Bildungs- und Sozialpolitik zusammenbringen“

Dokumentation

In dem Werkstattgespräch diskutierten Expert/innen aus Schule und Wissenschaft die im Rechtsgutachten vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen. Welche Fördermöglichkeiten bieten Ganztagsschulen für benachteiligte Kinder und Jugendliche? Welche Rolle spielt das Bildungs- und Teilhabepaket, um den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu verbessern?

Bunte Schulspindtüren

Digital-Konferenz, 22. April 2021, 14.00 – 18.00 Uhr
Aufgezeichnet von Franz Koranyi.

Noch immer hängt Bildungserfolg in Deutschland besonders stark vom Elternhaus ab. Der Leistungsunterschied von 15-jährigen aus den einkommensschwächsten Familien im Vergleich zu denen aus wohlhabenden Familien beträgt dreieinhalb Schuljahre (PISA 2018). Die «Risikogruppe», die die Mindeststandards schulischer Bildung nicht erreicht und zu der ca. 15 bis 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler gehören, ist in den letzten Jahren trotz erheblicher Steigerung der Bildungsausgaben nicht kleiner geworden.

Das von der Heinrich-Böll-Stiftung beauftragte Rechtsgutachten „Bildungschancen verbessern“[1] des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung Berlin (WZB) zeigt, welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten bestehen, um – unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten – ein stärkeres sozialpolitisches Engagement des Bundes für die Bildung in schwieriger sozialer Lage zu erreichen. Im Zentrum stehen dabei das SGB VIII mit dem neu zu verankernden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, ein wirksamer zu gestaltendes Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II und XII) und die Eingliederungshilfe (SGB IX).

In dem Werkstattgespräch wurden nach einem einleitenden Vortrag zum Thema Bildungsarmut zunächst diese rechtlichen Wege vorgestellt und diskutiert. Anschließend bearbeiteten parallele Arbeitsgruppen die im Rechtsgutachten vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen (AG 1: Ganztag; AG 2: Bildungs- und Teilhabepaket; AG 3: Schulbegleitung). Dies geschah mit dem Ziel zu überprüfen und auszuloten, welche Möglichkeiten die Initiativen jeweils bieten, die Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien wirksam zu verbessern. Dabei konnten insbesondere Gelingensbedingungen und gute Praxisbeispiele, aber auch konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsgutachtens gesammelt und letztendlich dem gesamten Plenum vorgestellt werden.

Diese Dokumentation möchte die Ergebnisse festhalten und für Personen aus bildungs- und sozialpolitischen Tätigkeitsfeldern auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene zur Verfügung stellen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Vortrag „Bildungsarmut – Kennzeichen der Benachteiligung Primäre Sozialisationseffekte – strukturelle Benachteiligungen – Auswirkungen der ungleichen Chancen“
    Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, Universität Osnabrück
  2. Vorstellung des Gutachtens „Wege aus der Bildungsarmut – Möglichkeiten der Verbesserung der Teilhabechancen für Kinder aus einkommensschwachen Familien“
    Prof. Dr. Michael Wrase, Wissenschaftszentrum Berlin
  3. Arbeitsgruppen zu den Schwerpunkten
    AG 1: Ganztags-Förderungsmöglichkeiten für die Risikogruppe
    AG 2: Bildungs- und Teilhabepaket
    AG 3: SGB IX, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung

4. Zusammenfassungen



AG 1: Ganztags-Förderungsmöglichkeiten für die Risikogruppe

zusammengefasst von Katrin Kantak, Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe, Brandenburg

Das Ganztagsförderungsgesetzt im Referentenentwurf setzt gute Bedingungen für die weitere Entwicklung (z.B. Ganztag an 5 Tagen über 8 Stunden; Rechtanspruch bis Schuljahr 2028/2029). Daraus resultieren verschiedene Fördermöglichkeiten für die „Risikogruppe“ und damit verbundene Voraussetzungen. Eine hohe Priorität liegt auf der Qualität im Ganztag, die es ermöglicht, dass Kinder sich wohlfühlen und Erziehungsberechtigte Vorbehalte gegenüber staatlichen Einrichtungen überwinden. Dazu zählt u.a., dass es gute und ausreichende Räume gibt. Deshalb sollte eine Bundesförderung auch für Schulraumausbau und Weiterentwicklung eingesetzt werden können. Eine weitere Kernvoraussetzung ist das Personal. Es werden pädagogische Fachkräfte aus verschiedenen Professionen benötigt. Es bedarf eines multiprofessionellen Teams, dass sich sowohl dem Kind/Jugendlichen als auch der Familie widmen und Förderung vernetzt zwischen Schule und Sozialraum langfristig etablieren kann. Allerdings mangelt es an diesen Fachkräften, d.h. es muss in Aus-, Fort- und Weiterbildung investiert werden.

Nur gute Fachkräfte werden ermöglichen, dass bspw. eine gute Diagnostik für die gezielte Förderung der „Risikogruppe“ stattfinden kann. Außerdem sollten die Haltungen der Personen und die gemeinsam gelebten Werte im Ganztag reflektiert und diskutiert werden. Deshalb spielen u.a. auch soziales Lernen und unterschiedliche außerschulische Angebote an der Schule und im Sozialraum eine große Rolle. Schließlich bedarf es eines finanziellen Kompromisses hinsichtlich der Konditionen bei der Mittelvergabe des Bundes, da der Bedarf von Ländern und Kommunen sehr groß ist, insbesondere in Ländern mit bislang geringem Ganztagsangebot.

AG 2: Bildungs- und Teilhabepaket

zusammengefasst von Hans-Jürgen Kuhn

Viele der Einschätzungen und Empfehlungen aus dem WZB-Gutachten zum BuT wurden in der Arbeitsgruppe geteilt. Es besteht die Notwendigkeit, die Antragserfordernisse, die auch stigmatisierend wirken, zu vereinfachen und die Hürden zu senken, um einen besseren Zugang zu ermöglichen. Als übergreifende Frage wurde in der Arbeitsgruppe die einheitliche Trägerschaft für die Leistungen für BuT angesprochen. Diese Regelung könnte mit einer gewachsenen Struktur vor Ort (z.B. in der Stadt oder auf dem Land) konfligieren, die über die Zeit etabliert wurde. Daher könnte es schwierig und ggf. zeitaufwendig sein, sich auf ein Trägermodell zu einigen. Bei einer Lernförderung auf dem Stand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse werden von den Fachkräften neben pädagogischen auch fachliche und fachdidaktische Fähigkeiten gefordert. Darüber hinaus bedarf es eines multiprofessionellen und vernetzten Zusammenarbeitens. Zudem entsteht bei einer Ausweitung der Lernförderung ein zusätzlicher Managementbedarf der Schulleitungen. Somit benötigen Schulleitungen zusätzliches Personal oder Zeitkontingente für Managementfunktionen und Koordination. Schließlich werden auch Wirkungsstudien und Evaluationen gefordert, allerdings besteht hierbei die Schwierigkeit, Effekte der Lernförderung zu erfassen, ohne weitere Bürokratie aufzubauen.

AG 3: SGB IX, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung

zusammengefasst von Elvira Kriebel

Bei einer Anpassung der Gesetzeslage muss die Förderung auf Grundlage der UNBehindertenrechtskonvention
an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen und den Hochschulen berücksichtigt werden. Die Arbeitsgruppe vertritt dabei ein umfassendes und weites Verständnis, allen jungen Menschen einen selbständigen Erwerb von Bildung zu ermöglichen und verweist für eine Definition von Schulbegleitung auf eine Fußnote des Gutachtens.[2] Zum WZB-Gutachten wurden konkrete Anmerkungen gemacht. Zunächst sollte die gesetzliche Regelung zur Schulbegleitung auch berufsbildende Schulen und Hochschulen umfassen. Darüber hinaus wurde der Begriff der Lernförderung kritisch diskutiert, da Schulbegleitungen nicht als erweiterte Lehrkräfte oder Sozialpädagog/innen eingesetzt werden sollten. Vielmehr ist Schulbegleitung in erster Linie dafür da, die Bildungsteilhabe der begleiteten Person zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollte eine Abgrenzung in der Begrifflichkeit zur Lernförderung erfolgen. Außerdem wird von der Arbeitsgruppe ein lerngruppenbezogener Einsatz der Leistungen begrüßt. Das systemische Verankern der Leistung in Form eines Lerngruppenbezugs (im Vergleich zu einer individuellen, einzelpersonbezogenen Begleitung) sollte vorrangig genutzt werden. Zusätzlich sollten die Qualifikationsanforderungen für Schulbegleitung auf Landesebene etabliert werden, damit die Standards nicht von der finanziellen Lage der Kommune abhängig sind, sondern über das Konnexitätsprinzip mit einer einheitlichen Finanzierung des Bundeslandes abgesichert werden. Für das Personal sind zudem dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse wichtig. Abschließend betont die Arbeitsgruppe die Kooperation
zwischen und gemeinsame Willenserklärungen durch Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, die bspw. im Rahmen von Vereinbarungen für neue Angebote festgehalten werden können.

Ausblick

von Philipp Antony, Heinrich-Böll-Stiftung

Der Ansatz des Werkstattgesprächs, hinsichtlich einer Verbindung von Sozial- und Bildungspolitik über das Sozialgesetzbuch und somit die Bundesgesetzgebung nachzudenken und zu diskutieren, hat sich als fruchtbar erwiesen. Es ist allerdings nicht der einzige Ansatzpunkt, wie Bildungsarmut verringert, die „Risikogruppe“ erreicht und Lernförderung verbessert werden kann. Die Heinrich-Böll-Stiftung will die Arbeit an diesem Thema in den nächsten Jahren erweitern. Eine Möglichkeit ist, den Lebenslauf stärker in den Blick zu nehmen, bspw. mit Bezug auf frühkindliche Bildung und Erziehung, auf Übergänge zwischen Bildungseinrichtungen oder auf das Lebenslange Lernen.

Das Rechtsgutachten und dieses Werkstattgespräch stellen einen ersten Aufschlag für eine kontinuierliche Entwicklung von Verbesserungen der Bedingungen für die „Risikogruppe“ und die Verringerung von Bildungsarmut dar. Ziel ist es als parteinahe bzw. politiknahe Stiftung, das gewonnene Wissen und die getroffene Einschätzung den politischen Parteien als Beratungsleistung zur Verfügung zu stellen und für eine Diskussionsoffenheit zwischen Politik/Bildungsverwaltung, Wissenschaft und schulischer Praxis zu sorgen.

➢ Laden Sie die komplette Fassung der Dokumentation und das ausführliche Programm des Werkstattgesprächs am Artikelende herunter.


[1] Allmendinger, Jutta; Wrase, Michael. Bildungschancen verbessern. Gesetzliche Regelungsmöglichkeiten des Bundes für eine Förderung von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern. 2021. Verfügbar unter https://www.boell.de/de/2021/04/07/bildungschancen-verbessern.

[2]9 „Schulbegleitung soll durch Anleitung und Begleitung in der Schule Kindern oder Jugendlichen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern oder Jugendlichen eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung oder schulische Ausbildung für einen Beruf insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu ermöglichen; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, 1. Entwurfsfassung 7.6.2016. 2016. Verfügbar unter https://kijup-sgbviii-reform.de/wp-content/uploads/2016/07/160607-1-Entw-Gesetzestext-Reform-SGB-VIIIMASTER-1.pdf.


Diese Dokumentation wurde von Franz Koranyi unter Mitwirkung von Meral Kaufmann und Sebastian Randack für die Heinrich-Böll-Stiftung erstellt. Sie wird an die Teilnehmer/innen des Werkstattgesprächs verschickt und ist zudem auf der Website der Stiftung abrufbar. Die einzelnen Redebeiträge und Wortmeldungen wurden mit größtmöglicher Genauigkeit und Sorgfalt notiert. Es handelt dabei jedoch nicht um eine Transkription, sondern um eine kondensierte Zusammenfassung, die gegenüber dem Wortlaut notwendigerweise verkürzend und resümierend sein muss. Die Dokumentation versteht sich als gemeinschaftliche Erinnerungsnotiz und soll als Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung des Themenfelds dienen.