Marie-Christin Stürmlinger, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Verkehrswende durch Planungsrecht

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Ich beschäftige mich in meiner Dissertation mit der Verkehrswendefreundlichkeit des nationalen Planungsrechts. Hierfür untersuche ich die Möglichkeiten und Grenzen verkehrswendegerechter Planungen auf örtlicher, regionaler und überregionaler Ebene de lege lata und de lege ferenda.

Hauptziel der Verkehrswende ist die Reduktion bzw. weitestgehende Vermeidung von CO₂- und Schadstoffemissionen durch den Verkehr. Damit dient die Verkehrswende dem Klimaschutz und ist unabdingbar, um die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens sowie auf europäischer und nationaler Ebene erklärte Emissionsreduktionsziele einhalten zu können.

Ein zentraler Baustein der Verkehrswende ist die Vermeidung und Verlagerung von Verkehr. Vornehmlich muss der motorisierte Straßenverkehr, der die mit Abstand größte Emissionsquelle des nationalen Verkehrs darstellt, auf klimaverträglichere Verkehrsträger verlagert werden. Grundvoraussetzung dafür ist ein massiver Ausbau des ÖPNV-Angebots sowie der Infrastrukturen für den Fuß-, Rad- und Schienenverkehr. Zusätzlich kann eine moderne Siedlungsplanung im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ überflüssige Wege verhindern und dadurch Verkehr komplett vermeiden.

Hierbei ist das Planungsrecht von erheblicher Bedeutung. Die meisten größeren Neu- und Ausbauprojekte im Verkehrssektor bedürfen der Planfeststellung. Teilweise geht dieser die Bundesverkehrswegeplanung voraus. Verkehrsrelevante Aspekte werden zudem in der Bauleit-, Regional-, und Landesentwicklungsplanung behandelt. Für den ÖPNV existiert mit der Nahverkehrsplanung ein eigenes Planungsinstrument. Daneben erstellen zahlreiche Kommunen Verkehrs- und Mobilitätspläne.

Die Vermeidung und Verlagerung des Verkehrs auf klimafreundliche Verkehrsträger kann daher nur gelingen, wenn das Planungsrecht entsprechende verkehrswendegerechte Infrastrukturplanungen ermöglicht und verkehrswendeschädliche Planungen vermeidet.

In meiner Dissertation beschäftige ich mich zunächst mit den Möglichkeiten und Grenzen verkehrswendegerechter Planungen nach geltendem Recht. Ich untersuche, welche die Verkehrswende fördernden Planungen möglich und welche bestehenden Vorgaben solchen Planungen hinderlich sind. Rechtliche Vorgaben bezüglich der zulässigen Planinhalte, der Ausgestaltung des Planungsverfahrens oder der Abwägung könnten sich als verkehrswendehemmend erweisen. So lässt sich ein Reformbedarf ermitteln, anhand dessen ich in einem nächsten Schritt rechtspolitische Reformvorschläge ausarbeiten und dabei Möglichkeiten und Grenzen verkehrswendegerechter Planungen „de lege ferenda“ aufzeigen werde.