Ketty Getachew, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt

Das Post-Brexit-Beihilferecht

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Die rechtswissenschaftliche Dissertation mit dem Titel „Das Post-Brexit-Beihilferecht“ behandelt das hochaktuelle Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits („Trade and Cooperation Agreement“, „TCA“). Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (sog. „Brexit“) stellt sich die Frage, ob und wie die Vertragsparteien des Abkommens Unternehmen durch Beihilfen unterstützen dürfen, ohne den fairen Wettbewerb zu stören.

Bisher fehlt sowohl der Wissenschaft als auch der Praxis eine wissenschaftliche Analyse des neuen Beihilferechts. Die Abfassung wird dahingehend Probleme aufdecken und Lösungsansätze bieten: Die Schwerpunkte liegen materiell-rechtlich auf dem Begriff der Beihilfe, der Rechtfertigung von Beihilfen an Unternehmen und andere Wirtschaftsakteure sowie auf der Möglichkeit das Steuerrecht als Beihilfe einzusetzen. Prozessual wird die Streitbeilegung zwischen den Vertragsparteien thematisiert. Die im Handels- und Kooperationsabkommen vorgesehene Streitbeilegung erinnert an eine ausgeweitete Variante des Streitbeilegungsmechanismus der World Trade Organisation (WTO) und sieht Schiedsverfahren anstelle einer Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor.

Dies gilt es völker- und unionsrechtlich einzuordnen.

Das Ausscheiden eines Staates aus der EU ist einmalig in der Geschichte und führt zu drängenden Rechtsfragen eingekleidet in einem Umbruch des europäischen Wettbewerbsrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das „level playing field“, ein gerechter Wettbewerb im gemeinsamen Handelsraum, durch das neue Abkommen tatsächlich gewährleistet wird.