Ernährungsdiskriminierung von Frauen in Afghanistan

Afghanistan wird als das weltweit gefährlichste Land für Frauen bezeichnet. Eine Form der Gewalt gegen Frauen ist die Verweigerung des Zugangs zu Nahrungsmitteln – eine Diskriminierung, die im afghanischen Rechtssystem begründet ist.

Mehr zu Politik und Ernährung in Asien finden Sie in "Perspectives Asia: Politics of Food (Englisch)".

Kabul, Afghanistan
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Markt in Kabul, Afghanistan

Neben vielen anderen Problemen in Afghanistan ist das Problem der Armut sicherlich eines der zentralsten. Mehr als ein Drittel der afghanischen Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze. Dies macht sich auch bei der Nahrungsverteilung der Haushalte bemerkbar: Häufig leiden einige Familienmitglieder unter Mangelernährung und verzichten zugunsten anderer Familienmitglieder auf die Nahrungsaufnahme. Dies ist besonders bei Frauen und Kindern der Fall.

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Die Armut in Afghanistan ist damit auch ein geschlechtsspezifisches Problem. Mangelernährung ist unter afghanischen Frauen weit verbreitet. Etwa 21 Prozent der afghanischen Frauen haben einen zu geringen Body Mass Index (BMI), 48 Prozent leiden unter Eisenmangel und unglaubliche 75 Prozent unter Jodmangel.

Die Mangelernährung hat nicht nur schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Frauen selbst, sondern auch für deren Kinder. In Afghanistan erhalten 55 Prozent der Kinder unter fünf Jahren nicht die Art von Ernährung, die sie für ihre körperliche und geistige Entwicklung benötigen.

Dies trägt zu der hohen Kindersterblichkeit von 45 Prozent bei. Eine wesentliche Erklärung für diese Mangelernährung und ihre dramatischen Folgen ist die Diskriminierung von Frauen, die in der afghanischen Gesellschaft institutionalisiert ist.

Wer Kontrolle über den Nahrungszugang hat, verfügt über gesellschaftliche Macht

Diskriminierung von Frauen kann sowohl Ursache als auch Folge von Nahrungsmittelunsicherheit sein. Genauso wie der Zugang von Frauen zu Bildung und Gesundheitsversorgung durch patriarchale Normen und Strukturen eingeschränkt wird, wird auch der Zugang von Frauen zu Nahrung und Lebensmitteln kontrolliert.

Nicht gleichberechtigter Zugang zu Nahrungsmitteln und eingeschränkte Entscheidungsmacht im Haushalt wirken sich auf die Rolle der Frau in der Gesellschaft aus. Nahrung und Lebensmittel können als ganz grundlegendes Mittel zur Kontrolle der Autonomie von Frauen eingesetzt werden. So begrenzt der eingeschränkte Zugang zu Nahrungsmitteln auch den Zugang der Frauen zur Öffentlichkeit.

Möchte ein Ehemann nicht, dass seine Frau außerhalb des Haushalts arbeitet, kann er ihren Widerstand brechen, indem er sie und die Kinder mit Hunger bestraft. Üblicherweise kontrolliert der Ehemann die Ausgaben der Familie und die Lebensmitteleinkäufe.

Auch Geschlechtertrennung und Arbeitsteilung im Haushalt bieten Möglichkeiten, den Zugang der Frauen zu Nahrung einzuschränken. In einer patriarchalen Gesellschaft wie der afghanischen, in der der Mann die Rolle des Ernährers innehat, haben Männer meist die Hoheit über das Familienbudget und bestimmen die alltäglichen Ausgaben.

In einigen Regionen, insbesondere auf dem Land und an Stadträndern, ist es Gang und Gäbe, dass die Frauen ihren Ehemann um Geld für den täglichen Einkauf bitten oder dass der Ehemann die Einkäufe gleich selbst verrichtet (insbesondere in Familien, in denen die Frauen nicht das Haus verlassen dürfen). Während die Männer für die Einkäufe verantwortlich sind, ist die Weiterverarbeitung der Lebensmittel Aufgabe der Frauen.

Oft essen Männer und Frauen außerdem nach wie vor in getrennten Räumen, vor allem in größeren Familien, in denen drei Generationen unter einem Dach leben. Dies soll einerseits den Frauen ermöglichen, ihre Mahlzeiten entspannter einzunehmen, andererseits soll es den Kindern die Möglichkeit geben, während der Mahlzeiten zu spielen, ohne die Männer des Haushalts zu stören.

Meist bekommen die Männer dabei die bessere oder mehr Nahrung. Diese Diskriminierung ist vor allem in Familien mit beschränkten Ressourcen ein Problem – und wird nicht nur von den Männern fortgeführt, sondern auch von den Frauen, die in Mangelsituationen ihre Söhne besser ernähren als ihre Töchter.

Da die Männer häufig harte körperliche Arbeit in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder beim Militär verrichten, wird die Ernährungsdiskriminierung mit dem priorisierten Bedarf der Männer legitimiert.

Geschlechterspezifische Ungleichheit ist gesetzlich festgeschrieben

Die Diskriminierung der Frauen ist weitgehend institutionalisiert und gesetzlich festgeschrieben. Das afghanische Zivilgesetzbuch enthält viele Bestimmungen, die Frauen benachteiligen. Sie werden der Aufsicht der Männer unterstellt und sie müssen sich deren Willen unterwerfen – wodurch sie de jure als Minderjährige gelten.

Diese Formen der Diskriminierung zeigen sich noch stärker in der Sharia. Laut des Sharia-Konzepts nafaqa ist ein Mann verpflichtet, seine Ehefrau mit Nahrung, Kleidung und Obdach zu versorgen, sobald die Ehe vollzogen wurde. Dies wird aus dem Koran (4:34) abgeleitet: „Der Mann ist der Beschützer und Wahrer der Frau, weil Gott ihn über sie gestellt hat und weil der Mann aus seinen Mitteln für sie sorgt.“

Ein Ehemann kann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, wenn er der Ehefrau nafaqa vorenthält, und sowohl laut afghanischem Zivilgesetzbuch als auch laut schiitischen Personenstandsgesetz muss der Ehemann für nafaqa aufkommen.

Diese strikten Geschlechterpflichten sowohl unter der Sharia als auch im Zivilrecht des Landes haben zur systematischen Benachteiligung der Frauen geführt. Eine Frau wird zum Zwecke ihrer Ernährung ihrem Ehemann unterstellt, und ein Mann kann die Einschränkung der Frauen an Bildung und dem Arbeitsmarkt sehr einfach rechtfertigen.

Zudem werden diese Gesetze meist als Zeichen der „Minderwertigkeit“ der Frau gegenüber dem Mann interpretiert, da Frauen als „schwach“ gelten und unfähig seien, für sich selbst zu sorgen. Folglich ist ein Mann in der Familie dafür verantwortlich, für die materiellen Grundbedürfnisse der Frauen aufzukommen.

Durch ihre Erziehung internalisieren sowohl die Frauen als auch die Männer diese Geschlechterrollen. Diese strikte Rollenverteilung kann für Frauen sowie für Männer zu seiner großen sozialen Bürde werden. Das Forschungsprojekt der Afghanistan Research and Evaluation Unit (AREU) fand beispielweise heraus, dass viele afghanische Männer sich nicht in der Lage fühlen, die gesellschaftlichen Erwartungen, die an sie gerichtet werden, zu erfüllen.

Weitere Gesetzes- und soziale Reformen sind notwendig

Seit 2001 wurden große Anstrengungen unternommen, um die gesetzlich verankerte Diskriminierung der Frau abzubauen. So erlaubt die afghanische Verfassung inzwischen, dass auch Gesetze verabschiedet werden dürfen, die zu einer größeren Geschlechtergleichberechtigung führen.

Zudem bestimmt Artikel 7 der afghanischen Verfassung, dass „der Staat die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erfüllt.“ Ein weiterer wichtiger Schritt war die Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) im Jahr 2003.

Trotz dieser legislativen Erfolge bleibt es für den afghanischen Gesetzgeber eine große Herausforderung, die Familiengesetze in Einklang mit der Verfassung zu bringen, insbesondere wenn die Familiengesetze auf der Sharia beruhen.

In Artikel 3 der Verfassung heißt es dazu unmissverständlich, dass „kein Gesetz gegen die Grundsätze und Bestimmungen der heiligen Religion des Islam in Afghanistan verstoßen darf.“ Daher können religiöse Gruppen im Land das Zivilrecht, das das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter verfolgt, als Verstoß gegen die Sharia ablehnen.

Die systematische Diskriminierung von Frauen kann deshalb nur dann abgeschafft werden, wenn endlich auch das nationale Recht reformiert wird. Dabei ist auch aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft mit Widerstand gegen solch eine Gesetzgebung zu rechnen. Im Jahr 2013 demonstrierten beispielsweise Hunderte von Frauen, die radikalen islamischen Gruppen angehören, in Kabul gegen das Gesetz zur Abschaffung der Gewalt gegen Frauen.

Sie sahen das Gesetz als eine „Verschwörung des Westens an, um muslimischen Frauen ihre islamische Würde zu nehmen.“ Dies zeigt, dass der reine Rechtsakt in Afghanistan nicht ausreicht, um progressive Reformen des im Familienrechts zu verankern.

Stattdessen bedarf es einer großen politischen Lobbyarbeit bei Abgeordneten des Parlaments und religiösen Führern sowie einer direkten Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Organisationen auf lokaler Ebene in die Gesetzgebung, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens erzielen zu können.

Aber auch der Kampf gegen diskriminierende Gesetze wird nicht zum Erfolg führen, solange es an der Durchsetzung der Reformen mangelt. Der eingeschränkte Zugang von Frauen zu Nahrungsmitteln und die damit verbundenen unterschwelligen, diskriminierenden Faktoren können nur mit langfristigen politischen Maßnahmen angegangen werden.

Dazu gehört auch, den Frauen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Spezielle Bildungsprogramme sollten die diskriminierenden Praktiken auf Familienebene ansprechen. In den Schulen sollten sich Jungen und Mädchen schon sehr früh und gezielt mit Fragen der Geschlechtergerechtigkeit auseinandersetzen.

Dies sind die ersten wichtigen Schritte zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – und damit auch gegen Ernährungsdiskriminierung – in Afghanistan.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Englisch in unserer Publikation Perspectives Asia: Politics of Food.


Quellen:

UNDP, “About Afghanistan”. Abrufbar unter https://www.undp.org/afghanistan

Levitt, Emily, Kees Kostermans, Luc Laviolette, and Nkosinathi Mbuya, “Malnutrition in Afghanistan: Scale, Scope, Causes, and Potential Response” The World Bank. 2011

Levitt, Emily, Kees Kostermans, Luc Laviolette, and Nkosinathi Mbuya, “Malnutrition in Afghanistan: Scale, Scope, Causes, and Potential Response” The World Bank. 2011

Musawah, “Home Truths: A global Report on Equality in the Muslim Family”, 2009.

Civil Law of the Republic of Afghanistan (Civil Code) - Official Gazette No. 353, veröffentlicht 1977/01/05 (1355/10/15 A.P.)

Shiite Personal Status Law, Official Gazette No. 988, 2009

Osman, Borhan,“Beyond Jihad and Traditionalism: Afghanistan’s New Generation of Islamic activists”: Afghanistan Analyst Network, 2015