Für Vielfalt und Gerechtigkeit - Diversity, Gender Mainstreaming und Anti-Diskriminierung im Stiftungsalltag

Lesedauer: 4 Minuten
(c) StiftungsWelt

4. Juli 2012

Stiftungen sind Demokratieförderer, die politisches Handeln fördern und fordern. Interessant ist dabei das jeweilige Demokratieverständnis. In der letzten Ausgabe des Magazins StiftungsWelt führten Maik Bohne und Knut Bergmann aus, dass Demokratie in Zukunft zuallererst pragmatisches Problemlösen bedeutet. Relevantes Wissen wird z.B. von Stiftungen systematischer zusammengeführt und so innovativ genutzt. Stiftungen sind prädestiniert, neue Formen von politischer Partizipation in einem demokratischen Gemeinwesen zu befördern.

Ist Stiftungen die Verwirklichung von Menschenrechten, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung wichtig, stellen sich bezogen auf die Planung und Durchführung von Aktivitäten daher wichtige Fragen: Was wird jeweils als wichtiges und zu lösendes Problem betrachtet? Welches Wissen und welche Fähigkeiten sind für die Problemlösung relevant, welche nicht? Welche Teile der Gesellschaft sind bei neuen Formen politischer Partizipation im Blick, welche nicht? Und: Gibt es nachvollziehbare Gründe, wenn bestimmte Probleme ausgeblendet, vorhandenes Wissen nicht genutzt oder gesellschaftliche (Ziel-)Gruppen ein- oder ausgeschlossen und möglicherweise benachteiligt oder privilegiert werden?

Strategien wie Gender Mainstreaming und Managing Diversity versuchen solche Fragen als Querschnittsaufgabe systematisch in (politisches) Handeln und Entscheidungsprozesse von Organisationen zu integrieren. Sie zielen im Kern auf soziale Gerechtigkeit und Verwirklichung von Demokratie, indem allen Geschlechtern Teilhabe ermöglicht, vielfältige und unterschiedliche Lebensverhältnisse und Potenziale von Menschen wahrgenommen, berücksichtigt und daraus resultierende ungleiche Möglichkeiten und Chancen von vornherein vermieden werden.

Was bedeutet das für die Stiftungspraxis? Was sollten Stiftungen für ihr Handeln berücksichtigen, um fit für die Zukunft und demokratisch vorbildlich aufgestellt zu sein? Zurzeit wird z.B. das Thema Quoten bei der Besetzung von Führungsposten und Gremien diskutiert. Die kontroversen Positionen reichen von „Qualifikation statt Quote“ bis hin zu „ohne Quote ändert sich nichts bzw. zu wenig“. Dass die Führungsetagen und Entscheidungsgremien in Deutschland auch beschämend „weiß“ sind, ist trotz eines Anteils von ca. 20 Prozent Migrantinnen und Migranten bislang kaum Thema, ebenso wenig wie Behinderung oder Alter.

Vergleiche mit anderen Ländern und die Organisationsforschung zeigen, dass Organisationen immer die Tendenz haben, homogener zu werden, wenn nicht bewusst gegengesteuert wird. Personalverantwortliche ziehen eher Menschen aus der eigenen sozialen Gruppe nach und verschenken damit oft notwendiges Potenzial für Innovationen. Quoten können daher durchaus ein gutes Instrument sein für mehr bereichernde Vielfalt und Unternehmenserfolg. Ein anderes hilfreiches Instrument sind anonymisierte Bewerbungsverfahren. Was in vielen Ländern längst gängige Praxis ist, stößt in Deutschland auf Skepsis.

Dabei stellt das Verfahren allein auf Qualifikationsprofile ab. Irrelevante Daten wie Name, Geschlecht, Alter, Hobbys oder ein Foto fehlen und lenken die Auswählenden nicht ab – zumindest in der ersten Runde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat kürzlich ein Pilotprojekt dazu abgeschlossen und einen hilfreichen, leicht nachvollziehbaren Leitfaden herausgegeben (zu finden unter www.antidiskriminierungsstelle.de). Jede Stiftung legt ihrer Förderpraxis mehr oder weniger formal Kriterien zugrunde, z.B. durch Förderrichtlinien. Transparente und nachvollziehbare Kriterien sind wichtige Stellschrauben, wenn es darum geht, Benachteiligungen oder Diskriminierungen zu vermeiden und Chancengleichheit bzw. Gerechtigkeit im Auswahlverfahren herzustellen. Bei der Festlegung von Kriterien sollte daher immer geprüft werden, wer oder was mit dem Kriterium ausgeschlossen bzw. bevorzugt wird und ob es dafür einen sachlichen, für die Erreichung des Förderziels notwendigen Grund gibt.

Denn in der Praxis kommen oft sachfremde Erwägungen zum Tragen, ohne dass sich die Stiftung dessen bewusst ist. Nicht nur für die Außenwirkung von Stiftungen ist zielgruppengerechte Ansprache ein wichtiges Feld. Sprache ist dabei in der Öffentlichkeitsarbeit neben Inhalt, Bildauswahl oder Wahl des Mediums der entscheidende Faktor. Sie erzeugt Bilder, die unterschiedlich wirken können, Menschen direkt ansprechen oder aber ausschließen und bewusst oder unbewusst diskriminieren. Die Verwendung von geschlechtergerechter, nicht diskriminierender und inklusiver Sprache sollte daher Mindeststandard in der Stiftungsarbeit sein.

--

Der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe des Magazins StiftungsWelt (2-2012) erschienen.

Henning von Bargen, Jahrgang 1959, Studium der Soziologie, Erziehungswissenschaften, Ethnologie (M.A.) und Dipl. Pädagogik. Ausbildung in TZI, Personalentwicklung und systemischer Gestaltung von Veränderungsprozessen. Gender-Trainer und Gender-Berater seit 1998. Langjährige Erfahrungen in der politischen und gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Seit 1997 Referent für die Gemeinschaftsaufgabe Geschlechterdemokratie bei der Heinrich-Böll-Stiftung. Seit 2007 Leiter des Gunda-Werner-Instituts.