Der digitale Gesellschaftsvertrag

Jan Philipp Albrecht. Fotograf: Jan Zier.

19. Juli 2012
Jan Philipp Albrecht
Die aufgeheizte Debatte um das ACTA-Abkommen hat die Auseinandersetzung um die falschen Entscheidungen der vergangenen Jahre mehr als deutlich gemacht: Der Graben zwischen zwei unverstandenen Bevölkerungsteilen – meist als „die Nutzer“ und „die Urheber“ bezeichnet – wurde deutlich sichtbar. Dass ACTA am Ende abgelehnt wurde, ist aber für beide Gruppen ein großer Gewinn. Denn das Abkommen hätte die Gräben zwischen ihnen vertieft, ohne dass auch nur ein Problem gelöst wäre. Die Klagen von Redakteur/innen, Verleger/innen und Autor/innen über die schlechte wirtschaftliche Situation der Branche sind ohne Zweifel alarmierend. Denn ohne sie wäre unsere freiheitliche Demokratie im Kern bedroht. Der Grad der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit Kultur und Medien war immer ein wichtiger Indikator für die Freiheit der Menschen.

Es sind heute gewaltige profitgierige Konzerne, die unser kulturelles und informationelles Leben in ein enges Korsett drücken wollen. Nachdem das Internet über Jahre hinweg ein Feld für kreatives Gestalten und offene Vernetzung war, entwickelt es sich mittlerweile in eine ganz andere Richtung: Staaten, Monopole und Kriminelle verleiben sich die Strukturen des Netzes ein und machen aus ihm nichts anderes als ein mächtiges Vehikel auf dem Weg zur Kontrolle. Nicht über Märkte, sondern über Menschen.

Wer eins von vielen Apple-Geräten benutzt, wer einen Account bei Facebook hat, oder wer sich von Google finden lässt – mehr und mehr wird uns bewusst, wie wenig es diesen Unternehmen um unsere Rechte und Ansprüche geht. Und sie können es sich leisten. Einst waren ihre Gründer Anhänger eines solidarischen Miteinanders in einer revolutionierten Virtualität, bei der alle teilhaben sollten. Heute geht es nur noch um die Frage, wer mehr User hat, mehr Content austauscht, mehr Werbeumsätze macht, schlicht den höchsten Börsenkurs hat. Demokratie und Rechtstaat sind in der Welt der Facebooks und Googles nicht mehr vorgesehen.

Es braucht Regeln für die digitale Welt

Dabei handelt es sich nicht nur um irgendwelche Konsummärkte, sondern um grundrechtsrelevante Lebensbereiche. In denen findet gar keine Trennung mehr statt zwischen kommerziellem und privatem Handeln und zwischen öffentlichem Straßenleben und häuslichem Wohnzimmer. Die Konzerne schicken sich an, nach eigenem Gutdünken über alles zu entscheiden: Ob und wie Rechte oder die öffentliche Sicherheit durchgesetzt werden, oder wie die Gestaltung eines solidarischen Miteinanders aussehen soll. Ohne niedergeschriebene Regeln, ohne demokratische Entscheidungsfindung und ohne unabhängige Gerichte. Was hier stattfindet ist nichts anderes, als der große Ausverkauf unserer Rechte.

Seit Jahren schieben sich alle Seiten angesichts der politischen Herausforderungen gegenseitig den schwarzen Peter zu, statt an verhältnismäßigen Regeln für das digitale Zeitalter zu arbeiten und diese dann auch gegen große Konzern- und Lobbyinteressen durchzusetzen. Beim Datenschutz sind wir glücklicherweise auf dem Weg, dies europaweit zu tun – auch wenn es dazu ein noch stärkeres Engagement aller braucht. Richtung Urheberrecht gibt der Datenschutz einen deutlichen Wink: Es hat sich bewährt, das private Verarbeiten und Austauschen personenbezogener Informationen aus dem Anwendungsbereich der Regeln herauszulassen. Die Durchsetzung von Urheberrechten im privaten, nicht-kommerziellen Bereich wäre ebenso wie beim Datenschutz nicht nur übertrieben, sie ist mit Blick auf die Mengen an privater Datenverarbeitung auch schlichtweg nicht zu erreichen. Jedenfalls dann nicht, wenn wir keine Komplettüberwachung der privaten Kommunikation aller Menschen wollen.

Vielmehr muss das Urheberrecht dort gestärkt werden, wo es gebraucht wird. Und das ist der Schutz der Urheber/innen gegenüber gewerblichen Verwerter/innen und kriminellen Rechteverletzer/innen. Dazu gehört aber auch, endlich damit aufzuhören, Unternehmen wie Facebook und Google als unbeteiligte Dritte zu sehen. Sie verdienen ihr Geld mit dem Verbreiten von Inhalten weit über die alltägliche Grenze des Privaten hinaus. Hier werden die Inhalte quasi zum Werbeträger. Mit dem Modell einer Kultur-Flatrate auf den Internetzugang soll den Urhebern eine zusätzliche Einnahmequelle für das von ihnen durch private Verbreitung geschaffenen Kulturangebot im Internet erschlossen werden. Wir brauchen eine Debatte, die beide Perspektiven in die Suche nach pragmatischen Lösungen einbezieht. Es braucht jetzt einen Vorstoß für einen digitalen Gesellschaftsvertrag, der die berechtigten Anliegen in Form von positiv ausformulierten Ansprüchen und Rechten im digitalen Zeitalter im Rahmen einer demokratischen Debatte und Entscheidung austariert.

 

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Jan Philipp Albrecht

Jan Philipp Albrecht (29) ist der jüngste deutsche Europaabgeordnete und Innen- und Rechtsexperte der Grünen-Europafraktion. Er ist zudem der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die neue EU-Datenschutzverordnung.