Archivierter Inhalt

Die Marburger Solarsatzung

Neue Wege des kommunalen Klimaschutzes

27. Oktober 2008
Von Dr. Franz Kahle
Von Dr. Franz Kahle

Der Entwurf einer kommunalen "Solarsatzung" hat in den letzten Monaten hohe Wellen geschlagen: auf der Titelseite der FAZ, in der ZEIT, in Spiegel, stern, focus, ökotest New York Times, International Harold Tribune und vielen anderen Zeitungen, Zeitschriften, Fachmagazinen, Fernsehsendern und im Internet. Begeisterte Zustimmung hat es ebenso gegeben wie harsche Ablehnung. Auch in spanischen, italienischen und britischen Zeitungen und Fachzeitschriften wurde der Vorschlag erwähnt. Und zwei Preise hat das Projekt auch schon errungen: Im April wurde der Universitätsstadt Marburg der Solarpreis "Strahlende Sonne 2008" vom Verein SolarCity Leipzig e.V. verliehen, im September der "Solarpreis 2008" der Europäischen Vereinigung für erneuerbare Energien (Eurosolar).

Mit einem solchen Medien-Echo hatten wir nicht gerechnet, als uns das Stadtparlament vor etwa zwei Jahren den Auftrag gab, eine Satzung zur Einführung einer "solaren Baupflicht" zu entwerfen. Der Antrag der rot-grünen Rathauskoalition wurde bei Enthaltung von Seiten der CDU und der Linken vom Stadtparlament einstimmig angenommen. Hintergrund war, dass es im Stadtparlament immer wieder Debatten über die Frage gab, ob und wie die Nutzung von Dächern und Fassaden für solare Zwecke baurechtlich festgeschrieben werden kann. Zwar eröffnet das Baugesetzbuch (BauGB) in § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) die Möglichkeit, bauliche Maßnahmen für den Einsatz von Solarenergie vorzuschreiben. Aber diese Option greift natürlich nur bei neuen oder überarbeiteten Bebauungsplänen. Daher ist es zwar richtig und wichtig, solche Festsetzungen mehr und mehr in Bebauungsplänen aufzunehmen.  Vor allem können so auch in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wirksame Festsetzungen getroffen werden, die nicht unterlaufen werden können. Aber die Regelung über Bebauungspläne kann den flächendeckenden Einsatz von Solarthermie nicht wirksam voranbringen, weil sie für den Altbestand der Gebäude weitgehend wirkungslos bleibt. Und der Altbestand stellt 80 bis 90 % unserer Gebäudesubstanz dar.

Gemeinsam mit dem Leiter unseres Fachbereiches Bauen, Planen und Umwelt, Jürgen Rausch, und vielen anderen Beteiligten haben wir  in der Folgezeit überlegt, wie eine solche Satzung umgesetzt werden kann. Am liebsten wäre es uns natürlich gewesen, wenn wir irgendwo eine entsprechende Regelung hätten abschreiben können. Es gibt aber keine solche kommunale Satzung – zumindest haben wir keine gefunden. Auch die Überlegungen für Wärmegesetze haben eine etwas andere Zielrichtung, indem jeweils allgemein ein bestimmter Anteil an erneuerbaren Energien vorgeschrieben wird. Am weitesten geht momentan das Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg, weil es in Zukunft auch Altbauten erfassen soll. Es regelt die Verpflichtung, dass ein bestimmter Anteil der im Gebäude verbrauchten Energie nachweisbar aus regenerativen Energien stammt. Der Entwurf des Bundeswärmegesetzes hingegen bezieht sich nur auf Neubauten. Auch dieser Schritt ist sicherlich richtig, aber etwas kurz geraten. Soweit solche Vorschriften allerdings auch Wärmepumpen fördern, gehen sie unseres Erachtens in die falsche Richtung.

Von der Sonne nur bedingt verwöhnt – und trotzdem versorgt
Vor allem aber wollten wir eine Regelung entwerfen, die konsequent die Nutzung der auf Dächern und Fassaden einstrahlenden Energie verfolgt. Denn diese Energie wird nicht nur nicht genutzt und damit verschwendet. Sie erhitzt zu allem Überfluss bei schlecht gedämmten Gebäuden diese im Sommer auch noch so, dass wir die Gebäude mit Einsatz von Energie klimatisieren müssen. Diese vorhandene Energie zu ernten ist nahe liegend, weil dies ohne weiteren Verbrauch von Ressourcen zu bewerkstelligen ist.
In der Stadt Vellmar in Nordhessen fanden wir einen sehr weitgehenden Ansatz in unserer Zielrichtung: Dort hat die Gemeinde im Rahmen einer Baugebietsausweisung in einem städtebaulichen Vertrag die Dachnutzung für solare Anlagen vorgeschrieben – mit großem Erfolg. Allerdings konnte auch dies für uns kein übertragbares Vorbild für das gesamte Stadtgebiet sein, weil mit einem städtebaulichen Vertrag natürlich auch „nur“ neu zu beplanende oder zu überplanende Gebiete erfasst werden können.
Die Frage ist also: Wie können wir effektiver als bisher erreichen, dass die auf Dächer einstrahlende Energie effektiv genutzt wird? Bei einer Betrachtung der Wirkungsgrade ist schnell klar, dass der Schwerpunkt einer solchen Regelung auf der thermischen Sonnennutzung liegen sollte. Während mit der Photovoltaik momentan allenfalls Wirkungsgrade von 18 % erreichbar sind, kann die Solarthermie 40 bis 50 % der einfallenden Sonnenenergie nutzen. Der Gesamtenergieertrag unserer sonnenbeschienenen Dachflächen und Fassaden ist also deutlich höher, wenn die bislang vergeudete Wärme über solarthermische Anlagen eingefangen wird. Allerdings eignet sich Solarthermie für manche Gebäude nur eingeschränkt oder gar nicht. So haben wir in Marburg in den letzten Jahren jeweils für etwa eine Million Euro Photovoltaikanlagen gebaut. Diese befinden sich vor allem auf Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden. Denn trotz des schlechteren Wirkungsgrades von PV-Anlagen machen diese auf solchen Gebäuden Sinn: Zum einen rechnen sie sich wegen der festen Einspeisevergütung. Zum anderen könnten wir die Wärme von Solarkollektoren in diesen Gebäuden im Sommer gar nicht verwenden, weil uns bislang eine kostenmäßig vertretbare Form der Speicherung fehlt. Denn in den Sommermonaten wird in diesen Gebäuden meist weder geheizt noch nennenswert warmes Wasser verbraucht.

Wir haben für die Solarsatzung einen eigenen Ansatz gewählt, den uns die Hessische Bauordnung (HBO) ermöglicht: § 81 Abs. 2 HBO bestimmt, dass Gemeinden „bestimmte Heizungsarten“ vorschreiben können, „wenn dies … aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit zur rationellen Verwendung  von Energie geboten ist.“ Natürlich ist die Möglichkeit, auf diese Bestimmung (die sich in ähnlichem Wortlaut auch in anderen Landesbauordnungen findet) eine kommunale Solarsatzung zu stützen, nicht unumstritten. Deshalb haben wir ein Gutachten der im Energierecht anerkannten Kanzlei BECKER BÜTTNER HELD in Auftrag gegeben, bevor wir unseren Satzungsentwurf  in das Stadtparlament eingebracht und der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Das Gutachten kommt  zum Ergebnis, dass unser Weg der Solarsatzung rechtlich zulässig ist. Es hat uns allerdings auch nicht gewundert, dass sowohl das CDU-geführte Regierungspräsidium Gießen als auch das von Alois Rhiel (CDU) geleitete Wirtschaftsministerium unseren Satzungsentwurf  für rechtswidrig halten – zum Teil mit abenteuerlicher Begründung. Nun macht der amtierende Ministerpräsident Roland Koch neuerdings deutliche Avancen in Richtung der Grünen. Er will Hessen vom atomaren Aschenputtel zum schwarz-grünen Dornröschen für die regenerative Zukunft machen. Daher dürfen wir gespannt sein, ob die CDU-geführte Landesverwaltung gegen unsere Satzung  vorgehen wird.

Der Kern der Satzung
Ziel ist es, als „bestimmte Heizungsart“ solarthermische Anlagen auf jedem hierfür geeigneten Gebäude zu errichten. Das passt zur gesetzlichen Grundlage des § 81 HBO, da die Gemeinde eine bestimmte Heizungsart vorschreiben kann. Dass Solarthermie eine Heizungsart darstellt, dürfte unbestritten sein. Die Nutzung von Solarthermie  ist auch aus Gründen des Allgemeinwohls zur rationellen Verwendung von Energie geboten. Denn es dürfte ein überholter Luxus sein, die wirtschaftlich verwertbare Sonneneinstrahlung auf Dächern ungenutzt zu lassen.

Mit dieser Hauptzielrichtung der Satzung können gleichzeitig wesentliche Nebeneffekte erreicht werden: Wir steigern die lokale Wertschöpfung. Damit schaffen und erhalten wir Ausbildungs- und Arbeitsplätze im lokalen Handwerk. Wir stärken lokale Energieversorgungssysteme und legen damit eine Basis dafür, dass sich unsere Bewohner/innen auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch kostengünstig warmes Wasser und Heizung leisten können. Drohende soziale Schieflagen wegen des Emporschnellens der Wohnungsnebenkosten können abgefedert werden, da die Sonne bekanntlich keine Rechnung schickt und ihre Preise nicht erhöht. Die lokalen Emissionen von Öl, Gas und Holzfeuerungen sinken. Schließlich wird die Kommune unabhängiger von Energieimporten.

Natürlich kann auch die kommunale Solarsatzung nicht bei jedem Haus jetzt und sofort eine Solaranlage vorschreiben. Solarthermie ist auch nicht – vor allem nicht für sich allein genommen – immer die wirtschaftlichste Art der Heizkostendämpfung. Daher knüpfen wir in der Satzung an drei wesentliche, verschiedene Tatbestände an, die ich hier nur vereinfacht nennen kann:  Wenn ein Haus neu gebaut oder um mehr als 30 qm Bruttogeschoßfläche beheiztem Raum erweitert wird; wenn das Dach um mindestens 20 % ersetzt oder neu aufgebaut  wird; wenn der Heizkessel ersetzt oder die Heizanlage umgestellt wird. Diese drei Tatbestände sind in Anlehnung an andere Vorschriften gewählt, weil sie einen direkten Bezug zur Energieversorgung und –verwertung haben.

Natürlich enthält unser Satzungsentwurf auch Ausnahmeregelungen, die wichtige Fallgestaltungen regeln sollen. Wenn das Dach nicht wirtschaftlich für Solarthermie geeignet ist – sei es wegen Verschattung, wegen der Ausrichtung  oder wegen des Wärmekonzeptes des Hauses. Oder sei es, weil entsprechende Anlagen bereits auf dem Dach errichtet sind. Dann sollen allerdings Ersatzmaßnahmen greifen, die einen ebenso hohen oder vielleicht sogar höheren Wert unter dem Gesichtspunkt der zu erzielenden CO-2-Einsparung haben. So sind als Ersatzmaßnahmen Photovoltaikanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, eine deutlich bessere Wärmedämmung oder auch eine überwiegende Versorgung des Gebäudes mit Energie aus nachwachsenden Rohstoffen zugelassen.

Neben der bestehenden und seit dem 1.1.2008 verbesserten Förderung über die BAFA bieten die Marburger Stadtwerke unter besonderen Bedingungen einen weiteren pauschalen Zuschuss von 250 bis 750 Euro für solarthermische Anlagen. Die Stadt Marburg selbst will begleitend zum Inkrafttreten der Satzung eine eigene Förderrichtlinie erlassen, die sowohl denkmalbedingte Mehraufwendungen für eine Solaranlage auffangen soll als auch einen generellen Zuschuss für jede neue Anlage gewähren soll.

Zukunft: noch ungewiss
Wir hoffen, dass wir mit unserem Entwurf einen Vorschlag erarbeitet haben, der die Diskussion über die kommunalen Möglichkeiten eines effektiven Klimaschutzes neu beleben kann. Natürlich ist eine wesentliche Frage: Sollte man mit Satzungen Zwang ausüben, um Klimaziele zu erreichen. Wir sind aber der Meinung, dass wir im Bau- und Straßenrecht zahlreiche Zwangsmittel einsetzen, um weit weniger wichtige Dinge mit weitaus höheren Kostenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger umsetzen. Zu erwähnen seien hier nur z.B. die Stellplatzsatzungen oder die Straßenanliegerbeitragssatzungen. Hierüber regt sich (fast) niemand auf.

Der vom Stadtparlament im Juni beschlossene Text der Satzung mit einer jeweils aktualisierten Information zum Verfahrensstand ist auf der Homepage der Stadt Marburg abrufbar. Dort findet sich auch eine ausführliche Begründung der Satzung. Derzeit kann die Satzung trotz Beschlussfassung nicht in Kraft treten, weil das Regierungspräsidium in Gießen die Satzung mit fadenscheinigen rechtlichen Argumenten beanstanden will. Der eigentliche Grund des Widerstands seitens der Behörde ist, dass die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden keine Freunde der Energiewende sind. Die Fraktionen von Grünen und SPD im Landtag arbeiten momentan an einer Klarstellung der Hessischen Bauordnung und wollen den Weg zur ersten Solarsatzung in Deutschland damit frei machen. 

Dr. Franz Kahle

Dr. Franz Kahle

ist Bürgermeister der Stadt Marburg