El Salvador: Neuer Bericht bewertet Lage von Menschenrechtsverteidiger*innen

Analyse

Die jüngsten Anhörungen vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zeigten nicht nur die fortschreitende Erosion der Rechtsstaatlichkeit in El Salvador, sondern auch die Konsolidierung einer staatlichen Strategie, die auf Verweigerung, der Diskreditierung kritischer Stimmen und dem expansiven Einsatz des Strafrechts basiert. Die Vorwürfe möglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit markieren einen Wendepunkt in der internationalen Bewertung des Landes und verweisen auf eine zunehmende institutionelle Verhärtung, die den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum weiter einschränkt.

Person hält Banner mit Aufschrift „Freiheit für Ruth López (#HabtAnstand)“ („Libertad para Ruth López (#TenganDecencia)“) bei Demo, weitere Teilnehmer*innen im Hintergrund.
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Demonstrierende fordern die Freilassung von Ruth Lopez. Die Anwältin leitete zuletzt mehr als 15 Untersuchungen zur Korruption innerhalb der Bukele-Regierung.

Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Im Rahmen der 195. Sitzung der Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) in Antigua, Guatemala, wiesen zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen mit internationalen Expert*innen Ende März bei der Anhörung zur Lage von Menschenrechtsverteidiger*innen im Rahmen des Ausnahmezustands darauf hin, dass in El Salvador hinreichende Anhaltspunkte für die mögliche Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen. Seit 2022 gilt ununterbrochen der Ausnahmezustand in El Salvador. Diese Sicherheitsstrategie verschafft der Regierung rechtlose Räume für staatliche Verbrechen. Die Vertretung El Salvadors ignorierte die Vorwürfe. Als implizite Antwort änderte sie wenige Tage später kurzerhand die Verfassung. Die Befugnisse des Staates für Strafmaßnahmen wurden ausgeweitet und können nun für die Kriminalisierung kritischer Stimmen genutzt werden.

Der Auftritt der staatlichen Delegation El Salvadors vor CIDH machte nicht nur den demokratischen Verfall des Landes deutlich. Er offenbarte die strategische Verfestigung einer Diplomatie, die nicht faktenbasiert Rechenschaft ablegt, sondern vielmehr Leugnung und Verweigerung normalisiert, Kritik diskreditiert und Zynismus als außenpolitisches Instrument einsetzt.

Seit 2022 gilt ununterbrochen der Ausnahmezustand in El Salvador. Diese Sicherheitsstrategie verschafft der Regierung rechtlose Räume für staatliche Verbrechen.

Ursprünglich als ein Raum für Dialog gedacht, wurde das Auditorium zu einer Arena der unerbittlichen Gegenüberstellung zwei gegensätzlicher Narrative. Auf der einen Seite legten die Berichterstatter und Vertreter*innen der Vereinten Nationen Daten und Zeugenaussagen vor, die das zunehmend feindselige Umfeld des Staates gegen Menschenrechtsverteidiger*innen zeigen. Auf der anderen Seite wich die anwesende staatliche Vertretung aus, ohne auf die Fragen der Kommissionsmitglieder der CIDH oder die vorgebrachten schwerwiegenden Vorwürfe einzugehen, sondern begann ihrerseits die Berichterstatter zu beschuldigen. In ihrer Rede konzentrierte sich die stellvertretende Außenministerin, Adriana Mira, darauf, Kritik abzuwerten, Tatsachen zu leugnen und deren Legitimität infrage zu stellen.

Kritische Stimmen werden kriminalisiert

Während der Anhörung erläuterten die Berichterstatter ein vorgefundenes strukturelles Muster rechtlicher Einschränkungen der Verteidigung der Menschenrechte, bestehend aus dem Ausnahmezustand, Machtkonzentration und neuer rechtlicher Instrumente zur Kriminalisierung kritischer Stimmen. Eines davon ist das im Mai 2025 abrupt verabschiedete Gesetz über ausländische Agenten (LAEX). 

Die vorgelegten Daten lassen keinen Spielraum für Einzelfallinterpretationen: Zwischen 2019 und 2025 dokumentierten zivilgesellschaftliche Organisationen mindestens 174 Fälle von Verfolgung und Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Justizbeamt*innen und sozialen Führungskräften. Weltweit bekannte Fälle sind die der Anwält*innen Ruth López (festgenommen am 18.05.2025) und Enrique Anaya (festgenommen am 07.06.2025) sowie die Festnahmen der Umweltschützer Ángel Pérez und Alejandro Henríquez (13.05.2025), die freigelassen wurden, nachdem sie gezwungen worden waren, die Anklagepunkte der Störung der öffentlichen Ordnung und des aggressiven Widerstands zu akzeptieren. Nicht nur sitzen die beiden Anwält*innen weiterhin incomunicado in Haft, ihre Verhaftungen schädigen demokratische Partizipation: sie wirken einschüchternd und hemmen Bürger*innenbeteiligung, schwächen Organisationsprozesse und sanktionieren Engagement für Menschenrechte. 

Der vierjährige Ausnahmezustand ist geprägt von diesem Muster von Rechtsverletzungen. Nach 48 Verlängerungen ist der Ausnahmezustand keine außerordentliche Maßnahme mehr, sondern eine dauerhafte Form der Regierungsführung und Kontrolle. Unter diesem Regime wurden mehr als 89.000 Menschen inhaftiert. Etwa jede*r 70. Salvadorianer*in befindet sich im Gefängnis, was El Salvador zum Land mit der weltweit höchsten Inhaftierungsrate macht, sogar noch vor den Vereinigten Staaten. Hinzu kommen die Umstände, unter denen diese Festnahmen erfolgten: über 403 Todesfälle in staatlichem Gewahrsam, mindestens 540 Fälle von Verschleppungen, systematische Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung, die automatische Verhängung der Untersuchungshaft sowie widerholt verlängerte Gerichtsverfahren wurden bestätigt. Das Strafrecht wurde rechtlich ausgehöhlt und in einen autoritären Mechanismus der sozialen Kontrolle umgewandelt. 

Das Strafrecht wurde rechtlich ausgehöhlt und in einen autoritären Mechanismus der sozialen Kontrolle umgewandelt. 

Der vierjährige Ausnahmezustand ist geprägt von diesem Muster von Rechtsverletzungen. Nach 48 Verlängerungen ist der Ausnahmezustand keine außerordentliche Maßnahme mehr, sondern eine dauerhafte Form der Regierungsführung und Kontrolle. Unter diesem Regime wurden mehr als 89.000 Menschen inhaftiert. Etwa jede*r 70. Salvadorianer*in befindet sich im Gefängnis, was El Salvador zum Land mit der weltweit höchsten Inhaftierungsrate macht, sogar noch vor den Vereinigten Staaten. Hinzu kommen die Umstände, unter denen diese Festnahmen erfolgten: über 403 Todesfälle in staatlichem Gewahrsam, mindestens 540 Fälle von Verschleppungen, systematische Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung, die automatische Verhängung der Untersuchungshaft sowie widerholt verlängerte Gerichtsverfahren wurden bestätigt. Das Strafrecht wurde rechtlich ausgehöhlt und in einen autoritären Mechanismus der sozialen Kontrolle umgewandelt. 

Der Ausnahmezustand ist nur der Anfang

Über den Ausnahmezustand hinaus verstärken neue Gesetze und andere rechtliche Instrumente das Muster rechtlicher Einschränkungen. Das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte wird von einer Überbürokratisierung neuer Registrierungs- und vermeintlicher Transparenzmechanismen eingeschränkt. Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand zerreibt zivilgesellschaftliche Organisationen, die restriktiven Fristen und der willkürliche Ermessensspielraum bei der Gewährung von Ausnahmen und beschränkt ihre Arbeitsfähigkeit massiv. Die dokumentierten Entwicklungen zeigen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und zivilgesellschaftliche Akteure zunehmend Repression, strafrechtlicher Verfolgung und administrativen Einschränkungen sowie einer wachsenden Selbstzensur ausgesetzt sind, was ihre Arbeit erheblich erschwert und den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum einschränkt. In der Praxis führte das zu Personalabbau, zur Aussetzung von Aktivitäten, zur Umgestaltung von Projekten, einschließlich der Streichung von Ansätzen wie dem Gender-Ansatz, und sogar zur Schließung von Organisationen und zur Exilierung ihrer Mitglieder. Als schwerwiegendste Auswirkung bleiben Gemeinschaften zurück – in einem Kontext, in dem der Staat grundlegende Schutzfunktionen nicht gewährleistet.

Falschaussagen und Anschuldigungen gegen die Ermittler*innen

Einer der schwerwiegendsten Sätze während der Anhörung wurde vom Lateinamerika-Direktor von Interjust, Ignacio Jovtis, geäußert: 

„Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass im Rahmen des Ausnahmezustands Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden."

Die Feststellung hinreichender Gründe für die mögliche Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit überschreitet einen Schwellenwert bei der Bewertung der Lage in El Salvador. Sie hat Auswirkungen weit über den nationalen Kontext hinaus und könnte Mechanismen internationaler Rechenschaftspflicht in Gang setzen. 

In Reaktion auf diese Vorwürfe bestritt die Vertreterin des salvadorianischen Staates die Tatsachen während der Anhörung. „In El Salvador gibt es keine willkürlichen Festnahmen, keine Verschleppungen, keine Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern“, erklärte die stellvertretende Außenministerin Adriana Mira. Diese Haltung widerspricht nicht nur den vorgelegten Beweisen, sondern offenbart eine Erzählung, die auf der systematischen Verleugnung der Realität beruht. Darüber hinaus wies der Staat die Vorwürfe nicht nur ohne Belege zurück, sondern stellte offensiv die Legitimität der kritischen Stimmen gegenüber seiner Politik infrage und unterstellte, dass die Verteidigung der Menschenrechte als Vorwand dienen könnte, um sich der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. 

Der Staat wies die Vorwürfe nicht nur ohne Belege zurück, sondern stellte offensiv die Legitimität der kritischen Stimmen gegenüber seiner Politik infrage.

In diesem Sinne warf die Regierungssprecherin El Salvadors der UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger*innen, Mary Lawlor, vor, zu verzerrten Darstellungen der Realität des Landes beizutragen. Aus der Rolle des rechenschaftspflichtigen Staates wechselten die Regierungsvertreter*innen damit in die Rolle des Anklägers, auf der Grundlage von Falschaussagen. Auf eine Frage des CIDH-Kommissars José Luis Caballero zu den vorsorglichen Maßnahmen im Fall von Ruth López und Enrique Anaya erklärte sie zudem, der Staat habe die entsprechenden Informationen fristgerecht an die Kommission übermittelt und komme seinen Verpflichtungen nach. Zugleich verwies sie darauf, dass weiterführende Informationen ja bei der Kommission selbst zu finden seien.

Abgesehen vom Wahrheitsgehalt der Äußerungen gibt diese Haltung der Regierungsvertreter*innen in internationalen Foren Anlass zur Sorge. Sie darf nicht unkommentiert bleiben, damit diese neue Form der Beteiligung undemokratischer Regierungen nicht an Legitimation gewinnt. Sonst wird der Eindruck von Nationalstaaten bestätigt, sich auch über ihre Grenzen hinweg als unantastbar anzusehen.

Eskalation nach der Anhörung: Diskreditierungskampagnen und rechtliche Verschärfungen 

Unmittelbar nach der Anhörung und der Veröffentlichung des Berichts startete die salvadorianische Regierung eine Diskreditierungskampagne gegen die Berichterstatter in den sozialen Netzwerken. Für diese intensive digitale Belästigung wurden staatliche Ressourcen und Kommunikationskanäle eingesetzt, um dieses Narrativ der Regierung zu untermauern.

In El Salvador geht es auch um einen Kampf um die Wahrheit. Wenn Leugnung zur Staatspolitik wird, ist das Benennen der faktenbasierten Realität keine Übung mehr, sondern wird zu einem zutiefst politischen Akt. Im Bericht wurden bezahlte Kampagnen dokumentiert, die darauf abzielten, unabhängige Medien und Journalist*innen mit Beleidigungen statt mit Fakten zu diskreditieren 53 von ihnen sahen sich 2025 gezwungen, das Land zu verlassen.

Wenn Leugnung zur Staatspolitik wird, ist das Benennen der faktenbasierten Realität keine Übung mehr, sondern wird zu einem zutiefst politischen Akt.

Die regierungsnahe Mehrheit in der Legislative verabschiedete wenige Tage nach der Vorstellung des Berichts eine Verfassungsreform, die lebenslange Haft für Straftaten wie Vergewaltigung, Mord und Terrorismus ermöglicht. Die Aufnahme des Begriffs „Terrorismus“ neben Straftaten wie Vergewaltigung und Mord ist nicht neutral. Im salvadorianischen Kontext wurde diese Kategorie im Sicherheitsdiskurs häufig verwendet, um Akteure zu bezeichnen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung angesehen werden. Im Kontext der Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger*innen und kritischen Stimmen schafft diese Formulierung weitere, erhebliche Unklarheit, erweitert den bisherigen Anwendungsbereich und setzt diese Akteure noch größerer rechtlicher Gefährdung aus. 

Schließlich ist diese normative Wende nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil einer institutionellen Verschärfung in einem Land, in dem im Rahmen des Ausnahmezustands zahlreiche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert wurden. Dass die Verfassungsänderung nur wenige Tage nach Vorlage des Berichts verabschiedet wurde, deutet darauf hin, dass sie keine strukturierte Antwort auf das Problem der Gewalt ist, sondern vielmehr politische Reaktion auf die wachsende kritische Beobachtung der Lage im Land. Gleichzeitig sendet sie eine klare Botschaft: Je mehr kritische Stimmen, desto mehr Repression.

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