Wie kann Bürgerbeteiligung inklusiv sein?

Potsdamer Modellprojekt: Strukturierte Bürgerbeteiligung
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Sitzung beim Modellprojekt für strukturierte Bürgerbeteiligung in Potsdam

Eine Analyse am Beispiel des Verfahrens Planungszelle/Bürgergutachten

Soziale Ungleichheit in der politischen Beteiligung und die Frage der Inklusion

Die soziale Ungleichheit ist in Deutschland hoch. Aktuell belegen Kai Schmid und Ulrike Stein die gewachsene Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen für den Zeitraum 1991 bis 2010. Der im Vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aufgezeigte Trend, wonach seit 2005 beziehungsweise 2007 die Einkommensungleichheit leicht abnahm,  wurde bereits wieder gestoppt.  Konstant liegt die Armutsrisikoquote, die den armutsgefährdeten und den direkt von Armut betroffenen Anteil der Bevölkerung erfasst, seit 2007 zwischen 14 Prozent und 16 Prozent. Aktuell ist sie laut Datenreport 2013 wieder gestiegen, und zwar von 15,2 Prozent in 2007 auf 16,1 Prozent in 2011. Als armutsgefährdet oder arm wird dabei eingestuft, wer weniger als 980 Euro monatlich zur Verfügung hat.

Auch viele Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind von Armut bedroht oder dauerhaft arm, weil sie atypisch arbeiten, also befristet, geringfügig, in Teilzeit oder in Leiharbeit. Alleinerziehende Familien und Familien mit Migrationshintergrund sind dabei überdurchschnittlich häufig von Armutsrisiken betroffen. Fast 50 Prozent der Alleinerziehenden bezogen im Jahr 2010 Leistungen nach SGB II („Hartz IV“). Von den alleinerziehenden Frauen mit Kindern im Alter unter sechs Jahren hat rund die Hälfte keinen Berufsabschluss und fast ein Fünftel keinen Schulabschluss. Ein fehlender oder niedriger Bildungsabschluss der Eltern verringert die Chancen ihres Kindes, nach der Grundschule ein Gymnasium zu besuchen.  Zwar gibt es auch positive Entwicklungen, denn der Anteil an Kindern, die in einer Risikolage aufwachsen (erwerbsloses, armutsgefährdetes oder bildungsfernes Elternhaus) ist in Deutschland von 32,4 Prozent im Jahr 2005 auf 29,1 Prozent im Jahr 2012 gesunken, aber es findet sich neben der sozialen Ungleichheit auch immer noch eine ausgeprägte soziale Undurchlässigkeit. Kinder aus einem einkommensschwachen Elternhaus haben nur geringe Chancen, in ein einkommensstärkeres Milieu zu wechseln. In einer Studie für die Heinrich-Böll-Stiftung kommt Reinhard Pollack zu einem ähnlichen Ergebnis wie die bekannten PISA-Studien und stellt in einem europäischen Vergleich fest, „[…] dass der Einfluss des Elternhauses auf eigene Mobilitätschancen in kaum einem anderen Land so stark ausgeprägt ist wie in Deutschland“. Ungleichheit und Undurchlässigkeit zeigen sich auch daran, dass den rund 15 Prozent armutsgefährdeten und armen Haushalten und einer Mittelschicht mit höchst unterschiedlichen Milieus 10 Prozent der vermögensstärksten Haushalte gegenüberstehen, die über die Hälfte des gesamten Nettovermögens verfügen. Ihr Vermögensanteil „ist dabei im Zeitverlauf immer weiter angestiegen“.

Soziale Ungleichheit und Undurchlässigkeit finden ihr Abbild auch in der Ungleichheit bei der politischen Beteiligung. „Bildungsferne Schichten“ und damit „jene Bevölkerungsgruppen haben sich vom Urnengang verabschiedet, die eigentlich die meisten Forderungen an Mandatsträger zu stellen hätten, und zwar Bürger mit niedrigem Bildungsniveau und geringem Einkommen“.  

Aber nicht nur im Bereich der gesetzlich geregelten oder institutionalisierten politischen Beteiligung – Wahlen, Bürger- und Volksbegehren, Bürger- und Volksentscheide –, sondern auch bei den nicht gesetzlich geregelten, informellen, deliberativen, also beratenden Beteiligungsformen findet sich dieser Trend. Dabei haben Schulabschluss beziehungsweise Bildungsniveau und Einkommen einen größeren Einfluss auf die Partizipationswahrscheinlichkeit als ethnische Zugehörigkeit oder Migrationshintergrund. Brigitte Geißel stellt dazu fest: „Bildungsferne und einkommensschwache Migrantinnen und Migranten partizipieren kaum, Migrantinnen und Migranten mit hohem Bildungsniveau beteiligen sich immer häufiger.“ Und Geißel fährt fort: „Die politische Abstinenz bildungsferner und einkommensschwacher Personen sowie die wachsenden Macht- sowie Einflussasymmetrien haben fatale Folgen und könnten auf lange Sicht sogar Demokratie, Gesellschaft und Ökonomie gefährden.“  

Es ist eine gewachsene Ausgrenzung, Abkopplung und politische Abstinenz ganzer Bevölkerungsgruppen und eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich festzustellen, womit sich die Frage stellt, welche Wege zu mehr Teilhabe und Inklusion sowie einer „neuen sozialen Kohäsion“  und damit zu einem wieder wachsenden Zusammenhalt führen. Diese Frage wird auch im Bereich der Bürgerbeteiligung intensiv diskutiert. Wie kann also Bürgerbeteiligung inklusiv sein? Auf diese Frage werden wir am Beispiel des Verfahrens Planungszelle/Bürgergutachten Antworten geben. Außerdem formulieren wir Empfehlungen, die sich daraus für den weiteren Einsatz des Verfahrens ableiten lassen, und zeigen, wie das Verfahren bisher von Teilnehmenden bewertet wird.

Chancen der Inklusion im Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten

Das Beteiligungsverfahren Planungszelle/Bürgergutachten wurde Anfang der 1970er Jahre von Peter C. Dienel an der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren der Bergischen Universität Wuppertal entwickelt und seither vielfach eingesetzt. Die ursprüngliche Idee, die hinter der Entwicklung der Methode stand, war der verbreitete Wunsch nach einer stärkeren Mobilisierung der Kompetenzen von Bürgerinnen und Bürger für politische Willensbildungsprozesse. Hinzu kamen der ausgeprägte selektive Charakter anderer Partizipationsverfahren und deren starke Beeinflussung durch Interessengruppen. Bei den meisten betrachteten Beteiligungsverfahren in den 1970er Jahren stellte Dienel als eines von mehreren generellen Defiziten fest: „Kaum eines von ihnen erfasst alle sozialen Schichten in entsprechenden Anteilen“.

Das Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten, das er ausgehend von seiner Defizitanalyse entwickelte, sollte daher nicht nur zu einer rationaleren Bewertung von Sachverhalten, einer stärkeren Orientierung an zukunftsrelevanten Fragen, einer größeren Legitimierung staatlichen Handelns und mehr Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern und damit zu mehr Beteiligung beitragen. Es sollte auch einen Sozialisierungseffekt, d.h. einen Lern- und Befähigungseffekt, haben, und damit zu einer „Umverteilung sozialer Macht […] zwischen den sozialen Milieus und zwischen den organisierten und nichtorganisierten Gruppen“  beitragen. Vor diesem Hintergrund konstruierte er die Planungszelle als deliberativ-konsultatives Verfahren mit folgenden charakteristischen Merkmalen:

  • Fünfundzwanzig per Zufall aus dem Einwohnermelderegister ausgewählte Bürgerinnen und Bürger entwickeln für drei bis vier Tage Empfehlungen zu einer konkreten Problemstellung.
     
  • Sie werden dafür von alltäglichen Verpflichtungen freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung beziehungsweise eine Erstattung für den Verdienstausfall.
     
  • Sie werden durch eine neutrale Prozessmoderation begleitet.
     
  • Ihre Beteiligung im Verfahren erfolgt nach einer Struktur aus jeweils vier anderthalbstündigen Arbeitseinheiten pro Tag, zwischen denen jeweils halbstündige (für das Mittagessen einstündige) Pausen liegen. Das Hauptthema der Planungszelle wird in zeitlich zu bewältigende Teilthemen aufgeteilt. In jeder Arbeitseinheit wird eines dieser Teilthemen bearbeitet. Jede Arbeitseinheit folgt wiederum einer Struktur aus Information, Kleingruppendiskussion, Präsentation der Kleingruppenergebnisse im Plenum sowie individueller Gewichtung der Empfehlungen.
     
  • Die Teilnehmenden erhalten Informationen in Form von Kurzreferaten durch Expertinnen und Experten, aber auch durch Vertreterinnen und Vertreter betroffener Interessengruppen. Die Informationen sind möglichst allgemeinverständlich und im vorgegebenen Zeitrahmen zu vermitteln. Dabei bestehen jeweils Rückfragemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger.
     
  • Sie diskutieren ihre Empfehlungen nach der Informationsvermittlung in wechselnd zusammengesetzten Kleingruppen, die nicht moderiert werden. Die wechselnde Zusammensetzung soll eine möglichst gerechte Diskussionssituation ermöglichen, in der charakterlich dominante Persönlichkeiten zurückgehalten werden, und sie soll dazu beitragen, dass die Teilnehmenden die Meinungen möglichst vieler Personen kennenlernen.
     
  • Sie präsentieren die Empfehlungen ihrer Kleingruppen im Plenum.
     
  • Sie können nach der Präsentation jeweils noch individuell gewichten, welche Empfehlungen ihnen am wichtigsten sind.
     
  • Ihre Empfehlungen beziehungsweise die Empfehlungen aus mehreren Planungszellen werden schließlich als Bürgergutachten dokumentiert und veröffentlicht.

Diese Verfahrensmerkmale sollen nicht nur mehr Beteiligung, sondern auch eine Inklusion verschiedener sozialer Milieus ermöglichen. Mit Andreas Strunk grenzen wir dabei „Inklusion“ von „Integration“ ab. Während Integration eine nachträgliche Eingliederung von Individuen in einen sozialen Kontext beschreibt, zielt Inklusion darauf ab, die Gesellschaft von Beginn an so zu organisieren, dass sämtliche Mitglieder gleichberechtigt an allen Prozessen und Strukturen partizipieren und diese mit aufbauen können. Hierbei dürfen weder individuelle Fähigkeiten, noch die ethnische und soziale Herkunft oder das Geschlecht und das Alter eine Rolle spielen. Idealtypisch wird Inklusion „durch das Zusammensein und das gegenseitige Akzeptieren aller Menschen in einem konkreten Lebensraum“ verwirklicht.

Im Kern gehört dazu die Schaffung eines Raumes durch öffentliche oder private Instanzen, der Möglichkeiten bietet, Inklusion zu praktizieren. Die Planungszelle lässt sich als ein solcher Raum verstehen, wobei insbesondere das Zufallsverfahren eine für die Gesamtbevölkerung möglichst repräsentative Zusammensetzung der Teilnehmenden gewährleisten soll. Da eine Teilnahme als Bildungsurlaub gemäß Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden kann, können die Teilnehmenden von ihren beruflichen Verpflichtungen entbunden werden.

Das Verfahren eröffnet mit diesen Merkmalen den Teilnehmenden die Chance, Selbstwirksamkeit zu erleben, denn „Selbstwirksamkeit des eigenen Engagements in einem Beteiligungsprozess muss erlebbar sein, damit Inklusion gelingt“.  Planungszellen/Bürgergutachten wurden in den letzten Jahrzehnten nicht nur lokal und auf kommunaler Ebene durchgeführt, auch auf Landesebene und bei europäischen Themen sind sie effektiv, um Bürgerinnen und Bürger zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Willensbildungsprozesses in die Gestaltung politischer oder wissenschaftlicher Projekte einzubeziehen. Erfahrungen aus verschiedenen Planungszellen/Bürgergutachten, die durchgeführt und veröffentlicht wurden, der Austausch im „Qualitätsnetzwerk Bürgergutachten“, einem Netzwerk von Instituten, die in Deutschland Planungszellen/Bürgergutachten durchführen, sowie Evaluationen des Verfahrens  zeigen, dass die beschriebenen Verfahrensmerkmale Inklusion fördern können.

Grenzen der Inklusion im Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten

Bei der Inklusion im Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten bestehen aber auch Grenzen, auf die hinzuweisen und über deren Überwindung nachzudenken ist. Eine Grenze der Inklusion, die sich ergeben kann, ist die Freiwilligkeit der Teilnahme. Da es den per Zufallsstichprobe ausgewählten Personen freisteht teilzunehmen, hängt ihre Zusage von der Wichtigkeit ab, die sie mit dem Thema verbinden, von ihrer Überzeugung, Einfluss nehmen zu können, und vom Vertrauen, sich im Rahmen des Verfahrens äußern zu können. Sozial benachteiligte, bildungsferne Gruppen könnten sich hier tendenziell eher gegen die Teilnahme entscheiden, wenn sie für sich zu wenige Einfluss- und Artikulationsmöglichkeiten sehen.

In diesem Kontext stellt Helmut Klages fest, dass sich das Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten zwar „durch eine direkte und zwingende Repräsentationsregel für die Mitgliederrekrutierung“ von anderen Verfahren abhebt. Er kritisiert jedoch, dass allein „Willige“, also diejenigen Bürgerinnen und Bürger aus der Zufallsauswahl, die auch den Willen dazu haben, sich beteiligen, sodass von einer „wirklichen Repräsentation nicht die Rede sein“  könne. Mit dem Begriff „Repräsentation“, der in diesem Kontext unüblich ist, meint Klages vermutlich die von ihm an anderer Stelle sogenannte „Repräsentativität im Sinne statistischer Ausgewogenheit“.  

Eine weitere Grenze, die die Teilnahmebereitschaft von sozial benachteiligten, bildungsfernen Gruppen und insbesondere von Migrantinnen und Migranten betreffen kann, besteht in erforderlichen Sprachkenntnissen. In Wohnvierteln mit einer sehr heterogenen ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung kann das Verfahren auch bei einem Angebot des Dolmetschens an seine Grenzen stoßen, wenn in mehrere Sprachen übersetzt werden muss, was zeitaufwändig und kostenintensiv ist.

R. Beaugrand weist in ihrer Untersuchung von Planungszellen/Bürgergutachten anhand der von ihr untersuchten Fallbeispiele darauf hin, dass Grenzen der Inklusion auch bereits im Prozess der Auswahl von Themen bestehen können, zu denen das Verfahren durchgeführt wird. Minderheiten hätten, wie sie anführt, generell weniger Einfluss darauf, welche Themen aufgegriffen werden sollen, insbesondere wenn sie nicht in Interessengruppen organisiert seien. Ebenfalls begrenzend könnten Normen und Regeln des Verfahrensablaufs wirken.

Das Verfahren geht, so Beaugrand, von einem autonomen Subjekt aus, das sich seiner demokratischen Teilhabemöglichkeiten bewusst ist und seine Partizipationschancen wahrnehmen will. Es setzt Vertrautheit und Identifizierung mit den in ihm enthaltenen, kulturspezifischen Normen, Regeln und Prozeduren voraus, die jedoch bei Minderheiten Ablehnung und Entfremdung hervorrufen können. Wenn potentielle Unsicherheiten, Gefühle geringen Selbstwertgefühls oder Entfremdung nicht von den Auftraggebern und Prozessbegleitern des Verfahrens als Einflussfaktoren berücksichtigt werden, können sie das Ausmaß an Mitsprache und Mitentscheidung von Minderheiten im Verfahren vermindern, selbst wenn diese in der Planungszelle vertreten sind. Denn die Anwesenheit im Verfahren bedeutet, so Beaugrand, nicht zwangsläufig auch die Wahrnehmung von Teilhabechancen, z.B. in Form von Fragen an die Fachleute oder Redebeiträgen in den Diskussionen der Kleingruppen.

Gerade in den Kleingruppendiskussionen könne es, trotz wechselnder Zusammensetzung, durch die fehlende Moderation zu sozialen Machtasymmetrien kommen, weil dominante Teilnehmende nicht ausreichend zurückgehalten werden können. Teilnehmende aus Minoritäten würden sich dann eher zurücknehmen, und ihre Wertvorstellungen, Meinungen und Empfehlungen wären infolgedessen nicht ausreichend im Bürgergutachten vertreten.  

Empfehlungen für die Sicherung der Inklusion im Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten

Den oben genannten Grenzen lässt sich jedoch durch bewusste Reflexion bei der Verfahrensvorbereitung und Organisation und durch gezielte Maßnahmen entgegenwirken, um die im Verfahrenen gegebenen Inklusionschancen auszuschöpfen. Dazu werden im Folgenden einige Empfehlungen gegeben, die sich aus jahrelanger Praxis ableiten:

  • Das Thema der Planungszelle(n) sollte mit starkem Bezug zu aktuellen, lokalen Fragen und Problemen und hoher Bedeutung für alle lokalen Bevölkerungsgruppen gewählt werden.
     
  • Eine höhere Repräsentativität ließe sich für Planungszellen möglicherweise durch eine geschichtete Stichprobenziehung erreichen. Dabei wird eine Grundgesamtheit, z.B. die Bevölkerung in einem Ort, in definierte Schichten (im statistischen Sinne) aufgeteilt, also in Teilgruppen in Bezug auf Merkmale wie z.B. Alter, Bildungsabschluss und Wohnort. Aus jeder Teilgruppe wird dann nach dem Zufallsprinzip eine Anzahl von Personen gezogen. Für jede Teilgruppe würde für die Planungszellen so lange rekrutiert, bis eine gewünschte Quote erreicht ist. Am Ende dieses Vorgehens wären dann alle Teilgruppen in einer Verteilung vertreten, die derjenigen der Grundgesamtheit möglichst vergleichbar wäre. In dieser Weise geht man z.B. bei der „Citizens Jury“  vor, einem Verfahren, das den Planungszellen sehr ähnlich ist. Jedoch ist zu beachten, dass die Verteilung von Merkmalen, wie z.B. Bildungsabschluss, in Gesamtheit nicht bekannt sein kann und dass bei ihrer Abfrage in besonderer Weise Datenschutzbelange zu beachten sind.
     
  • Die Einladung an die Zufallsauswahl sollte sprachlich so gestaltet sein, dass auch sozial benachteiligte und bildungsferne Gruppen angesprochen und motiviert werden.
     
  • Die Teilnahmebereitschaft von Minoritäten lässt sich durch den Kontakt mit Schlüsselpersonen, die für sie eine wichtige Bedeutung haben, erhöhen, wenn diese das Verfahren unterstützen. Auf diese Weise gelang es z.B. bei Planungszellen zu Stadtquartieren in Berlin die Teilnahmebereitschaft von Migrantinnen und Migranten zu erhöhen.
     
  • Bei der Planung des Verfahrens ist ausreichend Zeit für aufsuchende Motivation in Form von persönlicher Ansprache, z.B. durch einen Anruf oder einen Besuch, zu berücksichtigen, um Fragen potenziell teilnahmebereiter Personen zu beantworten, ihre Befürchtungen zu berücksichtigen und sie soweit wie möglich zu unterstützen, damit sie am Verfahren teilnehmen können.
     
  • Mit Einverständnis der per Zufall ausgewählten Personen kann auch Kontakt zum Arbeitgeber gesucht werden, um die Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erleichtern.
     
  • Insgesamt ist auf einen barrierefreien Zugang zu den Räumlichkeiten am Veranstaltungsort der Planungszelle zu achten. Zudem ist neben einer leicht verständlichen Informationsvermittlung eine Schrift- beziehungsweise Gebärdensprach-Übersetzung im Sinne einer inklusiven Teilhabe anzubieten.
     
  • Die Aufwandsentschädigung beziehungsweise der Verdienstauswahl sollte ausreichend hoch kalkuliert werden. Das Argument, dass es sich bei der Teilnahme an einer Planungszelle um ehrenamtliches Bürgerengagement handeln würde, das wie auch sonst üblich nicht extra honoriert werden sollte, überzeugt nicht. Vielmehr ist eine ausreichend hohe Aufwandsentschädigung inklusionsfördernd, denn sie stellt den Zeitaufwand, den die Teilnehmenden haben, auf eine „Augenhöhe“ mit Personen, die professionell Politikempfehlungen erarbeiten, und kann als Teil einer „Kultur der Anerkennung“ angesehen werden.
     
  • Dienel schlägt vor, weitere offene Partizipationsmöglichkeiten anzubieten, die gleichzeitig und integrativ wirkend durchgeführt werden.  Bereits in der Vorbereitungsphase könnten zudem in den jeweiligen Themenbereichen Gruppen engagierter Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen einbezogen werden, und ein heterogen zusammengestellter Beirat aus Bürgerinnen und Bürgern könnte die angemessene Durchführung gewährleisten.  
     
  • „Interessante Anwendungs- wie auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten“ des Verfahrens sieht Dienel auch in „Änderungen des Teilnehmer-Einzugsbereiches“, d.h. in der Bildung „projekt- oder organisationsspezifischer“ Gruppen oder einer „altersspezifischen Zusammensetzung“ . Es wurden schon Planungszellen mit spezifischer Gruppenzusammensetzung durchgeführt, z.B. zur altersgerechten Gestaltung des öffentlichen Raumes mit Seniorinnen und Senioren.  Denkbar sind weitere themenspezifische Gruppenzusammensetzungen für Planungszellen, da sie Teilnahmevorbehalte möglicherweise reduzieren könnten.
     
  • Es sollte noch genauer erforscht werden, wie verschiedene kulturelle sowie ethnische und insbesondere sozial benachteiligte sowie bildungsferne Gruppen das Verfahren heute erleben und bewerten und welche Anpassungen und Ergänzungen sie vorschlagen würden. Hier erscheinen vor allem auch qualitative Forschungsmethoden wie teilnehmende Beobachtung und Interview als geeignet, weil sie eine Möglichkeit bieten, die Erfahrungen und Bewertungen der Teilnehmenden in einer Form aufzunehmen, die weitestgehend der alltagssprachlichen Kommunikation entspricht.
     
  • Die derzeitige Tendenz, Planungszellen eher in einer Zwei-Tages-Variante durchzuführen, weil sich Auftraggeber und Durchführungsträger dadurch eine höhere Teilnahmebereitschaft erhoffen oder weil Kosten gesenkt werden sollen, ist kritisch zu hinterfragen. Drei oder vier Tage bieten den Teilnehmenden mehr Zeit, Informationen aufzunehmen, sich in das zu beratende Thema einzuarbeiten und Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Verfahrensbewertung der Teilnehmenden

Eine per Fragebogen erfasste Verfahrensbewertung durch die Teilnehmenden gehört zum Standard bei der Durchführung von Planungszellen/Bürgergutachten und wird im Bürgergutachten veröffentlicht.  Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden bewertet das Verfahren insgesamt als „gut“ oder „sehr gut“ und ist in hohem Maße zufrieden mit Information, Ablauf und Ergebnissen. Die meisten Teilnehmenden wünschen sich, dass diese Art von Bürgerbeteiligung insbesondere auf lokaler und kommunaler Ebene generell deutlich häufiger eingesetzt werden sollte. Die Zufriedenheit der Teilnehmenden ist dabei vermutlich immer auch eine Zufriedenheit der Teilnehmenden mit sich selbst, weil das Verfahren ihnen den Raum bietet, gemeinsam ein Ergebnis zu erarbeiten und damit ihren Empfehlungen eine Stimme zu geben. Mit seiner Mehrtätigkeit bietet das Verfahren ein Zeitfenster, um diese Empowerment- oder Selbstwirksamkeitswirkung zu entfalten.

Akzeptanz und Erfolg von Planungszellen/Bürgergutachten einschließlich ihrer Leistungsfähigkeit für das Anliegen der Inklusion hängen aber nicht nur von den inhärenten Qualitäten des Verfahrens ab, sondern auch vom Umfeld. Für den Prozess der Meinungsbildung dürfte es für die meisten Personen selbstverständlich sein, dass von Expertinnen und Experten, Medien oder Politik Kommentare und Einschätzungen abgegeben werden und dass entsprechend das aus der jeweils eigenen Perspektive Wünschenswerte formuliert wird.

Abgesehen von der Meinungsforschung, die auf Basis quantitativer Methoden kaum komplexe Sachverhalte thematisieren kann, wird es in der Öffentlichkeit (noch) selten als Mangel begriffen, wenn die Bewertungen und Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger zu einem interessierenden Sachverhalt unbekannt bleiben. Planungszellen/Bürgergutachten werden in noch zu geringem Umfang propagiert. Wie eingangs dargestellt wurde, gibt es aber in Deutschland eine weiter wachsende soziale Ungleichheit. Für eine Verringerung ihrer gesellschaftspolitischen Folgen bieten Planungszellen/Bürgergutachten ein großes Potential und eine Chance zu größerer Inklusion im Bereich der Bürgerbeteiligung.