"Ich mache diese Arbeit, weil ich an eine andere Welt glaube"

Tagebau El Cerrejón
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Steinkohleabbau im Tagebau El Cerrejón, Kolumbien

Extraktive Industrien und genderbasierte Gewalttaten hängen in vielen Ländern stark zusammen. Im Interview berichtet Andrea Torres, kolumbianische Menschenrechts- und Umweltanwältin, wie sich Aktivitäten extraktiver Industrieunternehmen auf das Leben lokaler Gemeinschaften auswirken und sie mit ihrer Organisation Tierra Digna Frauen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt unterstützt.

Der globale Rohstoffhunger wächst - ungeachtet vorübergehender Einbrüche durch Konjunkturschwankungen ist das Geschäft mit Mineralien, Erdöl oder Agrarrohstoffen mittel- und langfristig so lohnend, dass immer mehr Vorhaben auch in unzugänglicheren oder bisher verschonten Regionen erschlossen und realisiert werden. Mit den steigenden Investitionen und begonnenen Abbauaktivitäten wächst, trotz der damit verbundenen Wachstums- und Entwicklungsversprechen, auch das Konfliktpotential mit der von extraktiven Industrieprojekten betroffenen Bevölkerung: Landnahme und gewalttätige Vertreibung, Umweltbelastungen und Wasserknappheit, prekäre Beschäftigung, aber auch sexualisierte Gewalt gegen Frauen.

Genderbasierte Gewalttaten im Zusammenhang mit extraktiven Industrien, verübt von privaten oder staatlichen Sicherheitskräften, werden von vielen Unternehmen vernachlässigt und nicht verfolgt, wenn nicht gar als Element gezielter Strategien zur Einschüchterung und Kontrolle der Gebiete und Gemeinschaften bewusst toleriert oder gefördert. Staatliche Institutionen und Justiz sind in vielen Ländern unzureichend ausgestattet oder in einem komplizierten Interessensgeflecht zwischen Politik und Wirtschaft kooptiert und reagieren unzulänglich auf die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen.

Wie lassen sich in einem derartigen Kontext Menschenrechte angemessen schützen und durchsetzen? Wie können internationale Konzerne für sexualisierte und genderbasierte Gewalt im Kontext extraktiver Industrien verantwortlich gemacht werden? Das waren zentrale Fragen eines internationalen Fachworkshops, zu dem die Heinrich-Böll-Stiftung und das European Center for Constitutional and Human Rights am 21. Mai 2015 in Berlin eingeladen haben. Gemeinsam diskutierten Expert/innen aus Afrika, Europa, Lateinamerika und den USA über juristische Handlungsmöglichkeiten und Strategien. Die Beiträge und Debatten verdeutlichten, dass strafrechtliche Prozesse gegen Unternehmen für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt wirksam sein können. Gleichzeitig sind solche Verfahren mit hohen finanziellen, kulturellen und politischen Hindernissen verbunden.

Über die Wirksamkeit und Grenzen solcher Prozesse berichtet Andrea Torres im Interview mit Tmnit Zere. Die kolumbianische Menschenrechts- und Umweltanwältin setzt sich bei der Organisation Tierra Digna für Gemeinschaften ein, deren Menschenrechte durch die Umsetzung von ökonomischen Strategien und Projekten bedroht und verletzt werden. Andrea Torres analysiert im Gespräch die aktuelle politische Situation in Kolumbien und erläutert, welche Auswirkungen die komplexe Menschenrechtslage auf ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin hat.

Viele kolumbianische Gebiete und Gemeinden sind sehr stark von der Bergbauindustrie betroffen. Können Sie uns einen kurzen Abriss von einem Fall sexuallisierter Gewalt im Kontext des Rohstoffabbaus in Kolumbien geben?

In Kolumbien lassen sich drei fundamentale aktuelle Entwicklungen beobachten: erstens, der Friedensprozess bzw. der bewaffnete Konflikt oder die Post-Konfliktsituation, die sich gerade entwickelt. Zweitens, die Zunahme von Großprojekten, und drittens, eine Zivilgesellschaft, die sich gerade erst von der Beschäftigung mit dem bewaffneten Konflikt löst und sich jetzt mit den Problemen der Großprojekte auseinandersetzt.

Das bedeutet, dass sich in den Gebieten, in denen sich Großprojekte ansiedeln, zahlreiche, zum Teil bewaffnete Akteure befinden: militärische wie paramilitärische, demobilisierte Guerillakämpfer, die Zivilgesellschaft, Unternehmen, und die Gemeinschaften. So kommt es, dass bei den Vergewaltigungen, die in den Bergbaugebieten angezeigt werden, wir immer noch dabei sind zu ermitteln, wer die Täter sind – bei sexuellen Übergriffen genauso wie bei Todesfällen, seien es illegale Hinrichtungen durch Angehörige des Militärs, sonstige Mordfälle oder Zwangsumsiedelungen. Das ist die Komplexität der Situation der Rohstoffindustrie in diesem Land. Deshalb wurde (während des Fachgespräches, Anm. d.Red.) darauf hingewiesen, dass es in Kolumbien noch keinen einzigen Fall sexueller Gewalt gegeben hat, der als solcher verfolgt und verurteilt wurde, und auch keine Rohstoffindustrie als solche, weil die Zivilgesellschaft immer noch im Begriff ist, diese Fälle vorzubringen und zu ermitteln, wer die tatsächlichen Täter sind.

Doch was sorgt uns am meisten? Zum einen haben wir im vergangenen Jahr aufdecken können, dass es Verträge gibt, in denen transnationale Unternehmen wie Drummond, Glencore, Anglogold Ashanti, dem kolumbianischen Militär in den Abbaugebieten Schutzgeld zahlen. Das ist die erste Sorge. Zweitens, ist im vergangenen Jahr herausgekommen, dass Verbindungen zwischen paramilitärischen Gruppen und Drummond existieren, zum Beispiel in dem Abbaugebiet, in dem auch Glencore arbeitet. Drittens, sind es vor allem die Gebiete, die während des Konfliktes und danach am meisten unter Vertreibung und Attentaten gelitten haben, in denen auch sexualisierte Gewalt gemeldet wird. Das sind die Indizien, die wir haben. Konkrete, gerichtsfeste Beweise liegen noch nicht vor, auch keine exemplarischen Fälle. Das ist die Situation derzeit und ganz klar ist das ein Thema, das wir als Zivilgesellschaft untersuchen um es voranzubringen.

Das ist sehr interessant, denn meine nächste Frage bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie hatten bereits angesprochen, dass die Situation in Kolumbien aufgrund der Geschichte des Landes und der derzeitigen Entwicklungen eine besondere ist. Welche Möglichkeiten und Handlungsspielräume bietet das kolumbianische Rechtssystem, auch vor dem Hintergrund, dass viele Länder Südamerikas sehr schwach ausgeprägte institutionelle Strukturen aufweisen?

In Kolumbien differenziert sich der rechtliche Rahmen folgendermaßen: Politische und rechtliche Entscheidungen, die große Industriezweige wie den Kohleabbau betreffen, werden von der Regierung des Landes getroffen. Die Regierungen vor Ort haben keine solche Entscheidungsmacht. Das ist das erste offensichtliche Problem. Warum? Weil die Projekte in den Departements [“departamento”, territoriales Gebiet mit wenig rechtlichen Befugnissen, nicht mit deutschen Bundesstaaten vergleichbar, Anm. d. Red] nicht die Entscheidungshoheit haben, um zu entscheiden, ob das Projekt vorangebracht wird oder nicht. Sie können das Projekt nicht überprüfen, weil all dies vom Präsidenten und der Zentralregierung entschieden wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind also ungleich, was zu Konflikten zwischen den Menschen, die in den Abbaugebieten leben und der Regierung, die den Abbau bewilligt hat, führt. Das ist ein Aspekt. Der zweite Aspekt ist, dass das ganze Land eine vereinheitlichte Gesetzgebung hat, die kolumbianische Verfassung einerseits, sowie das Umwelt- und Bergbaurecht andererseits. Allerdings stehen diese beiden Rechtsrahmen – das Umwelt- und das Bergbaurecht – im Konflikt zueinander und widersprechen sich zum Teil. Wir, die Anwälte und Anwältinnen, die heute diese Fälle bearbeiten, versuchen der Regierung klar zu machen, dass Entscheidungen in diesem Bereich ebenfalls aus einer Perspektive der Menschen- und Grundrechte der Verfassung getroffen werden müssen.

Kolumbien hat gute Richter und Richterinnen, und wir haben gute Gerichte. Wir vertrauen darauf, dass die Prozesse gut ausgehen, dennoch ist der Druck und Einfluss internationaler Akteure auf die Urteile unserer Gerichte von zentraler Bedeutung: Denn es wird großer politischer und wirtschaftlicher Druck von privatwirtschaftlichen Akteuren ausgeübt, damit solche Fälle nicht vor Gericht gebracht werden. Um dies präziser zu erläutern, lassen sich die zentralen Konflikte im Bereich der Gesetzgebung folgendermaßen zusammenfassen: Erstens, die Nicht-Anwendung des ILO-Übereinkommens 169 [Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, Anm. d. Red.], das bei Entscheidungsprozessen im Rahmen der nationalen Rohstoff- und Bergbaupolitik vorherige Konsultationen zwingend vorschreibt. In diesen Fällen gewinnen wir die Prozesse. Gestern zum Beispiel haben wir einen sehr wichtigen Fall gewonnen, und das liegt daran, dass die Bevölkerung nicht konsultiert wird, wenn es um Bergbau geht oder über das Gebiet entschieden wird. Das ist das erste Problem.

Das zweite Problem ist die Nichtbeachtung eines unserer Gesetze, des allgemeinen Umweltgesetzes 99 aus dem Jahr 1993, in dem die Naturschutzgebiete des Landes ausgewiesen und die grundlegenden Prinzipien des Staates zum Umweltschutz festgelegt werden. Die Gesetze, die zum Rohstoffabbau erlassen werden, stehen im Widerspruch zu dieser Norm, und daraus entsteht der Konflikt, bei dem die Gerichte entscheiden müssen, welches Recht sich laut Verfassung durchsetzt, das Rohstoff- und Bergbaurecht, oder das Umweltrecht.

Das dritte Problem ist die Nicht-Anerkennung einer sehr wichtigen Kategorie des Umweltrechtes, nämlich die der Umweltschäden. Das heißt, dass die Gemeinden zwar faktisch unter tatsächlichen Umweltschäden leiden, diese werden aber von den Unternehmen nicht anerkannt, weil sie auf Grundlage einer Umweltgenehmigung [im Rahmen des Bergbaurechts, Anm. d. Red.] operieren. Rechtlich gesehen existiert zwar die Kategorie von Umweltschäden als Teil des Strafrechts, wie überall anders auf der Welt auch, aber als Frage der Rechtswissenschaft oder in Präzedenzfällen gibt es noch keine Klarheit darüber, in welchem Umfang das Konzept angewendet werden kann. Insofern ist es für uns Kolumbianer und Kolumbianerinnen, aber auch für die internationalen Gerichte eine Herausforderung, Fälle von Opfern von Rohstoffabbau zu verhandeln, um zu zeigen, welches die rechtlichen Grenzen des Konzepts von Umweltschäden sind.

Eine Frage zum Thema sexualisierter Gewalt. Die strafrechtliche Verfolgung von Fällen sexualisierter Gewalt kann für Gerechtigkeit sorgen, allerdings können auch soziale und politische Konflikte und Diskurse ausgelöst werden, die in vielen Fällen Zeugen/innen und Kläger/innen angreifbar machen. Meine Frage ist, wie geht Ihre Organisation mit diesen negativen Auswirkungen um, die sich aus dem öffentlich machen dieser Fälle ergeben und Zeugen/innen und Gemeinschaften negativ beeinflussen.

Nun ja. Zunächst, ereignen sich auf verschiedenen Ebenen Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, wenn eine Gemeinschaft vom bewaffneten Konflikt oder von Konflikten mit der Rohstoffindustrie betroffen ist. Einerseits: kein Zugang zu Trinkwasser oder anderen natürlichen Ressourcen, andererseits: direkte Gewalt, Waffengewalt, Drohungen oder sexualisierte Gewalt. Hier besteht das erste Problem der Gemeinschaft darin, zu wissen, was sie zur Anzeige bringen können, und was sie vor Gericht bringen wollen. Das ist das erste Problem, das wir als Anwälte und Anwältinnen angehen.

Heute gibt es in Kolumbien viele Gemeinschaften, die erlebt haben wie es ist, Massaker, Attentate und sexualisierte Gewalt anzuklagen und sie wissen, dass es individuelle Strafsachen sind, die sie sehr viel stärker der Öffentlichkeit aussetzen. Deshalb haben sie Angst davor, Fälle von sexualisierter Gewalt im Rahmen des Rohstoffabbaus anzuzeigen. Das ist das eine. Gestern haben wir deshalb gesagt , dass dies eine entscheidende Hürde dabei ist, solche Fälle vor Gericht zu bringen. Aus einer lokalen Perspektive ist deshalb folgendes das Beste: Bevor ein Anwalt oder eine Anwältin einer Gemeinschaft sagt, wir bringen diesen Fall sexualisierter Gewalt vor Gericht, mit Beweisen, dass es Verbindungen zwischen den Unternehmen, dem Militär und dem Opfer gibt und so das Opfer bloßstellt, muss zunächst eine Entscheidung in der Gemeinschaft getroffen werden, ob dieser Fall verhandelt werden soll, ob die Gemeinschaft die Person unterstützen will und ob diese Person die Verhandlung verkraften kann. Gestern habe ich auch an die Risiken erinnert, die eine individuelle Anklage in Konflikten mit der Rohstoffindustrie mit sich bringt, die sich im Kontext eines bewaffneten Konflikts ereignen.

Also, wovon gehen wir aus, wenn wir solchen Schwierigkeiten gegenüberstehen? Sind das faktisch Situationen, die es in unserem Land gibt? Ja. Müssen sie vor die Gerichte gebracht werden? Ja, auch. Aber bevor juristische Schritte eingeleitet werden, braucht es zunächst eine intensive Arbeit mit der Gemeinschaft, um den Opfern Schutz zu bieten und herauszufinden, was die Gemeinschaften gemeinsam angehen wollen und auch, was die Opfer wollen. Die Frauen, beispielsweise, sorgen sich heutzutage in vielen Fällen sehr viel mehr um ihren Zugang zu Trinkwasser und den Hunger, den sie in den Abbaugebieten leiden, als sie daran interessiert sind, individuelle Fälle der Verletzung körperlicher Integrität vor Gericht zu bringen.

Das ist etwas Unglaubliches - ich selber kann das nicht glauben, aber wir erleben derzeit diese Situation. Das Thema natürlicher Ressourcen wird wieder zu einem Thema des täglichen Überlebens von ganzen Familien, und deshalb räumen sie ihm Priorität ein. Gestern sagten wir noch „Wir werden (diese Fälle) vor Gericht bringen“, aber wir werden neue Arten finden müssen, wie wir diese Fälle verhandeln können, nicht wie vorher, als das Opfer das Land verließ und wir den Fall an die nationalen Gerichtsbarkeiten der beteiligten Unternehmen, zum Beispiel in die Schweiz schickten. Es muss einen Wandel geben, die Methode muss geändert werden.

Eine Frage zur Zukunft des Landes. Was, würden Sie sagen, ist Ihr Ausblick auf Menschenrechtsverletzungen und Ihre Arbeit, die Gemeinschaften bei der Bewältigung dieser Probleme zu unterstützen?

Nun gut. Ich bin da sehr optimistisch. Ich mache diese Arbeit, weil ich an eine andere Welt glaube. Dafür bin ich sogar mehrfach getadelt worden. Aber deshalb macht man das. Ich glaube, dass Kolumbien ein Land voller Möglichkeiten und voller wunderbarer Menschen ist, die politische Entscheidungen treffen können, die sich von denen unterscheiden, die wir jetzt treffen. Ich gehöre zur neuen Generation von Menschenrechtsanwältinnen, die dieses Thema angehen. Wir sind uns bewusst, dass wir in unserem Land viele rechtliche und politische Probleme angehen müssen, die das Thema des Klimawandels betreffen, der Umwelt, der Entwicklung, die Multikulturalität in unserem Land, den Respekt für unsere Kultur, aber wir können es erreichen. Ich vertraue darauf. Und ich vertraue auch darauf, dass die Menschheit auf einer globalen Ebene verhandeln wird, wie wir leben wollen, denn vorher konnte ein jeder für sich leben, aber jetzt nicht mehr, wir können weniger und weniger isoliert leben. Ich vertraue auf die Arbeit. Es wird schwierig sein – ja, klar, diese Arbeit ist schwierig, Kolumbien war immer ein schwieriges Land, aber Ihr hattet auch ein schwieriges Leben, jeder muss schwierige Kämpfe austragen. Ich vertraue darauf, dass wir und die jungen Menschenrechtsverteidiger/innen, die wie wir aktiv sind etwas tun können. Tierra Digna z.B. ist eine Organisation junger Leute, die ich leite. Wir sind eine Gruppe von etwa 15 Personen die sich Klagen im ganzen Land widmet, für unsere Generation schreibt, die davon spricht, wie wichtig es ist, an eine Welt mit anderen Werten zu denken, mit anderer Politik. Wir mögen den Krieg nicht, wir mögen keine Waffen – wir sind so aufgewachsen und wollen keinen Krieg mehr, und deshalb glauben wir wieder daran, uns für die Demokratie einzusetzen, dafür wollen wir kämpfen, innerhalb eines demokratischen Rahmens.

 

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