Kambodscha: Zwangsschwangerschaften unter den Roten Khmer – Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Außerordentliche Kammern an den Gerichten Kambodschas
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Außerordentliche Kammern an den Gerichten von Kambodscha

In Kambodscha wurde eine Politik umgesetzt, die die Institution der Familie durch Zwangsverheiratung zu kontrollieren und zu regulieren versuchte. Die Völkerrechtlerin Maria Lobato untersucht in einer Studie zum ersten Mal den Straftatbestand der Zwangsschwangerschaft unter den Roten Khmer.

Seit der Antike sind erzwungene Schwangerschaften als Mittel der Kriegsführung und Zerstörung von kulturellen Gruppen dokumentiert. Von der Zwangsverheiratung der Melierinnen (versklavte Griechinnen) durch den Stadtstaat Athen über den Raub der Sabinerinnen durch die Römer bis hin zu den Vergewaltigungen von Sklaven durch ihre Herren zur Produktion neuer Arbeitskräfte ziehen sich erzwungene Schwangerschaften durch die Menschheitsgeschichte. Auch die jüngsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Sierra Leone, Ruanda, Bosnien, Sudan, Ost-Timor und Kambodscha sind da keine Ausnahme. Doch erst in jüngster Zeit wurde der Tatbestand der Zwangsschwangerschaft in das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs eingeführt. Später fand dieser Straftatbestand auch Eingang in die Statuten der Sondergerichtshöfe für Ost-Timor und Sierra Leone.

In einer von der Heinrich-Böll-Stiftung Kambodscha unterstützten Studie hat die Völkerrechtlerin Maria Lobato nun zum ersten Mal den Straftatbestand der Zwangsschwangerschaft unter den Roten Khmer untersucht.

Erklärtes Ziel der Roten Khmer, die im Zuge des Indochina-Krieges an die Macht kamen, war die Errichtung eines reinen Bauernstaates im Rahmen einer neuen revolutionären Gesellschaftsordnung. Jegliche vorherige Struktur wie Städte, Dörfer, Pagodengemeinschaften und Familien wurden aufgelöst. Familie und Individualismus wurden als Gefahr für die revolutionäre Ordnung der Roten Khmer gesehen. Daher wurden Familien getrennt und die Entscheidung über eine Heirat wurde fortan von der Partei Angkar (wörtlich: Organisation) gefällt. Berichten zufolge wurden Verheiratungen kurzfristig anberaumt, oft kannten sich die zu Verheiratenden überhaupt nicht. Widerstand gegen die Zwangsverheiratung führte zu Repression bis hin zum Tod. Zum Teil wurde die Verheiratung von mehreren Dutzenden oder sogar Hunderten Paaren gleichzeitig durchgeführt. Traditionelle Hochzeitsriten wurden verboten. Einige Paare mussten sich zur Produktion von Kindern für Angkar verpflichten.

Dabei ging es den Roten Khmer keineswegs um die Schaffung neuer Familien, denn die Verheirateten durften nicht zusammen wohnen. Sie kamen oft nur dann zusammen, wenn die Frau als „fruchtbar“ angesehen wurde. Vielmehr ging es den Roten Khmer um die Kontrolle der Sexualität, um die Erzwingung von Solidarität allein gegenüber Angkar sowie um die Erhöhung der Geburtenrate.

Schätzungsweise 2 Millionen Menschen kamen allein in der Zeit ums Leben, als die Roten Khmer die völlige Kontrolle über das gesamte Land hatten (1975-79). Dies sollte durch eine aktive Bevölkerungspolitik ausgeglichen werden. Im September 1977 kündigte Pol Pot die Erhöhung der Bevölkerung von damals geschätzten 7 Millionen Menschen auf 20 Millionen innerhalb von 20 Jahren an. Dieses Ziel wurde im gleichen Jahr von Außenminister Ieng Sary vor den Vereinten Nationen bekräftigt.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die Zwangsverheiraten dazu angehalten, die Ehe zu vollziehen. In der Regel haben Soldaten der Roten Khmer in den Nächten nach den Zwangsheiratszeremonien bei den Hütten darauf geachtet, dass die Ehen vollzogen wurden. Vergewaltigungen waren die Folgen, und auch in den anschließenden Jahren kamen Vergewaltigungen in diesen erzwungenen Ehen überproportional häufig vor.

Durch diese Praxis wurden staatlich verordnete Zwangsschwangerschaften herbeigeführt, die zur seelischen und physischen Belastung der betroffenen Frauen führten. Abtreibung war verboten, und jedes Anzeichen eines vorsätzlich herbeigeführten Schwangerschaftsabbruchs wurde bestraft. Da in jenen Jahren die gesundheitliche Versorgung sowie die Versorgung mit Nahrungsmitteln absolut unzureichend waren, starben viele Frauen während der Niederkunft. Gleichzeitig kam es zu einer hohen Zahl an Totgeburten. Bis heute leiden viele der überlebenden Frauen unter den Traumata von Zwangsheirat und Zwangsschwangerschaft.

Bereits 1968 hatte die Teheraner Menschenrechtskonferenz das Recht anerkannt, selbständig über die Anzahl der Kinder zu entscheiden. Der Internationale Pakt über soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte von 1976 bekräftigte einen weitest möglichen Schutz der Familie. Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte (ebenfalls von 1976) sieht den Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Privatsphäre vor. Und die Konvention zur Abschaffung jeglicher Form von Diskriminierung gegen Frauen (1979) spricht Frauen das alleinige Recht zu, über Schwangerschaften zu entscheiden. Zwangsschwangerschaften unter den Roten Khmer waren also auch de jure schon damals ein Straftatbestand. In dem Ausmaß, wie sie unter den Roten Khmer etabliert wurden, muss man hier von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen.

Das so genannte Khmer Rouge Tribunal, der Gerichtshof zur Aufarbeitung der Verbrechen, hat nun die Möglichkeit, Zwangsschwangerschaften als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in die Rechtsprechung mit aufzunehmen. Dabei geht es sowohl um die Herbeiführung der Schwangerschaft als auch um den Zwang, das Kind auszutragen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich hierbei um eine gezielte Politik der Roten Khmer und der von ihnen gebildeten Regierung handelte. Eine gendersensitive Übergangsjustiz muss den Verbrechen, die an den Frauen begangen wurden, Rechnung tragen. Die Behandlung dieses Straftatbestands unter Artikel 5 des Statuts des Tribunals („unmenschliche Handlungen“) ermöglicht die historische Chance, Zwangsschwangerschaften in internationales Recht mit aufzunehmen. Es hätte überdies eine bedeutende Wirkung in einem Land, in dem Frauen traditionell den Männern untergeordnet sind. Durch die juristische Anerkennung des Leids, das den Frauen angetan wurde, können Wunden geheilt und ein Meilenstein in der internationalen Rechtsprechung gesetzt werden.

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Die gemeinsame Studie der Heinrich-Böll-Stiftung Kambodscha und des Cambodian Human Rights Action Committee CHRAC kann hier runtergeladen werden:

Bild entfernt.18. Mar. 2016
by Maria Lobato

During the last decade, there has been growing awareness of the issue of sexual and gender-based violence during the Democratic Kampuchea (DK) regime. Research on the topic has demonstrated that a policy was implemented, which aimed to control and regulate the institution of the family through forced marriage. Evidence in Case 002 before the Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia (ECCC) has revealed that couples were often forced to consummate these marriages with the clear objective of producing children for the regime. Women who fell pregnant as a consequence of this policy were forced to bear children under dreadful conditions. This report proposes that these forced pregnancies produce a distinct form of harm, which should be treated as a distinct crime against humanity before the ECCC, both in the ongoing trial in Case 002/02 and in the Cases 003 and 004 under investigation.