„Zu alt, um noch zum Diktator zu werden“?

Interview

Nach landesweiten Protesten suspendierte der tunesische Präsident Kais Saied am 25. Juli 2021 das Parlament und hob die Immunität aller Parlamentarier*innen auf. Seither regiert er per Dekret. Ein Interview zur aktuellen Lage in Tunesien mit Heike Löschmann, Leiterin unseres Büros in Tunis.

Demonstrationen in Bardo und in den Regionen fordern den Rücktritt der Regierung und die Auflösung des Parlaments.
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Demonstrierende fordern Rücktritt der Regierung und die Auflösung des Parlaments. Tunis, 25. Juli 2021.

Vor zwei Wochen, am 25.Juli 2021, suspendierte der tunesische Präsident Kais Saied für einen Monat das Parlament, setzte sowohl den Regierungschef als auch den Parlamentspräsidenten ab und hob die Immunität aller Parlamentarier*innen auf. In den darauffolgenden Tagen folgte die Entlassung von Minister*innen und die Verhaftung von Abgeordneten und Beamt*innen, die unter Verdacht von Korruption und Vorteilsnahme im Amt stehen. In Gesprächen mit der Zivilgesellschaft versicherte Kais Saied jedoch, dass er Bürgerrechte respektieren werde und „zu alt sei, noch zum Diktator zu werden“ – und doch regiert der tunesische Präsident nun per Dekret, nicht mehr als drei Personen dürfen sich versammeln und nachts herrscht Ausgangssperre. Ein Interview mit unserer Büroleiterin in Tunis, Heike Löschmann, zu den aktuellen Entwicklungen.

 

Julia Bartmann: Das harte Durchgreifen des Präsidenten folgte auf Proteste der Bevölkerung am Wochenende des 25. Juli. Wieso protestierten so viele Menschen gegen die gewählte Regierung und insbesondere gegen die moderat-islamistische Ennahda-Partei?

Heike Löschmann: Es war ein symbolträchtiger Tag. Der 25. Juli ist ein nationaler Feiertag, es war der 64. Jahrestag der Ausrufung der tunesischen Republik, der Tag an dem Habib Bourguiba die Macht vom Bey von Tunis, also dem letzten Vertreter der tunesischen Monarchie, übernahm. Und, der 25.7. ist turnusmäßig der Einstieg in die Parlamentsferien, die einen Monat andauern. Es war wohl nicht ganz zufällig, dass die Ereignisse auf diesen 25. Juli fielen.

Das Land steht vor einem Staatsbankrott – so wurde befürchtet, dass die Gehälter der vielen Staatsbediensteten unsicher sind. Die Covid-Infektionszahlen waren mit Inzidenzen zwischen 300 und 800 in die Höhe geschossen und das Gesundheitssystem war in einigen Regionen bereits kollabiert. In der vorausgegangenen Woche war über die Eid-Feiertage eine großangelegte Impfaktion angekündigt worden, die Zugang für alle Impfwilligen versprach, solange der Vorrat reicht. Die Aktion war extrem schlecht vorbereitet, es kam zu Massenaufläufen und die Polizei musste an einigen Orten einschreiten, um die Leute wieder nach Hause zu schicken. Das hat die Unfähigkeit der Regierenden, die in den Augen der Mehrheit der Tunesier*innen als korrupte, eigensüchtige Elite gesehen wird, erneut drastisch ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Sie haben zudem die Blockade satt, die verursacht wird durch ewige Querelen zwischen Präsident, Regierungschef und Parlamentschef und seit einem Jahr anhält.

In dieser Situation war es höchst unsensibel von der Ennahda-Partei zum Stichtag (25.7.) auf die Auszahlungen von Kompensationszahlungen an „Märtyrer der Revolution“ im Rahmen der Übergangsjustiz zu bestehen, die neben einigen Linken überwiegend ihren Unterstützern zugutekämen. Diese Forderung wurde von einer breiten Öffentlichkeit abgelehnt und rief daher die sogenannte Bewegung des 25. Juli auf den Plan, die zu landesweiten Protesten am 25. Juli mobilisiert hatte. Die Demonstrationen wandten sich gegen Korruption, gegen ein schlechtes Management der Covid-Krise, gegen Perspektivlosigkeit der jungen Erwachsenen und waren vor allem gegen lokale Parteibüros der islamistischen Partei Ennahda gerichtet, wo es auch zu Verwüstungen kam. Diese öffentliche Stimmung konnte Präsident Kais Saied nutzen, um Legitimität für seine Beschlüsse zu schaffen:

Die Bürger*innen feierten seine Ankündigungen auf den Straßen bis in die frühen Morgenstunden.

Was hat es mit der Bewegung des 25. Juli auf sich und wer steht dahinter?           

Das ist eine interessante Frage, denn bisher war über die Bewegung lediglich bekannt, dass es sich um eine Gruppierung handelt, die vorgibt, sich für die Interessen der jüngeren Tunesier*innen zu engagieren. Am Samstag (7.8.) luden Vertreter*innen der Bewegung nun zu einer Pressekonferenz ein und gaben bekannt, dass sie Präsident Saied und seine Entscheidungen unterstütze, aber nicht vorhabe sich einer politischen Partei anzuschließen.

Der Vorsitzende des Rates, Chaker Ben Ali, forderte bei der Pressekonferenz ein nationales Referendum und vorgezogene Wahlen. Einen Dialog und eine Rückkehr zum alten politischen System lehne er ab, eine Botschaft, die sich vor allem gegen Forderungen der stärksten Partei im tunesischen Parlament, die islamistische Ennahda richtet. Er äußerte sich kritisch gegenüber allen Parteien, die er für die Krise verantwortlich sieht. Die Aktivistin, Nissaf Memi, die an seiner Seite auftrat, betonte ihrerseits die Notwendigkeit, ein neues politisches und Wahlsystem zu schaffen.

Handelt es sich also um die junge Unterstützerbasis des Präsidenten aus dem Wahlkampf 2019?

Sowohl die Bewegung als auch Kais Saied bestehen darauf, dass es zwischen ihnen keine Verbindung gibt. Interessant ist aber die große Übereinstimmung der Agenden, wobei die Ideen der Bewegung des 25. Juli für den Umbau des politischen Systems für eine dritte Republik noch weitgehender und radikaler sind als die des Präsidenten. Bereits vor dem 25. Juli waren auf der Facebook-Seite der Bewegung Forderungen nachlesbar, die über diejenigen noch hinausgehen, die auf der Pressekonferenz vorgetragenen wurden, so z.B.: die Verringerung der Zahl der Parlamentsabgeordneten auf 119, wobei ein Abgeordneter pro 100.000 Einwohner in zwei Wahlgängen jeweils einzeln gewählt würde und der Grundsatz der vertikalen Geschlechterparität gewahrt bleiben müsse. Ebenso soll ein Ausschuss von Verfassungsrechtler*innen eingesetzt werden, um die Fehler zu beheben, die sich aus Unzulänglichkeiten bei der Ausarbeitung der Verfassung von 2014 ergeben. Das betrifft z.B. die Befugnis des Präsidenten der Republik zur Auflösung des Parlaments, die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Abgeordneten, die beschuldigt werden, Straftaten außerhalb ihrer parlamentarischen Tätigkeit begangen zu haben; die Auflösung von Parteien, denen illegale Finanzierung, z.B. für den Wahlkampf, nachgewiesen werden kann. Die Bewegung fordert zudem die Einleitung einer Untersuchung der Spenden und Darlehen, die der tunesische Staat seit 2011 erhalten hat, wie auch die Strafverfolgung derjenigen, die für den Tod von Bürgern durch das Coronavirus verantwortlich sind.

Handelt es sich bei den Ereignissen um die notwendige Ablösung einer unfähigen Regierung oder einen geplanten antidemokratischen Putsch?

Das ist wohl die Frage, die die demokratischen Gemüter am meisten bewegt und auch gespalten hat. Es ist beides:

Die Entscheidung des Staatspräsidenten Kais Saied, sich vorübergehend zum „Alleinherrscher“ zu machen, ist von der Verfassung nicht gedeckt. Er interpretiert einen "überverfassungsrechtlichen Notstand" im Rahmen des Paragrafen 80 der Verfassung von 2014. Der Parlamentspräsident und der Regierungschef sind dabei nicht vorher konsultiert worden. Das Parlament befindet sich im Ausnahmezustand in „permanenter Sitzung“ und seine Arbeit kann deshalb auch nicht zeitlich begrenzt ausgesetzt werden.

Was besagt Artikel 80 der Verfassung?

Im Falle einer unmittelbaren Gefahr, die die Institutionen der Nation sowie die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes bedroht und die ordnungsgemäße Tätigkeit der Staatsorgane behindert, kann der Präsident der Republik nach Anhörung des Regierungschefs und des Präsidenten der Versammlung der Volksvertreter und nach Unterrichtung des Präsidenten des Verfassungsgerichts die in dieser Ausnahmesituation erforderlichen Maßnahmen treffen. Er soll die Maßnahmen in einem Kommuniqué an das Volk bekannt geben.

Ziel dieser Maßnahmen muss es sein, so schnell wie möglich die Rückkehr zum regulären Betrieb der öffentlichen Institutionen zu gewährleisten. Während dieser Zeit befindet sich die Versammlung der Volksvertreter in einem ständigen Versammlungszustand. In diesem Fall darf der Präsident der Republik die Versammlung der Volksvertreter nicht auflösen und es darf kein Misstrauensantrag gegen die Regierung gestellt werden.

Zum Weiterlesen: Die französische Webseite von Inkyfada mit einer Grafik zu den Verletzungen.

Mangels eines Verfassungsgerichts, das als entscheidende Instanz zur Beurteilung immer noch nicht installiert ist, fehlt es an einer Autorität, die Rechtslage verfassungsrechtlich zu prüfen.

Und gleichzeitig ist es ganz klar, dass die Gewaltenteilung, also das semipräsidentielle politische System mit Parlament nicht funktioniert hat. Konflikte zwischen dem Präsidenten auf der einen und Premierminister Mechichi und Parlamentschef Ghannouchi auf der anderen Seite hatten in eine anhaltende politische Blockade geführt und das Land de facto unregierbar gemacht. Der Staatspräsident strebt nun ein Präsidialsystem an, das Durchregieren durch einen „starken“, und man muss hinzufügen, in seiner Selbstwahrnehmung „gerechten“, Mann ermöglicht. Die Mehrheit der Tunesier*innen hat er dabei auf seiner Seite. Das hat die Feierlaune am Abend des 25. Juli ja gezeigt.

Warum ist das „Musterland des arabischen Frühlings“ so schwer regierbar?

Es gibt in Tunesien keine entwickelte Kultur von Programmparteien wie sie sich z.B. in Deutschland entwickelt hat. Ein Parlamentsmandat wird vornehmlich als Privileg betrachtet, als Zugang zu Ressourcen und Entscheidungsmacht, kaum als Verpflichtung gegenüber den Wähler*innen, die einen gewählt haben. Eine Wahldemokratie, die auf Parteienpluralismus basiert, ist kein Automatismus für eine verantwortungsbewusste Legislative.

Und auch in der Exekutive wird vornehmlich Interessenpolitik zum Machterhalt und für den Zugang zu Privilegien und Töpfen gemacht, und kaum notwendige Sachpolitik im Interesse des Gemeinwohls. Der großartige Konsens des Quartetts aus dem tunesischen Gewerkschaftsverband (UGTT), dem Arbeitgeberverband (UTICA), der Menschenrechtsliga (LTDH) und der Anwaltskammer des Landes, das für seine Arbeit 2015 mit dem Friedensnobelpreis geehrt wurde, verkam in der Folge zu einem „Transaktionskonsens“ (Emna Guelali, Menschenrechtsaktivistin von Amnesty International) im Sinne eines „eine Hand wäscht die andere“. Die Justiz ist nicht unabhängig, und jeder hat gegen fast jeden etwas in der Schublade, um es zum geeigneten Zeitpunkt zu verwenden. Das hat im Namen einer sogenannten „Stabilitätspolitik“ notwendige, wirtschaftliche Reformen jahrelang blockiert und so beispielsweise auch die öffentliche Daseinsvorsorge heruntergewirtschaftet. Das ist besonders folgenreich für Bildung, Gesundheit und Abfallentsorgung.

Aufgrund wiederholter Uneinigkeit im Parlament über die Nominierung von Richter*innen war es seit 2014 nicht gelungen, ein Verfassungsgericht zu etablieren. Profitiert hat davon vor allem die Partei Ennahda. Zuletzt hatte aber Präsident Saied Saied eine Abstimmung im Parlament als nicht legitim erachtet. Er begründete es damit, dass die Frist für die Schaffung des Verfassungsgerichtes 2015 bereits abgelaufen war. Alles beabsichtigte Manöver?

Ja, es ist richtig, dass mehrmalige Anläufe im Parlament über die Jahre erfolglos geblieben waren, sich auf die Zusammensetzung der Richter und Richterinnen zu einigen, sie schließlich zu wählen und an die Arbeit zu setzen. Das online Magazin Inkyfada hat das hier sehr schön aufgearbeitet. Richtig ist auch, dass das immer bewusst getan wurde, denn ohne berufene normative Instanz gilt das Motto: „Mach es nach deiner Lesart und wie es grad passt“.

Und, welche Möglichkeiten gibt es jetzt, diese wichtige Verfassungsinstanz so schnell wie möglich ins Leben zu rufen?

In der Tat ist die schnellstmögliche Schaffung eines Verfassungsgerichts der Dreh- und Angelpunkt für Schutzgarantien des weiteren demokratischen Prozesses. Hier besteht für den Präsidenten derzeit die Möglichkeit, neben den ohnehin von ihm vorzuschlagenden vier Richtern oder Richterinnen die vier weiteren zu benennen, die normalerweise vom Parlament vorgeschlagen würden, und um die es den Dauerstreit gab. Die verbleibenden vier wären vom Obersten Gericht vorzuschlagen. Es bestünde unter den von Saied geschaffenen Umständen eine Möglichkeit, diese zentrale Instanz zu schaffen, die künftig über die Einhaltung der Verfassung wacht. Das ist aber noch eine der leichteren Übungen, denn Saied steht mit dem Vorhaben, ein Referendum für eine Verfassungsänderung zugunsten eines stärkeren Präsidialsystems vorzunehmen, gewissermaßen vor einer verfassungsrechtlichen Quadratur des Kreises. Denn wenn er die Verfassung zugunsten einer Änderung des politischen Systems für eine dritte tunesische Republik tatsächlich ändern will, muss er den Artikel 114 der tunesischen Verfassung anwenden.

Was besagt Artikel 144 der tunesischen Verfassung?

Jeder Vorschlag zur Änderung der Verfassung (Revision) wird vom Präsidenten der Versammlung der Volksvertreter (ARP) dem Verfassungsgericht zur Stellungnahme vorgelegt, soweit er nicht Bereiche betrifft, deren Änderung die Verfassung ausschließt.

Die ARP prüft ihrerseits den Vorschlag zur Annahme des Grundsatzes der Revision mit absoluter Mehrheit.

Die Revision bedarf einer Zweidrittelmehrheit der ARP. Der Präsident der Republik kann mit der Zustimmung von zwei Dritteln der ARP die Revision einem Referendum unterwerfen, das mit der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird.

Dafür bräuchte er ein Parlament, in welcher Zusammensetzung auch immer…Die Tatsache, dass die Glaubwürdigkeit des Verfassungsrechtlers Saied, nicht zuletzt vor sich selbst, davon abhängt, verfassungskonform zu handeln, könnte erklären, warum er zwei Wochen nach dem Putsch in seinen eigenen verfassungsrechtlichen Interpretationsverstrickungen auf der Stelle zu treten scheint. Er konnte die Verantwortung für das Nichtzustandekommen des Verfassungsgerichtes bisher allein dem Parlament zuschieben und damit die Anwendung von Paragraf 80 vor sich rechtfertigen. Für die Einhaltung des Artikels 144 muss er weit mehr jonglieren und eine weit hergeholte Auslegung präsentieren, um das Ziel eines Verfassungsreferendums durchzubringen.

Zwei Wochen nach den Ereignissen des 25. Juli ist es notwendig, über Wege aus der Mehrfachkrise nachzudenken, und so schnell wie möglich zu einer verfassungsrechtlichen Ordnung und der Anwendung des Rechtsstaatsprinzips zurückzukehren. Welche Szenarien sind dabei denkbar?

Angesichts der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Notlage und der hohen Erwartungen der Tunesier und Tunesierinnen an ihren Präsidenten müssen zwei Prozesse parallel, aber unabhängig voneinander auf den Weg gebracht werden:

Erstens muss die Regierungsfähigkeit rasch wiederhergestellt werden, ebenso die öffentliche Verwaltung sowie die Institutionen und Fachorganisationen, die auch Ansprechpartner der internationalen Geber und Gläubiger sind, vornehmlich für das nationale Corona-Krisenmanagement.

Zweitens, der politisch-institutionelle Reformprozess und die oben bereits besprochenen Verfassungsänderungen im Sinne der Schaffung einer dritten tunesischen Republik.

Und wie ist es derzeit um die Regierungsfähigkeit bestellt?

Präsident Saied hatte bereits in den ersten beiden Tagen nach den Ereignissen des 25. Juli die Neubesetzung der strategisch wichtigen Stelle des Innenministers verfügt, dem er vertraut. Es folgte die übergangsweise Ernennung eines Gesundheitsministers, der sechste seit Beginn der Pandemie. Angesichts der Dringlichkeit und der Größe der Aufgaben, ist es erstaunlich, dass noch immer keine neue Regierung steht, ja nicht mal die Stelle des Premierministers wurde bisher nachbesetzt. Eine neue, kompetente Technokraten-Regierung „der nationalen Rettung“ wäre allein dem Präsidenten gegenüber rechenschaftspflichtig, nicht wie bisher dem Parlament, auch nicht nach dessen potentieller erneuter Arbeitsaufnahme. Bisher gab es auch noch keine Nominierung für das Amt des Regierungschefs, der eben auch kein echter Chef wäre. Angefragt worden war der bisherige Gouverneur der Zentralbank, Marouane Abassi. Er ist Wirtschafts- und geldpolitischer Experte und wäre für die anstehenden Wirtschaftsreformen und als vis à vis für die Gläubiger ein ausgewiesener Fachmann – er scheint aber bislang abgelehnt zu haben. Eine Alternative für das eher als „Regierungsverwaltungsposten“ ausgelegte Amt wäre die bisherige erste Beraterin des Staatspräsidenten, Nadia Akasha. Über die promovierte Verfassungsrechtlerin ist nur wenig bekannt, aber sie genießt das uneingeschränkte Vertrauen des Präsidenten - nicht aber das der Öffentlichkeit oder von Entwicklungspartnern und Gläubigern.

Eine solche Übergangsregierung muss dafür sorgen, mit den internationalen Institutionen bereits vereinbarte Projekte fortzusetzen, das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung zu sichern, die Impfkampagne rasch voranzutreiben, den Haushalt aufzustellen, die Reform des öffentlichen und die Mobilisierung des privaten Sektors usw. voranzubringen.

Im Idealfall sichert diese Übergangsregierung den sozialen Frieden und kann bis zu Neuwahlen und der Wiederaufnahme der verfassungskonformen Funktionsweise der Institutionen im Amt bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, denn das Land steckt in einer tiefen wirtschaftlichen Krise und benötigt aufgrund von Wachstumseinbrüchen zusätzliche Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Gelingt es nicht, den sozialen Frieden wiederherzustellen und die hohen Erwartungen der Tunesier*innen zu erfüllen, wird es sehr schwer für Saied, seine Antikorruptionsagenda erfolgreich umzusetzen, die ihm bisher die Rückendeckung der Bevölkerung verschafft und mit der er aktuell erfolgreich punktet.

Welche Szenarien sind für den politisch-institutionellen und verfassungsrechtlichen Reformprozess vorstellbar?

Hier sehe ich grundsätzlich zwei Haupt-Szenarien: Entweder Bruch mit dem bisherigen demokratischen Transformationsprozess oder seine überfällige Korrektur.

Mit dem „Bruch“ verbinde ich die Rückkehr zu einer autokratischen Herrschaftsform, d.h. durch kurzfristige finanzielle Unterstützung zur Befriedung der wirtschaftlichen Situation aus den Golf-Staaten (VAE/Saudi Arabien) in politische Abhängigkeit zu geraten oder gar ein Alptraumszenario nach dem Vorbild der Ereignisse in Ägypten 2013.

Dieses Szenario ist recht unwahrscheinlich. Es passt zum einen nicht zum Persönlichkeitsprofil des Patrioten und Nationalisten Saied, der für seine basisdemokratischen Ideen und Visionen bekannt ist. Darüber hinaus würde es auf den Widerstand sowohl der Zivilgesellschaft als auch der Ennahda-Bewegung stoßen. Aufgrund der tiefen wirtschaftlichen und zugespitzten Gesundheitskrise und der faktischen Zahlungsunfähigkeit Tunesiens bestehen hier aber hohe Risiken, in Verwicklungen und Abhängigkeiten zu geraten. Eine Finanzierung in Höhe von 700 Millionen Dollar im Rahmen des IWF-Sonderziehungsrechts-Mechanismus, also kein Kredit der mit Reformauflagen verbunden ist, kommt als Rettungsanker in der Not und kann hier zeitweilig etwas Druck nehmen.

Die Softvariante dieses Szenarios könnte beinhalten, bis maximal zum nächsten Wahltermin im Herbst 2024 die exekutive und legislative Alleinherrschaft fortzusetzen – und dass Kais Saied bzw. seine Unterstützer bis Herbst 2024 eigene Parteilisten aufstellen, um mit einer basisverankerten Unterstützerpartei nach seinen Vorstellungen politische Gestaltungskraft zu entwickeln.

Und wie sähen der Korrekturpfad und eine grundsätzliche Fortsetzung der demokratischen Transformation aus?

Hier sind zwei Szenarien vorstellbar:

Erstens ein Referendum zur Frage des politischen Systems, die das Mandat sowie das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative und auf eine Stärkung der Gesetzgebungsmacht des Präsidenten neu definiert. Damit wäre die gegenseitige Blockademöglichkeit zwischen Präsident, Regierungschef und Parlamentspräsident überwunden, die Tunesien seit dem letzten Sommer unregierbar gemacht hatte. Im Rahmen des Referendums wäre auch zu entscheiden, ob das derzeitige Parlament aufgelöst und bis zu Neuwahlen in reformierter Form seine Arbeit wiederaufnehmen kann, allerdings reduziert um all jene Abgeordnete gegen die ein Strafverfahren läuft (bisher 64).[1]

Die Unabhängige Wahlkommission (ISIE) hat allerdings bereits zu bedenken gegeben, dass sie kurzfristig nicht in der Lage sein wird, ein Verfassungsreferendum zu organisieren. Unabhängig von ihrem politischen Willen, sich für dieses Vorhaben zu engagieren, der aus dem Statement nicht eindeutig hervorging, fehlen dafür aktuell Personal und Geld.

Die zweite Option wäre eine Anpassung der politischen Ordnung und Reform der nationalen Institutionen:

Dieses Szenario würde am Ausgangspunkt des Reformprozesses die zentrale Bedeutung derjenigen Akteure und Institutionen bestätigen, die das politische Feld in den letzten zehn Jahren gestaltet haben und gibt ihnen eine neue Chance. Das Ergebnis wäre eine Nationalversammlung (ARP) "neuen Zuschnitts", die als eine Art "nationale Konferenz" unter der Schirmherrschaft des Präsidenten stünde. Das wäre de facto die Wiedereinsetzung der derzeitigen ARP, aber unter stärkerer Berücksichtigung rechtsstaatlicher Maßgaben (siehe oben, um rechtskräftig verurteilte Abgeordnete und möglicherweise nachträglich disqualifizierte Parteiblöcke) mit entsprechender Nachbesetzung. In diesem Szenario wären auch Neuwahlen denkbar, wenn die Zahl der ausscheidenden Abgeordneten zu einer Auflösung des Parlaments führen würde. Die Mitglieder einer solchen ARP müssten ihr Selbstverständnis neu bestimmen, um als Repräsentant*innen der Wähler*innen Sachpolitik im Interesse des Gemeinwohls zu machen. Eine reformierte Nationalversammlung wäre dann für die Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes, eines neuen Parteiengesetzes und gegebenenfalls einer neuen Verfassung zuständig. Letztere wäre durch ein Referendum oder Beschluss der ARP zu legitimieren.

Dieses Szenario erfordert die grundlegende Änderung der politischen Kultur und des Selbstverständnisses von Politiker*innen, nicht nur in der Legislative, sondern auch in der Exekutive und setzt darüber hinaus einen konsequenten Kampf gegen Korruption und Nepotismus in den Institutionen voraus. Das ist ein Hauptanliegen des Präsidenten und seiner radikalen Entscheidungen am 25. Juli, vorläufig per Dekret zu regieren. Das kann aber nicht kurzfristig gelingen.

Es ist damit zu rechnen, dass die Übergangsfrist von 30 Tagen solange verlängert wird, bis ein Übergangsprozess ausgearbeitet ist, der den Konsens einer Mehrheit findet und in ein Verfassungsreferendum mündet. In der im Amtsblatt (JORT) publizierten Fassung des Dekretes, das die Aussetzung der Arbeit des Parlaments bekannt gibt, wird bereits auf die Möglichkeit verwiesen, durch ein weiteres Dekret diese Frist zu verlängern.

Welche Rolle spielen die in Tunesien gut organisierte Zivilgesellschaft, Künstler*innenkreise und Akademiker*innen, um das Land wieder in demokratisch legitimierte Fahrwasser zu geleiten?

Es ist eine bizarre Wendung, dass sich diejenigen, die die Ereignisse konsequenterweise als „Putsch“ bezeichnen, weil sie zu Recht darauf verweisen, dass es zu einem Verfassungsbruch kam, in einer Reihe mit den Vertreter*innen der Ennahda-Partei und -bewegung wiederfinden, deren Motivation und Ziele diametral entgegengesetzt zu verorten sind. Kais Saied hat von Anfang an das Gespräch mit der Zivilgesellschaft und dem starken Gewerkschaftsbund gesucht und sich deren Unterstützung sichern wollen. Die großen Verbände wie z.B. die Liga für Menschenrechte, die Vereinigung der Demokratischen Frauen oder die Föderation für soziale und wirtschaftliche Rechte hatten sich zunächst abwartend gezeigt und dann schließlich in einem gemeinsamen Statement Forderungen an den Staatspräsidenten für einen Zeitplan und Maßnahmen formuliert, um auf den demokratischen Pfad zurückzukehren. Spätestens Ende August wird der Druck seitens der Zivilgesellschaft steigen, wenn es keinen Zeitplan gibt.

Bei aller Kritik an den Schattenseiten und Grenzen externer Demokratieförderung wird in der aktuellen Situation in Tunesien sichtbar, dass sie dort tatsächlich erfolgreich zur Entwicklung einer starken normativen Stimme zur Verteidigung von Demokratie sowie politischen und sozialen Menschenrechten beigetragen hat. Die demokratische tunesische Zivilgesellschaft ist dialogfähig und zugleich bereit, ihre Interessen zu verteidigen. Diese Zivilgesellschaft, eine kreative und positionierte Künstler*innen-Szene und kritische Akademiker*innen werden als außerparlamentarische Opposition und Kontrollinstanz jeden weiteren Schritt des Präsidenten kritisch begleiten. Sie sind als aktive und engagierte Bürger*innen der eigentliche Garant des Fortbestands der demokratischen Transformation, denn sie sind ihre größten Gewinner und wären im Fall einer Unterbrechung zugleich die größten Verlierer.

 

[1] Derzeit laufen auch Verfahren gegen die Parteien Ennahda, Qualb Tounes und ai´sch Tounsi wegen ausländischer Wahlkampffinanzierung. Sollte der tunesische Rechnungshof hier Fremdfinanzierung nachweisen können, wäre nach Paragraf 163 des Wahlgesetzes ein nachträglicher Ausschluss dieser Parteien von der Parlamentsarbeit möglich. Auch für die nächste Legislaturperiode blieben diese Parteien außen vor.