Der Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Wege aus der Wagenburg

Kommentar

Die Öffentlich-Rechtlichen sind in aller Munde - leider infolge negativer Schlagzeilen. Nachdem zuletzt gar der amtierende ARD-Vorsitzende Buhrow die "Systemfrage" gestellt hat, ist die Frage unausweichlich: Wie könnte ein Plan für die Zukunft aussehen?

Kameramann bei Filmproduktion

Der WDR- Intendant Tom Buhrow hat mit seiner vielbeachteten Hamburger Rede nicht weniger als die Systemfrage gestellt. Es muss eine grundlegende Reform der Öffentlich-Rechtlichen geben. Über den Zeitpunkt, den Rahmen und auch die Annonce als Privatmann lässt sich weiter spekulieren. Völlig unabhängig davon steht aber die Feststellung im Raum: es geht nicht weiter wie bisher, und das wird offenbar auch in einigen Chefetagen der öffentlich-rechtlichen Sender so gesehen. Ein Justieren der vorhandenen Stellschrauben wird nicht ausreichen, um das System wetterfest zu machen. Das ist die Kernbotschaft und diese erstmalig aus dem Inneren der „Wagenburg“ zu hören, das ist schon eine kleine Sensation. Ein Plan für die Zukunft ist das aber noch nicht. Wie könnte dieser aussehen?

Die Reaktionen auf die Buhrow-Rede fallen zunächst erwartbar aus, übrigens noch verstärkt durch den fast zeitgleichen Aufschlag von Jan Böhmermann in seinem ZDF Magazin Royal.  Auf der einen Seite steht das Lager der Bewahrer, die sich geübt auf Zuständigkeiten der Länder, vermeintliche Fortschritte beim Medienstaatsvertrag, den angeblichen Reformeifer der jeweiligen Sender, deren mutmaßliche Selbstreinigungskräfte und natürlich auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Kurzum: wir haben verstanden und alles im Griff. Dem gegenüber sind die erklärten Gegner von ARD, ZDF und Deutschlandradio wieder laut vernehmbar. Sie fordern mehr oder weniger verklausuliert die Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Systems auf eine Nische, oder gleich dessen Abschaffung insgesamt. Diese Maximalpositionen sind nicht neu und führen auf beiden Seiten zu weiterer, reflexhafter Verhärtung. Dazwischen klafft ein Raum, der im Wesentlichen aus Fachkonferenzen und -publikationen besteht. Ihn füllen rührige, bisweilen tiefenfrustrierte Experten mit Vorschlägen und Reformideen, die regelmäßig am System abperlen. 

Woran es also nicht mangelt, sind Erkenntnis, Fachkompetenz und eine Fülle an konkreten Konzepten. Was bislang fehlte, war die Schnittstelle – also eine Fläche, ein Prozess und der Wille, diese systematisch einzubinden und das auch zu verstetigen. Nur das kann Tom Buhrow mit seinem Vorschlag gemeint haben, einen ‚Runden Tisch‘ einzurichten. Ähnliche Wortmeldungen gab es ja zuvor auch schon aus der Politik – zum Beispiel vom bayerischen Staatsminister Herrmann, der gleich zu einem Konvent nach Herrenchiemsee einlud. Zivilgesellschaftliche Stimmen, wie die Initiative #UnsereMedien (der Autor dieses Textes arbeitet daran mit), hatten auch schon frühzeitig eine Reformkommission gefordert. Allerdings sind auch die Mahner schon wieder zur Stelle und das nicht ganz zu Unrecht. Der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue zum Beispiel wehrt sich gegen einen „Tabula rasa“ Ansatz, wie ihn die Örtlichkeit Herrenchiemsee tatsächlich nahelegen könnte, und fordert stattdessen die klare Mandatierung einer solchen Kommission im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben. Der designierte ARD Vorsitzende Kai Gniffke meint sinngemäß, das würde ohnehin zu lange dauern und wenig bringen. Genau damit sind die wesentlichen Erfordernisse an einen Reformkonvent beschrieben.

  • Erstens braucht es ein klar definiertes Mandat, um Wirkung zu entfalten. Dafür kommen drei Instanzen, möglicherweise in einer Kombination, in Frage: die Rundfunkkommission der Länder als Vertragspartnerin der Sender, die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) als deren kollektive Aufsicht, und der Bundespräsident als neutrales Verfassungsorgan.
  • Zweitens wird das Dialogmodell und dessen professionelle Umsetzung entscheidend sein für den Erfolg. Beteiligung ist kein Selbstzweck und kann gut oder schlecht organisiert sein. Damit steht und fällt die Legitimation einer solchen Initiative.
  • Drittens schließlich sollte mit einer solchen Kommission eine Verstetigung des Reformprozesses gelingen. Wenn hier eine Schnittstellenproblematik vorliegt, dann muss die Lösung institutionalisiert werden und der Prozess darf nicht zeitlich begrenzt sein (und kann damit auch nicht „zu lange“ dauern).

Der Fall Schlesinger, dann die Buhrow-Rede und ganz aktuell die durch Elon Musks Übernahme von Twitter neu angestoßene Debatte um öffentlich-rechtlich verfasste Alternativen für kritische, digitale Infrastruktur – es ist jedenfalls ein Momentum entstanden, das im Interesse des Gemeinwohls genutzt werden sollte. Dazu ist ein Format nötig, das so nicht existiert – egal ob es nun Runder Tisch, Konvent, Reformkommission oder ganz anders genannt wird. Konkret könnte dies in einem dreistufigen Verfahren geschehen. Erstens muss im Rahmen der Beteiligten und zu Beteiligenden vorab eine Einigkeit über die Vorgehensweise im Detail, den Zeitplan und die erwarteten Ergebnisse erzielt werden. Dazu zählt auch die Bereitschaft zur nötigen Finanzierung. Der zweite Schritt besteht in der Arbeit der Kommission selbst, auf der Grundlage des erteilten Mandates und Arbeitsauftrages. Drittens schließlich – und das konkret auszuarbeiten wäre vermutlich Teil des Auftrags – würden die Ergebnisse präsentiert, diskutiert und in der Umsetzung verstetigt. Einen solchen Prozess endlich zu initiieren und zu unterstützen liegt im Interesse aller Beteiligten. Die Bereitschaft vieler dieser Akteure ist erkennbar und der Veränderungsdruck nimmt weiter zu. Wer macht jetzt den ersten konkreten Schritt?

 

Video-Mitschnitt der Online-Diskussion "Öffentlich-Rechtliche: Wie die Reformblockaden lösen?" am Montag, den 28. November 2022

 

Öffentlich-Rechtliche: Wie die Reformblockaden lösen? - Heinrich-Böll-Stiftung

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