Im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Geschlechterdemokratie, Antidiskriminierung und Teilhabe“ setzt sich die Heinrich-Böll-Stiftung dafür ein, dass strukturell bedingte Diskriminierungen und Benachteiligungen von bestimmten Personengruppen innerhalb der Stiftung erkannt, abgebaut oder beseitigt werden. Diversität soll gefördert und Teilhabe aller Gruppen, die aufgrund der oben genannten Merkmale benachteiligt werden, möglich werden. Ebenso fördern wir Geschlechterdemokratie und setzen uns für geschlechtliche Vielfalt ein.
Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation, sowie vertrauensvolles und respektvolles Verhalten aller Mitarbeitenden gehören zu unserem Selbstverständnis. Wir fördern eine Führungskultur, deren Qualitätsmerkmale Chancengerechtigkeit und Diskriminierungssensibilität sind und setzen uns dafür ein, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Lebensformen und Lebenslagen, vom Elternwerden bis zur Pflege von Angehörigen, möglich ist. Ebenso schaffen wir diversitätssensible und transparente Verfahren bei Stellenbesetzungen und Gremienwahlen. Im Sinne der Barrierefreiheit investieren wir in eine barrierefreie Infrastruktur dort, wo es möglich ist, und bemühen uns, barrierefreie Arbeitsplätze zu schaffen.
Zu unserem Selbstverständnis und unserer Haltung gehört auch, dass für die Bewertung, ob ein Verhalten oder eine Handlung diskriminierend ist, die Wirkung und damit das Ergebnis entscheidend ist und nicht das zugrundeliegende Motiv (Absicht, allgemeine Praxis, Gedankenlosigkeit), das zu diesem Ergebnis geführt hat.
Wir möchten eine vielfältigere und diskriminierungskritischere Organisation werden. Das bedeutet, dass wir die Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe allumfassend voranbringen. Dazu gehört auch, die gesetzlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und diese progressiv und vorbildlich umzusetzen oder sogar darüber hinauszugehen.
Leitbild zu Antidiskriminierung und Diversität in der Heinrich-Böll-Stiftung
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