Louisa Hattendorff, Humboldt-Universität zu Berlin

Feministische Rechtskämpfe: Kollektive Rechtsmobilisierung der deutschen Frauenbewegungen im 20. Jahrhundert

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Soziale Bewegungen stehen in einem ambivalenten Verhältnis zum Recht. Einerseits kodifiziert und (re-)produziert das Recht bestehende Herrschaftsverhältnisse, andererseits verspricht seine Anrufung ein wirkmächtiges Instrument in emanzipatorischen Kämpfen zu sein. Insbesondere feministische Bewegungen erkannten früh nicht nur die diskriminierenden Gehalte, sondern auch das transformative Potential des Rechts. Jeher mobilisieren die deutschen Frauenbewegungen das Recht als Politikstrategie: Sie führen feministische Rechtskämpfe.

In meinem Dissertationsprojekt möchte ich die Frage stellen: Was zeichnet diese feministischen Rechtskämpfe aus? Also: Warum und unter welchen gesellschaftlichen Verhältnissen greifen Feminist*innen auf Instrumente des Rechts zur Aushandlung kollektiver Interessen zurück? In welchem Verhältnis stehen sie zum Recht? Mit welchen Strategien, Zielen und Überzeugungen kämpfen sie mit dem Recht um das Recht und gegen das Recht? Welche Merkmale konstituieren feministische Rechtskämpfe – und unterscheiden diese von anderen Rechtskämpfen?

Um diesen Forschungsfragen nachzugehen, untersuche ich drei Rechtskämpfe der deutschen Frauenbewegungen im 20. Jahrhundert: die Einführung des Frauenwahlrechts, die Abscha0ung des väterlichen Stichentscheids und die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Arbeit liegt die gesellschaftstheoretische Konzeptionalisierung von ‚Rechtskämpfen‘ (Buckel / Vestena / Pichl 2020) zugrunde. Das Material möchte ich im Wege der historisch-materialistischen Rechtsanalyse bearbeiten.

Wissenschaftliches Ziel der Arbeit ist es, feministische Rechtsmobilisierungen (rechts-) wissenschaftlich und gesellschaftstheoretisch besser zu erfassen. Gesellschaftlich möchte ich einen Beitrag leisten, besser zu verstehen, wie (feministische) Transformation durch Recht gelingen kann.