Die Rückabwicklung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Berlin und Brüssel unterminiert die politische Steuerungsmacht Europas. Das zeigt sich gerade im Umgang mit dem schwierigen Partner China.
Han Dongfang hatte große Hoffnungen gesetzt in die deutsche Bürokratie. Der weltweit renommierte chinesische Aktivist für Arbeiterrechte und Gründer der Hongkonger NGO China Labour Bulletin (CLB) erkannte als einer der ersten, welche Chancen das 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Arbeiter*innen in chinesischen Zulieferbetrieben deutscher Konzerne von Shenzhen bis Chongqing bot, die dort exzessiven Überstunden, unrechtmäßigen Entlassungen, gewaltsamen Streikbrechern und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren: Als „bahnbrechenden Wandel in der unternehmerischen Verantwortung" und „neuen Maßstab für globale Geschäftspraktiken“ lobte CLB das LkSG in einer Mitte 2024 veröffentlichten Studie und befasste sich umgehend mit den durch das neue Gesetz geschaffenen Beschwerdemöglichkeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die zivilgesellschaftliche Hoffnung war hoch – auch in China
Tatsächlich war Europa im vergangenen Jahrzehnt dabei, eine globale Führungsrolle in der Festlegung und Durchsetzung von Standards verantwortlicher Unternehmensführung im Einklang mit Mensch und Umwelt zu setzen: Von der 2017 von der französischen Assemblée Nationale verabschiedeten Loi sur le devoir de vigilance über das deutsche LkSG bis hin zur Verabschiedung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene im Sommer 2024 schien der Weg in Richtung einer global verantwortungsvolleren und nachhaltigeren europäischen Wirtschaftspolitik zu weisen.
CLB stand mit seiner Hoffnung keineswegs allein da: Wie in vielen anderen Entwicklungs- und Schwellenländern weltweit setzten auch in China seit Jahren zivilgesellschaftliche Organisationen und progressive Akteure große Hoffnungen in verbindliche Vorgaben vom Endpunkt global vernetzter Lieferketten in Europa, um Unternehmen vor Ort besser kontrollieren und für Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte zur Rechenschaft ziehen zu können. Gleichzeitig begannen sich chinesische Unternehmen wohl oder übel an die neuen verbindlichen Standards und Berichtspflichten anzupassen, die wichtige europäische Großkunden wie Volkswagen nun an sie herantrugen.
Der Glaube an den „Brussels Effect“ ist verloren
Doch unter dem Eindruck der Wahlerfolge rechter und rechtsextremer Parteien und Politiker*innen scheint inzwischen der Glaube an den viel zitierten „Brussels Effect“ – also die Fähigkeit der EU, durch den klugen Einsatz von Marktmacht und Regulierung globale Standards zu setzen – im Brüsseler Europaviertel ebenso gebrochen zu sein wie in Berlin und Paris. So wurden Han Dongfangs Hoffnungen von der neuen Bundesregierung Anfang 2025 zunichte gemacht, indem diese als eine ihrer ersten Amtshandlungen die fast vollständige Aussetzung des Vollzugs des LkSG verkündete.
Angeblich dient dieser Rückbau verbindlicher Menschenrechts- und Umweltstandards dem Schutz der heimischen Industrie durch die „sofortige Entlastung von Unternehmen“ – und das obwohl neben zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen auch die OECD dargelegt hat, dass funktionierende Sorgfaltspflichten vor Ort auch die Resilienz von Lieferketten erhöhen und unternehmerische Haftungs-, Reputations- und Versorgungsrisiken reduzieren. Jedoch zählen gute Argumente und wissenschaftliche Evidenz im aktuellen politischen Klima in Europa immer weniger. Darüber hinaus ignoriert die Bundesregierung völkerrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Absenkung des Schutzniveaus gegen Zwangsarbeit, menschenunwürdigen Löhnen oder gravierender Umweltzerstörung.
Im Namen des „Bürokratieabbaus“ wurden im Europäischen Parlament zentrale Durchsetzungsinstrumente verwässert.
Auch auf EU-Ebene setzt sich diese Logik fort. Im Namen des „Bürokratieabbaus“ wurden im Europäischen Parlament in den vergangenen Monaten zentrale Durchsetzungsinstrumente verwässert, insbesondere die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und damit verbundene Klagerechte, die von Menschenrechtsorganisationen als essenziell für die Wirksamkeit der CSDDD angesehen werden. Damit wird ein zentrales Versprechen europäischer Regulierung ausgehöhlt: dass Normen nicht nur formuliert, sondern auch wirksam durchgesetzt werden können.
Bürokratie nur noch im Dienste der Geopolitik?
Bemerkenswert ist dabei die neue Inkonsistenz der politischen Argumentation. Neue Berichtspflichten und regulatorische Vorgaben gelten plötzlich nicht mehr als Belastung, sobald sie der geopolitisch motivierten wirtschaftlichen Abwendung von China dienen. Im Rahmen des Economic Security Package der Kommission wird Unternehmen eine Diversifizierung oder teilweise Entkopplung nahegelegt – begleitet von neuen Prüf- und Meldepflichten.
Dabei bleibt eine zentrale Annahme weitgehend unbelegt: dass eine Diversifizierung oder Entkopplung von chinesischen Zulieferern unter dem Strich zu besseren Bedingungen bzw. automatisch ‚verantwortlicheren‘ Lieferketten im sozial-ökologischen Sinne führen wird. Hauptprofiteure dieser Diversifizierung sind bislang Länder wie Vietnam, Bangladesch, die Philippinen oder Indonesien, die insbesondere im Umweltschutzbereich nicht durch im Vergleich zur Volksrepublik höhere Standards oder bessere Produktionsbedingungen auffallen. Eine bloße geografische Verlagerung von Risiken ersetzt keine systematische Regulierung.
Die EU demontiert ihre eigene normative Macht
Während Europa kaum direkten Einfluss auf die chinesische Innen- oder Menschenrechtspolitik besitzt, bleibt der Zugang zum europäischen Binnenmarkt ein realer Hebel.
Es ist legitim und notwendig, dass die EU angesichts der chinesischen Erpressungsversuche gegenüber europäischen Exporteuren schwerer seltener Erden nun längst überfällige Schritte einleitet, um einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Doch der nahezu ausschließliche Fokus auf Verwundbarkeiten verstellt den Blick auf bestehende Einflussmöglichkeiten. Während Europa kaum direkten Einfluss auf die chinesische Innen- oder Menschenrechtspolitik besitzt, bleibt der Zugang zum europäischen Binnenmarkt ein realer Hebel. Verbindliche Sorgfaltspflichten übersetzen europäische Normen in die Marktlogiken globaler Lieferketten. Sie können damit als Ausgangspunkt für Verhandlungen über Governance-Mechanismen für – wirtschaftlich wie ethisch – nachhaltige Lieferketten dienen.
Es ist daher nicht nur ein ethischer Widerspruch, wenn mit Verweis auf den „systemischen Wettbewerb“ und demokratische Werte Unternehmen zu einem Rückzug aus China aufgefordert werden, aber im selben Atemzug lange postulierte europäische Werte verwässert werden; es handelt sich bei der Deregulierungsagenda in ihrer aktuellen, ideologisch getriebenen Form auch um eine Selbstaufgabe eigener Einflussmöglichkeiten in einer für Europa immer schwieriger zu navigierenden Welt.
Das Gerede vom „Bürokratieabbau“ verkennt die rechtliche und politische Schutzwirkung verbindlicher EU-Gesetzgebung.
Nicht zuletzt verkennt das Gerede vom „Bürokratieabbau“ die rechtliche und politische Schutzwirkung verbindlicher EU-Gesetzgebung für international tätige europäische Unternehmen. Gerade angesichts der Willkür chinesischer Behörden bei politisch sensiblen Menschenrechtsthemen lässt der europäische Gesetzgeber progressive Unternehmen im Stich. Als Fanal hierfür dient der Fall des Modeunternehmens H&M, das als Mitglied der Better Cotton Initiative (BCI) Ende 2020 einen Boykott von Baumwolle aus Xinjiang initiierte, nur um angesichts massiven politischen und wirtschaftlichen Drucks im chinesischen Markt einen schmerzhaften Rückzieher zu machen. Gerade weil der Schritt freiwillig und trotz des dringenden Verdachts weit verbreiteter Zwangsarbeit nicht gesetzlich mandatiert war, erwies er sich aus chinesischer Sicht als leicht angreifbar. Verbindliche gesetzliche Vorgaben hätten es verantwortlich handelnden Unternehmen deutlich erleichtert, gegenüber chinesischen Partnern und Behörden auf unabdingbare Compliance-Pflichten im Heimatmarkt zu verweisen – eine Praxis, die gerade im staatskapitalistischen Kontext Chinas nur zu üblich ist.
Während europäische Unternehmen in der Sonderverwaltungszone Hong Kong auch nach der massiven Beschränkung bürgerlicher Freiheiten ab 2020 weiterhin Geschäfte machen, musste China Labour Bulletin im Juni 2025 nach über drei Jahrzehnten Einsatz für Arbeiter*innenrechte in Festlandchina sowie in chinesischen Unternehmen im Ausland seine Arbeit einstellen. Lange hatte CLB dem stetig wachsenden Druck der Hongkonger Sicherheitsbehörden noch standgehalten, den zusätzlichen abrupten Wegfall US-amerikanischer Entwicklungshilfegelder Anfang 2025 konnte die Organisation wohl nicht mehr verkraften.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Was folgt aus alldem für die nachhaltige Gestaltung europäischer Wirtschaftsaußenpolitik? Während die Konkurrenz aus China oft an erster Stelle als Ausrede für die Rücknahme eigener Nachhaltigkeitsziele herhalten muss, zeigt in Wirklichkeit gerade der schwierige aber unumgängliche Handel und Austausch mit der Volksrepublik, warum gesetzlich festgelegte und global gültige Sorgfaltspflichten ein so wichtiger Baustein europäischer Handlungsfähigkeit in einer nicht mehr vom Freihandel bestimmten Weltordnung sind.
Bestehende Instrumente müssen so aktiv und konsequent wie möglich umgesetzt statt weiter verwässert werden.
Daraus folgen klare Prioritäten für EU und Bundesregierung:
Erstens bedarf es eines realistischen Vertrauens in die eigene Handlungsmacht, die mangels kritischer Rohstoffe und technologischer Dominanz nur regulatorisch sein kann.
Zweitens müssen bestehende Instrumente wie die CSDDD und andere Lieferkettenstandards wie die ebenfalls verschobene und beschnitte Entwaldungsrichtlinie (EUDR) sowie die bislang von der Deregulierung ausgenommene EU-Zwangsarbeitsverordnung so aktiv und konsequent wie möglich umgesetzt statt weiter verwässert werden.
Drittens gilt es, angesichts kurzfristiger politischer Rückschläge – etwa durch die vollständige Abkehr der aktuellen US-Regierung von Nachhaltigkeitsstandards – nicht den langfristigen Trend zu verantwortlicherer Unternehmensführung aus den Augen zu verlieren: ESG-Vorgaben und Nachhaltigkeitsberichtspflichten sind inzwischen auch an internationalen Finanz- und Handelsplätzen von London bis Shanghai etabliert.
Marktmechanismen, unternehmerische Selbstverpflichtungen und die vielen freiwilligen Nachhaltigkeitsinitiativen entlang globaler Rohstofflieferketten mögen unvollkommen sein. Doch sie bilden in Zeiten gravierender Rückschritte auf Regierungsebene eine wichtige Grundlage, auf der Europa weiter aufbauen kann und muss, wenn es seine globale Gestaltungskraft nicht endgültig verspielen will.