Erinnerung bildet das Fundament der Demokratie, gerade heute: Angesichts antidemokratischer Kräfte und neuer Medien wird kritisches Geschichtsbewusstsein zur Notwendigkeit.
Erinnern ist eine Praxis, die Sinn in der Gegenwart erzeugt. Sie greift auf Elemente der Vergangenheit zurück und geht damit auch immer der Frage nach: Wer sind wir und wer wollen wir sein? Erinnerung wird also permanent verhandelt und verändert sich. Das betrifft sowohl die Erinnerungsträger als auch unsere Erinnerungspraxen und die Frage, warum, wann und welche Erinnerungen öffentlichen Raum einnehmen. Dabei kommt der Thematisierungen der nationalsozialistischen Verbrechen eine besondere Aufmerksamkeit in der bundesdeutschen Erinnerungskultur zu. Die Erinnerung an die Shoah kann in Deutschland aber nicht ohne die Demontage der Weimarer Republik und die Implementierung des Nationalsozialismus gedacht werden, der die Shoah erst ermöglichte. Das Erinnern an die nationalsozialistischen Verbrechen hat also immer auch eine politische Funktion in unserer Gesellschaft.
Dies zu thematisieren, ist heute wichtiger denn je, denn wir befinden uns aktuell an einem Scheidepunkt in unserer demokratischen Geschichte: unsere Demokratie ist in Gefahr. Historische Analogien – wie das Ende der Weimarer Republik oder die demokratische Erosion in den USA – sollen hier nicht unreflektiert auf die deutsche Gegenwart übertragen werden. Dennoch gibt es unbestreitbare Anzeichen dafür, dass wir die Institutionen unserer Demokratie nicht ausreichend vor anti-demokratischen Akteur*innen schützen. Zudem sehen wir ein deutliches Medienversagen im Umgang mit Rechtsextremismus.
Was bedeutet die Erinnerung an die NS-Zeit heute?
Vor diesem Hintergrund von Krise erhält die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen eine noch deutlichere politische Bedeutung. Gerade am Beispiel der aktuellen Diskurse um die letzten Zeitzeug*innen ist das gut zu erkennen. Diese drehen sich vor allem um die Frage, wie es nach dem Ende der „Ära der Zeitzeugen“ weitergehen soll. Zeitzeug*innen der NS-Verbrechen belegen aber nicht nur ihre eigene Geschichte und die menschenverachtende Art und Weise, wie sie zu Opfern wurden. Stellvertretend stehen sie in letzter Konsequenz auch als Warnzeichen und Beleg für den Umbau der Weimarer Republik zum nationalsozialistischen Terrorstaat.
Wenn also demokratische Werte wie Minderheitenschutz in Frage gestellt werden, so stehen diese Zeitzeugnisse einmal mehr im Fokus – nicht nur in Feldern der historisch-politischen Bildung, sondern auch in der Erinnerungspolitik auf Bundes- und Landesebene – hier vor allem als Ausdruck des „Lernens aus der Geschichte“.
Gerade in unserer Gegenwart muss daher die Geschichtspolitik, die die gewählten politischen Vertreter*innen betreiben, entsprechend kritisch befragt werden. Diese Geschichtspolitik besteht vorwiegend aus etablierten Gedenkrhythmen, die sich über Gedenktage und Gedenkreden strukturieren. Hinzu kommt eine gefestigte Gedenkstättenlandschaft, die vor allem durch die Gedenkstättenkonzeptionen des Bundes 1999 und 2008 finanziell abgesichert wurde.
Zeitzeug*innen der NS-Verbrechen belegen nicht nur die menschenverachtende Art und Weise, wie sie zu Opfern wurden. Stellvertretend stehen sie auch als Warnzeichen und Beleg für den Umbau der Weimarer Republik zum nationalsozialistischen Terrorstaat.
Doch trotz dieser institutionellen Absicherung offenbart sich heute die Fragilität dieser Geschichtspolitik und damit die Notwendigkeit kontinuierlicher gesellschaftlicher Wachsamkeit. So gedachten die Mitglieder des Bundestages am 29. Januar 2025 den Opfern des Holocaust. Am selben Tag wurde dort jedoch auch ein Entschließungsantrag der CDU/CSU über eine Verschärfung der Migrationspolitik mit AfD-Unterstützung angenommen. Dieser fordert unter anderem die umfassende Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen, obwohl unser Asylrecht die direkte Antwort auf das Versagen staatlichen Schutzes für verfolgte Minderheiten während der NS-Zeit ist.
Hier zeigt sich, wie Gedenkpraktiken zu Leerformeln werden können. Was bedeutet eine Kranzniederlegung, eine Rede, eine gemeinsame Verbeugung vor den Opfern der NS-Gewalt, wenn daraus keinerlei Konsequenz für gegenwärtiges politisches Handeln gezogen wird? Eine Inszenierung von Betroffenheit ohne Gegenwartsbezug ist mit den Worten Saul Friedländers nur noch „Erinnerungskitsch“ (Friedländer 1984).
Wo traditionelle historische Bildung an ihre Grenzen stößt
Die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte ist notwendigerweise mit unserer Gegenwart verbunden und damit müssen auch historische und politische Bildung zusammen gedacht werden. Beide sind Ausgangspunkt für gesellschaftliche und individuelle Orientierungen in der Gegenwart. In vielen Bundesländern führt das dazu, dass insbesondere Gedenkstättenfahrten für Schulklassen gefördert werden. Diese Förderung basiert explizit auf dem Wunsch, dass Schüler*innen etwas über die nationalsozialistischen Verbrechen lernen und nur allzu oft wird daran auch die Hoffnung geknüpft, dass die Schüler*innen so gegen Rechtsextremismus immunisiert würden. Kolleg*innen wie Jens-Christian Wagner, Leiter der Gedenkstätte Buchenwald und Professor für Geschichte in Medien und Öffentlichkeit an der Universität Jena, argumentieren aber schon seit Jahren öffentlichkeitswirksam und empirisch belegt, dass das nicht funktioniert: Ein dreistündiger Besuch einer Gedenkstätte kann keine antidemokratische politische Einstellung geraderücken (vgl. Wagner 2009).
Ein dreistündiger Besuch einer Gedenkstätte kann keine antidemokratische politische Einstellung geraderücken.
Trotz der enormen Bedeutung für die historische Aufklärung über die NS-Verbrechen funktionieren die Erinnerungsorte selbst nicht unbedingt als beste Prävention gegen autoritäre Tendenzen. Sie sind Ausdruck des finalen Terrors, zeigen aber eben gerade nicht, wie antidemokratisches Denken und Handeln in der Mehrheitsgesellschaft und im Alltag etabliert werden konnte und von den Deutschen mitgetragen wurde. Das gilt auch für Zeitzeug*innengespräche: Ein Zeitzeug*innengespräch vermag emotionale Nähe, Empathie und Betroffenheit herzustellen, es kann den zahllosen Opfern ein Gesicht und eine Geschichte geben, kann aber nicht leisten, was in einer Demokratie gesellschaftliche Aufgabe von vielen sein muss. Um es mit Harald Welzer zusammenzufassen: Vom Endpunkt der Vernichtung aus gedacht, ist es schwer, die Mechanismen der Ausgrenzung zu verstehen, die im Massenmord endeten (vgl. Welzer 2012: 39; Schissler 2013).
Die historische Bildung muss also mit der politischen, gegenwartsorientierten verbunden werden, nur so kann ein kritisches Geschichtsbewusstsein gebildet werden. Das ist nicht Aufgabe einer einzelnen Institution, sondern muss von vielen Akteuren – auch über schulische Formate hinaus – getragen werden. Hier leisten in der bundesdeutschen Gesellschaft vor allem NGOs einen nicht zu unterschätzenden Beitrag.
Neue Erinnerungsformate offenbaren Ambivalenzen
Ein kritisches Geschichtsbewusstsein braucht es auch, um mit neuen Formen des Erinnerns umzugehen. Am Beispiel von Zeitzeug*innen und Zeitzeugnissen erläutere ich dies kurz. Gerade der Verlust der letzten Zeitzeug*innen der NS-Verbrechen bestimmt in jüngster Zeit vermehrt die Auseinandersetzung und führt zu neuen Medienformaten. Dabei lässt sich gut ein Wandlungsprozess in unserer medialisierten Gesellschaft erkennen – mit all seinen Potenzialen, aber auch Herausforderungen. Zeitzeug*innen, so meine These, werden zum kulturellen Erbe. Barbara Kirshenblatt-Gimbletts (vgl. Kirshenblatt-Gimblett 1995) als eine der Vordenker*innen der Critical Heritage Studies hat einige interessanten Überlegungen dazu verfasst. Sie zeigt, dass Zeitzeug*innen, gerade weil immer mehr von ihnen nicht länger unter uns weilen, als Teil unseres Erbes reinszeniert werden. Die Zeugnisse werden in neue Formen überführt – und so als Wert in unserer Gesellschaft markiert.
In den Critical Heritage Studies nennt man diesen Vorgang In-Wert-Setzen. Das Zeugnis wird als solches inszeniert, weil es nicht über die eigentliche Person (die nicht mehr länger unter uns ist) zugänglich ist. Gerade der vermeintliche Wert der Authentizität (als Echtheit) der Geschichtesteht dabei im Zentrum dieser Medienproduktion, wie ich im Folgenden anhand eines Beispiels konkretisiere.
In fast allen Repräsentationen von Zeitzeugnissen sind die Zeitzeug*innen nicht mehr eigentliche Träger der Erinnerung. Damit verändert sich die Erinnerung.
Zeitzeugnisse über die nationalsozialistischen Verbrechen tauchen bereits kurz nach Kriegsende in unterschiedlichen Formen auf, vor allem aber in Form von Tagebüchern und Memoiren. Heute hat sich die Bandbreite dieser Formate enorm erweitert. Einige dieser Werke werden in Theaterstücken oder sogar abendfüllenden Spielfilmen weiterverarbeitet, wie die Produktionen zum „Tagebuch der Anne Frank“ eindrücklich zeigen (Seibert et al. 2014). Auch in Graphic Novels (Gundermann 2025) oder serious games finden sich Verarbeitungen von solchen Zeugnissen bis hin zu Adaptionen von Zeichnungen und Aussagen Überlebender in Formaten von Virtual Reality (VR) oder Augmented Reality (AR) (vgl. Charles Games 2017; Günter 2023; Jong 2023). In Sozialen Medien wie Instagram und TikTok werden entsprechende Zeugnisse von Überlebenden, deren Familie oder aber von Mitarbeiter*innen der Gedenkstätten und Influencern erzählt (vgl. Berg et al. 2025; Schwarze 2025). Und schließlich zeigt sich, dass auch Künstliche Intelligenzen (KI) oder genauer Large Language Modelle (LLMs) zum Einsatz kommen, um entsprechende Inhalte zu generieren und zu verbreiten, auch wenn diese sich durchaus als „fake“ entpuppen können (vgl. Jüdische Allgemeine 2025).
Diese kleine Aufzählung zeigt erstens, dass Zeugnisse von Anfang an über Medien transportiert wurden und entsprechenden Wandlungsprozessen unterlagen. Zum anderen wird es deutlich, dass an die Stelle direkter Zeitzeugen-Kommunikation vermehrt mediale Formate treten, die unterschiedlich konsumiert werden.
Erinnerung greifbar machen: Hologramme, KI und digitale Simulationen
In fast allen Repräsentationen von Zeitzeugnissen sind also die Zeitzeug*innen nicht mehr eigentliche Träger der Erinnerung. Damit verändert sich die Erinnerung. Aktuell lässt sich eine deutliche Zunahme immersiver Angebote durch neue technische Möglichkeiten erkennen. Diese Angebote setzten zumindest in der Anwendung deutlich auf ein (emotionalisierendes) Erlebnis und lassen weniger Raum für Reflexionen. Das Erlebnis steht im Vordergrund.
Am Beispiel von volumetrischen Zeug*innen, teilweise auch „Hologramme“ genannt, lässt sich diese Entwicklung gut nachvollziehen. Es gibt mittlerweile mehrere Projekte im englischsprachigen Ausland, aber auch in Deutschland und Westeuropa, bei denen Zeitzeug*innen zu einem Gespräch geladen werden, um dann so viele Fragen wie möglich zu beantworten. Sie werden dabei mit speziellen Kameras gefilmt, die die Reproduktion einer 3D-Version von ihnen erlauben. Die Antworten werden digitalisiert, in ein LLM eingespeist und das Programm wird mit einer Sprachsteuerung versehen, sodass man sich mit dem Digitalisat unterhalten kann. Genauer gesagt ruft das Programm die passendsten Antworten zu den gestellten Fragen ab und spielt sie aus. Ein Gespräch wird also simuliert.
Diese neue Technik überführt dabei das gesamte Setting des traditionellen Zeitzeug*innengesprächs in eine vollkommen neue Situation. Zunächst fällt vor allem auf, dass das Programm auf die Menschen wartet – als lebensgroße digitale Reproduktion wartet es z.B. im Museum auf Besuchende, die es aktivieren. Gerade diese sichtbare Warteposition und -situation transformiert die Zeitzeugnisse in Konsumobjekte. Die dramaturgische Gestaltung beschränkt oder unterbindet dabei die Autonomie der Zeitzeug*innen über ihre eigene Erzählung. Konnten Zeitzeug*innen bei vielen Auftritten zunächst frei und über einen längeren Zeitraum sprechen und ihre Geschichte erzählen, so reduziert sich die lebensgeschichtliche Erzählung der volumetrischen Reproduktion auf Minuten oder fällt ganz weg. Die Simulation einer Diskussion ersetzt dann die eigentliche Begegnung mit einer realen Person.
Die Medienkompetenz, die dafür notwendig ist, diese Darstellung von Geschichte und Erinnerung zu erfassen und kritisch zu hinterfragen, ist nicht nur groß, sondern – so meine pessimistische These – nur sehr bedingt in unserer Gesellschaft vorhanden. Mindestens fünf kritische Punkte lassen sich hier beleuchten:
- Ausschließlich durch die Kontrolle der Erst-Produzent*innen und ein geschlossenes System lässt sich sicherstellen, dass das LLM quellengetreu arbeitet und keine verfälschten oder erfundenen Antworten generiert – Veränderungen, die bei der Nutzung nicht mehr nachvollziehbar wären.
- Zudem muss berücksichtigt werden, dass LLMs gegenwärtig ggf. einen höheren Glaubwürdigkeitsfaktor als Menschen haben bzw. von User*innen zugesprochen bekommen. Wie geht man dann mit Falschaussagen oder aber mit dem Problem der Perspektivität und „falschen“ Erinnerungen um?
- Darüber hinaus ist anzunehmen, dass solche Angebote extrem schnell auch auf dem freien Markt zur Verfügung stehen und Laien diese von wissenschaftlich abgesicherten Produktionen nicht unterscheiden können.
- Vor allem aber wird durch die Illusion der Zeitreise die eigentliche Entstehungszeit der Quelle verschleiert. Die Zeitzeug*innen haben zu einer bestimmten Zeit mit einem spezifischen Erfahrungsschatz ihre Aussagen getätigt – in nur wenigen Jahren könnten sich Deutungen grundlegend ändern. Das kann aber die Illusion des Gesprächs nicht oder nur sehr bedingt einfangen.
- Schließlich beinhaltet ein Zeitzeug*innengespräch auch immer einen Moment des ehrenden Erinnerns, der Andacht der Zuhörenden – es muss zumindest ethisch diskutiert werden, was hier dann auf eine Maschine projiziert wird oder eben wegfällt.
Damit verhandeln wir aber letztlich wieder die Position, die Zeitzeug*innen aus der jüngeren Vergangenheit in unseren Gesellschaften einnehmen.
Prinzipiell kann auch dieses Beispiel erst einmal zeigen: Mediale Veränderungen gab es schon immer. Mediale Vielfalt kann bedeuten, dass Geschichte für neue Zielgruppen zugänglich gemacht wird und damit prinzipiell auf ein demokratisches Potenzial verweist. Eine kritische Auseinandersetzung muss dann aber folgen. Und damit erweitern sich die drängenden Diskussionen über das Ende der Zeitzeugenschaft um eine ganze Reihe von Fragen: Was sollte von den technisch gegebenen Möglichkeiten umgesetzt werden? Wann rechtfertigt das Drängen nach Reichweite das Vernachlässigen anderer Kriterien? Wann darf ein vermeintliches Bedürfnis nach Emotionalisierung und Unterhaltung das „Produktdesign“ dominieren und Ebenen kritischer Medienkompetenz in den Hintergrund rücken lassen? Was macht es mit unserem Verständnis von Geschichte, wenn wir sie öfter und unkommentiert als Zeitreise inszenieren? Wie lässt sich dann noch Geschichte und Geschichtswissenschaft als regelgeleitete Rekonstruktion der Vergangenheit verstehen und damit den Menschen eine kritische Auseinandersetzung mit ihr ermöglichen?
Medienkompetenz bleibt der Schlüsselfaktor
Vieles spricht dafür, dass wir historisch-politische Bildung jetzt und in Zukunft noch viel stärker mit der Ausbildung von Medienkompetenz verbinden müssen. Denn es ist wahrscheinlich, dass gerade mit dem überwältigenden Einsatz und der Präsenz von LLMs auf Text- und Bildebene auch NS-Propaganda reproduziert wird, getarnt oder vermarktet als neutraler Blick in die Vergangenheit (vgl. Grimme Lab, o.D.).
Diese Probleme sind nicht erst seit heute sichtbar, sondern wurden und werden in vielen Formen schon kritisch diskutiert. Sowohl die deutschsprachigen Diskurse über den Beutelsbacher Konsens (LaG-Magazin 2013; Scherb 2016), als auch die Verabschiedung der Londoner „Charta für die computergestützte Visualisierung von kulturellem Erbe“ (Denard 2009) von 2009 können hier Richtlinien und Orientierungen formulieren. Auch der von Michael Madary und Thomas K. Metzinger formulierte „Code of Ethical Conduct“ (Madary/Metzinger 2016) kann insbesondere für Diskurse um immersive Technik-Angebote ein kritisches Gegengewicht bilden. Sie formulieren Richtlinien für den pädagogischen Einsatz, so z.B. ein generelles Überwältigungsverbot von Nutzer*innen unabhängig von Medium oder Raum, eine Kennzeichnungspflicht für nicht-quellenbasierte Ausgestaltungen von digital (re)konstruierten Räumen oder Richtlinien zum reflektierten Umgang mit immersiven virtuellen Angeboten.
Dieser Diskurs und damit die Stärkung einer media literacy muss weit über Schulen und Universitäten hinausgeführt werden und dafür braucht es gerade jetzt eine stärkere Förderung der Akteur*innen der historisch-politischen Bildung. Sie ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie, an dem aktuell gesägt wird. Ob wir ihn stabilisieren, ist auch und gerade jetzt Entscheidung und Aufgabe der Politik auf allen Ebenen.
Der Text ist eine gekürzte Fassung des Keynotes von Frau Prof. Christine Gundermann beim International Civic Education Summit 2025, einer Kooperation der Heinrich-Böll-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Arolsen Archives.
Literatur
Charles Games (2017): Attentat 1942 [Computerspiel].
Friedländer, Saul (1984): Kitsch und Tod. Der Widerschein des Nazismus. München [u.a.]: Hanser.
Grimme Lab (o.D.): Ein Gespräch mit Steffi de Jong (Universität zu Köln).
Günther, Christian (2023): Virtual Reality in Gedenkstätten: Authentifizierungsstrategien. In: Volkskunde in Sachsen (35) 2023: Jahrbuch für Kulturanthropologie, hrsg. von Sönke Friedreich und Ira Spieker, S. 31–44
Gundermann, Christine (2025): Zwischen Personifizierung und (Multi-)Perspektivität. Geschichtsdidaktische Überlegungen zur Arbeit mit Comics in Gedenkstätten. In: NS-Geschichte im Comic, hrsg. von Maria Keplinger u.a., S. 179-192.
Kirshenblatt-Gimblett, Barbara (1995): Theorizing Heritage. In: Ethnomusicology (39), 3/1995: S. 367-380.
Seibert, Peter; Pieper, Jana; Meoli, Alfonso (Hrsg.) (2014): Anne Frank Mediengeschichten. Berlin: Metropol-Verlag.
Welzer, Harald (2012): Vom Zeit- zum Zukunftszeugen. Vorschläge zur Modernisierung der Erinnerungskultur. In Sabrow, Martin; Frei, Norbert (Hrsg.): Die Geburt des Zeitzeugen nach 1945. Göttingen: Wallenstein, S. 33-48.