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Zwischen Geschlechterblindheit und Gender Justice - „Gender und Klimawandel“ in der inter- und transnationalen Politik

Die Studie zeigt die formalpolitische Rahmensetzung und Geschichte der Berücksichtigung von Gender- und Frauenperspektiven in der Klimapolitik auf. Sie analysiert, inwieweit das Konzept der Geschlechtergerechtigkeit in der bei internationalen Klimaverhandlungen aktiven transnationalen Zivilgesellschaft aufgegriffen und umgesetzt wird. -> Aktuelle Artikel, Publikationen und andere Veröffentlichungen zu Internationaler Umweltpolitik.

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Die transnationale Zivilgesellschaft engagierte sich in ihrer organisierten Form, den NGOs (Non-Governmental-Organisations), über Jahre hinweg aktiv, kritisch und lösungsorientiert an der Gestaltung der internationalen Klimapolitik. Das Scheitern der COP15 (Conference of the Parties) in Kopenhagen sowie der enttäuschende Kompromiss der politischen Absichtserklärung, die ohne politischen Biss blieb, stellt aber möglicherweise einen Wendepunkt im zukünftigen Engagement der NGOs in der Klimapolitik dar. Zu mehreren Zehntausenden in Kopenhagen versammelt, hatten die AktivistInnen innerhalb und außerhalb des Konferenzzentrums zu Beginn der Verhandlungen noch erwartet, dass der schiere Druck der mobilisierten Zivilgesellschaft, ihr moralisches Gewicht durch ihren Vertretungsanspruch etwa für die Ärmsten, die Natur oder das globale Gemeinwohl, die Staats- und Regierungschefs der Welt noch zu einem umfassenden globalen Klimaabkommen zwingen könnte. Allerdings hat die restriktive und willkürliche Zugangsregelung zu den Konferenzräumen für NGOs durch das Klimasekretariat der UN und das Gastgeberland Dänemark klar gemacht, dass zivilgesellschaftliche Beteiligung letzlich mehr als bunte, wenn auch disponible Staffage denn als legitimierende Größe und wertbringende demokratisierende Instanz gesehen wird. Die politischen Vertreter der Staatengemeinschaft blieben während des harten Klimapokers, der geprägt war durch ein Geflecht konkurrierender nationalstaatlicher Eigeninteressen und internationaler Machtspiele, weitgehend unter sich. Nicht wenige NGOs hinterfragen vor diesem Hintergrund selbstkritisch die bisherige Fokussierung ihrer klimapolitischen Advocacy-Konzepte und überlegen nach Kopenhagen, ihre klimapolitisch relevanten Aktivitäten verstärkt auf andere Politikebenen und in andere internationale Regime wie die G8, die G20, die Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) oder weitere UN-Agenturen zu verlagern.

Für Gender- und Frauengruppen stellt die COP15 aber möglicherweise eine weitaus positivere Zäsur dar, die sogar zu einer stärkeren Fokussierung dieser Gruppe auf den UNFCCC-Prozess führen könnte. Sie hatten nach eigener Einschätzung so viele RepräsentantInnen wie bislang noch auf keine andere COP entsandt  und entscheidende Fortschritte bei der Verfolgung einer wichtigen Strategie ihrer internationalen Klimaarbeit erreicht, nämlich Textreferenzen zu Frauen und Gender in die Verhandlungstexte einzubringen. Darüberhinaus erhielten sie erstmals einen, wenn auch zunächst nur vorläufigen Status als eigene Interessengruppe (constituency ) in den UN-Klimaverhandlungen (WEDO 2010). Dies sind erste wichtige Früchte einer vorausgegangenen und umfassenden Professionalisierung und Konsolidierung der in der internationalen Klimapolitik aktiven Frauen- und Gendergruppen der letzten Jahre.

Die Zusammenhänge zwischen Gender und Umwelt sind schon seit dem Rio-Gipfel für Umwelt- und Entwicklung 1992 auf der internationalen Agenda und haben Eingang in verschiedene internationale Umsetzungsmechanismen gefunden. Dagegen waren die UN-Klimaverhandlungen aber lange Zeit immun. Auch in der internationalen Zivilgesellschaft fristete das Thema „Gender und Klimawandel“ ein Mauerblümchendasein. Erst in den letzten Jahren hat das Thema dank der verstärkten Partizipation von Entwicklungs-, social justice, Menschenrechts- und kirchlichen Gruppen an internationalen Klimaverhandlungen deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen, die weit über eine Fachöffentlichkeit hinaus nun auch in eine breite Öffentlichkeit hineinreicht.

Wo noch vor wenigen Jahren die Überwindung disziplinärer Grenzen für eine Bearbeitung von Gender- und Klimathemen fast unmöglich schien und Klima und Gender von vielen Fachleuten und Technokraten als vollständig voneinander getrennte Bezugssysteme wahrgenommen wurden (Weber 2005), ist das Thema mittlerweile auf höchster politischer Ebene (UN Generalsekretär Ban Ki-Moon oder diverse Staatsoberhäupter seien stellvertretend genannt) angekommen. Allerdings fehlt es nach wie vor an verbindlichen politischen Weisungen in einer eher technokratisch geprägten internationalen Klimapolitk. Auch in den Klimawissenschaften steht es noch aus, das Thema „Gender und Klimawandel“ disziplinweit und -übergreifend auch als Teil einer Mainstream-Debatte und nicht nur als ein „Exotenthema” in genderpolitischen Arbeitsgruppen einzelner Fachdisziplinen (z.B. der Politikwissenschaft) aufzugreifen. Weil noch immer nur wenige wissenschaftliche Erhebungen zum Klimawandel mit Genderbezug existieren, behandeln auch die einflussreichen Berichte des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaveränderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), des wohl renommiertesten internationalen Klimawissenschaftskonsortiums, die Genderdimension nur rudimentär. (IPPC 2007b: 727f und 786) Denn das IPCC gibt selbst keine neuen Datenerhebungen in Auftrag, sondern stützt sich in seiner Analyse nur auf existierende. Das ist bedeutsam, weil das IPCC, vor allem der vierte IPCC Bewertungsbericht im Jahr 2007, die weltweiten langfristigen Klimaveränderungen von Wetterzyklen unzweifelhaft menschlichen Aktivitäten zuschrieb und eindringlich die drastischen Folgen für Ökosysteme je nach Gender, Alter, Gesundheit, sozialem Status und Klassenzugehörigkeit unterschiedlich betroffener Menschen analysierte (IPCC 2007a). Das IPCC hat also mehr als jedes andere Einzelgremium zu einer weltweiten Akzeptanz der Brisanz des Klimawandels beigetragen. Hier besteht zweifelsohne Nachholbedarf, um die Lücke relevanter Genderdaten zu Klimathemen rasch zu füllen. Denn gerade in einem primär ökonomisch-technologisch und marktwirtschaftlich verstandenen Verhandlungsumfeld gilt nach wie vor der auch aus der Entwicklungspolitik bekannte Grundsatz: “What is not counted, does not count” (Badiee 2009).

Der nachfolgende Beitrag, der aus empirischer Perspektive der aktiven Prozessbeobachtung und -partizipation geschrieben wurde, zeigt zunächst die formalpolitische Rahmensetzung und Geschichte der Berücksichtigung von Gender- und Frauenperspektiven in der internationalen Klimapolitik auf. Er analysiert dann, inwieweit das Konzept der Geschlechtergerechtigkeit in der im internationalen Klimaverhandlungskontext aktiven transnationalen Zivilgesellschaft aufgegriffen und umgesetzt wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf zwei noch junge transnationale Netzwerke zu „Gender und Klimawandel“, auf ihren Diskurs- und Handlungskontext sowie auf ihre Strategien und Forderungen gelegt. Dabei handelt es sich um GenderCC – Women for Climate Justice sowie die Global Gender and Climate Alliance (GGCA). Letzlich wird darüber spekuliert, inwieweit die Arbeit dieser beiden Netzwerke und anderer zivilgesellschaftlicher GenderadvokatInnen mit ihrer Themensetzung zu einer genderbewussten Zivilisierung des Klimaregimes beitragen kann.


1.   Genderperspektiven in den internationalen Umwelt- und Klimaverhandlungen

1.1.   Genderdefinitionen
Der englische Begriff gender, für den es im Deutschen kein direktes Äquivalent gibt, bezeichnet die gesellschaftlich, kulturell und sozial geprägten Werte und Normen, die die Geschlechterrollen von Männern und Frauen definieren. Diese Geschlechterrollen werden als erlernte soziokulturelle Konstruktion und damit – anders als das biologische Geschlecht (sex) – als veränderbar verstanden (Butler 1991). Die Genderforschung beschäftigt sich daher mit den Beziehungen und Verhältnissen der Geschlechter zueinander sowie den wissenschaftlichen Definitionen, Konzepten und Methoden, die von diesen Beziehungen geprägt sind. Aus feministischer Sicht steht dabei die Abgrenzung von einer in den meisten modernen Staaten als „normal“ gesetzten, partriarchalischen Geschlechterordnung mit ihren in der Gesellschaft vorherrschenden Macht- und Verteilungsstrukturen im Vordergrund, die es zu ändern gilt. Systemänderung, die Überwindung einer Rangabstufung und der Geschlechtertrennung sowie des daraus resultierenden Wirtschafts- und Sozialgefüges sind damit immanente Bestandteile eines feministischen Genderansatzes und Voraussetzung für eine angestrebte Gleichstellung der Geschlechter. 

Als annähernd global akzeptiertes normatives Ziel wurde Gleichstellung der Geschlechter seit der Gründung der Vereinten Nationen 1945 in allgemeinen und spezifischen Deklarationen und völkerrechtlich bindenden Konventionen auf internationaler Ebene wiederholt kodifiziert und hat sich damit de jure beachtlich ausgeweitet. Bei der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahr 1995 erfuhr das Thema durch den Umsetzungsmechanismus des gender mainstreaming einen wesentlichen Impuls und politische Salonfähigkeit (Thorn 2005). Wörtlich in etwa mit „Integration der Geschlechter“ zu übersetzen, zielt der Begriff auf die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Er bezeichnet eine Strategie, unterschiedliche Ausgangslagen und möglicherweise unterschiedliche Wirkungen von Maßnahmen auf Männer und Frauen systematisch zu berücksichtigen, indem die Spitze einer Verwaltung, einer Organisation, eines Unternehmens und alle Beschäftigten beauftragt werden, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und in der Steuerung dieser Prozesse von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können. Dabei geht der Ansatz über reine Frauenpolitik hinaus und bezieht Männer wie Frauen gleichermaβen in die Konzeptgestaltung mit ein, ohne eine gezielte Frauen- (oder auch Männer-)Förderpolitik auszuschließen.

Seit 1997 hat sich auch die UN das Ziel gesetzt, in all ihren Aktivitäten und Politiken (von der Planung bis zur Implementierung) gender mainstreaming umzusetzen. Andere internationale Organisationen, wie z.B. die Weltbank, haben es der UN gleichgetan. In der Europäischen Union ist gender mainstreaming seit dem Amsterdamer Vertrag das offizielle Ziel der EU-Gleichstellungspolitik. Doch die formelle Umsetzung des Gleichstellungsziels via gender mainstreaming lässt nach mehr als einem Jahrzehnt weltweit zu wünschen übrig, gerade auch bei der UN und anderen internationalen Organisationen. Für die Weltbank hat ein interner Evaluierungsbericht sogar Rückschritte festgestellt (BWP 2010). Zählebige Verhaltens- und Implementierungsstarren auf vielen soziopolitischen Ebenen verfestigen diese Umsetzungslücke. Im Laufe der letzten Dekade erzielte, gesellschaftliche Fortschritte sind auch durch religiöse Fundamentalismen und falschverstandenen Kulturrelativismus gefährdet oder werden trotz nationalstaatlicher rechtlicher Verpflichtungen folgenlos ignoriert (Wichterich 2010).

Aus der Sicht kritischer Feministen und Menschenrechtler greift das gender mainstreaming allerdings ohnehin in dem Maβe ins Leere, wie es sich als Erfüllungsgehilfe einer marktförmigen Handhabung von Geschlechterfragen und Lebensvorstellungen präsentiert (Thürmer-Rohr 2006). Wenn es also existierende Machtstrukturen akzeptiert und internalisiert, sie jedoch nicht mehr hinterfragt. Sie kritisieren die dem gegenwärtigen Genderdiskurs in der internationalen Politik inhärente betriebwirtschaftliche Logik und Rechtfertigungsstrategie, die etwa eine Gleichstellung der Geschlechter im Sinne von Effizienzsteigerung und besserer Nutzung der Humanressourcen fordert und „gender equality as smart economics“ preist (World Bank 2006). Ein solches Verständnis von gender mainstreaming kann letzlich nicht zu einer gleichberechtigten, gerechten und geschlechterdemokratischen Teilhabe von Männern und Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft führen. Denn dazu sind Veränderungen der bestehenden Machtverhältnisse notwendig; beim Zugangs- und Kontrollrecht von Männern und Frauen über Ressourcen sowie bei den Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Geschlechter im öffentlichen und privaten Raum (Heinrich-Böll-Stiftung 2002). Es ist daher problematisch, wenn sich Frauen- und GenderadvokatInnen zur Verstärkung ihrer Argumente in der Klimapolitik ohne kritischen Rückbezug zu existierenden Macht- und Ressourcenverteilungsstrukturen des Effizienzarguments bedienen, also quasi den business case für eine Genderberücksichtigung als wichtige Strategie sehen.

Das Ziel jedweder genderpolitischen Strategie, inklusive eines gender mainstreaming oder Frauenförderungsansatzes, darf nicht auf „Geschlechtergleichheit“ (gender equality oder gender equity) im Sinne formal-juristischer Gleichberechtigung (obwohl die rechtliche Komponente nicht fehlen darf) begrenzt sein. Mehr noch als “Geschlechtergleichwertigkeit“ muss die Erreichung von „Geschlechtergerechtigkeit“ (gender justice) oder „Geschlechterdemokratie“ (gender democracy) in der öffentlichen wie privaten Sphäre anvisiert werden. Sowohl mit dem Begriff der Geschlechtergerechtigkeit als auch mit dem der Geschlechterdemokratie ist die Änderung der Macht- und Verteilungsstrukturen des bestehenden Systems (inklusive seiner Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsordnung) verbunden.

Um die Zusammenhänge zwischen Gender und Klimawandel zu verstehen, darf daher nicht in der Betrachtung der differenzierten Auswirkungen des Klimawandels auf Männer und Frauen und einer Anerkennung dieser geschlechtsspezifischen Unterschiede, auch bei der Entstehung des Klimawandels, verharrt werden. Vielmehr muss eine Analyse von Gender und Klima die ungleiche Verteilung von Beteiligungschancen und Entscheidungsmacht über Ressourcenverteilung und –verbrauch im Rahmen bestehender Herrschaftsverhältnisse und intra- wie intergesellschaftlicher Arbeitsteilungen berücksichtigen - vor allem auch wenn es um Lösungsansätze und -umsetzungen geht (Weber 2005: 10), wobei auch der systemische Wandel berücksichtigt werden muss.

In der feministischen Forschung haben sich mehrere Forschungsstränge mit diesen Forderungen schon seit Jahrzehnten beschäftigt. Am radikalsten wurden sie in der ökofeministischen Debatte formuliert, so zum Beispiel von Gender- und Umweltaktivistinnen wie Vandana Shiva oder Maria Mies (Mies/Shiva 1993), die einen Zusammenhang zwischen der Unterdrückung von Frauen in der patriarchalischen Ordnung und der Ausbeutung von Natur sowie die Unterdrückung von Minderheiten und die ungerechten Nord-Süd-Verhältnisse postulieren. Oft als simplizierend kritisiert, wirken diese Überlegungen – mit unterschiedlichen regionalen Gewichtungen – auch noch im heutigen Diskurs um eine Gendersensibilisierung der internationalen Klimapolitk nach, besonders in den sozialen Bewegungen, die jenseits der offiziellen Klimaverhandlungen den Klimawandel und die Bewahrung des Planeten thematisieren (siehe auch den Beitrag von Jonas Rest in diesem Band). Verwandte Strömungen des Ökofeminismus sind der feminist environmentalism, welcher die ungleichen Beteiligungs- und Machtstrukturen bei der Nutzung natürlicher Ressourcen auf die unterschiedlichen Arbeitsrollen und Verantwortlichkeiten der Geschlechter zurückführt, sowie die feminist political economy, die feministische Volkswirtschaftslehre. Letztere zielt, in den Worten von Alice Hovorka, einer Vertreterin, darauf ab “analyzing gendered experiences of and responses to environmental and political-economic change that brings with it changing livelihoods, landscapes, property regimes, and social relations” (Havorka, 2006). Die Relevanz dieser Ansätze für eine gendersensibilisierte Debatte zum Klimawandel ist offenkundig.


1.2.   Die Genderdimensionen des Klimawandels
In der Tat sind die Genderdimensionen des Klimawandels, wenn oft auch erst in Ansätzen dokumentiert, vielschichtig und gravierend (WEDO/UNFPA 2009; UNDP 2009; Lambrou/Pianna 2006). Besondere Dokumentationslücken bestehen nach wie vor beim Thema Emissionsvermeidung und -reduzierung (Mitigation). Klimawandel trifft Frauen und Männer in ungleicher Weise. „Er verknüpft sich mit sozio-ökonomischen und politischen Asymmetrien, greift tief in geschlechtergeordnete Lebenszusammenhänge ein und beschädigt sie“ (von Braunmühl 2009: 1). Die Machtverhältnisse, die Frauen ökonomisch und rechtlich benachteiligen (Stichwort: „Feminisierung der Armut“) und ihnen politische Mitspracherechte verweigern, machen Frauen weltweit verwundbarer für die negativen Folgen des Klimawandels: instabile Nahrungsmittelproduktion angesichts wechselnder und extremer, von mehr Trockenheit und Überschwemmung gekennzeichneter Wettergeschehen, häufiger werdende Naturkatastrophen, Ausbreitung von Seuchen, durch Klimawandel erzwungene Migration, knapper werdende, natürliche Ressourcen oder intensivierte Ressourcenkonflikte. Beispielsweise sind Frauen in den ärmsten Entwicklungsländern nach wie vor die wichtigsten Nahrungsmittelproduzenten. Sie sind zuständig für die Ernährung ihrer Familien, ohne in der Regel jedoch offizielle Eigentumsrechte über das Land und damit Zugang zu Krediten oder landwirtschaftlichen Beratungsdiensten zu haben. Eben jene sind es aber, die gerade in Zeiten von Klimavariabilität in einer Subsistenzwirtschaft den Unterschied zwischen Hunger und Auskommen ausmachen. Wo aufgrund schwacher Governance in Entwicklungsländern Sozialsysteme nicht funktioneren, beispielsweise im Gesundheitsbereich, übernehmen Frauen traditionell die Rolle als (unbezahlte) Sozialdienstleister, die auch bei einer durch den Klimawandel bedingten Ausbreitung von Krankheiten wie Malaria in bislang nicht betroffene Regionen die Pflege kranker Familienmitglieder übernehmen müssen. Bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen kommen Frauen bis zu vier Mal häufiger um als Männer (WEDO 2007). Gendertypisierungen wie Kleidungsvorschriften, die Verantwortung für die Versorgung von Kindern oder traditionelle Voreingenommenheiten, die es Frauen verbieten, unbegleitet das Haus zu verlassen oder schwimmen zu lernen, können für Frauen in Katastrophensituationen zu tödlichen Fallen werden. Gleichwohl sind Frauen traditionell häufig nicht in die Erstellung von Katastrophenschutzplänen auf lokaler Ebene, z.B. im Ältestenrat, einbezogen.

Frauen sind unverhältnismäßig häufig Opfer des Klimawandels, aber eben nicht nur. GenderadvokatInnen in den Klimaverhandlungen bemühen sich, Frauen auch als agents of change, als proaktive Akteure in der Anpassung und Emissionsreduktion zu zeigen (WEDO 2007). Die weitgehend strukturell bedingte Vulnerabilität von Frauen, auf die sich der politische Diskurs um Gender und Klima zumeist (noch) beschränkt, ignoriert und verschleiert genderspezifisches, in einer genderunsensiblen Klimapolitik ungenutztes Wissen und Handlungspotential, wie beispielsweise die Kenntnis von wetterfesten einheimischen Pflanzensorten oder lokalen Bodenbeschaffenheiten oder traditionellen Erfahrungen mit einer schonenden Nutzung der Ressource Wald (Schalatek 2010). Die hartnäckige Geschlechterblindheit der Klimaverhandlungen ist eine direkte Folge einer eingeschränkten wissenschaftlich-technischen Wahrnehmung des Klimaproblems und der Schwerpunktsetzung auf klimatologische, geophysische oder global-räumliche Veränderungen. In einer primär naturwissenschaftlichen Perspektive haben sozioökonomische Folgen und Ansätze auf lokaler und individueller Ebene, auf der sich geschlechtsspezifische Disparitäten aber am stärksten zeigen, kaum Raum (Rodenberg 2009).

Die Lösungen und Ansätze zum Umgang mit dem Klimawandel, die Frauen aus ihren Lebenserfahrungen des direkten Umgangs mit natürlichen Ressourcen einbringen, sind häufig kostengünstige Kleinprojekte, die vor allem lokalen Gemeinden direkt zugute kommen. Sie passen deshalb oft nicht in einen naturwissenschaftlich dominierten klimapolitischen Ansatz, der teure Technologielösungen massiver Größenordnung favorisiert. Diese Voreingenommenheit der Planer und politischen Entscheidungsträger gilt es mit Hinweis auf existierende best practises, also Vorzeigebeispiele für genderbewusste Anpassungs- und Mitigationsprogramme, offenzulegen. Diese alternativen Ansätze sind zum Teil schockierend in ihrer Einfachheit und Wirksamkeit. Sie integrieren Wissen über natürlich vorkommende Pflanzenvarietäten zur Anpassung an das wechselnde Klima, über die in einer dörflichen Gemeinschaft wirksamsten Kommunikations- oder Kooperationsmechanismen (z.B. für den Katastrophenschutz) oder über die Verminderung von Emissionen und Abholzung durch Nutzung einfacher erneuerbarer Energien auf Haushaltsebene (Biomasse oder Solarkocher anstelle von Holzöfen). Diese Möglichkeiten müssen in der Formulierung von Anpassungsprogrammen und -instrumenten – einschließlich ihrer Finanzierung – und im Design von Implementierungsprojekten auf internationaler, nationaler sowie lokaler Ebene berücksichtigt und integriert werden. Gleichzeitig sind die Anpassungsleistungen (coping strategies), die Frauen im Rahmen ihrer traditionellen Aufgaben als primäre Nahrungsversorgerinnen und Gesundheitshüterinnen ihrer Familien ohnehin bereits erbringen, zu beachten. Weil Frauen und ihre Familien gerade im ländlichen Raum in den ärmsten Entwicklungsländern für ihren Lebensunterhalt primär auf natürliche Ressourcen angewiesen sind, haben sie auch in deren Schutz und nachhaltigem Gebrauch Erfahrungen, die für die Emissionsvermeidung relevant sind. Dies lässt sich am Beispiel der Nutzung und Bewahrung von Wäldern und Ackerflächen als CO2-Senken zeigen (UNDP 2009).

Allerdings muss vermieden werden, Frauen eine besondere Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Umwelt und letztlich zur Bekämpfung und Eindämmung des Klimawandels zuzuschreiben. Denn neue Umsetzungsinitiativen könnten nicht nur zu einer Erhöhung des Arbeitspensums von Frauen führen, sondern auch zu einer Zementierung von Genderstereotypen und damit zu einer Verstärkung existierender Ungleichheiten (WEN 2010). AutorInnen wie Christa Wichterich haben schon kurz nach dem Erdgipfel in Rio 1992 vor solch einer „Feminisierung der Umweltverantwortung“ (Wichterich 1992) gewarnt. Tatsächlich spiegelt diese vermeintlich feminine Verantwortung nicht geschlechtstypische Verhaltensweisen sondern genderdifferenzierte Ressourcennutzungs- und -zugangsmöglichkeiten wider (Weber 2005: 8), die im Rahmen der Umwelt- und Klimapolitik angemessen thematisiert werden müssen.


2.   Die Geschichte der Gender Advocacy in den internationalen Klimaverhandlungen

Von einer politischen verbindlichen Adressierung dieser Macht-, Partizipations- und Ressourcenaspekte der Genderdimension des Klimawandels, wie angesichts der Vielschichtigkeit der Herausforderung nötig, ist die internationale Klimapolitik allerdings noch weit entfernt. Ein Blick auf die Klimakonvention der Vereinten Nationen und ihre Geschichte zeigt eine „hartnäckige Geschlechtsblindheit des Klimaregimes“ (Rodenberg 2009: 5). Zwar ist die UNFCCC nicht das einzige internationale Rechtsinstrument oder die alleinige internationale Institution, welche sich dem Kampf gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen verschreibt, aber unzweifelhaft das derzeit (noch) wichtigste global akzeptierte Klimaregime. Im Jahr 1994 als Folge des Erdgipfels in Rio mit dem naturwissenschaftlich-technisch eng definierten Ziel in Kraft getreten, Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre zu begrenzen, setzte die UN mit dem Kyoto Protokoll von 1997 verbindliche Obergrenzen für die klimaschädlichen Emissionen der wichtigsten Verschmutzerländer fest. Die Berücksichtigung sozial-gesellschaftlicher Dimensionen des Klimawandels, wie sie heute primär in der Diskussion um Anpassungsnotwendigkeiten und -hilfen ihren Ausdruck finden, war also in der UNFCCC ursprünglich nicht angelegt. Weder die Rahmenkonvention noch das Kyoto-Protokoll oder assoziierte Reduktionsmechanismen adressieren die Gender-Implikationen des Klimawandels, die Geschlechterverhältnisse oder den möglichen differenzierten Beitrag von Frauen und Männern zur Bewältigung der globalen Klimakrise – trotz einer stetigen Erweiterung und Konkretisierung des UNFCCC-Mandats im Verlauf des nun 15jährigen Prozesses (Schalatek 2010).

Im Gegensatz dazu hebt die Agenda 21 in Kapitel 24 die Anerkennung des kritischen Beitrags von Frauen zu Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung hervor, gibt Frauen den Status und die Mitspracherechte einer major group, also einer wichtigen Interessengruppe für den Nachhaltigkeitsprozess und betont die Relevanz von Geschlechtergleichheit in Bereichen wie Landzugang, Eigentumsrechten und Entscheidungsgewalt über natürliche Ressourcen (UN DESA 1992). Zehn Jahre später hat der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) in Johannesburg das gender mainstreaming von Ressourcenmanagementsystemen gefordert (UN 2002). Die Millenniumsentwicklungsziele (millennium development goals, MDGs), die bis 2015 erreicht werden sollen, erkennen mit einem auf Geschlechtergleichheit fokussierten dritten Ziel explizit die Zentralität der Gleichstellung von Männern und Frauen für die wichtigsten globalen Herausforderungen unserer Zeit, Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit, an. Auch die anderen beiden Rio-Konventionen zu Biodiversität (UN Convention on Biological Diversity, CBD) sowie Desertifikation (UN Convention to Combat Desertification, UNCCD) – beide gleichermaβen klimarelevant – adressieren die spezifische Rolle von Frauen. In der Präambel der CBD finden sie Erwähnung und im Falle der UNCCD wird die Berücksichtigung existierender Gendernormen und Machtverhältnisse für die Erfüllung des Mandats durch einen gender mainstreaming-Ansatz (WEDO 2008; Lambrou 2005) gefordert. Dass es dabei nach eineinhalb Jahrzehnten nicht geblieben ist und das Verständnis der Rolle von Geschlechterverhältnissen und Frauen für beide Konventionen seit 1992 erweitert und konkretisiert wurde, ist vor allem der Beharrlichkeit und harten Detailarbeit weniger feministischer Netzwerke und Frauenorganisationen (z.B. Diverse Women for Diversity, WEDO, Indigenous Women’s Biodiversity Council) sowie international agierenden Umwelt-NGOs wie IUCN zu verdanken. So hat die CBD inzwischen einen umfassenden Genderaktionsplan (CBD 2008), beide Konventionen haben Genderbeauftragte, publizieren Informationsschriften und bieten MitarbeiterInnen Fortbildungen zu den Genderimplikationen ihrer Arbeit an.

Die reine Existenz eines Gender (Mainstreaming)-Mandats, die Einsetzung von Genderbeauftragten oder ein von der Staatengemeinschaft verbindlich beschlossener Aktionsplan ist noch keine Garantie für die erfolgreiche Implementierung. Bestes Beispiel ist die Pekinger Aktionsplattform, die in den 15 Jahren seit der vierten Weltfrauenkonferenz 1995 nur in Teilen umgesetzt werden konnte. Beachtliche Lücken bleiben (UN ECOSOC, 2009). Diese Maβnahmen sind aber wichtige und unerlässliche erste Schritte, international Verbindlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht (accountability) sowie auf der Ebene der Unterzeichnerstaaten die für die Umsetzung nötige nationalstaatliche Maschinerie mit interministeriellen Arbeitsgruppen, Bevollmächtigten, Haushaltsetatlinien, nationalen Datenerhebungen, der Einbeziehung von SpezialistInnen und nationaler Politikformulierung inklusive Evaluierungs- und Überwachungsinstrumentarien zu schaffen. Sie sind für die Umsetzung klimarelevanter Strategien auf nationaler Ebene nötig. Erst dann gelingt es NGOs und der weiteren Zivilgesellschaft mit Fokus auf Gender und Klimawandel, ihre Anliegen erfolgreich international, national und lokal einzubringen. Auch auf der multilateralen Ebene werden Ressourcen, Expertise und politisches Kapital für die Berücksichtigung von Genderdimensionen in internationalen Verträgen, Konventionen oder Organisationen in der Regel nur zur Verfügung gestellt, wenn Frauen als speziell zu berücksichtigende Bevölkerungsgruppe oder wichtige stakeholder z.B. in einer Präambel oder Entscheidung der Parteien explizit genannt werden.

In der internationanlen Klimapolitik waren Frauen-, feministische und Gendergruppen seit der ersten COP in Berlin im Jahr 1995 engagiert (Link: http://www.gendercc.net/policy/conferences.html ), wenngleich das erste Jahrzehnt nur in geringer Zahl – laut ProzessbeobachterInnen im Schnitt mit nur rund zwei Dutzend Repräsentantinnen und weniger als einem Prozent der akkrediterten NGOs –, unkoordiniert und mit mehrjährigen Unterbrechungen (Hemmati/Röhr 2009). Die geringe Quantität von GenderadvokatInnen und -NGOs im UNFCCC-Kontext, sowie ihre bis vor wenigen Jahren fehlende transnationale Koordinierung sollen allerdings keineswegs von der Qualität ihrer Beiträge in den letzten 15 Jahren ablenken und erste wichtige Errungenschaften schmälern. So gelang es 2001 in der Resolution der COP7 die bislang einzige offizielle Referenz zu Frauen zu verankern, nämlich einen Auftrag an das UNFCCC Sekretariat, mehr Frauen für Gremien der UNFCCC und des Kyoto-Protokolls zu berufen (UNFCCC, 2002). Delia Villagrasa, selbst Repräsentantin wichtiger Klimagruppen im Umwelt- und Privatsektor, und andere Klimaaktivistinnen glauben außerdem, dass selbst zahlenmäßig wenige Frauen eine positive Rolle gespielt haben, weil sie als typisch weiblich geltende genderspezifische Stärken (hinsichtlich interpersoneller Kommunikation und eines längeren Planungshorizonts) wirkungsvoll in die Verhandlungen eingebracht haben (Villagrasa, 2002; Hemmati/Röhr, 2009). Ob solche stereotypisierten Genderunterschiede tatsächlich positiv zu den Klimaverhandlungen beitragen konnten und können, kann und muss natürlich kritisch hinterfragt werden. Dies entbindet die Sozialwissenschaften allerdings nicht von einer Verpflichtung, solche Aussagen und Möglichkeiten wissenschaftlich zu überprüfen und damit auch zu einer Verringerung der signifikanten Daten- und Wissenlücke zu Gender und Klimafragen beizutragen. Denn über die Möglichkeit, dass mit stärkerer Beteiligung von Frauen aufgrund perzipierter Genderdisparitäten beim Konsum, in der Risikobereitschaft, beim Interesse am Gemeinwohl und bei der Langzeitfokussierung bessere internationale Politik gemacht werden könnte, ist gerade in den letzten Jahren auch im Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise und der Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen des internationalen Finanzsektors erneut diskutiert worden.

In der internationalen Klimapolitik wurden Frauen im UNFCCC-Rahmen bis vor kurzen nicht als eigene NGO-Beobachtergruppe (constituency) anerkannt, was fokussierte Texteingaben zu Gender- und Frauenbezügen des Klimawandels sowie die Schaffung von Öffentlichkeit für das Thema erschwerte. In den existierenden sechs constituencies dagegen waren Frauen grundsätzlich unterrepräsentiert, gerade auch in Führungspositionen (Villagrasa 2002). Signifikant war dabei auch die fehlende Unterstützung für Genderaspekte der Klimaverhandlungen durch die wichtigen großen mainstream Klima- und Umwelt-NGOs (wie z.B. Conservation International, WWF, The Nature Conservancy), die das zivilgesellschaftliche Engagement im Klimaregime transnational dominierten, intern und in ihrer Interessensvertretung aber ebenfalls geschlechterblind oder bestenfalls genderunsensibilisiert agierten. In ihrer Interaktion mit dem UNFCCC-Sekretariat und den COPs fokussierten sie sich auf die Erarbeitung technisch-naturwissenschaftlicher Detailexpertise, nicht auf soziokulturelle und strukturelle Hinterfragungen des Klimawandels. Daran hat sich bis heute wenig geändert: Nach wie vor zeigen nur wenige der Umwelt- und Klimagruppen organisationsinterne Wahrnehmungsstärke (organizational awareness) für die Notwendigkeit eines NGO- oder Netzwerk-relevanten gender mainstreaming von Inhalten und Lösungsvorschlägen, Organisationsstrukturen, Partizipation und Interessenvertretung. Geschlechtergleichheit ist für die mehr technisch-wissenschaftlich auf Emissionsbegrenzungen fokussierten, rund 500 Klima- und Umweltgruppen, wie sie sich zum Beispiel im transnationalen Climate Action Network (CAN) als wichtigstes transnationales NGO-Netzwerk in den Klimaverhandlungen engagieren, daher auch heute noch keine prägende Grundlage ihrer Arbeit.

Auch andere im UN-Klimaprozess engagierte Interessengruppen zeigen bis heute ein nur geringes Genderbewusstsein hinsichtlich ihres Selbstverständnisses und Mandats in den Klimaverhandlungen. Zu diesem aus einer Genderperspektive ernüchternden Schluss kommt zumindest eine neuere Erhebung und Analyse der europäischen Frauenorganisation Women’s Environment Network (WEN) von der COP 15 in Kopenhagen, die die Literatur und politischen Verlautbarungen der wichtigsten stakeholder in den Klimaverhandlungen auf Anzeichen von gender mainstreaming analysiert hatte (WEN 2010). Das verschärft die Wahrnehmungslücke, denn wie kann die in den internationalen Klimaverhandlungen aktive Zivilgesellschaft überzeugend und mit moralischem Nachdruck Geschlechtergleichheit als normativen Bestandteil des Klimaregimes und dessen Umsetzung durch Strategien wie gender mainstreaming fordern, wenn diese Gruppen selbst genderblind agieren und Klimafragen ohne selbstkritische Hinterfragung weiterhin als genderneutral akzeptieren?



2.1.   Gender Equality und Gender Justice in der transnationalen Zivilgesellschaft
Dennoch sind seit 2007 in den internationalen Klimaverhandlungen Fortschritte in Sachen Gendersensibilisierung der internationalen Klimaverhandlungen, wenn auch nicht des Klimaregimes selbst, zu verzeichnen, die primär auf die Bildung neuer NGO-Allianzen sowie die Entstehung neuer transnationaler Netzwerke zurückzuführen sind. Vorrangig wird von den im UN-Prozess aktiven zivilgesellschaftlichen Gender-, Frauen-, Entwicklungs- und Umweltgruppen die zweigleisige Strategie verfolgt, in das Arbeitsprogramm der COPs Textreferenzen zu Genderdimensionen einzuspeisen und ebenfalls die spezifische Berücksichtigung und Förderung von Frauen zu fordern und in rechtlich-bindenden Verhandlungstexten zu verankern. Dieses Bemühen hat gerade im Hinblick auf ein mögliches neues post-Kyoto Klimaregime mit Gültigkeit ab 2012 politische Dringlichkeit gewonnen. Dies und die Lobbyarbeit am Sekretariat der Konvention sowie die Schaffung internationaler Öffentlichkeit und Popularisierung des Themas „Gender und Klimawandel“ – gerade auch im Rahmen der COPs durch hochrangig besetzte Veranstaltungen, Straßen- und Flugblattaktionen oder künstlerische Beiträge - sind die wichtigsten Elemente der Advocacy-Strategie dieser Gruppen. Sie nutzen diese aber mit unterschiedlichen Gewichtungen und Präferenzen, die je nach Netzwerk oder NGO eher einen ‚top-down‘ oder ‚bottom-up‘ Advocacy-Ansatz mit respektivem eigenen Legitimitationsverständnis reflektiert. Nach langjährigem Sträuben hat das UNFCCC-Sekretariat im Jahr 2008 eine Genderkoordinatorin sowie thematische Genderbeauftragte benannt, die spezifische UNFCCC-Programmbereiche ‚gendersensibilisieren’ sollen. Bei der 14. Konferenz der Parteien (COP 14) im polnischen Posen im Dezember 2008 hat das Sekretariat außerdem erstmals die UNFCCC-Mitgliedsstaaten aufgefordert, als Antwort auf den Klimawandel gender-inklusive Maβnahmen zu formulieren (UNFPA 2009: 6). Ein Jahr später bei der COP 15 in Kopenhagen erzielten in den Klimaverhandlungen aktive Gender- und Frauengruppen, die sich seit Bali als Gender-Gruppe (caucus) verstärkt koordinieren, die vorläufige Anerkennung durch das UNFCCC-Sekretariat als women and gender constituency, also als anerkannte Interessenvertretungsgruppe mit formalem Recht zur aktiven Prozessbeteiligung und Intervention (WEDO 2010).

In Kopenhagen konnten auch weitere grundlegende und vorwärtsweisende Erfolge verzeichnet werden: In den Entscheidungsvorlagen für die COP hielten sich bis zum Ende acht starke Textreferenzen zu Gender und Frauen, die die Grundlage für Weiterverhandlungen für ein Post-Kyoto-Klimaabkommen in der COP 17 in Cancun bilden. Frauen stellten erstmals rund 30 Prozent aller Länderdelegierten und Delegationsleitungen bei der COP (vorherige Beteiligungsraten lagen zwischen 15 und 25 Prozent; WEN 2010), darunter auch eine Reihe von NGO-Vertreterinnen mit Delegiertenstatus. Weibliche Delegierte traten mehr als in den vorherigen COPs in Führungsrollen als Vorsitzende von Kontakt- und Arbeitsgruppen aktiv im Verhandlungsprozess in Erscheinung; auf dem Weg nach Cancun in der wichtigen Arbeitsgruppe zu „Langfristigem Kooperativen Handeln“ (AWG-LCA). Und seit Jahresmitte 2010 ist mit der Berufung der Diplomatin Christiana Figueres aus Costa Rica zur Geschäftsführerin des UN-Klimasekretariats auch das höchste Amt des UN-Klimaprozesses mit einer Frau besetzt.

Die zivilgesellschaftliche und genderpolitische Einmischung hat im Vorfeld und nach der COP13 in Bali gewaltig an Dynamik gewonnen. Während in der ersten Dekade der Klimaverhandlungen eine kleine, aber beharrliche Gruppe von GenderaktivistInnen innerhalb der am Klimaprozess beteiligten breiteren Zivilgesellschaft isoliert blieb und ihre Aktivitäten und Advocacy eher unkoordiniert und sporadisch durchgeführt hatte, wurden diese Defizite jetzt erkannt und strategisch zu überwinden versucht. Den vielleicht wichtigsten Beitrag daran hatte die Etablierung zweier neuer transnationaler Netzwerke zu Gender und Klima, nämlich GenderCC – Women for Climate Justice und der Global Gender and Climate Alliance (GGCA) in Bali. Sie unterscheiden sich zwar in ihrer Legitimation und Unterstützung, in ihrer Strategie und ihren Aktivititäten sowie in ihrer ideologischen wie genderpolitischen Ausrichtung, bekräftigen durch ihre kombinierte Präsenz aber, dass genderspezifische Disparitäten und Frauen als Interessengruppe in den Klimaverhandlungen nicht länger folgenlos ignoriert werden können.

Anders als GenderCC, das sich selbst mehr als basisorientierte und -legitimierte soziale Bewegung von Frauen, GenderaktivistInnen und ExpertInnen mit kontinuierlicher Rückbindung an die Prioritäten und Interessen von Frauen in lokalen Kontexten versteht, die es gezielt in internationale und nationale Klimaentscheidungsprozesse einzubringen gilt, ist GGCA kein rein zivilgesellschaftliches Netzwerk. GGCA (Link www.gender-climate.org) ist vielmehr eine eher ungewöhnliche Interessenallianz von derzeit 13 UN-Fachagenturen und 25 zivilgesellschaftlichen genderbewussten Entwicklungsgruppen, sowie Gender- und Frauen-NGOs und -netzwerke, die hochrangige Kontakte zu Delegierten und Umweltministerinnen, primär aus Subsahara-Afrika und Skandinavien, aufweisen können. Bei den letzten beiden COPs in Posen und Kopenhagen kamen viele der Texteingaben mit Gender- und Frauenbezügen von UNFCCC-Delegierten dieser Ländergruppen, vor allem aus Subsahara-Afrika. Als international respektierte „Gender-Pioniere“ haben Länder wie Norwegen und Finnland durch ihre finanzielle Unterstützung zur Gründung und Handlungsfähigkeit der GGCA in den Anfangsjahren direkt beigetragen. Diese ungewöhnliche nordisch-afrikanische Länderachse ist auch im Rahmen bilateraler Entwicklungshilfe zunehmend zu Gender und Klima aktiv, wobei Frauen- und Gendergruppen wie WEDO dann als Berater für die Integration von Genderaspekten in nationalen Entwicklungsstrategien oder Nationalen Adaptationsaktionsplänen (NAPAs) involviert werden.

Zeitgleich mit der Etablierung beider Gender- und Klimanetzwerke wurde mit der Verabschiedung des Bali Action Plan (BAP) bei der COP 13 die Integration der sozialökonomischen Auswirkungen des Klimawandels über Adaptionsstrategien politisch verpflichtend geleistet. Dies ist teils Folge, teils Legitimierung einer verstärkten Beteiligung von klassischen Entwicklungs-NGOs und kirchlichen Gruppen im Klimaverhandlungsprozess in den letzten Jahren. Vielfach selbst praxisnahe Implementierer von gendersensitiven Entwicklungshilfeprojekten in den vom Klimawandel am schlimmsten betroffenen Ländern (wie Oxfam International, Save the Children oder Brot für die Welt), hat ihre Beteiligung den zivilgesellschaftlichen Druck in Sachen Gender auf die UNFCCC und Mitgliederregierungen eindeutig verstärkt (Schalatek 2010). Der Zugang dieser Gruppen zu Gender und Klima erfolgt primär aus einer Entwicklungspersektive, in der Armuts- und Partizipationsansätze auch Geschlechterdisparitäten thematisieren, wenngleich nicht zielgebend auf selbige der Fokus gelegt wird. Gender mainstreaming wird als Mittel zur Erreichung der formalen Gleichberechtigung der Geschlechter verstanden, wobei letztere als effektivitätsfördernd im Sinne von Armutsverringerung und Entwicklung geschätzt wird und als Ausdruck sozialer Grund- und Daseinsrechte zu verteidigen ist. Klimapolitik – vor allem climate resilience, Anpassung an und Abfederung von Klimaeinwirkungen für die am meisten Gefährdeten (wobei vulnerability über Armut, nicht über Gender definiert wird) – wird in diesem Verständnis zusätzlich auf allen Handlungsebenen in eine Entwicklungspolitik integriert, für die die Notwendigkeit von Geschlechtergleichheit in der Regel außer Zweifel steht. Damit wird quasi der Ansatz eines „double mainstreaming” verfolgt (Schalatek 2009; Rodenberg 2009).

Schließlich hat auch die normative Forderung nach Klimagerechtigkeit (climate justice oder climate equity), inklusive dem Eingeständnis einer Klimaschuld des Nordens als Teil einer massiven ökologischen Verschuldung (ecological debt) der Industriestaaten gegenüber den Entwicklungsländern, zu einem höheren Profil von Geschlechterfragen in der internationalen Klimapolitik beigetragen. Climate justice ist das normative Kernstück der Klimakampagnen von globalisierungskritischen und Umwelt-NGOs und social justice-Gruppierungen aus Entwicklungs- und Industrieländern, die seit mehr als einer Dekade für globale wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit eintreten und von denen sich eine Teilgruppe in Bali im transnationalen Netzwerk von NGOs und sozialen Bewegungen als Climate Justice Now! (CJN!) zusammengeschlossen hat. Im Unterschied zu den meisten UNFCCC-Parteien, bei denen die Entwicklungsländer ebenfalls einen internationalen Lastenausgleich und Finanztransferleistungen der Industrieländer nach dem Verursacherprinzip für globale Mitigations- und Adaptionsbemühungen fordern, intragesellschaftliche Klimagerechtigkeit aber überwiegend ignorieren, formuliert das gegenwärtig rund 200 Mitgliedsorganisationen zählende CJN! eine geschlechtergerechte soziale Klimagerechtigkeit als integralen Bestandteil ihres Selbstverständnisses und Auftrags. Zwar betreiben nicht alle CJN!-Mitgliedsorganisationen mit gleichem Elan Genderadvocacy, dennoch gilt für diese Gruppen, zu denen auch GenderCC gehört, die Akzeptanz des ziel- und normgebenden Grundsatzes: „No climate justice without gender justice.” (Terry 2009) Wie im Begriff der gender justice ist auch im Verständnis von climate justice die Forderung nach einer globalen systemischen Änderung weg von den strukturellen Grundlagen des Klimawandels wie Konsumverhalten und Wachstumshörigkeit definitionsgebend. CJN! sah und sieht sich auch als ein notwendiges zivilgesellschaftliches Korrektiv in den Klimaverhandlungen zu den mehr technisch-wissenschaftlich auf Emissionsbegrenzungen fokussierten ‚mainstream‘ Klima- und Umweltgruppen, die im Climate Action Network (CAN) einflussreich operieren.

Mit der Forderung nach climate justice sympathisieren auch viele indigene und gewerkschaftliche Gruppen, beides wichtige constituencies im UNFCCC-Rahmen. Sie gehören ebenfalls zu den zivilgesellschaftlichen Kräften, die den Diskurs zu Klimawandel über Emissionsvermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Instrumente zu ihrer Umsetzung hinaus auf soziale Implikationen, speziell livelihood-Rechte erweitern wollen. Sie werden deshalb auch von GenderCC als wichtige zukünftige Partner in den internationalen Klimaverhandlungen gesehen, mit denen es Kooperationen und thematische Allianzen auszuloten gilt, um Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit im Kontext des Klimawandels auch in deren Arbeit verstärkt einzubringen (Hemmati/Röhr 2009).

Beim genauen Blick auf die beiden global agierenen Gender- und-Klima-Netzwerke, GenderCC und GGCA, zeigt sich, dass trotz eines Advocacy-Bemühens um Textreferenzen zu Geschlechterverhältnissen und der Schaffung von Öffentlichkeit ihr jeweiliger konzeptioneller Zugang zu Gender stark differiert. Das beinflusst auch die jeweiligen Kapazitätsbildungsmaßnahmen wie training-of-trainers-Workshops oder Informationsveranstaltungen für Delegierte, vor allem aus Entwicklungsländern, die beide Netzwerke als wichtiges Arbeitsprogramm verfolgen. Der offenen Fokussierung auf Geschlechtergerechtigkeit von GenderCC steht bei GGCA ein mehr pragmatisch-administrativ verstandener gender mainstreaming-Ansatz mit dem Ziel rechtlich-formalisierter Geschlechtergleichheit im UNFCCC-Rahmen gegenüber. Eine Differenzierung zeigt sich damit auch in der Wahl der öffentlichkeitssuchenden Aktionsformen beider Netzwerke. GenderCC setzt in ihren Aktivitäten gerade auch auf Workshops und Aktionen, inklusive Demonstrationen, außerhalb des formalen Verhandlungsrahmens in zivilgesellschaftlichen Alternativforen und in der Straßenpräsenz, die die Basisverbundenheit unterstreichen und thematisieren, obgleich direkte Lobbyarbeit bei den Delegierten verfolgt wird. Ganz im Verständnis seines ‚top-down‘-Ansatzes präferiert GGCA mit hochrangiger Politikprominenz besetze Veranstaltungen innerhalb der COP-Konferenzzentren in Ergänzung zu beharrlicher Textarbeit hinter den Kulissen. Bei GGCA ist eine „Außenaktion“ eher eine Vernissage zum Thema Gender und Klimawandel als eine provokant-witzige Demonstration oder die solidarische Partizipation in Massenkundgebungen kritischer KlimaaktivistInnen.

Diese ideologisch-konzeptionellen Differenzen, die durch das Ringen um Einfluss und thematischen Führungsanspruch innerhalb des UNFCCC-Rahmens verstärkt werden, behindern nach Meinung von BeobachterInnen (Schalatek 2010) – übrigens wie bei den ‚mainstream‘-Netzwerken CAN und CJN! selbst – eine besser koordinierte Zusammenarbeit oder gar verabredete Arbeitsteilung zwischen beiden Netzwerken und damit die optimale politische Nutzung von Advocacy-Synergien, die dem Genderthema in den internationalen Klimaverhandlungen einen weiteren Schub geben könnten. GenderCC sieht ihre Arbeit als ‚bottom-up approach‘ lokaler Gruppen aus dem Süden und als feministische Kritik an den dem Klimawandel zugrundliegenden globalen Macht-, Konsum- und Wirtschaftsverhältnissen zu Lasten der Entwicklungsländer und der Frauen ganz in der Tradition ökofeministischer Strömungen. In einem solchen Verständnis müssen Klimafinanzierungsinstrumente, die sich unkritisch liberalen Marktmechanismen verschreiben, zum Beispiel das CDM oder REDD, als Lösungswege zur Bewältigung der Klimakrise erst einmal aus Grundsatz abgelehnt werden, selbst wenn Frauen in Einzelfällen durch die Integration von Genderindikatoren oder eine verpflichtende Genderanalyse bei Projektanträgen von diesen Mechanismen durchaus profitieren könnten (GenderCC 2008). Dagegen konzentriert sich das GGCA auf eine inkrementelle Verankerung eines mehr technisch-strukturell interpretierten gender mainstreaming-Ansatzes in bestehenden Instrumenten und Mechanismen, inklusive marktwirtschaftlich basierten Mechanismen. „Engendering REDD”, für ein Netzwerk wie GenderCC aus normativen Gründen per se nicht erstrebenswert, ist daher bei GGCA als wichtige Gelegenheit zur Förderung der Gendersensibilisierung des internationalen Klimaregimes und bi- und multilateraler Implementationsmechanismen der Gegenstand von ExpertInnenworkshops und Publikationen mit dem Ziel, die Waldschutz-Politiken des UNFCCC gendersensitiv und den möglichen monetären Nutzen aus diesen Programmen für Frauen in Entwicklungsländern zugänglich zu machen (GGCA u.a. 2009).


3.   Das Thema „Gender und Klima“ außerhalb der internationalen Klimaverhandlungen

Zur Schaffung einer Öffentlichkeit zum Thema „Gender und Klimawandel“ sind die internationalen Klimaverhandlungen, gleichwohl (noch) zentral, längst nicht mehr alleiniger Austragungsort. Frauen- und Gendergruppen tragen Gendersensibilisierung zu Klimathemen auch in andere Verhandlungskontexte, in spezialisierte UN-Bereiche, zunehmend auch in allgemeine wirtschafts- und entwicklungspolitische Zusammenhänge, in transnationale zivilgesellschaftliche Netzwerke und in soziale Bewegungen. Beispielhaft sei die Arbeit der Feminist Task Force (FTF) des Global Call for Action against Poverty (GCAP) erwähnt, einem transnationalen zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss mit Basisbeteiligung und -nähe, der die internationale Kampagne zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele kritisch begleitet. Gender justice als normative Grundlage wörtlich nehmend, hat das FTF im November 2009 auf drei Kontinenten sieben Frauentribunale zu Gender- und Klimagerechtigkeit organisiert, in denen betroffene Frauen aus lokalen Kontexten die politischen Entscheidungsträger der Welt der Genderblindheit und Inaktivität in Klimafragen anklagen. Die Forderung nach gender-inklusiver Klimagerechtigkeit ist auch Thema vieler Bewegungen und Basisgruppen, die sich seit Jahren im Prozess des Weltsozialforums und regionaler Sozialforen engagieren und von denen viele auch im April 2010 im bolivianischen Cochabamba zu einer World People‘s Conference on Climate Change and the Rights of Mother Earth zusammenfanden, auf der die Verantwortung einer patriarchalen Gesellschaft für den Klimawandel sehr im Einklang mit einem ökofeministischen Verständnis akzeptiert wurde.

Andere eher thematisch strukturierte transnationale Gendernetzwerke wie zum Beispiel Women Organizing for Change in Agriculture & Natural Resource Management (WOCAN) oder Gender and Disasters Network, Gender and Water Alliance oder Energia International Network on Gender and Sustainable Energy arbeiten verstärkt im Kontext der Welternährungsorganisation (FAO) oder der Rio-Konventionen zu Biodiversität und Desertifikation, sowie in internationalen Waldforen und im Rahmen des Rio-Folgeprozesses in der Nachhaltigkeitskommision (CSD) oder der Frauenrechtskommision (CSW) der Vereinten Nationen, um die wichtigsten zu nennen. Schließlich ist der Klima-Blickwinkel für viele Frauen- und feministische Gruppen und Gender-NGOs, die seit langem in der Arbeit für Geschlechtergleichheit in anderen Sachthemen (Reproduktionsrechte, Gesundheitsfragen, Erziehung, Katastrophenschutz, Internationale Finanzinstitutionen) aktiv waren, eine neue Zugangsmöglichkeit für die Legitimierung und Relevanzschaffung ihrer Arbeit und zu im Klimaschutz aktiven, öffentlichen wie privaten philantropischen Geldgebern. Die Klimalinse ist für diese Gruppen wichtig, um die generell für explizite Gender-, feministische und Frauenthemen eher knappen Fördermittel (siehe auch: awid.org) zu ergänzen.



4.   Geschlechtergerechtigkeit im Klimakontext – ein Beitrag zur Zivilisierung und Transformation?

Trotz wichtiger Fortschritte aktiver zivilgesellschaftlicher Gruppen und transnationaler Netzwerke, die zum Thema „Gender und Klimawandel“ arbeiten, bleiben ihre politischen Einflussmöglichkeiten (wenngleich wachsend) derzeit zu gering, um eine Zivilisierung des Klimaregimes oder die wirtschaftliche, energiesystemische oder soziale Transformation im Sinne von globaler gender justice zu erreichen. Auch wenn die totale Geschlechterblindheit der Klimaverhandlungen wohl unumkehrbar überwunden scheint, so ist der Weg von keimender rechtlich-politischer Gendereinsicht für den Klimakontext bis zu deren konsequenter operativ-programmtischer Implementierung auf allen klimapolitischen Handlungsebenen noch sehr weit. Mühselige technische Detailarbeit einer wachsenden Zahl von GenderexpertInnen ist notwendig, wenngleich deren Erfolg nicht garantiert ist. AdvokatInnen zu Gender und Klima tun deshalb gut daran, sich wie ihre Mainstream-KlimakollegInnen nicht allein auf das Klimaregime zu konzentrieren, sondern eine Vielzahl von politischen Interventionsmöglichkeiten auch außerhalb des UNFCCC-Rahmens wie beschrieben zusätzlich konsequent weiterzuverfolgen. Dabei darf auch die Lobby- und gender mainstreaming-Arbeit innerhalb der in Klima- und Entwicklungsfragen engagierten transnationalen Zivilgesellschaft nicht vernachlässigt werden. Auch da gibt es noch viel zu tun. Dennoch birgt das internationale Klimaregime genderpolitischen Verbesserungsspielraum, der jedoch nur in dem Rahmen genutzt werden kann, wie die UNFCCC als zentrales Entscheidungsorgan internationaler Klimapolitik – wie in Kopenhagen ersichtlich – nicht weiter unterminiert wird. Denn tragischerweise ist den GenderaktivistInnen die öffentliche und politische Wahrnehmung ihrer langjährigen Beteiligung wie die Anerkennung als wichtige stakeholder im internationalen Klimaregime erst zu einem Zeitpunkt geglückt, da die Wirksamkeit des UNFCCC-Prozesses für die Klimaverhandlungen schlechthin und die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in diesem Rahmen – auch von den NGOs selbst – zunehmend in Frage gestellt werden.

In den internationalen politischen Entscheidungs- und Dialogstrukturen, die sich für das Voranbringen globaler Klimavereinbarungen als möglicher UNFCCC-Ersatz generieren, z.B. in den Clubs der weltweit wirtschaftspolitisch und politikstrategisch wichtigten Länder wie der G8 oder der G20, dem von den USA initiierten Major Emitters Forum (MEF) oder der von Brasilien, Südafrika, China und Indien gebildeten BASIC-Gruppe systemisch wichtiger Schwellenländer, kommt Geschlechtergleichheit als Bestandteil politischer Absichtserklärungen und Verlautbarungen nicht vor. Von der politischen Anerkennung und Beachtung eines Konzepts systemischer Veränderung politischer Machtverhältnisse und Ressourcenzugänge auf globaler wie Haushaltsebene, wie es im Verständnis von Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterdemokratie enthalten ist, sei ganz zu schweigen. Eine solche die Genderverhältnisse integrierende Transformation auf multiplen politischen Aktionsebenen (global, national, lokal, Haushalt) ist aber die Voraussetzung, um die gleichzeitige Sozial-, Wirtschafts- und Energiewende durchzusetzen, die der Klimawandel zur Überlebenssicherung unseres Planeten letztlich fordert. In der Abwesenheit der politischen Akzeptanz solch einer notwendigen Transformation bleibt NGOs – allerdings „gendersensibilisierter“ und aktivistischer als bislang – nur das Sich-Weiter-Einmischen.


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Zivilisierung des Klimaregimes - NGOs und soziale Bewegungen in der nationalen, europäischen und internationalen Klimapolitik

Die große Transformation des Energiesystems in Richtung einer nachhaltigen, klimaverträglichen Zukunft ist in der internationalen Politik bisher nicht gelungen. Können zivilgesellschaftliche Akteure aus NGOs, Bewegungen oder außerparlamentarischen Initiativen dafür Unterstützung leisten? Eine Zivilisierung des Klimaregimes scheint dafür unerlässlich.

Dieser Beitrag erschien in dem Buch von Achim Brunnengräber (Hrsg.)