Grund- und menschenrechtliche Ansprüche auf Klimaschutz gegen den Staat im Europa- sowie im deutschen Bundesverfassungsrecht: Verhältnis und Wechselwirkungen
Der durch menschliche Treibhausgasemissionen verursachte Klimawandel stellt die gesamte Gesellschaft und damit in besonderem Maße auch den Gesetzgeber vor große Herausforderungen; die globale Dimension des Klimawandels macht zudem internationale Koordinierung der vielgestaltigen Anstrengungen unerlässlich. Er gefährdet neben der Umwelt Individualrechtsgüter, die grund- und menschenrechtlich geschützt werden, und wirft dabei auch neuartige rechtliche Fragestellungen auf.
Diese sind in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen auf nationaler wie internationaler Ebene geworden. Die Arbeit wird die Individualansprüche auf staatliche Klimaschutzmaßnahmen, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den deutschen und europäischen Grundrechten ergeben, behandeln. Hierzu sind mittlerweile unterschiedliche Gerichtsentscheidungen insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofs und nationaler Gerichte in Europa, unter anderem des Bundesverfassungsgerichts, ergangen. Rechtsgrundlagen, dogmatische Herleitung, Inhalt, Rechtsschutzmöglichkeiten und die Wege, auf denen sich die unterschiedlichen Gewährleistungen im europäischen Raum beeinflussen, werden in der Arbeit untersucht.
Der zweite Teil der Arbeit behandelt darauf aufbauend die Frage, in welchem Verhältnis der Grundrechtsschutz im Recht der Europäischen Union zu dem des deutschen Grundgesetzes steht. Im Grundsatz besteht Einigkeit darüber, dass das Recht der Europäischen Union Anwendungsvorrang vor jeglichem nationalem Recht der Mitgliedsstaaten genießt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat hierzu jedoch verschiedene Vorbehalte entwickelt. In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Umständen eine Vorrangdurchbrechung nach diesen Grundsätzen in Betracht käme, ob und gegebenenfalls wie diese im durch besondere Charakteristika geprägten Sachbereich Klimaschutz fortzuentwickeln sind und welche Rechtsfolgen dies nach sich ziehen könnte.