Infolge starker Kritik afghanischer Menschenrechtsorganisationen hat das Justizministerium den Gesetzesentwurf zu Hochzeitsfeiern in Afghanistan noch einmal überarbeitet. Das Resultat ist enttäuschend: Dass das Gesetz persönliche Freiheiten einschränkt wurde außer Acht gelassen. Die Änderungen betreffen lediglich technische Details. -> Aktuelle Artikel, Publikationen und andere Veröffentlichungen über und aus Asien.
Die afghanische Verfassung gewährt in Artikel 24 allen Bürgern persönliche Freiheiten. Afghanistan ist Mitglied internationaler Menschenrechts- und Frauenrechtskonventionen. Eine der beeindruckendsten und mutigsten Institutionen des Landes ist die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (AIHRC). Dennoch entwerfen die Ministerien immer wieder Gesetze, die nicht im Einklang mit dem Freiheitsgedanken stehen und die Gleichstellung von Männern und Frauen nicht respektieren.
Jüngstes Beispiel ist ein Gesetzesentwurf für Hochzeitsfeiern. Hier werden nicht nur allgemeine Festlegungen getroffen, die junge Paare vor dem Ruin durch teure Feiern bewahren sollen. Bis ins Detail ist geregelt, wie teuer Hochzeitskleid und Essen sein dürfen, wieviele Gäste geladen werden dürfen, und welchen Spielraum das Paar bei der Wahl des Kleides und der Gestaltung des Raumes hat. Männer und Frauen müssten getrennt Hochzeit feiern. Das Frauenministerium solle zudem mit den Frauen arbeiten, damit diese keine unislamischen Kleider trügen. Auch Schneider, die unislamisch schneiderten und Gastwirte, die ihren Gästen das Filmen nicht verbieten würden, sollen bestraft werden.
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