Atomstrompläne der südafrikanischen Regierung gestoppt

Teaser Bild Untertitel
Partnerinnen und Partner der Heinrich-Böll-Stiftung, die sich für ein Ende der Atomstrompläne einsetzen

Eine von der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützte Gerichtsverhandlung fegt die Atomstrompläne der südafrikanischen Regierung vom Tisch. Ein Interview mit Layla Al-Zubaidi, Leiterin des Büros Südliches Afrika der Heinrich-Böll-Stiftung.

Heinrich-Böll-Stiftung: Ein Richter am Obersten Gerichtshof vom Westkap setzte am Dienstag, 26. April den Plänen der südafrikanischen Regierung zum Ausbau von Nuklearenergie ein plötzliches Ende. Wie wichtig war dieses Urteil?

Al-Zubaidi: Dieser Gerichtsentscheid ist ein Riesenerfolg für die südafrikanische Zivilgesellschaft. Seit Jahren kritisieren zahlreiche Energieexperten im Land, die Medien und große Teile der Öffentlichkeit, dass die Regierung den Ausbau von  Nuklearenergie voran treibt, ohne die Bürger ausreichend informiert und demokratische Abläufe respektiert zu haben. Zudem stützt sich die Regierung scheinheilig auf einen veralteten Plan des Energieministeriums, der noch den Ausbau von Atomstrom empfiehlt. Der neue Plan, der derzeit öffentlich diskutiert wird, besagt hingegen, dass Südafrika vor dem Jahr 2037 keine neuen Atomreaktoren benötige. 

Bisher fielen jedoch alle Proteste auf taube Ohren. Unsere Partnerorganisation Earthlife kam daher vor zwei Jahren auf die Idee, die Regierung juristisch herauszufordern. Zusammen mit dem South African Faith Communities‘ Environmental Institute zog sie im Oktober 2015 vor Gericht. Wie erwartet antwortete die Regierung mit Papierwusten und Verzögerungstaktiken. Die Verhandlungen gestalteten sich so zäh und teuer, dass wir fast aufgeben mussten. Mit einem solch eindeutigen Erfolg hatten wir nicht gerechnet.

Worum genau drehte sich das Urteil und wer wurde beklagt?

Der Richter erklärte zwei Beschlüsse der ehemaligen Energieministerin Tina Joemat-Pettersson, die die Bedingungen für den Ausbau schafften, für verfassungswidrig und ungültig. Dabei betonte er, dass es sich bei diesen Beschlüssen nicht um reine Verwaltungsakte handele, wie das Ministerium vorgab, sondern um Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für das Land.  Ein „rationaler und fairer Entscheidungsprozess“ sowie „faire öffentliche Partizipation“ seien daher zwingend notwendig. Der erste Beschluss durch die Energieministerin besagte u.a., dass das Land 9,6 Gigawatt zusätzliche Nuklearenergie benötige. Der zweite legte später den staatlichen Energieversorger Eskom als Beschaffungsinstanz fest.

Der Richter warf der Energieministerin, dem nationalen Energieregulator und Eskom vor, versäumt zu haben, faire Entscheidungsprozesse sicher zu stellen. Weitere Beklagte waren die Parlamentssprecherin und andere politische Repräsentanten, die darauf hätten bestehen müssen, dass die demokratischen Abläufe ihrer Institutionen nicht umgangen werden. Beklagter war jedoch auch Jacob Zuma, der südafrikanische Präsident selbst. Im Jahr 2014 hatte er die Ministerin autorisiert, ein Abkommen mit der russischen Regierung zu unterzeichnen, das eine strategische Partnerschaft zu Nuklearenergie besiegelte.

Welche Rolle spielte das Abkommen mit Russland?

Die Regierung behauptete immer wieder, dass sie sich noch in der Vorbereitung der Beschaffungsphase befände, und sich das Abkommen mit Russland rein darauf begrenze. Dabei behandelte sie das Abkommen als Staatsgeheimnis und unterband so jegliche kritische Prüfung durch die Öffentlichkeit.

Im Februar 2015 gelang uns jedoch doch eine Sensationsmeldung: Der russische Anti-Nuklear-Aktivist Vladimir Slivyak, ebenfalls Partner der Heinrich-Böll-Stiftung, erhielt eine Kopie des Abkommens in russischer Sprache durch Kontakte im russischen Außenministerium und gab sie an Earthlife weiter. Der von Earthlife beauftragte Übersetzer fand das „geheime“ Dokument daraufhin sogar veröffentlicht auf der  Website des russischen Außenministeriums.

Unter dem Titel “Exposed: Scary details of South Africa's secret Russian nuke deal”  veröffentlichte die südafrikanische Zeitung Mail & Guardian die Einzelheiten des Abkommens. Die Öffentlichkeit erfuhr nun, dass diese wesentlich weitreichender und bindender waren als von der südafrikanischen Regierung behauptet.

Was war schaurig an den Details des Abkommens?

In den wesentlichen Punkten räumte es Russland Vetomacht ein, falls sich Südafrika entscheiden sollte, mit anderen Nuklearanbietern ins Geschäft zu kommen. Es entbandt Russland von jeglicher Haftbarkeit im Falle von Reaktorunfällen, und räumte Russland zahlreiche steuerliche und finanzielle Vorteile ein. Sollte Südafrika seine eigene Nuklearindustrie entwickeln und die von Russland gelernte, aber lokal entwickelte Nuklearenergietechnologie exportieren wollen, wäre dies nur mit Russlands Erlaubnis möglich.

Es wurde deutlich, dass diese Abkommen einer kleinen und machtvollen Gruppe von Loyalisten innerhalb des Energieministeriums unterstand, von denen zwei Personen Präsident Zuma im August 2015 zu einem „medizinischen Urlaub“ nach Russland begleiteten - einen Monat bevor das Abkommen unterzeichnet wurde.

 

SAFCEI & Earthlife Africa Jhb Nuclear Court Victory - SAFCEI

video-thumbnailDirekt auf YouTube ansehen

Viele Organisationen waren am 26. April vor Ort, um die Urteilsverkündung mitzuverfolgen.

Was ist das persönliche Interesse Jacob Zumas an Nuklearenergie und wird er sich an das Urteil halten?

Die Regierung Jacob Zumas steckt derzeit in einer tiefen Legitimitätskrise. An massiven Korruptionsskandalen in seiner Amtszeit fehlt es nicht. Als er jedoch im Dezember 2015 seinen kompetenten Finanzminister Nhanhla Nene feuerte, weil dieser eine Reform der maroden Staatsunternehmen, darunter Eskom, gefordert hatte, erfuhr er zum ersten Mal starken Widerstand auch aus den eigenen Kreisen. Zuma sah sich gezwungen, mit Pravin Gordhan erneut einen kritischen und kompetenten Minister einzusetzen. Beide Finanzminister kritisierten Zumas Nuklearpläne.

Im Oktober 2016 veröffentlichte die mit der Ahndung von Korruption betraute Ombudsfau einen Bericht mit dem Titel „State of Capture“. Dieser belegte, dass die indische Unternehmerfamilie Gupta, deren  Geschäftsinteressen eng mit der Familie Zuma verquickt sind, Einfluss auf Staatsgeschäfte nimmt. Dabei überrascht wenig, dass die Gupta-Familie Uran-Minen betreibt und damit direkt vom Bau neuer Atomreaktoren profitieren würde.

Im März dieses Jahres beschloss Zuma über Nacht, alle Warnungen zu ignorieren und Pravin Gordhan wieder abzusetzen. Diese offensichtlich persönlich motivierte Entscheidung rief eine breite Protestbewegung auf den Plan. Tausende, darunter prominente Mitglieder des regierenden ANC, zogen gegen Zuma auf die Straße. Die politische Opposition strebt derzeit ein Amtsenthebungsverfahren an. Auch wenn Präsident Zuma das Verfahren überleben sollte, befindet er sich in einer geschwächten Position. Vor diesem Hintergrund bezweifele ich, dass er das Urteil in den kommenden Monaten ignorieren wird.

Ist der Ausbau von Nuklearenergie in Südafrika damit für immer vom Tisch?

Nein. Die Regierung kann erneut beschließen, dass das Land mehr Atomstrom benötigt und neue Abkommen eingehen. Sie kann jedoch dabei in Zukunft nicht mehr die Öffentlichkeit und das Parlament ausschließen. Die Regierung wird sicherlich versuchen, die eigene Mehrheit im Parlament zu nutzen, um auch hier ihre Pläne durch zu drücken. Unsere Partner werden jedoch nicht locker lassen und darauf drängen, dass die demokratischen Institutionen ihre Verpflichtungen erfüllen. Damit haben sie einen wichtigen Sieg für die Demokratie errungen.