Wissenschaftsfreiheit: 13 Thesen zur Bedeutung der Wissenschaft für die offene Gesellschaft

Zwei Entwicklungen setzen die Wissenschaft unter Druck: „Fake News“ gefährden rationale Argumente und in immer mehr Staaten sind Wissenschaftler/innen Repressionen ausgesetzt. Was ist zu tun? Eine Antwort in 13 Thesen.

"March for Science" in Berlin
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Der "March for Science" am 22. April 2017 in Berlin

Wir leben in bewegten Zeiten. Weltweit erstarken autoritäre, nationalistische und populistische Strömungen. Sie richten sich gegen Pluralität, Weltoffenheit und Toleranz. Sie operieren mit „Fake News“ und erzeugen ein wissenschaftsfeindliches Klima. Autokratische Regime beschneiden systematisch die Freiheit wissenschaftlicher Institutionen und weiten dadurch ihren Machtanspruch aus. In vielen Ländern werden Wissenschaftler/innen gegängelt oder müssen gar um ihr Leben fürchten.

Andernorts stellen Populisten die Erkenntnisse der Klimaforschung in Abrede oder feinden die Genderforschung an. Sie versuchen, gesellschaftliche Wandlungsprozesse aufzuhalten und Errungenschaften zurückzunehmen. Sie arbeiten gezielt gegen die ökologische Modernisierung und gleichberechtigte Geschlechterverhältnisse und ziehen so gegen bestimmte Wissensgebiete zu Felde.

Diese Entwicklungen stellen Grundfesten der Wissenschaftsfreiheit infrage. Damit stehen die offene Gesellschaft und die Demokratie in Gänze auf dem Spiel. In einer solchen Situation kommt es darauf an, Werte zu verteidigen, die für die Wissenschaft wie für eine freie Gesellschaft konstitutiv sind.

Längst ist die Scientific Community alarmiert: Welche Impulse müssen aus der Wissenschaft kommen, um Anfeindungen und Infragestellungen zu begegnen? Wie kann die Politik Wissenschaftler/innen darin stärken, ihre Bedeutung für eine freie, innovative und offene Gesellschaft zu vermitteln? Doch nicht nur Expert/innen, sondern wir alle sind aufgefordert zu handeln. Es geht um viel.

Wissenschaftsfreiheit

Die Wissenschaft ist Gradmesser einer freiheitlichen und offenen Gesellschaft. Sie ist konstitutiv für eine Gesellschaft, die es versteht, sich weiterzuentwickeln, ihre ökonomische und soziale Innovationskraft zu entfalten, sich zu hinterfragen und sich auch immer wieder neu zu erfinden. Wissenschaftsfreiheit bedeutet, der wissenschaftlichen Neugierde nachgehen zu dürfen und Thesen frei entwickeln und diskutieren zu können. Sie lebt von freiem Zugang zu bestehendem Wissen und zahlt ihre Dividenden in Erkenntnissen, Innovationen, Analysen, Gewissheiten, Zweifeln und Ideen an die Gesellschaft zurück.

Dabei verlangt die Wissenschaftsfreiheit der Gesellschaft einiges ab, denn es geht um eine sogenannte unkonditionierte Freiheit: Frei von politischen oder ökonomischen Zwängen und Zwecken entfaltet die Wissenschaft erst ihr volles Erkenntnispotenzial. Um als Ideengeber, Berater, Innovator, Stütze, Treiber und auch Mahner der Gesellschaft wirken zu können, ist Wissenschaft auf ein Umfeld angewiesen, das sie fördert, stützt, kritisiert und auch mit einem Vertrauensvorschuss ausstattet. In einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat braucht die Freiheit der Wissenschaft daher klare und stabile Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie aktives Engagement von Wissenschaft, Bürgerschaft und Politik.

Grundlagen stärken

Die Bedeutung einer freien Wissenschaft für die Gesellschaft ist in Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes fest verankert. Wie alle Institutionen des demokratischen Rechtsstaates sind auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht unabhängig von der gesellschaftlichen Entwicklung. Auch für sie gilt, was Ernst-Wolfgang Böckenförde 1976 formuliert hat:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Im Falle der Wissenschaft ist es neben der Anerkennung von Menschenrechten, demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln vor allem die Übereinkunft, dass die Regeln der Logik und des rationalen Arguments gelten. Geht diese Übereinkunft in der Gesellschaft verloren, können auch staatliche Normen die Wissenschaft und ihre Freiheit nicht schützen. Zentrale Grundlagen der Wissenschaftsfreiheit sind daher sowohl Bildung, die zu Selbständigkeit und Freiheit befähigt, als auch der breit geführte gesellschaftliche Diskurs. Sogenannte Blasen oder „bubbles“ lassen als rein bestätigende, höchstens noch kreative Räume keinerlei argumentativen Austausch mehr zu.

Freiheit verteidigen

In einer Zeit, in der verstärkt freiheitliche Kernpositionen infrage gestellt werden, muss sich auch die Wissenschaft als robust und wehrhaft erweisen. Ein positives Beispiel dafür war der weltweit aufgegriffene „March for Science“. Alle, die sich daran beteiligt haben, haben damit Pluralität, Weltoffenheit und Toleranz verteidigt. Wissend, dass die Verletzlichkeit der Wissenschaft nicht erst bei der Verfolgung von Wissenschaftler/innen oder dem Schließen von Hochschulen beginnt, sondern schon beim Druck auf die Finanzierung oder bei der politischen Instrumentalisierung von Forschungsergebnissen.

Die Leidenschaft, mit der Forschende Fragen stellen und auch scheinbar Unverrückbares hinterfragen, trifft in einer komplexer werdenden Welt auf immer mehr Menschen, die ihre Gewissheiten behalten wollen, weil sich für sie schon zu vieles zu schnell ändert. Öffentlich finanzierte Wissenschaft steht daher vor einer neuen zusätzlichen Herausforderung: Neben der Qualitätssicherung durch „peer review“ ist eine Kommunikation mit und in der Öffentlichkeit notwendig, die die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft spiegelt. Das ist nicht nur Aufgabe der Wissenschaft selbst, sondern auch der Politik, der organisierten gesellschaftlichen Öffentlichkeit und der Medien.

Mit unseren 13 Thesen zur Wissenschaftsfreiheit laden wir zu einem Austausch ein, von dem wir alle profitieren können.

1. Wissenschaftsfreiheit braucht Einsatz – von innen und außen

Wissenschaftsfreiheit braucht Rechtssicherheit als einen Rahmen von außen und „Innendruck“ als Praxis von innen. Nur dann kann in einem ständigen Prozess die Balance zwischen „Freiheit wovon?“ und „Freiheit wozu?“ gefunden werden. Den freiheitlichen Rahmen zu setzen, zu gewähren und für die Wissenschaft positiv und förderlich zu gestalten, ist Aufgabe des Staates in seinen demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren. Diese Freiheit zu nutzen und in Verantwortung mit Leben zu füllen, ist ureigenste Aufgabe von Wissenschaftler/innen.

Dazu gehört auch, sich um die Verbindung zur Gesellschaft zu bemühen, sie wertzuschätzen und weiterzuentwickeln. So kann Wissenschaft zur Entfaltung freien Denkens beitragen. Die Freiheit von Fremdbestimmung, die den Kern der Wissenschaftsfreiheit ausmacht, können jene am besten verteidigen, die in der Wissenschaft zuhause sind. Gleichzeitig ist der Schutz des Freiraums Wissenschaft von größtem Interesse für Politik und Gesellschaft.

2. Wissenschaft institutionell sichern

Die Aufgabe des freiheitlichen Rechtsstaates beginnt hinsichtlich der Institutionen beim stabilen gesetzlichen Rahmen, damit Wissenschaft frei von politischem Druck sein und sich gegen Einflussnahmen von außen mit rechtsstaatlichen Mitteln wehren kann. Nur in dieser institutionalisierten Sicherheit ist der Kopf frei für die eigentliche Arbeit. Forschungsfragen, Methoden oder Erkenntnisse müssen nicht politisch erwünscht sein.

In einem Staat, der der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet ist, dürfen und sollen auch Fragen erforscht werden, die politisch inopportun, unbequem oder sogar unerwünscht sind. Jenseits der Institutionen sind Rationalität und das Abwägen von Argumenten Grundpfeiler des Rechtsstaates. Bildung und Wissenschaft sind die Instrumente, mit denen eine Gesellschaft diese Grundvoraussetzungen schafft und verankert.

3. Wissenschaft finanziell sichern

Freie Wissenschaft braucht verlässliche materielle Grundlagen. Die Grundfinanzierung von Wissenschaftseinrichtungen – seien es Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – muss ausreichend sein, um bei Personal, Lehre, Forschung und Transfer stabile Strukturen und Perspektiven zu ermöglichen. Die wettbewerbliche Geldvergabe muss für das Zusätzliche angeboten werden, nicht für den Kernbereich.

4. Unabhängigkeit der Wissenschaft sorgfältiger achten

Evidenzbasierte Politik sollte eine Politik des Abwägens sein und das auch transparent machen. Die Politik muss sich in ihrem Gebrauch wissenschaftlicher Ergebnisse ehrlicher machen. Oft zieht sie zur Legitimation von Entscheidungen wissenschaftliche Erkenntnisse heran. Gerade weil Wissenschaft Legitimationskraft hat, wird Forschung auch für den politischen Prozess betrieben – nicht nur in Ressortforschungseinrichtungen. In der sozialwissenschaftlichen Forschung entsteht beispielsweise durch den Auftrag zur Evaluation von Gesetzesvorhaben direkter Einfluss auf politische Gestaltungsoptionen.

Entsprechend wird um Formulierungen gerungen. Denn Erkenntnisse sind politisch nutzbar. Diese Rolle der Wissenschaft als wirkmächtige Legitimationsinstanz für politische Entscheidungen bringt Wissenschaftler/innen in eine unbequeme Rolle: Plötzlich geraten sie in ein Feld der öffentlichen Auseinandersetzung, das nicht den Regeln ihres Fachs, standardisierten Methoden und Peer-Review unterliegt, sondern ganz anderen Maßstäben und Überzeugungstechniken.

Die Abgrenzung zwischen „evidence based policy making“ und „policy based evidence making“ muss offen angesprochen werden. Gleichzeitig ist Wissenschaft selber nicht nur unabhängiger Akteur, sondern in ihrer Rolle als Politikberater auch mit Interessen unterwegs. Jeder Verdacht, dass die Unabhängigkeit der Wissenschaftler/innen bzw. ihrer Forschungseinrichtungen beeinträchtigt ist oder Interessen nicht offengelegt werden, schwächt beide Beteiligten: Wissenschaft und Politik. Daher müssen Kriterien und Prozesse transparent und nachvollziehbar gestaltet sein, Interessen und Konflikte offengelegt werden sowie Mehrheits- und Minderheitsmeinung dargestellt werden.

5. Kein politisches „Eigentum an Wissen“

Wissenschaftliche Ergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, sind niemals Eigentum von Exekutive oder Legislative. Daher steht staatlichen Seiten auch nicht zu, öffentlich gefördertes Wissen für sich zu behalten oder den Zugang nach politischen Kriterien zu reglementieren. Wenn Sicherheitsbedenken bestehen – etwa in der biologischen oder medizinischen Forschung – müssen sie in einem transparenten Verfahren behandelt und öffentlich diskutiert werden. Angestrebtes Ziel muss es dabei immer sein, die Ergebnisse über demokratisch legitimierte Verfahren einer Veröffentlichung zuzuführen. Ethische Standards sollten von legitimierten Akteuren in transparenten Prozessen entwickelt und überwacht werden.

6. Vertrauensvorschuss sorgsam bewahren

Die Wissenschaft muss die Regeln, nach denen sie sich organisiert und ihre Qualität sichert, immer wieder hinterfragen und auch mehr als bisher öffentlich erklären. Vertrauen ist die zentrale Ressource, auf der diese Selbst-Governance der Wissenschaft beruht. Skandale wie in der niederländischen Soziologie, der südkoreanischen Klonforschung oder bei Plagiatsfällen tauchen als Blitzlichter in den Medien auf und hinterlassen Verunsicherung über die Selbstregulierungskräfte der Wissenschaft.

Vertrauensverlust entsteht aber auch dadurch, dass Wissenschaft teilweise mit einem unbedingten Wahrheitsanspruch auftritt, der sich jedoch mitunter als unbegründet oder nicht haltbar herausstellt. Wissenschaft sollte deswegen offenlegen und kommunizieren, dass Irrwege, Fehlannahmen und Nichtwissen auch konstitutiv für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn sind.

Die öffentliche Finanzierung von Wissenschaft basiert auf einem gesellschaftlichen Vertrauensvorschuss. Dieser muss von der Wissenschaft immer wieder neu erworben werden. Dazu gehören permanentes Qualitätsbemühen und eine positive Fehlerkultur, Transparenz, Grundlagenforschung und Arbeiten zu den großen Herausforderungen, Exzellenzverpflichtung, Rechenschaftspflichten, Ernstnehmen der Lehre und gute Betreuung von Studierenden sowie ein Bemühen um Gesellschaftskontakt.

7. Fragen und Antworten verständlich kommunizieren

Die Wissenschaft steht vor der Herausforderung, dass ihre Fragestellungen und Erkenntnisse auch in öffentlichen Debatten auf dem Prüfstand stehen, die nicht von Fachleuten geführt werden. Stärker als bisher sollte daher die gute Kommunikation von wissenschaftlichen Prozessen und Inhalten in die Gesellschaft hinein selbstverständlicher Teil ihrer Arbeit werden.

8. Begegnung zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärken

Rationalität als Grundpfeiler eines Rechtsstaates braucht die Verankerung in der Gesellschaft. Das geschieht unter anderem durch Vielfalt bei den Forschenden wie auch durch mehr Möglichkeiten des Austausches zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die Bedeutung von Wissenschaft muss für Menschen auch in ihrem Alltag persönlich erfahrbarer werden. Dazu sollte Wissenschaft auch Orte aufsuchen und in Zusammenhängen sichtbar werden, die bislang für sie ungewöhnlich sind, so im Quartiersmanagement.

Wer mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, sollte nicht nur der Politik gegenüber Rechenschaft abgeben, sondern sollte auch Gelegenheiten schaffen und Prozesse einführen, durch die der Austausch mit der interessierten Bevölkerung ermöglicht wird, von der „langen Nacht“ über die „offene Tür“ bis zum öffentlichen Dialog. Darüber hinaus profitiert wissenschaftliche Erkenntnis selbst davon, wenn sie sich Alltagsperspektiven öffnet. An partizipativen Forschungsansätze, bei denen sich Forschung und Gesellschaft austauschen, gibt es unterschiedliche Spielarten: von Open Science über Bürgerwissenschaft bis hin zu Reallaboren. Partizipative Ansätze stärken die Transparenz und Legitimität und können so den notwendigen gesellschaftlichen Rückhalt für die Wissenschaft stärken.

9. Wissenschaftsdiplomatie stärken

Um die Wissenschaftsfreiheit in anderen Staaten zu fördern, ist eine „Science Diplomacy“ nötig. Zu dieser Wissenschaftsdiplomatie gehört eine aktive Außenwissenschaftspolitik, die jeden internationalen Kontakt und Besuch auch zur Stärkung der dortigen nationalen Bildungs- und Forschungslandschaft wie auch der internationalen Bildungs- und Forschungskooperation nutzt. Eine besondere Rolle können dabei transnationale Bildungsprojekte, Hochschulkooperationen und der Austausch übernehmen. Sie können dabei Nukleus und Antreiber von Wissenschaftsfreiheit sein und die Standards für Bildung und Wissenschaft „Made in Germany“ in der Praxis verbreiten. Der europäische Bildungs- und Forschungsraum sollte dabei als Vorbild dienen.

10. Rechtliche Absicherung international durchsetzen

Wo Hochschulgesetze zur Abschottung und zur Unterdrückung von Wissenschaft genutzt werden sollen, muss die Bundesregierung deutlich widersprechen. Wo das innerhalb der EU geschieht, müssen die vertraglich vereinbarten Konsequenzen bis hin zum Vertragsverletzungsverfahren auch gezogen werden. Wer Mitglied des Europarates ist oder Mitglied der EU werden will, muss sich über eine „Wissenschaftsfreiheit“ als Kernbestandteil des Wertekanons im Klaren sein.

11. Wissenschaft auf die Agenda

Besonders erschreckend ist Wissenschaftsfeindlichkeit dort, wo sie scheinbar mit demokratischen Mitteln bestärkt und installiert wird. Von einem Militärherrscher in Ägypten überrascht es nicht, wenn er die Freiheit der Wissenschaft nicht akzeptiert. Von Regierungschefs eines EU-Mitgliedsstaates erwartet man dies jedoch, erst recht vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Egal ob Physikerin, Buchhändler oder Jurist: Wer Deutschland bei Staatsbesuchen repräsentiert, sollte in Zukunft immer auch „die Wissenschaft“ treffen, ihr damit Aufmerksamkeit und Anerkennung geben.

12. Wissenschaftler/innen im Exil unterstützen

Wo Wissenschaftler/innen verfolgt oder ins Exil getrieben werden, müssen freiheitliche Staaten für sie einstehen. Wenn die Lage in deren Heimatland nicht besser wird, sollten staatliche und zivilgesellschaftliche Initiativen den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Chance geben, bedrohte Wissenschaftler/innen aufzunehmen. Angesichts zunehmender Bedrohung sollten alle Beteiligten ihr Engagement schnellstmöglich und langfristig ausweiten.

13. Austausch auf allen Stufen

Auch Studierende genießen Wissenschaftsfreiheit. Ihre Freiheit geht weiter als bloß belehrt zu werden. Forscherischer Neugier nachzugehen, um die Welt verstehen zu können, ist ein Grundrecht, dem im nationalen wie internationalen Kontext weder politische Auffassungen noch religiöse Dogmen entgegengehalten werden dürfen. Wo junge Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten an die Hochschulen kommen, können sie den Vorwurf der Populisten überzeugend entkräften, „die Wissenschaft“ sei – genauso wie „die Politik“ – eine abgehobene und elitäre Gruppe. Offene Hochschulen sind daher in jeder Hinsicht eine Basis für offene Gesellschaften.

 

Kai Gehring ist grüner Bundestagsabgeordneter und Fraktionssprecher für Hochschulen und Wissenschaft.
Philipp Antony ist Referent für Bildung und Wissenschaft der Heinrich-Böll-Stiftung.
Dieser Beitrag ist auch als E-Paper erschienen.