Strukturell verschuldete Kommunen müssen entschuldet werden. Der Bund soll den Investitionspakt für konsolidierungsbedürftige Kommunen kontinuierlich weiterführen.
Die Finanzsituation der Kommunen ist räumlich ähnlich disparat wie die Verteilung von Wachstumsregionen auf der einen und von Abwanderung betroffenen Städte und Gemeinden auf der anderen Seite. Sie hängt mit der generellen ökonomischen Entwicklung der Regionen zusammen.
Die Stärkung der kommunalen Finanzen bleibt auch über den für die Zeit ab 2020 beschlossenen Länderfinanzausgleich hinaus eine grundlegende Aufgabe. Die strukturelle Verschuldung einiger Kommunen ist Ausdruck einer jahrezehntelangen Strukturschwäche und geronnener sozialer Spaltung – manche Städte haben ihren Schuldenberg aufgebaut, als die Kommunen noch für die Sozialhilfe zuständig waren.
In einigen Bundesländern, in denen diese Probleme gehäuft auftreten, sind Entschuldungsprogramme aufgelegt worden. Die Entschuldungsprogramme sollen so angelegt sein, dass sie strukturschwachen Kommunen mittelfristig eine nachhaltige Entschuldung ermöglichen. Der Bund sollte die Verantwortung für Entschuldung der ärmsten Kommunen nicht vollständig an die Länder abgeben. Es ist wichtig, die Entschuldungsprogramme bundesweit vergleichend zu evaluieren. Die Finanzhilfen des Bundes für konsolidierungsbedürftige Kommunen (“Investitionspakt“) müssen verstetigt werden.