Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse realistisch umsetzen

Gleichwertigkeit ist und bleibt ein Verfassungsauftrag und muss neu mit Leben gefüllt werden. Er soll dadurch eingelöst werden, dass alle Bürger/innen Zugang zu lebenswichtigen Infrastrukturen haben.

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Über das Postulat der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ gibt es spätestens seit dem Zeitpunkt, als sich die Lebensverhältnisse in Deutschland stärker auseinanderzuentwickeln begannen, also seit ca. 20 Jahren, eine intensive Diskussion. Dabei wurde und wird Gleichwertigkeit zum Teil als Kampfbegriff zur Verteidigung lokaler, bedrohter Infrastrukturen und als Abwehr gegen Kürzungen der Förderung des ländlichen Raumes genutzt; zum Teil wird für eine tendenzielle Abkehr von Gleichwertigkeit als normative Vorgabe für staatliche Aufgabenerfüllung geworben.

Gleichwertigkeit ist ein Verfassungsauftrag

Als Fachkommission „Räumliche Ungleichheit“ der Heinrich-Böll-Stiftung plädieren wir für eine aktualisierte, aber auch radikale Neuinterpretation des Gleichwertigkeitsgrundsatzes. Gleichwertigkeit ist und bleibt ein Verfassungsauftrag und muss neu mit Leben gefüllt werden. Gleichwertigkeit sollte dabei im Sinne von territorialer Kohäsion verstanden werden. Es geht um die Ausstattung aller Regionen mit und den Zugang zu lebenswichtigen Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, die die Teilhabe und die territoriale wie soziale Integration der Gesellschaft ermöglichen und den Anschluss an die gesamte Bundesrepublik und an die europäische Infrastrukturvernetzung gewährleisten.

Was die lebenswichtigen Infrastrukturen sind und wie sie ausgestaltet werden, ist ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess. Gemeinhin werden darunter hauptsächlich Infrastrukturleistungen wie Verkehrswesen, Wasser- und Energieversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser sowie Telekommunikation verstanden. Die Zielformulierungen regionaler Entwicklungsstrategien sollten dabei mehr am „Outcome“ orientiert sein: Es geht um Bildung, Mobilität, Kommunikation und Gesundheit und nicht allein um die Zahl der Schulen und Hausarztpraxen.

Der Zugang zu Infrastrukturen muss für alle garantiert werden

Gleichwertigkeit bedeutet also nicht, dass alle Infrastrukturen vor Ort vorhanden sein müssen. Aber der Zugang zu bzw. die Erreichbarkeit von Infrastrukturen und damit Teilhabe für alle muss garantiert werden. Diese Teilhabegarantie löst Versprechen auf soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit ein. Der Bund ist daher in der Pflicht, die Teilhabechancen auch in diesen besonders benachteiligten Regionen und Stadtvierteln nachhaltig zu erhöhen und eine zu den lokalen Bedarfen passende Infrastruktur zu gewährleisten. Daher müssen die zu engen grundgesetzlichen Grenzen für die Beteiligung des Bundes an allgemeiner Infrastruktur zum Zwecke einer in diesem Sinne ausdifferenzierten Gleichwertigkeit geändert werden.

Gleichzeitig gilt: Völlig gleichwertige Lebensverhältnisse und Infrastrukturausstattung in allen Teilbereichen Deutschlands wird es vermutlich auf absehbare Zeit nicht geben, und es ist fahrlässig, diese Erwartung für eigene politische Zwecke weiterhin zu nähren. Auch das Wohlstandsgefälle zwischen Ost und West wird voraussichtlich nicht so rasch ausgeglichen sein wie es wünschenswert wäre.