Impulspapier Nr. 12: Das Völkerrecht nach dem Export deutscher Kriegswaffen
Die deutschen Rüstungsexportgesetze und -grundsätze müssen im Kontext der veränderten geopolitischen Bedingungen angepasst werden, um den völkerrechtskonformen Einsatz deutscher Kriegswaffen auch nach dem Export sicherzustellen.
Die derzeitige rechtliche Regelung bietet kein geordnetes Verfahren zur frühzeitigen Feststellung eines völkerrechtswidrigen Einsatzes deutscher Waffen. Dazu sollten Verwendungskontrollen, d.h. eine Überprüfung, wie diese Waffen eingesetzt werden und ob dabei die völkerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, etabliert werden.
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Inhaltsverzeichnis
I. Die derzeitige Regulierung: Inhaltliche Prüfungen allein im Vorfeld des Exports
II. Völkerrechtliche Pflichten nach der Verbringung
III. Die Notwendigkeit von Verwendungskontrollen