Die Genfer Flüchtlingskonvention hat Geburtstag. Statt sie zu feiern, wird so intensiv wie lange nicht attackiert. Gerade deshalb lohnt der Blick auf das, was sie eigentlich schützt.
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), offiziell das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ vom 28. Juli 1951, wird 75 Jahre alt. Das Jubiläum bietet einen Anlass, sich die Gründe für die Schutzverantwortung erneut in Erinnerung zu rufen und gegen alle Anfeindungen für sie einzustehen.
Das Versprechen, Verfolgten Schutz zu gewähren, ihnen Rechte zu sichern und zugleich Pflichten aufzuerlegen, entstand aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Wie viele verfolgte Jüdinnen und Juden oder politische Gegner*innen hätten gerettet werden können, wenn ihr Status als Flüchtlinge bereits völkerrechtlich geregelt gewesen wäre? In den ersten Jahren galt der Schutz zunächst denjenigen, die infolge von Ereignissen vor 1951 fliehen mussten, und war auf Europa beschränkt. Doch neue Fluchtbewegungen in den 1950er und 1960er Jahren machten deutlich, dass Flucht kein auf Europa begrenztes Phänomen ist. Mit dem New Yorker Protokoll von 1967 wurden die Einschränkungen aufgehoben und alle Staaten der Welt aufgerufen das Versprechen der Konvention zu teilen.
Konvention definiert Mindeststandard zum Schutz vor Verfolgung
Natürlich könnte man heute einwenden, die GFK sei angesichts globaler Flucht- und Migrationsbewegungen nicht mehr zeitgemäß. Zu groß ist die Dimension von Flucht und Migration weltweit, zu viele verschränkte Probleme schreien nach Lösungen. Auf denselben Routen bewegen sich heute Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen: Migrant*innen auf der Suche nach einem besseren Leben, wie Geflüchtete, die hoffen, sich vor Hungersnot oder vor Naturkatastrophen zu retten. Viele von ihnen fallen nicht unter die enge Definition der GFK. Und offensichtlich läuft vieles falsch, wenn Migrant*innen auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen Asyl beantragen, weil es keine anderen Möglichkeiten für einen Aufenthalt für sie gibt.
Dennoch bleibt die Konvention unverzichtbar – sie stellt das Fundament des internationalen Flüchtlingsrechts dar. Sie definiert, wer als Flüchtling gilt, und legt Mindeststandards für den Schutz dieser Menschen fest. Besonderes Gewicht hat dabei das Gebot der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). Niemand darf in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm Verfolgung droht.
Der Schutzverantwortung treu zu bleiben bedeutet nicht, offene Grenzen zu fordern. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eindeutig: Wer Schutz beansprucht, muss die Voraussetzungen erfüllen und jeder Asylantrag ist sorgfältig zu prüfen.
Es gibt gute Gründe, diese Kernprinzipien der Flüchtlingskonvention zu achten. Denn sie schützen nicht nur Geflüchtete, sondern sagen auch etwas über uns selbst aus. Welche Lehren ziehen wir aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs? Was bedeutet es für unsere Gesellschaften, Menschen Schutz zu gewähren, die in ihrem eigenen Staat schutzlos geworden sind; verfolgt und gejagt? Wie handeln wir diesen Menschen gegenüber und wie ermöglichen wir ihnen ein angemessenes Leben ohne Diskriminierung?
Der Schutzverantwortung treu zu bleiben bedeutet nicht, offene Grenzen zu fordern. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eindeutig: Wer Schutz beansprucht, muss die Voraussetzungen erfüllen und jeder Asylantrag ist sorgfältig zu prüfen. Gleichzeitig müssen die Verfahren menschenwürdig bleiben. Ebenso gilt: Wird ein Asylantrag nach einer fairen und rechtskonformen Überprüfung abgelehnt, kann daraus auch die Pflicht zur Ausreise folgen.
GEAS setzt auf Abschreckung statt Solidarität
Gerade in Zeiten wachsenden Rechtspopulismus lohnt ein genauer Blick darauf, wer die GFK und ihre Kernprinzipien aus dem Weg räumen will. Politiker vielerorts missachten die Grundsätze, wenn es um die „Bewältigung“ des „Flüchtlingsproblems“ vor der eigenen Haustür oder schlicht um innenpolitische Profilierung geht. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sollte eigentlich mehr europäische Einigkeit ins System bringen. De facto ermöglicht sie nun unter anderem die Internierung von Asylsuchenden an den Grenzen und folgt weit mehr der Logik strikter Abschreckung als einer Wertepolitik, die internationalem Recht folgt. Der deutsche Innenminister hat Resettlement-Programme und humanitäre Visa ausgesetzt und damit sichere Zugangswege für besonders schutzbedürftige Menschen verhindert.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist auch nach 75 Jahren unverzichtbar und wird es bleiben. Sorgen wir dafür, dass sich mehr und mehr Staaten ihren Prinzipien verpflichtet fühlen und sie konsequent umsetzen. Setzen wir ein klares Zeichen für die Rechte von Flüchtlingen wider radikaler Parolen von Remigration und völkischer Identität!