Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren

Diese Seite widmet sich Fragen wie: In welcher Sprache muss meine Bewerbung abgefasst sein? Warum wird im Bewerbungsbogen nach dem Bildungsabschluss der Eltern gefragt?

In welcher Sprache muss meine Bewerbung abgefasst sein?

Wir erwarten Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Referenzen, Gutachten und ggf. Übersetzungen von Zeugnissen und Dokumenten können in Englisch verfasst sein. Für Promovierende gilt, dass die Kurzfassung des Exposés in deutscher Sprache verfasst sein muss, das Exposé selbst in englischer Sprache verfasst sein kann.

Welche Arbeitsproben soll ich einreichen, wenn ich mich für das Programm "Medienvielfalt, anders: Junge Migrantinnen und Migranten in den Journalismus" bewerben möchte?

Diese Arbeitsproben können für eine Schulzeitung, im Rahmen von Praktika oder auch bei anderen Gelegenheiten erstellt worden sein. Es können beispielsweise Texte (von Reportagen über Berichterstattungen, Interviews bis hin zu Glossen u.ä.), Hörfunkbeiträge oder auch Fotos sein. Wichtig ist, dass mit diesen Arbeitsproben erste Erfahrungen im Journalismus und natürlich auch ein gewisse Begeisterung und ein entsprechendes Talent für dieses Berufsfeld dokumentiert werden können.

Warum wird im Bewerbungsbogen nach dem Bildungsabschluss der Eltern gefragt?

Die Heinrich-Böll-Stiftung möchte auch  Studierende mit nichtakademischem, vielleicht auch mit bildungsfernem Hintergrund ausdrücklich zur Bewerbung ermuntern. Um zu erfahren, ob die Stiftung diese Zielgruppe tatsächlich überhaupt erreicht, fragt sie im Bewerbungsbogen deshalb gezielt nach dem Bildungshintergrund der Eltern.

Welche Rolle haben die Vertrauensdozentinnen und -dozenten im Auswahlverfahren?

Die Vertrauensdozentinnen und -dozenten führen in der zweiten Auswahletappe mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch. Darüber verfassen sie ein Gutachten, in dem sie die Einladung der Bewerberin/des Bewerbers in den Auswahlworkshop - die dritte Auswahletappe - empfehlen oder nicht. Jene Bewerber/innen, die ein positives Gutachten des Vertrauensdozenten/der Vertrauensdozentin bekommen, werden zum Auswahlworkshop eingeladen.

Was mache ich, wenn ich die Vertrauensdozentin/den Vertrauensdozenten, mit der/dem ich in der zweiten Etappe des Bewerbungsverfahrens ein Gespräch führen soll, weder telefonisch noch per E-Mail erreiche?

Sie informieren sich in diesem Fall zunächst an der betreffenden Hochschule in dem zuständigen Sekretariat, wann die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent Sprechstunde hat bzw. wann Sie einen Telefontermin für weitere Absprachen vereinbaren können. Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich an das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung.

Wie kann ich mich auf den Auswahlworkshop vorbereiten? 

Der Auswahlworkshop besteht aus einer Gruppendiskussion zu einem gesellschaftspolitischen Thema und einem Einzelgespräch, das sich um das Studienvorhaben bzw. das Promotionsprojekt, um die eigene Biographie, um das gesellschaftliche Engagement und um das politische Interesse dreht. Sie  sollten Ihre Bewerbungsunterlagen gut kennen, da sich die Mitglieder in der Auswahlkommission im Gespräch darauf beziehen werden.

Kann ich mich nochmals bewerben, wenn ich einmal abgelehnt worden bin?

Es steht Ihnen frei, sich erneut bei uns zu bewerben, wenn Sie in dem dreistufigen Verfahren nach der ersten oder zweiten Etappe abgelehnt wurden; bitte vermerken Sie dies in Ihrer Bewerbung.

Eine Wiederbewerbung nach erfolgloser Teilnahme am Auswahlworkshop (dritte Etappe des Auswahlverfahrens) ist allerdings ausgeschlossen.