Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren

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Adriell Kopp
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Diese Seite widmet sich häufig gestellten Fragen zum Bewerbungsverfahren. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zunächst unsere Informationsseiten sowie unsere dort verlinkten Infoblätter für Studierende und Promovierende angesehen haben. Auch unser Leitbild für die Nachwuchsförderung möchten wir Ihnen ans Herz legen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, hoffen wir, dass Sie in diesen FAQs Antworten finden. 

Die Fragen sind nach folgenden Themenbereichen sortiert:
Bewerbungsvoraussetzungen
Auswahlkriterien
Auswahlverfahren und Online-Bewerbung 

Stand: Juli 2025


Bewerbungsvoraussetzungen

Diese Seite widmet sich häufig gestellten Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zunächst unsere Informationsseiten sowie unsere dort verlinkten Infoblätter für Studierende und Promovierende angesehen haben.
 

Was bedeutet „Hochschulzugangsberechtigung“?

Gemeint ist der schulische Abschluss, der zu einem Studium befähigt. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes (Schul-)Zeugnis belegt. Gemeint ist das Abitur ("allg. Hochschulreife") oder eine fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Studienberechtigung von beruflich Qualifizierten, z.B. von Meister*innen, Techniker*innen, Fachwirt*innen und/oder Inhaber*innen gleich gestellter Abschlüsse, die ein Fach ihrer Wahl studieren können, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Damit ist ihr Abschluss der „allgemeinen Hochschulreife“ gleichgesetzt.

Mit „Hochschulzugangsberechtigung“ ist also immer der Schulabschluss oder ein entsprechendes Äquivalent und nicht ein Studienabschluss gemeint, der zu einer Promotion befähigt.

Bin ich „Bildungsinländer*in“ - oder „Bildungsausländer*in“?

„Bildungsinländer*innen“ sind sowohl Deutsche als auch Studierende mit ausländischem Pass, die – im Unterschied zu „Bildungsausländer*innen“ -  in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

 „Bildungsausländer*innen“ sind Studierende, die – im Unterschied zu „Bildungsinländer*innen“ -  im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Die Unterscheidung wird getroffen, da das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung sowohl vom Auswärtigen Amt als auch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel erhält, um sowohl „Bildungsinländer*innen“ als auch „Bildungsausländer*innen“ fördern zu können.

Für Bildungsinländer*innen bzw.- ausländer*innen gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (s.u.).

Wer kann sich zu welchem Zeitpunkt für ein Stipendium bewerben?

Das Studienwerk führt zwei Auswahlverfahren pro Jahr durch: Jeweils bis zum 1. März oder bis zum 1. September können Bewerbungen eingereicht werden. Welche Bewerber*innen-Gruppe sich zu welchem Zeitpunkt bewerben können, entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen auf unserer Webseite (für Studierende bzw. für Promovierende). Wir empfehlen, die Informationen zu den jeweiligen Bewerber*innen-Gruppen auf der Webseite immer dann nochmal zu prüfen, sobald Sie mit den Vorbereitungen für die Bewerbung beginnen. 

Studienanfänger*innen empfehlen wir, sich erst dann zu bewerben, wenn Fach- und Hochschulstandort zum Zeitpunkt der Bewerbung definitiv feststehen. Die Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Zulassung zum Studium muss spätestens kurz vor der 3. Auswahletappe – dem Interview mit der Auswahlkommission – vorgelegt werden (i.d.R. Mai/Juni oder Dezember/Januar).

Internationale Studierende bzw. Bildungsausländer*innen aus EU- und Nicht-EU-Ländern

können sich dann um eine Förderung bewerben, wenn sie bereits einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss, beispielsweise einen Bachelorabschluss vorweisen können. Dann können sie sich bewerben:

  • ... für die Förderung eines Masterstudiums direkt vor Studienbeginn oder
  • ... in Diplomstudiengängen nach der bestandenen Zwischenprüfung oder in Staatsexamen-Studiengängen nach dem bestandenen Physikum bzw. nach der bestandenen Zwischenprüfung.

Wir empfehlen auch hier, sich dann zu bewerben, wenn Fach und Hochschulstandort zum Zeitpunkt der Bewerbung definitiv feststehen und wenn das Zeugnis zum Erststudium eingereicht werden kann. Die Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Zulassung zum Studium muss spätestens kurz vor der 3. Auswahletappe – dem Interview mit der Auswahlkommission – vorgelegt werden (i.d.R. Mai/Juni oder Dezember/Januar). Gute Deutschkenntnisse (DSH I oder B2) werden vorausgesetzt und müssen nachgewiesen werden.

Deutsche oder internationale Promovierende

Deutsche oder internationale Promovierende bewerben sich dann, wenn sie das Forschungsthema festgelegt haben, ein Exposé vorlegen können, eine*n Betreuer*in gefunden haben und erste Vorarbeiten abgeschlossen sind. Die Hochschulzulassung zur Promotion sollte vorliegen, zumindest beantragt und von dem*der Betreuer*in bestätigt sein.  Die schriftliche Bestätigung der Hochschulzulassung zur Promotion kann ggf. während des Auswahlprozesses noch nachgereicht werden. Gute Deutschkenntnisse (DSH I oder B2) werden auch bei internationalen Promovierenden vorausgesetzt und müssen nachgewiesen werden.

Geflüchtete

Geflüchtete Studierende oder Promovierende können sich unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bewerben. Für Angehörige mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gilt: Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, gelten die Regelungen wie für Bildungsausländer*innen; wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, gelten die Regelungen wie für Bildungsinländer*innen (s.o.). Gute Deutschkenntnisse (DSH I oder B2) werden vorausgesetzt und müssen nachgewiesen werden.

Wir möchten Sie ermuntern, sich auf jeden Fall zu bewerben, selbst wenn die hier genannten Voraussetzungen nicht zutreffen. Wir entscheiden im Einzelfall.

Können sich auch internationale Studierende aus Herkunftsländern außerhalb der EU um ein Stipendium bewerben?

Ja, das Studienwerk fördert auch Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Ländern – vorausgesetzt, sie wollen in Deutschland studieren und sind an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben bzw. zur Promotion zugelassen. 

Bewerbungen von internationalen Studierenden und Promovierenden aus DAC-Ländern haben Vorrang.

Besonders möchten wir solche Bewerber*innen zur Bewerbung ermuntern, die ihren Bachelor-/Masterabschluss im Ausland erworben haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Heimatland aufhalten.

Für internationale Stipendiat*innen ist zudem eine zeitlich befristete Auslandsförderung in einem Drittland in einem zeitlich eingeschränkten Maße ebenfalls möglich. Gute Deutschkenntnisse (DSH I oder B2) werden vorausgesetzt und müssen nachgewiesen werden.

Welche Deutsch-Kenntnisse benötige ich als ausländische*r Bewerber*in bzw. als Nicht-Muttersprachler*in und wie weise ich diese nach?

Für eine Förderung benötigen Sie das Level B2 bzw. DSH I. Bitte reichen Sie uns den betreffenden Nachweis ein und laden ihn im Online-Bewerbungsportal hoch.

In welcher Sprache muss ich mich bewerben? 

Wir erwarten Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Referenzen, Gutachten und ggf. Übersetzungen von Zeugnissen und Dokumenten können in Englisch verfasst sein. Für Promovierende gilt, dass die Kurzfassung des Exposés in deutscher Sprache verfasst sein muss, das Exposé selbst aber in englischer Sprache verfasst sein kann.

Muss ich als ausländische*r Bewerber*in bzw. als Nicht-Muttersprachler*in Deutschkenntnisse nachweisen, auch wenn ich einen englischsprachigen Studiengang in Deutschland absolvieren möchte?

Ja, alle unsere Stipendiat*innen müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Bitte beachten Sie auch, dass die Auswahlgespräche in der 3. Etappe des Bewerbungsverfahrens i.d.R. in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Kann ich als Bildungsausländer*in im Ausland gefördert werden?

In der Regel werden Bildungsausländer*innen ausschließlich für ein Studium oder eine Promotion in Deutschland gefördert. Die Förderung kurzer Auslandsaufenthalte im Heimatland, z.B. zu Forschungszwecken, oder im Drittland zu Studienzwecken ist u.U. aber auch hier möglich.

Wann können sich Absolvent*innen von deutschen Auslandsschulen bewerben?

Absolvent*innen von deutschen Auslandsschulen können sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit für ein Masterstudium in Deutschland bewerben. Gute Deutschkenntnisse (DSH I oder B2) werden auch hier vorausgesetzt und müssen ebenfalls nachgewiesen werden.

Kann ich für ein komplettes Studium im Ausland gefördert werden?

„Bildungsinländer*innen“ können nach Aufnahme in die Förderung mehrere Semester im Ausland studieren und bekommen dafür eine zusätzliche finanzielle Förderung neben dem Grundstipendium.

Bildungsinländer*innen können für einen kompletten Bachelor- oder Masterstudiengang im EU-Ausland oder in der Schweiz gefördert werden. Das Vorhaben (Studienortwahl, -fach) muss in diesem Fall in der Bewerbung ausführlich begründet werden. Auch muss erläutert werden, wie im Falle einer Auslandsförderung die Teilnahme am Begleitprogramm des Studienwerks erfolgen kann. Studiengebühren können (teilweise) erstattet werden.

Die zusätzliche Auslandsförderung für ein Auslandsstudium ist auf max. 12 Monate pro Studiengang begrenzt.

Kann ich mich um die Förderung eines zweiten Bachelor-Studiengangs bewerben, wenn ich bereits einen ersten Bachelor-Studiengang begonnen habe und diesen auch fortsetzen werde?

Nein, die Förderung bezieht sich immer auf den ersten Bachelor-Studiengang; die Bewerbung muss – wie oben beschrieben – vor Studienbeginn bzw. bis zum 3. Fachsemester im ersten Bachelor-Studiengang erfolgen.

Kann ich mich als Bildungsinländer*in um die Förderung eines zweiten Studiums bewerben, wenn ich bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen habe, beispielsweise für einen zweiten Masterstudiengang?

Die Förderung von Zweitstudien ist i.d.R. ausgeschlossen; für Ausnahmen gelten dieselben Bedingungen wie im BAföG bzgl. einer möglichen Förderung eines Zweitstudiums.

Kann ich mich um ein Stipendium für die Förderung eines zweiten Studiums bewerben, wenn ich bereits ein erstes Studium abgebrochen habe?

Dies ist prinzipiell möglich, wenn das abgebrochene Bachelorstudium nicht länger als drei, maximal vier Semester gedauert hat. Der Abbruch und die Neuorientierung müssen ausführlich begründet werden. Es gelten die Förderbedingungen analog zu den BAföG-Regelungen bzgl. eines Studienabbruchs.

Kann ich mich um die Förderung eines Studiums bewerben, nachdem ich einen Fachrichtungswechsel vollzogen habe?

Unsere Studienförderung für Bildungsinländer*innen richtet sich nach den Bestimmungen des BAföG. Auch für die Bewertung von Fachrichtungswechseln gelten diese Bestimmungen des BAföG (siehe § 7.3 BAföG). Im Zweifel reichen Sie mit der Bewerbung bitte einen BAföG-Bescheid ein, der bestätigt, dass ihr Studium nach Fachrichtungswechsel im Sinne des BAföG förderfähig wäre (auch unabhängig davon, ob Sie BAföG beziehen oder bezogen haben). Bei fachnahen Studienfachwechseln mit Schwerpunktverlagerungen erläutern Sie in der Bewerbung bitte auch, ob und welche Credits Ihnen im neuen Fach angerechnet werden und legen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung der Hochschule über die Anrechnung bei.

Kann ich mich um die alleinige Förderung eines Meisterschülerstudiums bewerben?

Nein, eine alleinige Förderung eines solchen Aufbaustudiums ist nicht möglich. Die Förderung eines Aufbaustudiums wie das eines Meisterschülerstudiums ist nur dann möglich, wenn der*die Stipendiat*in bereits im Master- bzw. Diplomstudium von uns gefördert wurde.

Werden Stipendien für den Besuch eines Studienkollegs vergeben?

Nein.

Kann ich mich nur für die ideelle Förderung bewerben, wenn ich beispielsweise bereits durch eine andere Stiftung finanziell gefördert werde oder wenn ich berufstätig bin?

Nein.

Kann ich zusätzlich die ideelle Förderung eines anderen Förderwerks in Anspruch nehmen, wenn ich ein Stipendium von der Heinrich-Böll-Stiftung erhalte?

Nein, eine ideelle Doppelförderung akzeptieren wir nicht.

Kann ich zusätzlich ein Stipendium von der Heinrich-Böll-Stiftung bekommen, wenn ich bereits BAföG oder ein Deutschlandstipendium oder ein Stipendium von einem anderen Förderwerk beziehe?

Nein, eine doppelte Finanzierung für denselben Förderzweck schließt sich gegenseitig aus. Vor Förderbeginn muss der BAföG-Bezug oder das Stipendium von Dritten beendet werden. Bei Promovierenden werden etwaige Vorförderzeiten durch andere (z.B. ein anderes Stipendium oder eine WiMi-Stelle, die auch der Promotion diente) auf die Förderhöchstdauer angerechnet.

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung um ein Studien- oder Promotionsstipendium?

Wir schreiben keine Altersgrenzen für Bewerber*innen vor. Auch beispielsweise diejenigen, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben oder vor dem Studium eine Ausbildung gemacht haben, sind uns sehr willkommen. Wir verstehen unsere Studien- und Promotionsförderung als Nachwuchsförderung für jene, die damit den beruflichen Ein- oder Aufstieg bzw. eine Weiterqualifizierung anstreben.

Im Falle der Förderung von studierenden Bildungsinländer*innen sind wir an die Altersregelungen des BAföG gebunden.

Kann ich mich bewerben, wenn ich ein berufsbegleitendes Masterstudium aufnehmen will?

Nein, Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen können nicht gefördert werden.

Werden ein duales Studium, ein Fernstudium oder ein Teilzeitstudium gefördert?

Eine Förderung für Bildungsinländer*innen bzw. Geflüchtete richtet sich nach den Bestimmungen des BAföG, d.h. sofern das entsprechende Studium BAföG-förderungsberechtigt ist, ist auch eine Förderung möglich. In diesen Fällen empfehlen wir eine Beratung beim zuständigen BaföG-Amt.

Kann ich neben dem Stipendium einem Nebenjob nachgehen?

Während des Studiums:

Wenn Sie eine Förderung von uns erhalten, dürfen Sie während des Studiums bis max. 20h/Woche tätig sein (in den Semesterferien dürfen es hiervon abweichend bis zu 40h/Woche sein), d.h. alle Nebenjobs, die dieser zeitlichen Regelung entsprechen, sind möglich. Bitte beachten Sie aber, dass wir nur Vollzeit-Stipendien vergeben - Ihr Studium muss also weiterhin in Vollzeit absolviert werden. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Gehaltsgrenze bei 556 EUR brutto/mtl. liegt (Stand: Juli 2025).

Während der Promotion (gilt nur für Bildungsinländer*innen):

Allgemein spielt bei einer beruflichen Nebentätigkeit während eines Promotionsstipendiums die Anzahl der Stunden sowie der Beschäftigungsort eine Rolle, nicht die Höhe Ihres Nebenverdienstes. Während der Promotion dürfen Sie in jeder Höhe im Nebenverdienst entweder

a) ausschließlich bis zu 10 Std. pro Woche an einer Universität oder einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung tätig und beschäftigt sein - die Nebenbeschäftigung kann auch an der Hochschule ausgeführt werden an der Sie promovieren 

oder 

b) ausschließlich bis zu 5 Std. pro Woche einem nicht-akademischen Nebenverdienst nachgehen.

Mehrere Beschäftigungen, bspw. eine Kombination aus a) akademischer Job + b) anderer Nebenjob, sind nicht möglich. Wir vergeben zudem nur Vollzeit-Stipendien und keine Teilzeit-Stipendien. Daher müssen die genannten Beschäftigungszeiten gewahrt sein, da wir Sie sonst nicht in eine Förderung aufnehmen können. Vollzeitbeschäftigungen sind grundsätzlich nicht kombinierbar mit unseren Stipendienprogrammen.

Kann ich mich für die Abschlussfinanzierung meiner Promotion bewerben?

Nein, eine reine Abschlussfinanzierung von Promotionsprojekten (bis zu 12 Monaten) ist nicht möglich.

Kann eine komplette Promotion im Ausland gefördert werden?

Die Förderung einer kompletten Auslandspromotion, allerdings i.d.R. nur innerhalb der EU oder in der Schweiz, ist mit zusätzlicher finanzieller Förderung neben dem Grundstipendium möglich. Das Vorhaben (Studienortwahl, -fach, Dissertationsthema) muss in diesem Fall in der Bewerbung ausführlich begründet werden. Auch muss erläutert werden, wie im Falle einer Auslandsförderung die Teilnahme am Begleitprogramm des Studienwerks erfolgen kann. 

Die zusätzliche Auslandsförderung für eine Auslandspromotion ist auf max. 12 Monate begrenzt.

Vergibt die Heinrich-Böll-Stiftung Postdoc- oder Habilitationsstipendien?

Nein. Auch Studienvorhaben von bereits Promovierten oder eine zweite Promotion werden nicht gefördert.

Kann ich mich ausschließlich für eine Förderung für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland bewerben, selbst wenn ich noch nicht Stipendiat*in bin?

Studierende und Graduierte, die einen Auslandsaufenthalt planen, aber noch kein*e Stipendiat*innen der Heinrich-Böll-Stiftung sind, können nicht separat für einen Auslandsaufenthalt gefördert werden.

Kann ich im Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung Druckkostenzuschüsse oder eine Projektförderung (z.B. für Studienreisen) beantragen, auch wenn ich keine Stipendiatin bzw. kein Stipendiat bin?

Nein, wir können externen Antragsteller*innen weder Druckkostenzuschüsse gewähren noch Projektmittel zur Verfügung stellen.

Ich habe eine andere Frage und konnte dazu in den FAQs keine Informationen finden, was mache ich jetzt?


2. Auswahlkriterien

Handgemalter Schriftzug „FAQS“ in Grüntönen auf hellem Hintergrund, darunter ein grüner Pinselstrich.

Diese Seite widmet sich häufig gestellten Fragen zu den Auswahlkriterien. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zunächst unsere Informationsseiten sowie unsere dort verlinkten Infoblätter für Studierende und Promovierende angesehen haben.

 

Welchen Abitur-Durchschnitt - bzw. bei Promovierenden welche Studienabschlussnote - sollte ich haben, um aussichtsreichende Chancen auf ein Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung zu haben?

Wir erwarten sehr gute Schul- und Studienleistungen, aber wir geben keinen Mindestnotendurchschnitt vor. Wir begutachten jede Bewerbung individuell und beurteilen sie in ihrem biographischen Gesamtzusammenhang. Auch berücksichtigen wir nicht nur Noten, sondern auch besondere „Lebensleistungen“, die jemand schon erbracht hat, z.B. belegt durch einen besonderen Bildungsweg. 

 

Was ist mit „gesellschaftlichem Engagement“ gemeint?

Wir erwarten von den Bewerber*innen und zukünftigen Stipendiat*innen, dass sie die Ziele der Stiftung unterstützen und sich für eine gerechte, demokratische und ökologische Welt aktiv einsetzen. Wir erwarten, dass Stipendiat*innen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und über den eigenen fachlichen Tellerrand schauen. Ein Stipendium verstehen wir nicht nur als Anerkennung für gute Leistungen, die in der Vergangenheit erbracht wurden, sondern mehr noch als Ausdruck einer hohen Erwartung an unsere Stipendiat*innen, ihr Studium zielgerichtet zu verfolgen, erfolgreich abzuschließen und auch in Zukunft weiterhin gesellschaftlich engagiert zu sein. Beispiele für gesellschaftliches Engagement können sein: Leitung internationaler Jugendcamps, Mitarbeit im Sportverein, Engagement bei der Grünen Jugend, Schulsprecher*in, Mitarbeit in NGOs, z.B. in einem Migrat*innenverein, beim BUND, bei Terre des Femmes oder bei amnesty international, bei der Freiwilligen Feuerwehr u.v.m. Auch die punktuelle Mitarbeit in Stadtteilinitiativen, das Engagement in der Nachbarschaft oder als Hausaufgabenhilfe können als besonderes gesellschaftliches Engagement gewertet werden.

Habe ich aussichtsreiche Chancen auf eine Förderung, wenn ich sehr gute Noten in der Schule und beim Studium nachweisen kann, aber mich gesellschaftlich nicht engagiere und politisch nicht interessiere, oder umgekehrt?

Prinzipiell sollten alle drei Kriterien erfüllt sein. Es gibt aber Umstände, nach denen Ihnen ein Engagement möglicherweise nicht möglich war, etwa aus politischen Gründen oder wegen Care- oder Erwerbsarbeit. Bitte erläutern Sie dies in Ihren Bewerbungsunterlagen; wir werden dies in unserer Auswahlentscheidung entsprechend berücksichtigen. 

Muss ich Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen sein, um ein Stipendium zu bekommen?

Nein.

Habe ich mit einem "grünen" Promotionsthema größere Chancen auf ein Stipendium?

Nein, nicht automatisch, denn wir möchten Persönlichkeiten unterstützen und nicht nur Themen fördern. Wir freuen uns aber besonders über solche Dissertationsthemen, die die Schwerpunktthemen der Stiftung berühren.

Was ist mit „politischem Interesse“ gemeint?

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist eine politische Stiftung; wir setzen deshalb bei unseren Stipendiat*innen Interesse für das politische Geschehen und politische Bildung voraus.

Ich habe eine andere Frage und konnte dazu in den FAQs keine Informationen finden, was mache ich jetzt?


3. Auswahlverfahren und Online-Bewerbung

Handgemalter Schriftzug „FAQS“ in Grüntönen auf hellem Hintergrund, darunter ein grüner Pinselstrich.

Diese Seite widmet sich häufig gestellten Fragen zum Auswahlverfahren und zur Online-Bewerbung. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zunächst unsere Informationsseiten sowie unsere dort verlinkten Infoblätter für Studierende und Promovierende angesehen haben.

 

Wie ist das Auswahlverfahren für Stipendien der Heinrich-Böll-Stiftung aufgebaut?

Das Auswahlverfahren der Heinrich-Böll-Stiftung besteht aus drei Etappen:

  1. formale Sichtung und Bewertung der Bewerbungsunterlagen im Studienwerk (es gilt das Vieraugenprinzip)  
  2. Gespräch mit Vertrauensdozent*in, möglichst in Präsenz
  3. digital durchgeführtes Interview mit drei bis vier Auswahlkommissionsmitgliedern

Jene Bewerber*innen, deren Bewerbung in einer Etappe positiv bewertet wird, werden zur nächsten Etappe zugelassen.  

Wer kann sich zu welchem Zeitpunkt für ein Stipendium bewerben?

Das Studienwerk führt zwei Auswahlverfahren pro Jahr durch: Jeweils bis zum 1. März oder bis zum 1. September können Bewerbungen eingereicht werden. Welche Bewerber*innen-Gruppe sich zu welchem Zeitpunkt bewerben können, entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen auf unserer Webseite (für Studierende bzw. für Promovierende). Wir empfehlen, die Informationen zu den jeweiligen Bewerber*innen-Gruppen auf der Webseite immer dann nochmal zu prüfen, sobald Sie mit den Vorbereitungen für die Bewerbung beginnen.  

Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Ab Zeitpunkt der Bewerbung – zum 1. März oder 1. September – dauert die Durchführung des dreistufigen Bewerbungsverfahrens bis zur Entscheidung vier bis fünf Monate. Die Förderung setzt zu Beginn des Wintersemesters (bei Bewerbung zum 1. März) oder zu Beginn des Sommersemesters (bei Bewerbung zum 1. September) ein, bei Promovierenden ggf. schon etwas früher.

 

Etappe 1 – Online-Bewerbung

Kann ich meine Unterlagen auch per Post zusenden?

Nein, Bewerbungen sind ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.

Was bedeutet beim Registrierungsvorgang „Zugangsname“ ?

Den Zugangsnamen wählen Sie sich bei der Registrierung im Onlineportal selbst. Er dient u.a. auch zur Sicherung vor Datenmissbrauch. Daher merken Sie sich bitte den Namen. Er wird nicht per E-Mail zugesandt und kann im Bewerbungsverfahren auch nicht neu angefordert werden. Sollten Sie Ihren Zugangsnamen vergessen, müssen Sie sich neu anmelden.

Warum muss ich schon beim Registrieren Angaben zu meinem Studium bzw. meiner Promotion machen?

Auf der Grundlage Ihrer Antworten, die Sie im Registrierungsprozess geben, wird die Maske für Ihre Bewerbung passend erstellt. So bekommen Studierende nur die Fragen für Studierende, Promovierende nur jene für Promovierende gestellt. Sollten Sie sich später anders entscheiden, so müssen Sie sich neu registrieren. Anderenfalls können Sie keine vollständige Bewerbung absenden.

Welche technischen Aspekte muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars berücksichtigen?

Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen des PDF-Formulars die neueste Version des Adobe-Acrobat-Readers, den Sie hier kostenlos downloaden können. Nur so ist garantiert, dass Ihre Bewerbung auch gelesen werden kann. Dokumente, die mit dem Programm „PreView/Vorschau“ von Apple oder "Document Viewer/Okular-Dokumentenbetrachter" von Linux/Ubuntu ausgefüllt wurden, können wir nicht bearbeiten!
Es können nur pdf- und jpeg-Dateien hochgeladen werden.

Ist es zwingend notwendig, für das Fachgutachten die Vorlage des Studienwerks zu verwenden?

Ja, bitte verwenden Sie ausschließlich die dafür vorgesehene Vorlage. Diese finden Sie unter:

Von wem muss das Fachgutachten ausgefüllt werden?

Bei Studierenden: 

  • Schüler*innen: Das Fachgutachten wird von einer*einem Schullehrer*in ausgefüllt (Fragen im Fachgutachten, die sich auf das Studium beziehen, müssen selbstverständlich nicht beantwortet werden).
  • Erstsemester-Studierende: Ein von einer*einem Schullehrer*in ausgefülltes Fachgutachten wird akzeptiert; präferiert wird ein Fachgutachten von einer*einem Professor*in bzw. einer*einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*in; bitte gehen Sie hier aktiv auf entsprechende Personen zu und erklären Sie Ihr Anliegen. Sofern bisher anhand des planmäßigen Studienverlauf noch keine Studienleistungen erbracht wurden bzw. erbracht werden konnten, kann dies von*m der*dem Gutachter*in entsprechend vermerkt werden; insgesamt geht es darum ein möglichst gutes Bild hinsichtlich der Studierfähigkeit der einzuschätzenden Person zu erhalten.
  • Noch Berufstätige bzw. Studium(wieder-)einsteiger*innen: Das Fachgutachten kann von einer qualifizierten Person (optimaler Weise von einer Führungskraft) aus dem Arbeitsumfeld erstellt werden (es werden keine Praktika- oder Arbeitszeugnisse akzeptiert). Auch hier ist also die Dokumentenvorlage für Fachgutachten zu verwenden. Es müssen entsprechend nur die Fragen beantwortet werden, die eine Einschätzung aus der Funktion heraus erlauben. Überall da, wo Anknüpfungspunkte zur Person möglich sind, sollen die Felder ausgefüllt werden (z.B. bei der Einschätzung der Kompetenzen).

Bei Promovierenden:

Das erste Fachgutachten wird von der*dem Promotionsbetreuer*in ausgefüllt. Das können Professor*innen, Junior-Professor*innen oder Privatdozent*innen sein – entsprechend muss das Promotionsrecht vorhanden sein.

Das zweite Fachgutachten wird von der*dem Zweitgutachter*in ausgefüllt. Das können (emeritierte) Professor*innen, Junior-Professor*innen oder Privatdozent*innen sein, die möglichst eine Anbindung zur Hochschule der Promotion haben.

Wohin soll das Fachgutachten geschickt werden und muss ich es zusätzlich im Bewertungsportal hochladen?

Sie haben drei Möglichkeiten, von denen Sie bitten, nur eine zu nutzen: Das Fachgutachten kann uns per Post (mit Unterschrift) oder per mail (wenn direkt aus dem Postfach der begutachtenden Person versendet, dann ohne Unterschrift möglich) an studienwerk@boell.de gesendet sowie im Portal (Scan mit Unterschrift) hochgeladen werden.

Wie ist der Nachweis für gesellschaftliches Engagement zu erbringen?

Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das auf der Webseite hinterlegte Dokument und berücksichtigen Sie die Anmerkungen und Ausfüllhinweise auf dem Infoblatt unter Bewerbung um ein Stipendium .

Was reiche ich als „Hochschulzugangsberechtigung“ ein?

Gemeint ist der schulische Abschluss, der zu einem Studium befähigt. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes (Schul-)Zeugnis belegt. Mit „Hochschulzugangsberechtigung“ ist der Schulabschluss oder ein entsprechendes Äquivalent und nicht ein Studienabschluss gemeint, der zu einer Promotion befähigt. Siehe ggf. Frage: ‚Was bedeutet ‚Hochschulzugangsberechtigung?‘.

Warum wird im Bewerbungsformular nach dem Bildungs- bzw. Hochschulabschluss der Eltern gefragt?

Die Heinrich-Böll-Stiftung möchte auch Studierende mit einem nichtakademischen biographischen Hintergrund ausdrücklich zur Bewerbung ermuntern. Um zu erfahren, ob die Stiftung diese Zielgruppe überhaupt erreicht, fragt sie im Bewerbungsbogen deshalb gezielt nach dem Bildungshintergrund der Eltern.

Warum werde ich nach meinem „Migrationshintergrund“ gefragt?

Die Heinrich-Böll-Stiftung möchte auch Studierende mit Migrationsgeschichte und People of Color ausdrücklich zur Bewerbung einladen. Um zu erfahren, ob die Stiftung diese Zielgruppe überhaupt erreicht, fragt sie im Bewerbungsbogen deshalb gezielt danach.

Was bedeutet „Migrationshintergrund“?

Diese Frage richtet sich nur an Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer*innen):

Nach Definition des Bundesministeriums für Bildung und Forschung besteht ein Migrationshintergrund, wenn

  1. die Person nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder
  2. die Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde.
  3. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der unter (1.) oder (2.) genannten Bedingungen erfüllt.

Wie finde ich die korrekte Einordnung in Fächergruppe und Studienbereich?

Die Zuordnung erfolgt nach den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes, auch wenn an Ihrer Hochschule andere Strukturen gelten. Sie können sich hier einen Überblick verschaffen.

Ich habe meine Abschlüsse im Ausland erworben. Welche Dokumente muss ich zusätzlich einreichen?

Zusätzlich zu den Dokumenten, die alle Bewerber*innen einzureichen haben, benötigen wir von Abschlüssen aus dem Ausland eine beglaubigte Übersetzung . Bitte fügen Sie Original und beglaubigte Übersetzung in einem Dokument zusammen, bevor Sie diese hochladen. 

Wie kann ich die Noten von Abschlüssen, die ich im Ausland erworben habe, in die deutsche Notenskala umrechnen?

Mit der Anerkennung Ihres Abschlusses für ein Studium an einer deutschen Hochschule wird die Note entsprechend angegebenen. Sollte Ihnen diese noch nicht vorliegen, benutzen Sie bitte dafür die „Modifizierte Bayrische Formel“. Eine Umrechnungshilfe finden Sie hier.

Was soll ich angeben, wenn ich mich bereits mehrmals bei der Heinrich-Böll-Stiftung oder einem anderen Begabtenförderungswerk beworben habe?

Bitte geben Sie in diesem Fall in der Bewerbungsmaske die letzte Bewerbung an und informieren uns über weitere im Bewerbungsbogen unter „Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?“

Was soll ich angeben, wenn die Bewerbung bei einem anderen Begabtenförderungswerk in der Zukunft liegt und die Datumsangabe nicht eingetragen werden kann?

Das System akzeptiert keine Datumsangaben in der Zukunft. In diesem Fall wählen Sie in der Bewerbungsmaske bitte die Datumsangabe am Tag vor ihrer Bewerbung bei uns und erläutern Ihre diesbzgl. Pläne im Bewerbungsbogen unter „Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?“ 

Muss ich auch angeben, wenn ich mich zwar nicht selbst beworben, aber für ein Stipendium vorgeschlagen wurde?

Ja, auch in diesen Fällen bitten wir Sie, die Information entsprechend anzugeben.

Was soll ich im Feld ‚BAFÖG-BERECHTIGUNG‘ eintragen?

Für ein Studienstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie dem Personenkreis nach BAföG angehören. Das BAföG (Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz) ist eine staatliche finanzielle Förderung für Bildungsinländer*innen oder Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, deren Eltern ein Studium nicht oder nicht ausreichend finanzieren können.

Bitte beachten Sie: Ob Sie grundsätzlich als BAföG-berechtigt gelten, ist aber immer von mehreren Faktoren, also nicht ausschließlich vom Einkommen der Eltern abhängig. Sie können beispielsweise auch dann als BAföG-berechtigt gelten, wenn ihr Förderbetrag gering ausfallen oder Sie keinen Förderbetrag erhalten würden. Auch Studierende aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. Bitte informieren Sie sich entsprechend unter https://www.bafög.de.

Wie lade ich im Bewerbungsportal entsprechende Unterlagen hoch?

Bitte wählen Sie zum Hochladen von Dokumenten das Dokument am aktuellen Speicherort aus und laden Sie es durch das Drücken des grünen Pfeils hoch. Wenn das Dokument erfolgreich hochgeladen wurde, erscheint in der letzten Spalte ein Haken.

Bitte beachten Sie: Die Größe eines einzelnen Dokuments darf 5,00 MB nicht übersteigen!

Hier finden Sie alle Informationen und Schritte zur Registrierung und zum Upload von Dokumenten:

Was mache ich, wenn es kein Eingabefeld für mein hochzuladendes Dokument gibt?

Es kann vorkommen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung ein bestimmtes Dokument hochladen müssen, aber dafür am Ende des Bewerbungsformulars kein Eingabefeld vorhanden ist. Bitte fassen Sie in diesem Fall Dokumente entsprechend zusammen und laden Sie diese in einem anderen Eingabefeld mit hoch.

Bitte beachten Sie: Für Bildungsinländer*innen, die sich um eine Förderung eines Masterstudiums bewerben, existiert derzeit noch kein Extra-Eingabefeld für das Bachelorzeugnis bzw. für einen entsprechenden Leistungsnachweis. Bitte nutzen Sie in diesem Fall das Eingabefeld ‚Hochschulzugangsberechtigung‘ und laden Sie dort sowohl Ihr Schulzeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung als auch Ihr Bachelorzeugnis bzw. den entsprechenden Leistungsnachweis hoch.

Was bedeutet die Fehlermeldung ‚Laufzeitfehler‘?

Wenn die Meldung ‚Laufzeitfehler‘ angezeigt wird, haben Sie ein oder mehrere Dokumente über 5,00 MB hochgeladen. Bitte komprimieren Sie ggf. Ihre Dokumente und laden Sie sie erneut hoch.

Warum kann ich meine Bewerbung nicht abschließen?

Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht abschließen können, dann liegt das daran, dass Sie den grünen Pfeil nicht gedrückt haben.

Woran erkenne ich, ob meine Bewerbung erfolgreich eingereicht wurde?

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail direkt nach dem Abschicken der Bewerbung. Sie können sich auch nicht mehr erneut einloggen.

 

Etappe 2 – Gespräch mit Vertrauensdozent*innen

Welche Rolle haben die Vertrauensdozent*innen im Auswahlverfahren?

Die Vertrauensdozent*innen – d.h. Hochschullehrende an Hochschulen in Deutschland oder im Ausland – führen in der zweiten Auswahletappe mit allen Bewerber*innen ein Gespräch (möglichst in Präsenz, sofern räumlich möglich, alternativ in Rücksprache mit Vertrauensdozent*in auch Online). Darüber verfassen sie ein Gutachten, in dem sie die Einladung des*der Bewerber*in in die dritte Auswahletappe empfehlen oder nicht. Jene Bewerber*innen, die ein positives Gutachten der*des Vertrauensdozent*in bekommen, werden zum Auswahlgespräch in die 3. Auswahletappe eingeladen.

Wie kann ich mich auf das Gespräch mit dem*der Vertrauensdozent*in vorbereiten?

Schwerpunkte des Gesprächs mit dem*der Vertrauensdozent*in sind Ihr Studienvorhaben bzw. Ihr Promotionsvorhaben, Ihre Studieninteressen, -schwerpunkte und -ziele. Aber auch Ihr gesellschaftliches Engagement oder Ihre politischen Interessen können zur Sprache kommen ebenso wie Ihre Motivation zur Bewerbung bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Was mache ich, wenn ich den*die Vertrauensdozent*in, mit der*dem ich in der zweiten Etappe des Bewerbungsverfahrens ein Gespräch führen soll, weder telefonisch noch per E-Mail erreiche?

Bitte informieren Sie sich in diesem Fall zunächst an der betreffenden Hochschule, an dem die*der Vertrauensdozent*in tätig ist, in dem zuständigen Sekretariat darüber, wann die*der Vertrauensdozent*in Sprechstunde hat bzw. wann Sie einen Telefontermin für weitere Absprachen vereinbaren können. Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich an das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung  am besten per E-Mail: studienwerk@boell.de.

 

Etappe 3 – Digitales Auswahlgespräch

Wer sitzt in der Auswahlkommission?

Das digital durchgeführte Auswahlgespräch in der 3. Auswahletappe führen Sie mit drei bis vier Auswahlkommissionsmitgliedern, darunter ein bis zwei externe Mitglieder, ein*e Stipendiat*in und ein*e Vertreter*in des Studienwerks. Die externen Mitglieder können, müssen aber nicht, aus einer Hochschule kommen. Sie bringen unterschiedliche Expertisen mit und repräsentieren verschiedene Bereiche, kommen z.B. aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft, aus Medien, Wirtschaft, Politik u.a.. Sie werden für die Wahrnehmung dieser Aufgabe von der Heinrich-Böll-Stiftung berufen. Viele der Auswahlkommissionsmitglieder und Vertrauensdozent*innen der Stiftung sind Alumni.

Die Stipendiat*innen wählen ihre jeweiligen Vertreter*innen in die Auswahlkommissionen.

Wie kann ich mich auf das Auswahlgespräch in der 3. Auswahletappe vorbereiten?

Das Gespräch dreht sich um das Studienvorhaben bzw. um Studienschwerpunkte bzw. um das Promotionsprojekt, um die eigene Biographie bzw. den Lebenslauf, um Ihr gesellschaftliches Engagement und um Ihr politisches Interesse. Auch möchten wir noch mehr über Ihre Motivation erfahren, sich bei der Heinrich-Böll-Stiftung zu bewerben.

Kann ich mich nochmals bewerben, wenn ich einmal abgelehnt worden bin?

Es steht Ihnen frei, sich erneut bei uns zu bewerben, wenn Sie in dem dreistufigen Verfahren nach der ersten oder zweiten Etappe abgelehnt wurden; bitte vermerken Sie dies in Ihrer Bewerbung.

Eine Wiederbewerbung nach erfolgloser Teilnahme an der dritten Etappe des Auswahlverfahrens ist allerdings ausgeschlossen.


Kontakt Bewerbungsverfahren

Adriell Kopp
E-Mail: studienwerk@boell.de 
Fon: 030 / 28534-400
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag: 10-13 Uhr

 

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