Investitionen in Kriegswaffen: Wenn Profit über Moral siegt

Fünf vietnamesische Männer zeigen ihre durch Streubombe verstümmelten Hände
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Fünf vietnamesische Männer zeigen ihre durch Streubombe verstümmelten Hände. Allein im Dorf Thin Tun Lup in der Provinz Quang Tri sind nach Angaben der Bewohner mehr als 300 Personen durch die übriggebliebenen Bomben des Vietnamkrieges zu Tode gekommen

Streumunition, Antipersonenminen und Atomwaffen gehören zu den schrecklichsten Waffen der modernen Kriegsführung. Um sowohl Menschen als auch die Umwelt vor diesen Waffen zu schützen, gibt es eine Reihe internationaler Verträge. Sie sollen die Verbreitung dieser grausamen Kriegswaffen verhindern, auch wenn sie dies in unterschiedlichem Ausmaß tun. Doch selbst jene Verträge, die sowohl die Produktion als auch den Einsatz verbieten, haben ein erhebliches Defizit: Sie verhindern nicht die Investitionen in die Produktion dieser Waffen und ihre einzelnen Bestandteile. Der Tod unschuldiger Männer, Frauen und Kinder darf niemals Quelle des Profits von anderen sein. Es ist die ethisch verwerflichste Art, Geld zu verdienen.

Schutz der Menschheit vor den schlimmsten Waffen moderner Kriegsführung

Streumunition ist in mehr als 30 Ländern eingesetzt worden und hat Zehntausende von Menschen getötet. In den 1970er Jahren kamen zum Beispiel in Kambodscha, der Volksrepublik Laos und Vietnam mehr als 380 Millionen Streubomben zum Einsatz. Dort verkrüppeln oder töten ihre gefährlichen Überreste noch heute Menschen. Auch Antipersonenminen kosten nach wie vor Tausende von Menschenleben. Infolge unermüdlicher Anstrengungen von Nichtregierungsorganisationen und politischen Aktivistinnen und Aktivisten gibt es heute internationale Verträge, die den Gebrauch, die Lagerung, die Produktion und/oder den Handel mit diesen Waffen verbieten: Der Vertrag von Ottowa stellt den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Antipersonenminen unter Strafe; der Vertrag von Oslo beinhaltet ein Verbot von Streumunition. Deutschland hat beide Verträge ratifiziert und ist damit an ihre Normen gebunden. Doch auch wenn diese Abkommen wichtige Meilensteine für Frieden und Sicherheit auf der Welt sind und neue Standards gesetzt haben, so liegt ihr Mangel darin, dass sie Waffen nicht als Handelsware und Gegenstand von Finanzspekulationen in den Blick nehmen.

"Dirty Profits" sind jedoch nicht auf die oben genannten Waffentypen beschränkt. Fünfundzwanzig Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges sind wir noch immer mit einer bitteren Realität konfrontiert: Die Hoffnungen der Friedensbewegungen sowie vieler politischer Aktivistinnen und Aktivisten auf eine Welt ohne Atomwaffen sind bisher unerfüllt geblieben. Auch wenn über die Zahl der Nuklearsprengköpfe keine Gewissheit herrscht, schätzen Forschungsinstitute wie das Stockholmer Internationale Institut für Friedensforschung (SIPRI), dass es mehr als 17.000 atomare Gefechtsköpfe gibt, von denen etwa 4.400 jederzeit einsetzbar sind [1]. Die Vereinigten Staaten und Russland verfügen bei Weitem über den größten Anteil dieser Massenvernichtungswaffen, gefolgt von Großbritannien, Frankreich, China, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Auch wenn die Atommächte einige begrüßenswerte Anstrengungen zum Abbau ihrer Arsenale machen wie beispielsweise das New-START-Abkommen von 2010 zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, wollen sie in den nächsten zehn Jahren rund eine Billion Dollar nicht nur in die Erhaltung, sondern auch in die Modernisierung dieser Waffen investieren. Bis heute ist der Atomwaffensperrvertrag (NPT) die einzige internationale Vereinbarung, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, "in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" (NVV, Artikel VI). Obwohl Deutschland zu den Unterzeichnerstaaten gehört, hat die Bundesregierung fast keine Anstrengungen unternommen, um zu verhindern, dass auch mit deutschem Geld die Produktion von Nuklearwaffen oder deren Bestandteile finanziert wird.

Geheime Geldquellen: Investitionen in Waffen

Neuere Berichte, unter anderem von Facing Finance, IKV Pax Christi und ICAN, haben diesen bisher vernachlässigten, jedoch um so wichtigeren Aspekt beleuchtet. Investitionen in die Produktion von Streumunition, Antipersonenminen und Atomwaffen sowie deren Bestandteile sind nach wie vor ein Riesengeschäft. Dies muss verboten werden, da viele Staaten die erwähnten Verträge immer noch nicht ratifiziert und augenscheinlich auch kein Interesse an Abrüstung haben. Auf Grund der rückläufigen Auftragslage europäischer Rüstungskonzerne schauen sich Investoren nach neuen Profitquellen in diesem Bereich um, die außerhalb Europas liegen. Das gilt auch für deutsche Firmen und Finanzinstitute, wie etwa private und staatliche Unternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds, Investmentbanken, Pensionsfonds, Exportkreditversicherungen und viele andere. Viele dieser Gesellschaften setzen ihr Kapital rund um den Globus ein, immer auf der Suche nach neuen Möglichkeiten ihren eigenen Profit und den ihrer Kunden zu erhöhen. Bei ihren Anlagen in Kredite, Anleihen oder Aktien von Firmen, die Waffen und ihre Bestandteile produzieren oder entwickeln, interessieren sich diese Gesellschaften aber offensichtlich nicht für die von Deutschland unterzeichneten Verträge, die deren Produktion und Einsatz verbieten. Ihre Kundinnen und Kunden wissen davon in der Regel nichts. In vielen Fällen haben die Unternehmen, in die investiert wird, ihren Sitz und ihre Produktionsstätten außerhalb von Deutschland. Mangelnde Transparenz macht es für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sehr schwierig, diese Portfolio- und Investmentstrategien nachzuvollziehen. So kann es passieren, dass die Altersversorgung der Kunden auf enormen Kapitalanlagen in Streumunition beruht, eine Hypothek vom Ertrag der Produzierenden von Antipersonenminen abhängt und eine Bank ihr Kapital in Entwicklung und Bau von Atombomben steckt, ohne dass die Verbraucherin oder der Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt wird. Ethische Überlegungen spielen bei finanziellen Transaktionen selten eine Rolle. Wenn Waffen, die auf grausame Weise gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, tatsächlich nie wieder eingesetzt werden sollen, dann müssen die unterzeichnenden Staaten dieser Verträge endlich auch solche Investitionen verbieten. Leider geht aber der Atomwaffensperrvertrag nicht so weit wie die Konventionen zum Verbot von Antipersonenminen oder Streumunition. Er betont lediglich die Notwendigkeit weiterer nuklearer Abrüstung. Wenn die deutsche Regierung dieses Ziel ernst nehmen würde, wären Investitionen in Atomwaffen oder deren Bestandteile schon längst unter Strafe gestellt.

Kundinnen und Kunden erwarten von ihren Finanzinstituten vermutlich, dass diese ihr Geld in Aktien oder Anleihen investieren, die das Völkerrecht respektieren und nicht an der Verbreitung des globalen Atomwaffenarsenals beteiligt sind. Anders ausgedrückt: Wahrscheinlich würden nur sehr wenige Menschen solchen Investitionen zustimmen, wenn sie direkt gefragt würden. Noch problematischer sind staatliche Subventionen für Rentenfonds, die indirekt die Produktion von Atomwaffen oder anderen Waffen finanzieren, die das humanitäre Völkerrecht verletzen. Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Riester-Rente unter Umständen auf Kapitalerträgen aus Anlagen in Streumunition, Antipersonenminen und/oder Atomwaffen bzw. deren Bestandteile und Trägersysteme beruht. Unternehmen, die über ein Riester-Zertifikat verfügen, sind nicht verpflichtet, solche Kapitalanlagen aus ihren Portfolios auszuschließen. Die Kundinnen und Kunden der Commerzbank – die jüngst Millionen von Steuergeldern zu ihrer Rettung erhalten hat – legen ihr Geld bei einer Bank an, die nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen in Atomwaffen und deren Bestandteile und/oder Trägersysteme investiert [2].

Auf diese Weise verletzt Deutschland seine gesetzlichen Verpflichtungen, aus den genannten Verträgen. Gemäß der Konvention über Streumunition, die am 1. August 2010 in Kraft trat, darf "kein Unterzeichnerstaat unter keinen Umständen andere dabei unterstützen, ermutigen oder dazu anleiten, an irgendeiner Aktivität teilzunehmen, die einem Unterzeichnerstaat dieser Vereinbarung untersagt ist" (Artikel 1c). Unbestreitbar ist die finanzielle Förderung der Produktion von Streumunition eine Form der "Unterstützung" oder der "Ermutigung". Interessanterweise stellt die Cluster Munition Coalition explizit fest, dass "die Konvention Investitionen in die Entwicklung oder Produktion von Streumunition durch ausländische Firmen oder Körperschaften in Staaten, die nicht unterzeichnet haben, verbietet" und dass die Unterzeichnerstaaten "beabsichtigen, in ihrer nationalen Gesetzgebung explizit festzulegen, dass solche Investitionen untersagt sind" [3]. Durch ihre mangelnde Bereitschaft, für den Investitionssektor bindende Regeln festzulegen, verletzt die deutsche Regierung den Geist dieser Verträge. Dies ist um so mehr zu verurteilen, weil die Mehrheit der Gesellschaft in Deutschland ein solches Investitionsverbot unterstützt [4]. Im Jahr 2011 brachten Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Antrag für das Verbot von Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition ein, der bei den deutschen Sozialdemokraten (SPD) und der Partei Die Linke breite Unterstützung fand. Leider wies die damals amtierende schwarz-gelbe Regierung den Antrag zurück [5].

Ein genauerer Blick auf den Atomwaffensperrvertrag zeigt, dass Deutschland der Verbreitung von Atomwaffen höchstens halbherzig entgegentritt. Artikel 2 besagt: "Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen." Die Unterstützung bei der Produktion von Nuklearwaffen durch die Nichtkernwaffenstaaten ist somit eigentlich verboten. Beim Blick auf die Portfolio-Strategien deutscher Finanzinstitute kommen jedoch eine ganze Reihe interessanter Details ans Licht – die Deutsche Bank ist hier das erschreckendste Beispiel. Einem Bericht aus dem Jahr 2008 zufolge hat die Bank eine eindeutige Erklärung abgegeben: "Wir schließen explizit die Teilnahme an jeglichen Transaktionen aus, die Antipersonenminen, Streumunition oder NBC [nukleare, biologische oder chemische] Waffen betreffen." [6] Dennoch unterhält die Deutsche Bank Geschäftsbeziehungen zu den fünf größten, milliardenschweren Waffenproduzenten, namentlich zu Lockheed Martin (USA), BAE Systems (Großbritannien), Boeing (USA), Northrop Grumman (USA) und General Dynamics (USA) – alles Firmen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.

Dieses Beispiel spricht Bände. Einerseits hat die öffentliche Debatte über Atomwaffen, Antipersonenminen und Streumunition unbestreitbare Auswirkungen auf das Verhalten von Unternehmen gehabt. Viele Firmen lehnen diese Waffen in ihren Erklärungen über ihre unternehmerische Verantwortung ab. Andererseits scheint aber in der Praxis die Profitgier stets über die Moral zu siegen. Die Deutsche Bank und ihre Tochterunternehmen haben, nachdem sie ihre Erklärung 2011 erneuert hatten, mit Herstellern von Streumunition neue Anleihen und Kredite in Höhe von 126 Millionen Euro gezeichnet. Außerdem hält die Bank Aktien bei diesen Herstellern in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Die Deutsche Bank ist gegenwärtig die einzige deutsche Bank, die Produzenten von Streumunition mit Krediten unterstützt.

Politischer Handlungsbedarf

Menschliches Leben kann niemals mit Geld aufgewogen werden. Doch trotz des öffentlichen Konsenses über Abrüstung und trotz einer Reihe von Verträgen, die die Produktion und den Einsatz besonders grausamer Waffen verbieten, sind diese nach wie vor eine immense Profitquelle.

Deshalb sind mehr Transparenz und gesetzlich bindende Regeln für Unternehmen im Hinblick auf ihre Investitionen dringend erforderlich. Zuerst müsste Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, sich selbst einfach und schnell über die Investitionen ihrer Banken und Finanzinstitute zu informieren, um so eine bewusste Entscheidung treffen zu können.

Zweitens sind Änderungen im Kriegswaffenkontrollgesetz seit langer Zeit überfällig. Um direkte wie indirekte Investitionen in die Produktion von Streumunition, Antipersonenminen und/oder Atomwaffen als auch deren steuerliche Förderung strikt zu untersagen. Alle Unternehmen, die völkerrechtswidrige Waffen produzieren und entwickeln, sollten unter diese gesetzliche Regelung fallen.

Auch auf der internationalen Ebene bleibt weiterhin viel zu tun. Bis heute sind die USA, Russland und China der Konvention gegen Streumunition nicht beigetreten und andere Unterzeichnerstaaten müssen sie immer noch ratifizieren. Nach einem Bericht des "Landmine and Cluster Munition Monitor" erhalten nur 13 der 38 Länder, die durch Streumunition "verseucht" sind, finanzielle Unterstützung für die Opfer und die Arbeiten zur Entschärfung und Räumung von Landminen und Streumunition. Alle Staaten sollten diese Vereinbarung unterzeichnen und in gemeinsamer Anstrengung die finanzielle Hilfe für die Opfer dieser extrem inhumanen Waffen erhöhen.

Viertens sollte, im Hinblick auf die bevorstehende Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 2015, die internationale Gemeinschaft entschiedene Schritte unternehmen, um die Welt endgültig von Nuklearwaffen zu befreien. Derzeit enthält der Nichtverbreitungsvertrag weit weniger bindende Verpflichtungen im Vergleich zu der Konvention gegen Antipersonenminen oder gegen Streumunition. Wie schwierig es auch immer sein mag: es ist höchste Zeit für ein Abkommen, das Atomwaffen ächtet. Anders wird es nicht möglich sein, die Vision einer atomwaffenfreien Welt zu verwirklichen. Bis dahin muss die Bundesregierung die notwendigen Schritte unternehmen, um die Weitergabe und Entwicklung von nuklearen Waffen und ihren Bestandteilen zu stoppen. Eine solche Initiative wäre beispielsweise ein gesetzliches Verbot von Investitionen in diese Waffen.

Schließlich muss die Bundesregierung, insbesondere die daran beteiligten SozialdemokratInnen, die notwendigen Schritte in diese Richtung in Angriff nehmen. Während ihrer Jahre in der Opposition haben die SozialdemokratInnen zum Thema der weltweiten Abrüstung ähnliche Forderungen erhoben wie die Grünen. Nun müssen sie zeigen, ob ihnen wirklich etwas an einer Welt ohne Streumunition, Antipersonenminen und Atomwaffen liegt.


Mehr zum Thema:
Die Zukunft der Rüstungskontrolle: Kooperative Rüstungsbegrenzung und Abrüstung in Zeiten des globalen Wandels
Die internationale Expertenkonferenz der Heinrich-Böll-Stiftung fand statt am 9. und 10. September 2013 in Berlin in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, und dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg.


Weitere Informationen und Hintergründe zur Thematik finden Sie auch in unserer englischsprachigen Publikation The Future of Arms Control im Rahmen unserer Publikationsreihe Schriften zur Demokratie.



 


[1] SIPRI Yearbook 2013, www.sipri.org (aufgerufen am 25. Februar 2014).

[2] „DON’T BANK THE BOMB: Deutsche Finanzinstitute und ihre Investitionen in Atomwaffenhersteller“, http://www.facing-finance.org/wp-content/blogs.dir/16/files/2013/10/Germany-Dont-Bank-the-Bomb_FacingFinance.pdf (aufgerufen am 17. Februar 2014)

[3] Cluster Munition Coalition, „CMC Policy Papers on the Convention on Cluster Munitions“, 6. Mai 2010, http://www.stopclustermunitions.org/wp/wp-contents/uploads/2010/06/3a-cmc-policy-papers.pdf; Cluster Munition Coalition, „Briefing Paper on the Convention on Cluster Munitions“, 4. September 2013; http://www.stopclustermunitions.org/wp/wp-contnet/uploads/2013/09/brief_engl13-september-2103_pdf (aufgerufen am 12. Februar 2014).

[5] Antrag nachzulesen unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707339pdf (aufgerufen am 12. Februar 2014)

[6] Deutsche Bank, Geschäftsbericht, 2008